Nochmals Hochwasser!

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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pehers
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Nochmals Hochwasser!

Ungelesener Beitrag von pehers »

Servus liebe Freunde!

Ich weiß zwar, daß es angesichts der großen Schäden wohl das geringste Problem nach den Hochwassern ist, aber es interessiert uns Fliegenfischer halt doch:

Bezugnehemend auf frühere Threads (ich hoffe ich habe keine Postings übersehen, die sich eh damit auseinandersetzen):

Wißt Ihr etwas über Maßnahmen in Deutschland, in Zukunft soche Katastrophen zu vermeiden, gibt es an Euren Gewässern Pläne, Renaturierungen und Flußbettverbreiterungen endlich umzusetzen, um Pufferzonen zu schaffen? Das alles womöglich auch noch gefördert (EU Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000 Projekte...)? Wann, wenn nicht jetzt, sollte eigentlich die Devise sein!

Oder geht der Trend, wie in den Medien (auch in Österreich) zu hören und zu lesen (z.B.: Verbauungspläne der letzten Kilometer naturnaher Donau in Bayern), weiter in Richtung Verbauung (mE der falsche Weg)?

Auf Antworten freut sich,
Hans
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Kurt Zumbrunn
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Ungelesener Beitrag von Kurt Zumbrunn »

Hallo Hans
Ich kann Dir leider nur in Bezug auf die Schweiz, und hier nicht einmal vollständig antworten. Ich teile Deine Auffassung wann, wenn nicht jetzt!
So wie es bei uns in der Schweiz den Anschein macht, denken mittlerweile auch viele Amtsstellen nicht mehr nur in "Betonkanälen". Zumindest sind wir Gemeinden und Schwellenkorporationen angewiesen worden, das angeschwemmte Material nicht ab zu führen und einer Deoponie zu zu führen. Verschiedene "Gartenarbeiten" in der Natur (meine Bezeichnung wie wir Renaturierungen ausführen), sind nun wirklich Renaturiert worden, und zwar von der Natur selbst. Ich glaube aus verschiedenen Gesprächen mit Entscheidungsträgern heruas zu spüren, dass man nicht mehr den Bach als das zu bändigende Problem ansieht, sondern vielmehr den Menschen, welcher im Bach baut.
Ich glaube, zumindest in dieser Beziehung haben die Hochwasser auch etwas Gutes.
Gruss
Kurt
<< streamstalkin´ 24/7 >>

Trockenfliegen- und Bambuspurist
stefan grau

Ungelesener Beitrag von stefan grau »

Ich teile die Meinung von Kurt.

Die Gewässer die ich im Berner Oberland befische liegen in einer der meisten vom in der CH betroffenen Reginen (Simmental).
In einem Seitental hat sich das Bachbett zweier Bäche komplett verändert, der Lauf entspricht wieder dem, der in den zwanziger Jahren des letzten JH. üblich war (Aussage eines 99 jährigen Talbewohners).
Bei der ersten Begehung habe ich "meinen" Bach nicht wiedererkannt, all die vormals so tollen Pools sind schlicht weg, dafür hat es so zynisch es gegenüber den sehr hart betroffenen Talbewohnern klingen mag, den Bach so renatuiert wie es wohl keine Menschenhand je vermocht hätte.
Vorallem der eine Bach maändriert wie nie zuvor, zahlreiche neue Pools und tiefe Züge mit viel neuem Substrat kommen künftig wohl einem noch besseren Fischbestand zugute - sofern die Menschen nicht wieder die alten Fehler begehen und den Bach eindämmen und direkt daran ihre Häuser (viele existieren jetzt gar nicht mehr) bauen.

Wie es dem Fischbestand allerdings ergangen ist noch unklar, denn weite Teile des Tals sind derzeit nur mühselig zu Fuss (klettern) oder gar per Hubschrauber erreichbar. Die lokale Fischereibehörde will nächstens mit den Wasserbauingenieuren begutachten (und evtl. elektrisch abfischen), wie es aktuell, und um die Zukunft des Baches steht (hoffen wir die Fischereibehörde kann ihre Anliegen auch durchsetzen).

Dort wo Schlammlawinen durch Erdrutsche ins den Bach gegangen sind, ist mit toten Fischen zu rechnen, diese sind an den vielen Sedimenten, sprich den Schlammlawinen, anzunehmenderweise erstickt. Andere sind - nach Erfahrungen einiger hieisiger Fischereibiologen - wohl abgeschwemmt worden, in weiter talabwärts liegende Strecken und in die unteren Hauptflüsse. Die Biologen meinen, dass mit der bald beginnenden Laichwanderung der Fische die ersten Individuen den Bach talaufwärts wiederbeleben. Und aus den obersten Strecken der Quellregion, die von den Unwetter wenig bis gar nicht betroffen ist, im Spätwinter oder Frühjar auch wieder talabwärts ziehen, mit den normalen Hochwassern wie sie nach Gewittern oder während der Schneeschmelze immer wieder vorkommen.
Meine persönliche Erfahrung aus dem Jahrhunderthochwasser 99 zeigt, dass die Fische rasch zurück sind, denn damals waren nach zwei Monaten (im Juli) wieder Fische da, und erst noch nicht die Kleinsten. Andererseits muss ich erwähnen, dass damals keine Schlammlawinen in den Bach giengen, sondern nur das Geschiebe Extremwerte erreichte, was die meisten Fische pariert haben.

Lassen wir uns also überraschen, allerdings braucht es seitens der Angler wohl auch Beherrschung, weniger Fische zu entnehmen oder auch durch C&R zusätzlich zu stressen, erst recht die mageren, denn durch das Geschiebe sind die Gewässersohlen quasi nackt, also noch ohne Kleinstlebewesen. Ein Kompensationsflug der Insekten kann u.U ausbleiben, resp. deren Eiablage wird wohl erst längerfristig Früchte tragen. Ich erwarte es zwar nicht, aber es wäre wohl nicht schlecht, wenn die Fischereibehörde die maximal mögliche Entnahmezahl drastisch senkt. Andererseits haben wir im Berner Oberland in den meisten Gewässern sogenannte Schontage, heisst das angeln ist jeweils nur an 3 Wochentagen erlaubt, was den Befischungsdruck schon so einschränkt.

Gruss

Stefan
Zuletzt geändert von stefan grau am 07.09.2005, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

Zuerst: Danke für die Berichte aus der Schweiz!

Hallo Jungs aus Deutschland - ihr müßt doch auch was zu berichten haben!

Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
allgaeufly
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Ungelesener Beitrag von allgaeufly »

hallo hans,

das meiste wurde schon im thread von maggov diskutiert! deshalb möchte ich mich jetzt nicht wiederholen. zu deiner frage was die wasserwirtschaft angeht, ist mir eingefallen, daß heute der neue illerabschnitt unterhalb von immenstadt eingeweiht wurde. dh. der fluß ist an dieser stelle von ca.40m auf fast 180m bis 200m aufgeweitet worden. die behörde erwartet sich eine massive verbesserung der kompletten flußökologie. (ähnlich wie am lech im oberlauf oder isar). an den größeren flüßen denken die behörden jetzt teilweise in die richtige richtung! ich befürchte nur, daß jetzt die wildbäche (zuläufe) "unters messer kommen". das wurde nach den jüngsten ereignissen so bei uns vom wwa propagiert, daß die zuläufe jetzt die probleme machen! ich hoffe sie begehen nicht wieder die alten fehler. das problem ist doch, daß wir immer mehr versiegeln und bebauen wo sonst natürlicher rückhalteraum war! an der iller haben sie sehr viel getan in der flußstruktur+überschwemmungsflächen und auwald ansiedlung! aber sie sprechen jetzt wieder von"wildbach-zähmung"-das klappt sicher nicht! daher ja der name. ich meine wir sollten uns überlegen wo wir was bauen und natur "bezwingen" wollen! es kommt immer doppelt und dreifach zurück zu uns!

gruß aus dem allgäu!
„Jetzt weiß ich endlich was ich dir bieten kann Marge! Völlige und nie-endende Abhängigkeit!”

Homer Simpson
anonymus

Ungelesener Beitrag von anonymus »

Die Fischwasserpächter haben die Gelegenheit bei den anstehenden Aktualisierungen der Gewässerentwicklungspläne der WWAs mitzuwirken. Leider wird davon nur eher ausnahmsweise Gebrauch gemacht oder, das andere Extrem, in unserer (zu) dicht besiedelten Kulturlandschaft unrealisierbare Forderungen gestellt.
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pehers
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Parteistellung

Ungelesener Beitrag von pehers »

Inwieweit haben in Dtl überhaupt Fischereiberechtigte Parteistellung im Wasserrechtsverfahren?

Ist das lediglich ein Recht zur Äußerung oder kann man auch EInwendungen erheben etc. ?

Gruß,
Hans
anonymus

Rechtsstellung der Fischereiberechtigten

Ungelesener Beitrag von anonymus »

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen erlaubnisfreier Gewässerunterhaltung und erlaubnispflichtigem Gewässerausbau (dazu gibt es z.B. beim Landesfischereiverband Bayern eine spezielles Merkblatt mit rechtlichen und praktischen Hinweisen)
-> Gewässerentwicklungspläne beinhalten sowohl Ausbauziele als auch Unterhaltungsmaßnahmen (ersetzen aber nicht Genehmigungsverfahren)
-> Gewässerpflegepläne beinhalten nur erlaubnisfreie Maßnahmen.
-> Bei den Genehmigungsverfahren unterscheidet man zwischen
*Plangenehmigung (darf nur erteilt werden wenn keine Einwendungen zu erwarten sind, im Einvernehmen mit allen zu Beteiligenden) und
**Planfeststellungsverfahren in dem alle Betroffenen Einwendungen erheben können (die dann auch öffentlich in einem Erörterungstermin zu behandeln sind).
Das Fischereirecht ist ein eigentumsgleiches Ausübungsrecght, genießt daher den gleichen Grundgesetzlichen Schutz wie z. B. Immobilieneigentum. Der Schutzanspruch ergibt sich aus §§ 823 BGB u. ff., der Rechtsanspruch auf Schutzauflagen ergibt sich aus Art. 15. 1 BayWG, Rücksichtnahme und Schadensersatz ist in Art. 56 . Die Beweissicherungs- u. Entschädigungsansprüche sind in Art. 72 u. ff. BayWG geregelt, die Verfahrensbeteiligung ist ebenfalls verbindlich geregelt im BayVwVG (auch zu den Rechten der FiBer. gibt es ein Merkblatt des LFiVBay).
Zu beteiligen sind der/die Inhaber des Fischereirechtes (Pächter = "Inhaber auf Zeit") und die Träger öffentlicher Belange (z. B. die zustdg. Fischereigenossenschaft und der Landesfischereiverband) Die Qualtität deren Stellungnahmen lässt alledings nicht selten zu wünschen übrig, ebenso wie das Engagement des letzteren mit zunehmender Entfernung von München unübersehbar abnimmt.
In anderen Bundersländern ist das natürlich alles ganz anders und viel besser!
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pehers
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Danke!

Ungelesener Beitrag von pehers »

Ich muß sagen, daß sich das gar nicht so schlecht anhört, denn in Österreich hat nur der Fischereiberechtigte (=Eigentümer) in diesen Verfahren Parteistellung, denen ist aber oft alles bis auf den Pachtpreis egal!

Auch sind die Einwendungen nicht unbedingt zu beachten, sondern wahren nur zivilrechtliche Schadenerstzansprüche, was ein weiteres oft teures Verfahren bedeutet.

Nochmals Danke für die ausführliche Antwort,
Hans
anonymus

Ungelesener Beitrag von anonymus »

Nach geltender Rechtssprechung sollte auch in "felix austria" der Pächter gehört werden müssen (als Inhaber ist er 'Eigentümer auf Zeit'), man müsste aber unterscheiden ob es um Schadenabwehr-/-ersatzansprüche* oder um Entschädigungsansprüche geht (ersteres träfe zu für vorübergehende Beeinträchtigungen, letzteres wenn es um erhebliche, nachhaltige Eigentumswertminderung geht).
*auch das kann sich der Verpächter im Vertrag vorbehalten, dann könnte der Pächter aber im akuten Einzelfall gegenüber IHM zivilrechtlich Pachtwertminderung geltend machen.
Über erhobene Einwendungen muß in jedem Rechtsstaat öffentlich erörtert werden: Die Genehmigungsbehörde muss die Fachbehörde u./o. Sachverständige dazu anhören ob die Einwände begründet sind, falls zutreffend muss durch Schutzauflagen/Ausgleichsmaßnahmen Abhilfe geschaffen werden, Entschädigungsansprüche sind nur sekundär zulässig.
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

Soweit ich es noch im Kopf habe hat der Fischereirechtsbesitzer (also Pächter) per se lediglich ein Anhörungsrecht gem WRG. Der Eigentümer der Fischereirechte kann ihm dieses jedoch abtreten. Problem dabei: Geladen muß nur der Eigentümer werden, dabei weiß ich dann jedoch nicht genau, ob dann eine nicht einfach auf Pächter "vergessen" wird.

Zu den Einwendungen diese sind allein im Umfang der Parteistellung (ob voll bzw bloß eingeschränkt) maßgeblich, welche den Fischereiberechtigten (noch) nicht voll zugebilligt wird:

§ 15. (1) Die Fischereiberechtigten können anläßlich der
Bewilligung von Vorhaben mit nachteiligen Folgen für ihre Fischwässer
Maßnahmen zum Schutz der Fischerei begehren. . Dem Begehren ist
Rechnung zu tragen, insoweit hiedurch das geplante Vorhaben nicht
unverhältnismäßig erschwert wird. Für sämtliche aus einem Vorhaben
erwachsenden vermögensrechtlichen Nachteile gebührt den
Fischereiberechtigten eine angemessene Entschädigung (§ 117).

Das heißt es besteht kein Recht darauf. Der VwGH hat jedoch entschieden, daß die Erhaltung der Fischerei und des ökologischen Systems ein öffentliches Interesse ist.

Also nicht aussichtslos, aber doch nicht perfekt die Lage!

Feudlichst,
Hans
anonymus

Ungelesener Beitrag von anonymus »

Pardon Hans,
wir dürfen da eben nicht die österr. und die von mir zitierten Bay. §§ durcheiander würfeln, ebensowenig die Begriffe Besitzer und Inhaber. Ansonsten stimme ich zu. Grundsätzlich gilt der Eigentumsschutz in beiden Staaten, die verwaltungstechnische Umsetzung variert in Nuancen.
M.f.G.
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