Hi Flo,flo staeuble hat geschrieben:hi markus,
vielen dank für die ausführliche antwort. d.h. aber im klartext, dass an einem privatgewässer ein brittelmass freier definiert werden kann? so, dass letztendlich das c&r-verbot pfiffig umgangenwerden kann? (damit sage ich nicht, dass ich das richtig finde - frage nur, ob es hier eine art "rechtslücke" gibt).
bereits das von mir angesprochene brittelmass 35-44 am erwähnten gewässer führt dazu, dass äußerst selten ein entnehmbarer fisch gefangen wird - dafür aber jede menge schöner fische "schonend releast" werden (auch das an dieser stelle ohne wertung).
flo
die von Dir beschriebene Regel verstehe ich gar nicht als pfiffiges Umgehen sondern trägt eigentlich genau dem Ansatz von Jürgen Rechnung dass die grösseren Fische eben schon mehr Chancen hatten sich fort zu pflanzen und somit ruhig auch entnommen werden können. Das Brittelmaß wird meist auf die Grösse gesetzt bei dem man davon ausgehen kann dass der Fisch genau einmal laichen konnte. Die Zwischenschongrösse versucht das Optimum der Eiproduktion pro kilo ab zu greifen und anschliessend gibt man den Fisch wieder frei. Für mich hört sich das nach einem plausiblen Ansatz an.
Die Anzahl der grossen Fische hängt m.M. nach mehr von der Gewässerstruktur und dem Nahrungsvorkommen als vom Genmaterial ab. Selbst die großwüchsigsten Fische können nicht aus ihrem Habitat herauswachsen... Wenn man elektrisch fischt sieht man sehr viele grosse Forellen an Strecken an denen man diese wohl als Fischer nicht vermutet oder gefangen hätte. Teilweise sind die Standplätze eine kleine Unterspülung im Ufer die man 100 mal übergangen wäre. Aber die Plätze sind begrenzt und werden verteidigt, andere Fische sind nachtaktiv und werden somit kaum bis gar nicht erwischt - das limitiert m.M nach mehr als die Ausnahmefänge der Fischer.
Ich denke auch kein Bewirtschafter hat damit ein Problem wenn Du einen absoluten Ausnahmefisch gefangen hast und den fit zurücksetzen kannst - genauso wenn Du ihm sagst dass der Fisch (egal wie groß) verangelt war und Du ihn erlöst hast. Das gehört eben auch dazu.
Was mir spontan etwas sinnfrei erscheint ist die Setzung eines Brittelmaßes in Kombination mit Besatz (soll vorkommen). Wenn ich Besatz brauche dann kann ich den Fisch doch einfach gleich komplett schonen. Auch das ist doch auch bei uns möglich.
LG
Markus






