Lieber Hans,
bin ich im falschen Film oder unterstellst Du mir da ganz perfide etwas? Gerade als Magister der Rechtswissenschaften solltest Du ein wenig vorsichtiger mit deinen Unterstellungen sein, denn:
Ich habe nie und mit keinem Satz erwähnt das ich es aus persönlichem Interesse pflege ein geltendes Recht zu meinen Gunsten zurecht zu biegen! Das hast Du mir lediglich unterstellt, weil Du etwas zwischen den Zeilen liest, was nicht gegeben ist!

Ich habe lediglich darauf hingewiesen das
innerhalb der Gesetzgebung durchaus Schlupflöcher und Grauzonen vorhanden sind, die man nutzen könnte und das die Hege bzw. die Vermeidung von Tierquälerei für mich oben ansteht.
Was bedeutet das? Wenn ich hier in Deutschland an dem Gewässer X eine bildschön gefärbte Forelle von 26 Zentimetern fange, so gleitet sie mir mit Sicherheit aus den Fingern! Zum einen ist das Tier viel zu klein für eine sinnvolle Verwertung, hat wahrscheinlich am Mittelgebirgsfluß nicht einmal ablaichen können und zum anderen sollte das Tier aufgrund seiner außergewöhnlichen Färbung das genetische Material durchaus weitergeben können! Was bitte ist daran verwerflich?
Wenn ich an einem reinen C&R-Gewässer, meinetwegen in Österreich (sorry Gebhard), bin so kann ich nicht nachvollziehen warum ich einen todgeweihten und (unabsichtlich) verangelten Fisch zwangsweise sterbend in das Gewässer zurückschmeißen soll, nur weil es die Bedingungen (wohlgemerkt) theoretisch erfordern. Hier zählt sicherlich (außer bei dir) die Vermeidung der Tierquälerei. Ob ich den Fisch nach dem keulen und einem Kiemenschnitt verbuddel, dem Pächter aushändige oder ob er als Schweinefutter endet ist dabei letztendlich nebensächlich!
Dann möchte ich dich nebenbei noch auf das Grundgesetz der deutschen Rechtsprechung aufmerksam machen. Kennst Du den Gleichstellungsparagraphen (deutsches Grundgesetz), nachdem niemand aus irgendeinem Grunde benachteiligt werden darf?
Damit dürfte die Geschichte mit der Diskremminierung der Tageskartenangler zumindest an öffentlichen Strecken in Deutschland erledigt sein. Das ein privater Pächter / Bewirtschafter einer Gewässerstrecke sich seine Leute aussuchen kann ist natürlich ebenso ein Fakt.
Ich weiß beileibe nicht warum Du zwanghaft versuchst aus einer zwanglosen Diskussion / einem Meinungsaustausch eine verbale Auseinandersetzung in Form von Streit enstehen zu lassen. Halte es wie Du möchtest.......auf einen fairen Gedankenaustausch legst Du meiner Meinung nach anscheinend jedenfalls keinen Wert.
Du kannst anscheinend keine andere Meinung wie deine dir eigene akzeptieren und ebenso liegt es dir wohl fern das Fliegenfischen als Hobby und Passion in Form von naturverbundener Freizeitgestaltung zu sehen. Ernüchternd darf ich dir dazu mitteilen das streng gesehen
niemand in unserer zivilisierten, europäischen Welt es wirklich nötig hat den Fischfang aus dem Grunde des Nahrungserwerbs auszuüben. Demzufolge gibt es theoretisch wohl keine vernünftige und stichhaltige Begründung die Angelfischerei gesetzeskonform, egal in welcher Art und Weise, auszuüben.
Schade das manche Personen im Verlauf solcher Trööts nicht in der Lage sind persönliche Befindlichkeiten und Voreingenommenheiten außen vor zu lassen!
Ich bin maßlos enttäuscht von einem überdurchschnittlich intelligenten Menschen solch einen Blödsinn lesen zu müssen!
Gruß
Detlef