den Artikel kenne ich. Er stellt die Meinung des dortigen Schriftführers unter zugegebenermaßen vollständiger Berücksichtigung des Rechts dar. Ich widerspreche dem auch gar nicht.
Nach wie vor gilt aber, dass die Empfehlung, "sämtliche wilden Fische" zurückzusetzen gegen das Tierschutgesetz und im übrigen auch gegen das AVFiG verstößt.
Lies dir den Artikel auch nochmal durch und du wirst sehen, dass es selbst nach dem Artikel nicht zulässig ist, sämtliche wilden Fische zurückzusetzen.
Nur als Beispiel: Was ist mit dem Fisch, der mit schwerer Bissverletzung gelandet wird? Soll er, wenn es sich um einen wilden Fisch handelt (wie auch immer das erkennbar sein mag) auch zurückgesetzt werden? Stichwort: Lebensfähigkeit
Meiner Meinung nach nicht. Nach dem zitierten Artikel auch nicht. Der pauschale Ratschlag oder die pauschale Epmfehlung, ALLE wilden Fische zurückzusetzen, ist deshalb aus meiner Sicht rechtswidrig.
Andreas, der gerade feststellt, dass wir vom Thema abschweifen.






