Da ich keine direkt Antwort mit der Suchfunktion finde , stelle ich hier die Frage:
In Deutschland muss mann ja eine Prüfung machen um in den Genuss eines Fischereischeines
zu kommen, wie verhält es sich jetzt wenn ich ( Luxembourg ) , z.B. in ein deutsches Gewässer
angeln gehe ? Ist bestimmt auch noch Länderspezifisch .Gibts da einen Link über die Gesetze etc.
Auf was muss ich da achten ?
Mfg Arsène






