Re: ein paar worte zu c&r
Verfasst: 19.12.2013, 19:08
Hallo Freunde!
Also jetzt zum allerletzten Mal:
es ist doch genau definiert!
...sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten,...
also entscheidet zuletzt der Fischereiausübungsberechtigte und das ist jeder Lizenznehmer, ob er einen Fisch im Sinne der Hege der Bestände zurücksetzt oder nicht!
Worüber diskutiert ihr hier eigentlich!
tight lines
RC
PS: dieses "jeder maßige Fisch muß entnommen werden", führt direkt zum Untergang jedes Gewässers, überdies steht das nirgends!!
Also jetzt zum allerletzten Mal:
es ist doch genau definiert!
...sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten,...
also entscheidet zuletzt der Fischereiausübungsberechtigte und das ist jeder Lizenznehmer, ob er einen Fisch im Sinne der Hege der Bestände zurücksetzt oder nicht!
Worüber diskutiert ihr hier eigentlich!
tight lines
RC
PS: dieses "jeder maßige Fisch muß entnommen werden", führt direkt zum Untergang jedes Gewässers, überdies steht das nirgends!!