Hallo Siegfried,
Siegfried. hat geschrieben:
Ich kenne zwar das Video nicht, es verstößt aber ganz sicher nicht gegen das Tierschutzgesetz, denn dieses sagt nur, dass man einem Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen und Leiden zufügen darf.
Da wissenschaftlich erwiesen ist, dass Fische bestenfalls eine geringe Schmerzwahrnehmung und auf gar keinen Fall die Fähigkeit zur Leidensempfindung haben, entfällt ein Tatbestand an und für sich bereits.
Ich meine das Video verstösst leider ganz sicher gegen das Tierschutzgesetz. Auch wenn ich Daniel expilizt daraus keinen Vorwurf machen will, da zur Zeit verdammt viele Videos, Zeitungsartikel und andere Veröffentlichungen formal gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
Wir hatten das Thema gerade auf der Tagung vom Landesfischereiverband.
In deinem Zitat fehlt ja leider der letzte Teil aus dem Gesetzestext. Orginal im Gesetz heisst es:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.
Darüber, ob ein Fisch Schmerzen und/oder Leiden empfinden kann wird trefflich gestritten. Da wird man wohl auch nie eine klare Antwort drauf finden. Viele Forschungsergebnisse gehen davon aus, das Fische nicht die notwendige und spezifische Gehirnregion besitzen. Also weiss wohl keiner, wie die ankomenden Signale der Nervenbahnen letzendlich verarbeitet werden. Das wird man wohl auch nie wirklich klären können.
Aber, dass ein Fisch einen
Schaden hat, nachdem er an der Angel hing, kann wohl keiner bestreiten (Haken -> Maul -> Loch), das wird wohl auch jedes Gericht nachvollziehen.
Daher geht nichts ohne "vernünftigen Grund" und das ist nach meinem Kenntnissstand
1. Sinnvolle Verwertung (also Aufessen)
2. Erhaltung des "guten ökologischen Zustand".
Das erste liegt auf der Hand, das zweite wird wohl heutzutage vohrnehmlich in Bezug auf das Mindestmaß genutzt. Ich meine Fenster- (oder Brittelmaße) wären hier eine Idee wert, damit man nicht alles über Maß ohne Sinn und Verstand abschlagen muss.
Aus den oben genannten Gründen, wird reines C&R nach geltendem Gesetz in Deutschland wohl auch niemals möglich sein. Maßige Fische in Videos in den Sand legen und zurücksetzten geht leider nicht.
Ich denke wir Angler tun uns auch keinen Gefallen, wenn wir weiterhin solche Videos veröffentlichen. Das fällt uns früher oder später auf die Füsse.
@Daniel: Das geht absolut nicht gegen dich. Ich will das jetzt nicht auf deinem Rücken austragen und du hast nichts eingestellt, was auch viele andere jeden Tag ins Netz stellen. Das ist auch hier im Forum sehr neu und umstritten. Ich weiss auch, dass Peter das nicht so schwarz (blau) und weiss sieht. Sofern du den Argumenten etwas abgewinnen kannst, bist du hier bestimmt sehr willkommen ...
Glück auf,
Olaf