Garantie von Fliegenruten ...

Alles rund um Stärken & Schwächen, Marken, Klassen, Aktionen u.s.w. der für unser Hobby unverzichtbaren "Gerten" und "Schnuraufwickler". Du hast allgemeine oder spezielle Fragen, gute oder schlechte Erfahrungen zu bestimmten Gerätschaften mitzuteilen? Hier ist Platz dafür und Du bekommst die Antworten, die Du suchst...

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gespliesste
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Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von gespliesste »

Hallo,

um mal die Saisonende-Lethargie ein wenig zu beleben, würde ich gerne mal ein Thema aufbringen, was uns totalverstrahlten Fliegenfischern im Angelurlaub, im Vergleich unserer Kaufgewohnheiten aufgefallen ist.

Da wird ja mittlerweile nach dem Trend aus den USA auch bei uns immer vollmundig mit lebenslanger "ask no questions" Garantie für Fliegenruten geworben und das ist wie wir festgestellt haben, für einige eines der entscheidenden Kaufargumente für eine Rutenfirma oder eben auch nicht.
Dabei wird dann aber von den meisten Firmen pro Garantieabwicklung eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu €50 erhoben und das sogar innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. :shock:

Wenn man das mal runterrechnet, würde ich behaupten macht die jeweilige Firma pro Garantiefall noch einen (vielleicht sogar satten) Gewinn. Ein Spitzenteil selbst einer absoluten Top Rute, kostet für den Hersteller mit Sicherheit lange keine €50 (auch wenn man Porto und Handling usw. abzieht). Dazu halte ich diese Aufwandspauschale in den ersten 24 Monaten bei nicht selbst verschuldeten Schäden so oder so nicht für legal. Darauf weist auch hin, das einige Hersteller die Pauschale in den ersten 24 Monaten explizit ausnehmen.

Was meint ihr dazu bzw. wie sind eure Erfahrungen. Ich will hier kein pauschales Händler-Bashing betreiben, aber ich würde den Teufel tun, als im Rahmen der 24 Monatigen Gewährleistungsfrist, für den Austausch eines (von mir nicht verschuldetenen) gebrochenen Rutenteils eine Aufwandspauschale zu bezahlen.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass die lebenslange Garantie mit Aufwandspauschale für die Hersteller eher ein lukratives Geschäftsmodell, als ein Grantieversprechen für die Kunden darstellt?

LG,

Olaf
Zuletzt geändert von gespliesste am 18.10.2011, 01:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Volker Furrer
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Volker Furrer »

Hallo Olaf,

wenn wir ganz ehrlich sind ist doch klar das ein Blank, der einen Material- oder Verarbeitungsfehler hat, i.d.R. bei den ersten Würfen, beim ersten Drill, zu Bruch geht, und nicht nach 14 oder 19 Monaten.
Dennoch erheben die meisten Händler und Hersteller (zumindest die die ich kenne) innerhalb der ersten beiden Jahre nach Kauf keine Gebühren für benötigte Erstatzteile.

gespliesste hat geschrieben:Dazu halte ich diese Aufwandspauschale in den ersten 24 Monaten bei nicht selbst verschuldeten Schäden so oder so nicht für legal. Darauf weist auch hin, das einige Hersteller die Pauschale in den ersten 24 Monaten explizit ausnehmen.
Darüber hinaus solltest du dich vielleicht ein mal näher mit dem europäischen Garantierecht befassen. Denn die meist verbreitete Ansicht "Ich hab ja 24 Monate Garantie" ist FALSCH.
Zitat:
"Wesentlich verbessert wird die Beweissituation für KonsumentInnen: Tritt demnach ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung/Leistung auf, so wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war (in der Praxis bedeutet dies, dass die Beweislast beim Unternehmer liegt). Nachher müssen die KonsumentInnen den Nachweis erbringen, dass die Sache/Leistung bei Übergabe/Lieferung mangelhaft war."

Du siehst also, eigentlich könnte jeder Händler/Hersteller nach 6 Monaten verlangen das Du als Kunde nachweisen musst das die Rute, oder Rolle, oder...... schon beim Kauf fehlerhaft war (was nahezu unmöglich ist).
Gerade bei Ruten kommt es jedoch, wie wir alle wissen, auch zu "Brüchen" durch Goldkopfnympfen, Ästen die beim Schwung "im Weg waren", usw.
Brüchen also die nichts mit einem Material- oder Verarbeitungsfehler zu tun haben! Dennoch werden wohl alle diese "Materialfehler" zumindest in den ersten 24 Monaten, aus Kulanz, ohne Berechnung abgewickelt.
Petri Heil

Volker
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gespliesste
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von gespliesste »

Hallo Volker,
Volker Furrer hat geschrieben:! Dennoch werden wohl alle diese "Materialfehler" zumindest in den ersten 24 Monaten, aus Kulanz, ohne Berechnung abgewickelt.
[-( ne, ne, genau das ist ja mein Punkt, in den Beispielen die mir aus der Praxis bekannt sind, wird von Anfang an, nur gegen Aufwandspauschale eine Grantieabwicklung geboten!
Darüber hinaus solltest du dich vielleicht ein mal näher mit dem europäischen Garantierecht befassen. Denn die meist verbreitete Ansicht "Ich hab ja 24 Monate Garantie" ist FALSCH.
Zitat:
"Wesentlich verbessert wird die Beweissituation für KonsumentInnen: Tritt demnach ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung/Leistung auf, so wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war (in der Praxis bedeutet dies, dass die Beweislast beim Unternehmer liegt). Nachher müssen die KonsumentInnen den Nachweis erbringen, dass die Sache/Leistung bei Übergabe/Lieferung mangelhaft war."
heut ist zu spät dafür, aber an deiner These lässt mich zweifeln, dass einige Hersteller selber unaufgefordert auf die 24-monatige gesetzliche Gewährleistungspflicht verweisem und in dieser Zeit verprechen die Garantieawicklung ohne jede Aufwandspauschale abzuwickeln ... auch das die EU 2002 ein zweijähriges Garantierecht für Gebrauchsgüter beschlossen hat.

Mit dem Rest, werde ich mich gerne morgen noch mal befassen, aus meiner Erinnerung ist das etwas vielschichtiger als du es beschreibst ... aber vielleicht liege ich da auch falsch ...

LG,

Olaf
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Harald aus LEV
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Olaf,

ich kenne die Regelungen für Garantie-, oder besser Gewährleistungsfristen auch so, wie Volker sie beschrieben hat.
Dass viele Firmen diese Regelungen freiwillig (!) verlängern, leitet nach meiner Meinung noch lange keinen Rechtsanspruch nach den ersten 6 Monaten ab.
Mir ist es bei hochpreisigem Gerät jedenfalls lieber, nach der gesetzl. Gewährleistungsfrist einen Reparatur- oder Ersatzteilservice für kleines Geld (Pauschale) zu bekommen, der i.d.R. reibungslos verläuft, als mich umständlich um Ersatz zu bemühen. Wobei es Erstaz gerade nach ein paar Jahren eh nur noch selten gibt, und ich ein komplett neues Gerät kaufen muss.
Wie hoch die Pauschale ist, kalkuliert natürlich der Hersteller. Wenn dies 50 € sind, dann ist das halt so. Natürlich wird den Hersteller eine Spitze wahrscheinlich keine 50 € kosten (genauso wie ihn eine fertige Rute keine 600 € kostet). Aber warum soll er allein die Kosten für Lagerhaltung (inkl. Energiekosten für das Lager), Versand, Personalkosten und mehr allein tragen? Ich denke, da ist ein Obulus von 30 - 50 € schon angemessen. Bei niedrigpreisigem Gerät kann ich natürlich darauf verzichten.

Gruß
Harald
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Volker Furrer
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Volker Furrer »

gespliesste hat geschrieben:aber an deiner These lässt mich zweifeln, dass einige Hersteller selber unaufgefordert auf die 24-monatige gesetzliche Gewährleistungspflicht verweisem und in dieser Zeit verprechen die Garantieawicklung ohne jede Aufwandspauschale abzuwickeln ... auch das die EU 2002 ein zweijähriges Garantierecht für Gebrauchsgüter beschlossen hat.
Sorry, aber das ist nicht MEINE Theses :mrgreen:
Glaub mir, als Händler kenn ich mich da aus !!! Wie gesagt, es gibt Hersteller die von sich aus innerhalb der ersten beiden Jahre auf eine Kostenpauschale verzichten. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Nochmal ganz klar: Geht ein Gegenstand/Gerät innerhalb der erst 6 Monate kaputt ist der Hersteller (so nicht Spuren am Gerät einen deutliche Missbrauch o.a. bezeugen) verpflichtet kostenlos zu reparieren bzw. zu ersetzen.
Ab dem 7 Monat KANN der Hersteller ......., er muß aber nicht. Denn rechtlich gesehen muss der Käufer dann nachweisen das der Artikel von Anfang an fehlerhaft war, der Schaden also "eingebaut" war.
Ab dem 25 Monat ist es völlig egal - der Käufer hat keinerlei Anspruch mehr.
Petri Heil

Volker
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gespliesste
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von gespliesste »

Hallo Volker,

ja, du hast natürlich Recht. :roll:
Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, während die Abgabe einer Garantieerklärung freiwillig erfolgt.
wobei, wie du geschrieben hast bei Verbrauchsgütern nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, also der Kunde nachweisen muss das der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Ist es ein anerkannter Mangel, dürfen dem Kunden innerhalb der 24 Monate dabei laut Gesetzt aber keine Kosten für die Beseitigung des Mangels enstehen.

Ist natürlich auch richtig, dass es bei einer Rute schwer bis gar nicht nachzuweisen ist, warum diese nun nach 8 Monaten gebrochen ist.

Alles nach 24 Monaten ist dann individuell.

Ich persönlich sehe nur diese Werbung mit der "lebenslangen" oder 30-jährigen Garantie verbunden mit solch einer "hohen" Pauschale ein wenig in einem anderen Licht. Hab mich so oder so immer gefragt wie sich so etwas rechnen soll, aber kar: über die Handlingpauschale.

Das wird ja immer als Vorteil verkauft, wenn es letzendlich nur eine umlagefinanzierte Nachbesserung darstellt. Das bekommt man ja auch ohne die Garantie. Aber auch diese "Garantie" ist bestimmt bei jedem Hersteller wieder anders.

LG,

Olaf
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Volker Furrer
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Volker Furrer »

gespliesste hat geschrieben:Ist es ein anerkannter Mangel, dürfen dem Kunden innerhalb der 24 Monate dabei laut Gesetzt aber keine Kosten für die Beseitigung des Mangels enstehen.
Ein "anerkannter Mangel", genau da liegt "der Hase im Pfeffer", denn der Hersteller KANN einen Schaden der nach mehr als 6 Monaten auftritt anerkennen, er muss aber nicht.
Aber, wie schon gesagt, die meisten Hersteller verlangen innerhalb der ersten 2 Jahre keine Gebühren.
Petri Heil

Volker
Tisie
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Tisie »

Hi,
Volker Furrer hat geschrieben:Aber, wie schon gesagt, die meisten Hersteller verlangen innerhalb der ersten 2 Jahre keine Gebühren.
bei Scierra war dies leider nicht so, aber OK, dies war ihr gutes Recht. Was mich aber richtig geärgert hat:

- bereits kurz nach Auslauf der Serie meiner Rute war kein Ersatz-Teil mehr zu bekommen
- für das Nachfolgemodell meiner Rute mußte ich zusätzlich zur "Servicepauschale" noch einen happigen Aufschlag zahlen, weil das NAchfolgemodell ja so viel besser sei als meine Rute

Sorry, aber unter diesen Umständen können die sich ihre langjährigen Garantieversprechen schenken!

Seit dem kaufe ich meine Ruten bzw. Blanks bei Herstellern, die auch viele Jahre nach Auslauf einer Serie noch E-Teile liefern können. Da ist es mir dann auch egal, ob ich 30 oder 50€ "Servicepauschale" bezahle.

Gruß, Matthias
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Achim Stahl »

Moin,


wer sich nicht "abzocken" lassen will, kann ja mal versuchen, eine Rute selbst in die USA zu schicken. Hier mal die Portopreise:

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden ... erika.html

Die zweite Kategorie ist die Richtige (> 60 cm Länge). 34,- € nur in eine Richtung!

Als Händler übernehme ich bereits das Porto für den Versand zum Großhändler und berechne lediglich die Transportkosten in der Höhe, wie sie mir selbst in Rechnung gestellt werden. Jede Garantieabwicklung ist für den Händler nur mit Kosten und Aufwand verbunden. Gehört aber zum Kundenservice. Machen wir Händler aber in der Regel auch gerne für unsere Kunden ... :wink:


Viele Grüße!


Achim
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Dietmar0671 »

Moooment!!!! :D

"In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

"In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt."

Ich hoffe dies hilft zur Klärung! :)

Viele Grüße

Dietmar
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Volker Furrer »

Hallo Dietmar,

was willst Du uns denn eigentlich sagen?
Das es eine 2 Jährige Garantie gibt wissen wir.
Das innerhalb der ersten 6 Monate rechtlich davon auszugehen ist dass der Artikel fehlerhaft war, und deshalb ein kostenloser Ersatz zu leisten ist, wissen wir auch.
Petri Heil

Volker
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Dietmar0671 »

Hallo Volker,

das was ich Fett gekennzeichnet habe möchte ich damit hervor heben!

"Klugsch..ß an"

Und, die 24 Monate sind keine GARANTIE, sondern eine Gewährleistung . Beides unterscheidet sich juristisch erheblich! Siehe meinen vorherigen Thread.

Gewährleistung muss nicht der Hersteller sondern der Händler geben! Das Verhältnis zwischen Händler und Hersteller regelt das HGB, zumindest in Deutschland.

D.h. wenn ein Hersteller eine Pauschale verlangt so betrifft sie rein rechtlich den Händler. Wenn der Händler diese vom privaten Kunden verlangt so ist das die Initiative des Händlers und tangiert den Hersteller nicht.

Weiterhin ist die Gewährleistung ein Pflicht, Garantie eine freiwilliges Angebot.

Hardy verlangt seine Pauschalen, verzichtet keineswegs darauf! Also, schicke ich das defekte Teil an direkt Hardy, so werden die Pauschalen verlangt.

Gehe ich mit dem Teil zu dem zuständigen Händler, so wären die Pauschalen diskutabel.

Dies aus der rechtlichen Sicht der Dinge und zur Sachverhaltsklärung.

Klugsch..ß aus!

Viele Grüße

Dietmar
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Volker Furrer »

Sorry, aber Du verwechselst da etwas.
Innerhalb der ersten 6 Monate verlangt auch kein Hersteller von seinen Händlern eine Pauschale.

Und nach 6 Monaten sieht die ganze Sache, rein rechtlich gesehen, sowieso anders aus.
Denn dann MUSS der Kunde, bei strenger Auslegung des Gesetzes, nachweißen das der Artikel von Anfang an fehlerhaft war (was kaum gelingen wird). Aber nochmal, eigentlich wohl alle Händler UND Hersteller berechnen innerhalb der ersten beiden Jahre KEINE Gebühren/Handlingkosten.
Petri Heil

Volker
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von Dietmar0671 »

Was ich klar machen will, ist unter anderem, das Garantie und Gewährleistung nicht ein und das Selbe sind. Selbst Hardy spricht von "kostenlosem Ersatz innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist". Dies ist jedoch eine Garantie nach den Zeilen des Gesetzes! Als Hersteller kann Hardy keine Gewährleistung bieten, da dazu nur der Händler gegenüber dem privaten Endverbraucher verpflichtet ist!

Nochmals:

Garantie ist eine freiwillige Maßnahme des Herstellers oder Händler. Hierfür gelten die vom Hersteller/Händler festgelegten Garantiebedingungen. Diese sind frei wählbar so sie sich an gültigem Recht orientieren.

Bezüglich Garantie...bei z. B. Hardy gilt diese nur für den Erstbesitzer und auch nur dann, wenn man sich nach max. 60 Tagen nach Erwerb auf der Hardy Site registriert hat bzw. die Garantiekarte eingeschickt hat! Dies tuen die meisten Hersteller in ähnlicher Form.

"In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

Eines noch; Hardy dient hier als Beispiel für alle anderen Herrsteller, wird also nich expliziet hervor gehoben. Ich hatte früher einige Hardy Ruten und damit auch Beschädigungen. Der Service, den ich damals von Hardy geboten bekam, war excelent!

Weiterhin verlangt Hardy erst nach 24 Monaten eine Pauschale von 35 € sowie 10% des damaligen Listenpreis des beschädigten Teiles. Beulah US verlangt das bereits vor Ablauf der sechs Monate (50 US$). Aktueller Fall liegt vor.

Ich denke diesbezüglich gibt es kein schwarz oder weiß.

Viele Grüße

Dietmar
Zuletzt geändert von Dietmar0671 am 18.10.2011, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Garantie von Fliegenruten ...

Beitrag von gespliesste »

Hallo,
Volker Furrer hat geschrieben:Aber nochmal, eigentlich wohl alle Händler UND Hersteller berechnen innerhalb der ersten beiden Jahre KEINE Gebühren/Handlingkosten.
das ist natürlich sehr kulant und so erwerben sich Hersteller bzw. Händler natürlich auch zurecht eine Reputation bei ihren Kunden. Aber es ist nach meiner Erfahrung nicht bei allen so kulant geregelt.

Bei dem mir bekannten Fall war das Problem wohl die Überschneidung von gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie in den ersten 24 Monaten. Da wurde innerhalb der Gewährleistungspflicht vom Händler gar nicht lange nachgefragt, woher der Schaden kommt und alles "generös" über die Herstellergarantie gegen die Pauschale ausgetauscht bzw. repariert, steht ja auch so in den Garantievereinbarungen.

Aber dank eurer Ausführungen blicke ich da jetzt etwas besser durch. Ganz so einfach ist es wie immer in Deutschland nicht ...

LG,

Olaf
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