Hand- oder Kescherlandung?

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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Andreas aus B

Ungelesener Beitrag von Andreas aus B »

Hallo Matthias,
den Artikel kenne ich. Er stellt die Meinung des dortigen Schriftführers unter zugegebenermaßen vollständiger Berücksichtigung des Rechts dar. Ich widerspreche dem auch gar nicht.

Nach wie vor gilt aber, dass die Empfehlung, "sämtliche wilden Fische" zurückzusetzen gegen das Tierschutgesetz und im übrigen auch gegen das AVFiG verstößt.
Lies dir den Artikel auch nochmal durch und du wirst sehen, dass es selbst nach dem Artikel nicht zulässig ist, sämtliche wilden Fische zurückzusetzen.

Nur als Beispiel: Was ist mit dem Fisch, der mit schwerer Bissverletzung gelandet wird? Soll er, wenn es sich um einen wilden Fisch handelt (wie auch immer das erkennbar sein mag) auch zurückgesetzt werden? Stichwort: Lebensfähigkeit

Meiner Meinung nach nicht. Nach dem zitierten Artikel auch nicht. Der pauschale Ratschlag oder die pauschale Epmfehlung, ALLE wilden Fische zurückzusetzen, ist deshalb aus meiner Sicht rechtswidrig.

Andreas, der gerade feststellt, dass wir vom Thema abschweifen. :-)
green drake

Ungelesener Beitrag von green drake »

Hallo Freunde, hiemit klinke ich mich aus der Discussion aus :
Hier wird hineininterpertiert was nie gesagt und auch nie so von mir geschrieben wurde : es war nie die Rede von "sämtlichen" Wildlingen !
Es lohnt sich nicht weiter darüber zu reden , wenn die Beiträge nicht genau gelesen werden !!!

tight lines
Gebhard

Ps: werde mir überlegen weiterhin Beiträge zu schreiben !!!
Andreas aus B

Ungelesener Beitrag von Andreas aus B »

green drake:"...nur gesetzte Fische zu entnehmen und "Wildlinge" schonend zurückzusetzen."

Hast du das geschrieben oder nicht?

"Wildlinge" zurückzusetzen. Also alle, ohne Einschränkung.

Wenns nicht so gemeint war dann sags und fertig.

Andreas

P.S. Es lohnt sich wirklich nicht weiter darüber zu schreiben, wenn die Beiträge nicht genau geschrieben werden.
green drake

Ungelesener Beitrag von green drake »

Es ist imer sehr einfach einzelne Passagen aus dem Zusammenhang zu reißen !

Es geht um Hege, nicht um Entnahme !!
Bitte die ersten vier Zeilen des Beitrags nochmals zu lesen !!

tight lines
Gebhard

PS: wir reden über etwas, das in der England und Amerika üblich und großteils sogar vorgeschrieben wird.
Wenn wir nicht vom Fischen zur Hege kommen , werden wir über kurz oder lang abgeschafft !!
Wolfe

Interessante Diskussion

Ungelesener Beitrag von Wolfe »

Hallo an Euch alle!

Tut mir leid, dass ich damit eine solche Diskussion ausgelöst habe. Aber ich finde das Thema schon interessant. Mich ineressiert das vor allem deshalb, weil wir in unserem Verein vor der restriktiven Anlehnung an die AVFiG genau diese Diskussion bereits geführt haben. Man hat dann gesagt, bei uns gibt es kein Catch and Release für maßige Fische - das kann man m.E, so aus den Vorschriften rauslesen. Eine Entscheidung, ob es sich bei einer gefangenen Bachforelle nun um einen Wildfisch handelt oder um einen Besatzfisch - diese Diskussion am Wasser mit einem Fischer und/oder Aufseher zu führen ist glaube ich nicht sehr zielführend. Auf Rückfrage bei den Behörden wurde uns ausdrücklich gesagt dass wir auf er sicheren Seite wären, wenn wir die AVFiG restriktiv auslegen und eine Entnahmepflicht für maßige Fische einführen und so verfahren wir bis heute.

Den angesprochenen Artikel (der übrigens sehr gut ist) habe ich auch gelesen. Allerdings schließe ich mich der Meinung an, dass es sich hier - wenn auch gut aufbereitet - um eine persönliche Meinung handelt.

Hat jemand von Euch ggfs. in letzter Zeit einen Kommentar dazu gelesen bzw. eine "amtliche" rechtliche Abhandlung oder gibt es irgendwo einen bayerischen Fischereiverein, der das Problem ebenfalls mit den Behörden diskutiert hat und falls ja, was wurde dazu entschieden?

Es ist für alle beteiligten schwierig, wenn es da nach wie vor Ungereimtheiten oder Unsicherheiten gibt. Oder sollten wir das Thema hier lieer aschließen, damit wir uns diese momentan offensichtlich noch auslegbare "individuelle Entscheidungsfreiheit" (Gesetzeslücke oder unscharfe Formulierung) nicht selbst versperren?

Sagt mir was ihr davon haltet - ich find´s jedenfalls toll, dass auch kontroverse Diskussionen hier doch ziemlich sachlich ausgetragen werden - das zeichnet dieses Forum aus und damit auch die FliFi´s!!!!!

Viele Grüße und Petri!!!

Wolfe
Wolfe

... noch ein Nachtrag zum letzten Beitrag

Ungelesener Beitrag von Wolfe »

Hallo nochmal!

eigentlich ist das ja wirklich schon ein eigenes Forums-Thema ... ich schreibs jetzt aber trotzdem nochmal hier dazu.

Ich habe jetzt auch gefunden, auf welche Basis sich unsere Einführung von grundsätzlichem Zurücksetzungsverbot damals begründete:

Das Buch heißt "Fischereirecht in Bayern", Autor: Lehmann, Ausgabe 1993.

Dort steht zu der relevanten Vorschrift der Bay AVFiG folgende Kommentierung:

"Fische, die zum Fangzeitpunkt keiner Beschränkung nach Zeit oder Maß unterworfen sind ... dürfen aus Gründen des ethischen Tierschutzes nur in Übereinstimmung mit em individuellen Hegeziel erneut ausgesetzt werden (=partielles Zurücksetzungsverbot). Diese Fische sind - auch wenn sie lebensfähig erscheinen - sogleich waidgerecht zu töten. Ein an den Fang sich anschließendes erneutes Einbringen des Fisches könnte die Schlußfolgerung zulassen, dass der vorangegangene Gesamtvorgang und die dabei dem Tier unter Umständen zugefügten erheblichen Schmerzen oder Leiden tierschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen sind."

Dieser Kommentar wurde also mit den Behörden diskutiert und uns wurde gesagt, dies sollte wegen dem Ansehen der Fischer in der Öffentlichkeit (Tierschutz) auch restriktiv so gehandhabt werden.

Der Kommentar drückt m.E. aus, dass in Bayern die Entscheidungsfreiheit für generelles Catch und Release nicht gegeben ist. In der Praxis orientiert sich die Handhabung bei uns auch an die Rote Liste für bedrohte Fischarten. Ist eine Art dort enthalten dann halten wir das Hegeziel für prior und dulden C & R. Ist es ein "gewöhnlicher Fisch" wie Regen-, Bachforelle, Hecht usw. dann dulden wir ein Zurücksetzen nur, wenn der Fang in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Schonzeiten wäre. Wir dulden aber nicht, wenn z.B. Bach- und Regenbogenforellen ständig beangelt und wieder zurückgesetz werden.

Macht Euch also Euer eigenes Bild. Ich stell mir allerdings die Frage ob es zulässig ist dass z.B. einige Gewässerpächter trotz regelmäßiger Besatzmaßnahmen an Bach- und Regenbogenforellen dann auf die Karte aufdrucken "keine Fischentnahme erlaubt". Genauso wie ich mir die Frage stelle, ob die Haltung einiger Kollegen in Ordnung ist die sagen "ich setze alles zurück, was ich möchte - das ist meine individuelle Entscheidung und entspricht dem Hegeziel!". Steht dies dann irgendwie noch annähernd im Einklang mit dem Gesetz und vor allem mit dem Tierschutz?

Viele Grüße!


Wolfe
Andreas aus B

Ungelesener Beitrag von Andreas aus B »

Wolfe:"Der Kommentar drückt m.E. aus, dass in Bayern die Entscheidungsfreiheit für generelles Catch und Release nicht gegeben ist."

So sehe ich das auch.

Wolfe:"Ich stell mir allerdings die Frage ob es zulässig ist dass z.B. einige Gewässerpächter trotz regelmäßiger Besatzmaßnahmen an Bach- und Regenbogenforellen dann auf die Karte aufdrucken "keine Fischentnahme erlaubt". "

Aus meiner Sicht nicht. Eine Einschränkung wird man nur zulassen dürfen für einen Zeitraum, der den Fischen zur Eingewöhnung zur Verfügung gestellt wird.

Wolfe:"Genauso wie ich mir die Frage stelle, ob die Haltung einiger Kollegen in Ordnung ist die sagen "ich setze alles zurück, was ich möchte - das ist meine individuelle Entscheidung und entspricht dem Hegeziel!". Steht dies dann irgendwie noch annähernd im Einklang mit dem Gesetz und vor allem mit dem Tierschutz?"

Ich denke nicht. Aus meiner Sicht vestoßen diese pauschal handelnden Kollegen, die sich nur zu gerne auf ihre Eintscheidungskompetenz berufen und ihre Souveränität in gefährdet sehen, wenn man ihnen vorschreibt, was sie in gewissen Situationen zu tun haben, klar gegen das Gesetz.

Andreas
Matthias

Re: ... noch ein Nachtrag zum letzten Beitrag

Ungelesener Beitrag von Matthias »

Original geschrieben von Wolfe
... Ich stell mir allerdings die Frage ob es zulässig ist dass z.B. einige Gewässerpächter trotz regelmäßiger Besatzmaßnahmen an Bach- und Regenbogenforellen dann auf die Karte aufdrucken "keine Fischentnahme erlaubt". Genauso wie ich mir die Frage stelle, ob die Haltung einiger Kollegen in Ordnung ist die sagen "ich setze alles zurück, was ich möchte - das ist meine individuelle Entscheidung und entspricht dem Hegeziel!". Steht dies dann irgendwie noch annähernd im Einklang mit dem Gesetz und vor allem mit dem Tierschutz?

Viele Grüße!


Wolfe
Hi Wolfe,

sehr interessanter Beitrag!

Dein letzter Absatz führt zwangsläufig wieder zu der (auch schon hier) oft geführten Grundsatzdiskussion bez. C&R. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß diese Diskussion nichts bringt, denn jeder hat seinen eigenen Standpunkt, ist davon überzeugt das einzig richtige und moralisch korrekte zu tun und will alle anderen davon überzeugen (überspitzt dargestellt), ob es nun der reine C&R-ler ist, der jeden Fisch zurücksetzt oder aus der Hand rutschen läßt (um das Gesetz zu umgehen) oder der "gemeine Kochtopfangler", welcher alle maßigen Fische abschlägt. Ich bewege mich irgendwo dazwischen, je nach Fischart, Fischgröße, Gewässer, Laune und Appetit auf saftige Filets und bin damit bisher ganz gut gefahren, aber wir haben hier in Berlin & Brandenburg auch nicht solche strengen Gesetze. Wenn ein Verein bestimmte Hegeziele hat (und diese können eigentlich nur mit dem Gesetz vereinbar sein), müssen diese bei den Mitgliedern auch durchgesetzt werden, ohne Rücksicht auf individuelle Interessen. Soweit meine Meinung dazu ... in diesem Sinne.

Viele Grüße aus Berlin, Matthias
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