Plaidoyer für das Forellenpuff

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

Extrem qualifizierte Antwort - außerdem andere Baustelle!

Ja, ist mein Ernst.

L.G.
Hans
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Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

forstochs hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich will einfach zu den Teichanlagen an sich etwas schreiben.

Generell habe ich nichts gegen sie, bringen sie doch, wie Hans erwähnte, manche Vorteile mit sich.
Allerdings sollten es, wie auch schon erwähnt, gepflegte Anlagen sein, die vom Bewirtschafter mit Gewissen geführt werden.
Leider habe ich schon des Öfteren Anlagen gesehen, die dem nicht entsprachen. Das waren richtige "Drecktümpel", in denen einem die Forellen Leid taten, die darin herumschwammen.

Auch wird an vielen Anlagen nicht auf ein waidgerechtes Behandeln und Töten der Fische hingewiesen. Es dürfen ja Leute dort fischen, die keinen Fischereischein haben und die wissen es ja teilweise wirklich nicht, wie mit einem Fisch umzugehen ist.
Ich habe auch schon erlebt, dass manche Betreiber nichts sagten, wenn sie sahen, dass mit Fischen unwaidmännisch umgegangen wurde. Vielleicht sind diese Leute einfach etwas abgestumpft, oder der Profit geht doch ein wenig vor...

Also, unter den richtigen Umständen kann ich mich durchaus mit Forellenseen anfreunden, habe z.B. in Dänemark schon sehr schöne Anlagen gesehen. Was man aber an so manchen Teichen sieht, kann ich nicht gut heißen.


Grüße,


Martin
Hallo Martin,

Zur Richtigstellung:
in einigen Bundesländern (z. B. Bayern) muss jeder der die Fischerei mit der Handangel ausübt einen Fischereischein haben - auch an Angelteichen. Außerdem gilt für die Zeit nach dem Besatz bis zur Fangfreigabe eine Sperr-/Schonfrist. Grundsätzlich gilt auch in Angelteichen das Gebot der tierschutzgerechten Haltung und Behandlung!
Das Problem sind nicht fehlende Regelungen, sondern die Vollzugsdefizite bei der Überwachung ihrer Einhaltung.

Dazu könnten z.B. die Anglerverbände bestimmte Mindestanforderungen für die Zertifizierung von "Angelanlagen" - in geschlossenen Gewässern ohne fischpassierbare Verbindung zu natürlichen Gewässern - erarbeiten:
Höchstbesatzdichte - Umweltparameter für die Fischart(en) - Mindestsperrfrist nach Neubesatz - Ködervorgaben - Anglerdichtebegrenzung -Aufsicht über "gute fachliche Praxis bei der Behandlung der Fänge, usw.

LG

Markus
Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo René,

Du wirst nicht von der Hand weisen können dass der Befischungsdruck in touristisch voll erschlossenen Regionen mit hoher/relativ hoher Besiedlungsdichte höher sein wird als in Sachsen, dass sicherlich einiges für den Touristen bietet aber eben noch nicht so populär wie Österreich ist.

Ich denke, dass Österreich hier einen wunderbaren Präzendenzfall liefert was Marktmechanismen bewirken können - im positiven wie im negativem Sinne. Dass diese Deine Firma noch nicht erreicht haben ist erfreulich für Dich. Nischen wird es übrigens - nach der Meinung der ganz G'scheiten - auch immer geben, aber Dein Beispiel hinkt. Denn was Du bei der flächendeckenden Bewirtschaftung mit sozial verträglichen Preisen eigentlich bewirbst läuft auf das Gegenteil in Deinem Beispiel raus. Das sind die "Baumärkte & Billigheimer". Oder bist Du wirklich der Ansicht, dass ein Verband bei einer flächendeckenden Bewirtschaftung besser auf gewässerspezifische Maßnahmen eingehen kann wie der private / geimeinnützige Pächter einen Teilstrecke? Meinst Du wirklich, dass Dein Betrieb (der wohl offensichtlich nicht mit Billigheimern konkurriert) die Bedürfnisse aller zu einem konkurrenzlos günstigem Preis befriedigen kann.

In Österreich kaufen sich die Leute so viel "Exklusivität" dass einige Österreiche sich das Fliegenfischen an den bekannteren Strecken wohl nicht mehr leisten können. Das ist die Kehrseite. Deshalb machen sich Menschen wie Hans Gedanken wie man dieses Dilemma lösen kann ohne die Natur dafür bezahlen zu lassen. Ich finde den Ansatz zumindest eine tiefere Überlegung wert und schreibe sicherlich gerne auch noch was zu Hans' Ideen.

LG

Markus
Olaf Kurth
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Ungelesener Beitrag von Olaf Kurth »

pehers hat geschrieben:Dann ist ja alles in Ordnung - aber eines kannst Du mir glauben: die Gesetze des Marktes werden Euch sicher einholen! Das wird die Zeit nicht entscheiden, sondern einfach nur zeigen! Auch der günstigste Pachtvertrag läuft mal aus...und dann werden gewichtige Worte nicht von den Anglern gesprochen, sondern manche Leute werden sagen, wieviel Pacht sie zu zahlen bereit sind...

Hallo Hans,

du sprichst einen wichtigen Punkt an, der auch bereits bei der Obersten Fischereibehörde NRW diskutiert wurde.

Folgendes Szenario: In ca. 15-20 Jahren hat die Sieg und ihre Nebenflüsse (Bröl, Agger, Sülz, Nister, Heller, Ferndorf) durch die vollständige lineare Durchlässigkeit und die gute Wasserqualität wieder einen stabilen Lachs- und Meerforellenstamm, der sich ständig verbessert. Weiterhin sind die Flüsse und Bäche durch Renaturierungsmaßnahmen naturnah gestaltet und ihr Wert (soweit ermittelbar) und ihre Attraktivität enorm gestiegen.

Genau in dieser Situation könnten Großkonzerne, Firmen oder vermögende Privatleute hergehen und horrende Pachtsummen auf öffentlich ausgeschriebene Fließgewässer abgeben und hoffen, dass ihnen eine sehr exclusive Fischerei zufällt. Die Gesetze des Marktes bestimmen das ja nach deinen Worten so.

Dieses Szenario wird so nicht eintreten, denn die Gewässer wurden auch mit den Geldern aller Angler (Geldmittel aus der Fischereiabgabe) im Laufe der Jahre verbessert; jeder Angler war also über seine Abgaben an diversen Renaturierungsmaßnahmen beteiligt, viele aktive, ehrenamtliche Helfer haben in jahrzehntelanger Arbeit ihrem Fluss oder Bach wieder "auf die Beine geholfen". Das ist bei uns die Aussage der Obersten Fischereibehörde unseres Bundeslandes.

Bei einer Neuverpachtung stünden z.B. die Interessen von rund 300 Vereinsmitgliedern dem Begehren einer Firma xy (Telekom, Siemens, Deutsche Bank, etc.) über eine 20 Km Strecke Sieg (und Nebenbäche) entgegen, wobei die Firmen, bzw. der Multimultimillionär das doppelt bis dreifache der ehemaligen Pachtsumme locker aus der Portokasse zahlen. Und da folgen die Entscheidungsträger auch dem Grundsatz "Gemeinsinn geht vor Eigensinn" und verweigern die Pachtvergabe an den Höchstbietenden (meist werden die drei höchsten Angbote intensiv miteinander verglichen) ! ! ! !

Wie gesagt, das sind unsere Verhältnisse, aber die sind je nach Bundesland unterschiedlich. Während es bspw. in NRW das Modell der Fischereigenossenschaften (Beteiligung alle Grundstückseigentümer an den kommunalen Fließgewässern) gibt, dominiert in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz die öffentliche Vergabe des Fischereiausübungsrechts auf Privatleute oder Vereine durch kommunale Forstämter.

Das sind wie gesagt unsere Verhältnisse, die aber nicht übertragbar sind.

Gruß, Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
Olaf Kurth
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Ungelesener Beitrag von Olaf Kurth »

Maggov hat geschrieben: Zur Richtigstellung:
in einigen Bundesländern (z. B. Bayern) muss jeder der die Fischerei mit der Handangel ausübt einen Fischereischein haben - auch an Angelteichen. Außerdem gilt für die Zeit nach dem Besatz bis zur Fangfreigabe eine Sperr-/Schonfrist. Grundsätzlich gilt auch in Angelteichen das Gebot der tierschutzgerechten Haltung und Behandlung!
Das Problem sind nicht fehlende Regelungen, sondern die Vollzugsdefizite bei der Überwachung ihrer Einhaltung.

Dazu könnten z.B. die Anglerverbände bestimmte Mindestanforderungen für die Zertifizierung von "Angelanlagen" - in geschlossenen Gewässern ohne fischpassierbare Verbindung zu natürlichen Gewässern - erarbeiten:
Höchstbesatzdichte - Umweltparameter für die Fischart(en) - Mindestsperrfrist nach Neubesatz - Ködervorgaben - Anglerdichtebegrenzung -Aufsicht über "gute fachliche Praxis bei der Behandlung der Fänge, usw.

LG

Markus



Hallo Markus,

dass es an privat betriebenen Teichanlagen, sogenannten "Bezahlgewässern" Fangfreigaben, Sperr- oder Schonfristen geben sollte, diesem Irrglauben bin ich auch vor ca. 10 Jahren aufgesessen: Als Redakteur einer hiesigen Tageszeitung rief mich unserer Kreisfischereiberater empört an und berichtete, dass eine Teichanlage mit dem Fang von Seeforellen Mitte Dezember in einer Werbeanzeige auf sich aufmerksam machen wollte. Er sei schon damals bei der Anlage vorstellig geworden, hätte seine fischereilichen Bedenken (Fischen in der Schonzeit auf Laichfische) geäußert und sei freundlich aber bestimmt der Anlage verwiesen worden. Nun sollte doch ein empörter Artikel folgen..........
Das kam mir gerade Recht, als überzeugter Fließgewässerangler hatte doch ehh eine Abneigung gegen diese Etablissements. "Da fischen doch nur Anfänger und ausländische Kochtopfanger, das ist doch kein richtiges Angeln", dachte ich noch.

Ich habe mich damals bei der Oberen Fischereibehörde in Köln erkundigt, denn ich wollte ja ein Musterbeispiel für investigativen Journalismus mit dem Artikeln liefern. Den Leuten sollten die Augen übergehen.......... denkste!!! :oops: :cry:
Die Gesetzeslage des Fischereirechts in NRW ist mehr als eindeutig: Solange eine Fischereianlage unter 0,5 Hektar liegt, darf der Betreiber auf seinem Privatgrundstück tun und machen, was er will. Die Fische in den Teichen unterliegen keinerlei artspezifischen Schonzeiten. Das gilt nur für größere Teichanlagen bzw. für öffentliche Gewässer.

Wir dürfen nicht vergessen, dass auch die Teichbewirtschafter eine große Lobby hinter sich haben, die ihre Interessen verfolgen. Du hast vollkommen Recht, dass jeder Angler an diesen Anlagen über einen gültigen Fischereischein verfügen muss und dieses Dokument auch vor dem Angeln kontrolliert werden muss. Die tierschutzgerechte Haltung bzw. Behandlung sollte ebenfalls obligatorisch sein. Soweit die Theorie..........

Du schreibst von Vollzugsdefiziten bei der Überwachung, weißt du, was ein Teichbewirtschafter mit dir machen kann???? Der kann dich sofort vom Gelände verweisen und du darfst erst nach schriftlicher Anmeldung wieder antreten, klingt komisch - iss aber so.......... :cry:

Es gibt aber auch verantwortungsvolle Teichbewirtschafter, ich habe bspw. erlebt, wie an der Anlage in Goddelsheim die Polizei angetrunkene Angler aus der Anlage abführte, die auch geschützte Bitterlingen mitgenommen hatten.

Mittlerweile sehe ich das differenzierter, weil eine gut bewirtschaftete Anlage in der Winterschonzeit eine Möglichkeit ist, unserem Hobby zu fröhnen. Will man seine Lieben mit leckeren selbstgeräuchetem Fisch verwöhnen, kann man sie an Teichanlagen fangen. Anfänger können hier ihre ersten Erfahrungen sammeln. Ein gewisser Befischungsdruck wird ebenfalls von den Fließgewässern weggenommen.
So haben sich im Laufe der Zeit viele meiner ehemaligen Vorurteile gegenüber den Bezahlgewässern relativiert.........

Gruß, Olaf
Zuletzt geändert von Olaf Kurth am 18.07.2008, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
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brummer
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Ungelesener Beitrag von brummer »

@Markus
oh,da haste mich aber voll erwischt!

aber ansonsten hat der Olaf das treffend beschrieben.....GEMEINSINN,ganz wichtig.....und vergess die Politik nicht...

Gruß,René


PS.:mir ist bekannt wie der Markt funktioniert....
Kanne
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Ungelesener Beitrag von Kanne »

Hallo, Markus,

hallo, Hans,

Eure Skepsis in Ehren.

Wir sächsischen Angler, 31.500 im LVSA (DAV) und etwa 4.000 im AVS (Anglerverband Sachsen, VDSF) sind eingetragener Naturschutzverband, haben damit so etwas wie "politisches Mitspracherecht".

Gemeinsam bewirtschaften wir unsere Gewässer nach guter fachlicher Praxis.

So: es gibt in jedem Regionalverband (Dresden, Leipzig, Chemnitz) eine Gewässekommission, bestehend aus aus vom Landesverband ausgebildeten Gewässerwarten aus den jeweiligen Vereinen vor Ort, welche die Bedingungen an "ihren" Gewässern genauestens kennen.


Entscheidungen die Bewirtschaftung betreffend werden dann gemeinsam mit den regionalen Experten/Regionalverbänen/Landesverbänden/Fischereibehörden/Umweltministerium getroffen. Es sei nochmal erwähnt, nach guter fachlicher Praxis. Eben in einem Bundesland in dem die Angler mit der Politik zusammenarbeiten, weil sie eine starke Gemeinschaft bilden.

Nun, gibts was Besseres? Geld allein ist eben doch nicht ALLES. Hab übrigens keine rosarote Polbrille auf,

Gruß, Lutz.


p.s.:Olaf: Seit 15 Jahren fang ich meine Raücherfische im Forellensee :P
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

Servus Olaf, Rene und Lutz!

O.K.! Euer Wort in Gottes Ohr! Ich hoffe, dass Euch das böse Erwachen erspart bleibt!

In Zeiten immer enger werdender öffentlicher Mittel, wird jedenfalls ein zu geringer Erlös bei der Nutzung staatlichen Eigentums nicht mehr mit Gemeinsinn zu argumentieren sein, denn es wird ja durch private Vergabe von Gewässern in aller Regel die Öffentlichkeit nicht völlig ausgesperrt, sonst könnte man in Österreich schon lange nicht mehr fischen. Auch gemeinnützige Vereine wie die Freunde der Gmundner Traun, die ÖFG, oder der Verband der Ö. Arbeiterfischereivereine uva. unterliegen dem freien Markt und können die Uhr nicht zurückdrehen, obwohl sie alle sicher viele Verbesserungen an Ihren Gewässern bewirkt haben und gerne zu geringeren Preisen pachten würden!

Wie gesagt: Euer Wort in Gottes Ohr! Die Zwickauer Mulde war ja nicht gerade a g'mahde Wiesen in Eurem Sinn. Für die Zwickauer Mulde wurde letztlich vom AVS-C ca. EUR 7500,-- geboten = ca. EUR 188/km. Bisher wurde ein Salmonidenrevier für EUR 10/km vom Verband "verwaltet". Mittlerweile hat der sächs. Rechnungshof gefordert, dass innerhalb einer bestimmten Frist alle staatlichen Gewässer öffentlich ausgeschrieben werden müssen...

L.G.
Hans

P.S.: Dass die von Olaf ins Treffen geführten Firmen irgendwelche Bacherl pachten, wage ich zu bezweifeln, denn dann hätten derartige Großkonzerne schon alle Strecken in Österreich gepachtet...die sind wohl eher Jagdlichen Gefielden unterwegs. Außerdem kann man so was in ÖSterreich zumindest nicht steuerlich geltend machen, was die Attraktivität solcher Konstrukte extrem verschlechert hat.
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Torsten Rühl
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Ungelesener Beitrag von Torsten Rühl »

Forellenanlagen sind mal schön, mal total runtergekommen.
Es liegt wohl auch daran mit welchem Elan ein Betreiber die Anlage führt.
Wer nach vorne kommen will und zufriedene Kunden sein eigen nennen möchte der tut was.
Dänemark ist in meinen Augen ein Musterbeispiel von ordentlichen Anlagen. Es gibt sogar eine Organisation wo Anlagen überprüft werden. Ich habe selten Fische mit einer größeren Kondition gesehen wie in Dänemark.
Im Ruhrpott werden so langsam auch einige Betreiber wach. Immer mehr Anlagen erlauben das Fliegenfischen und veranstalten sogar kleine Events.
Ganz klar ist zu sagen das dort überall Geld verdient werden muss.
Es ist jedoch zu sehen das einige Betreiber so langsam wach werden udn einigen Leute den Zutritt der Anlage verwähren bzw. bei Fehlverhalten einschreiten und Hausverbote aussprechen.
Der Sauerländer Anglerglück legt auch ganz großen wert drauf das man sich an Regeln hält. Ich denke man hat dort nicht umsonst ein Forumstreffen abgehalten vor Jahren.
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

Servus Torsten!

Danke, dass Du wieder zum eigentlichen Thema zurückkommst! Genau das war mein provokanter Ansatz, ob es nicht als sinnvolle Ergänzung und Entlastung von Naturgewässern eine Möglichkeit wäre, stilvoll an solchen Anlagen zu fischen. Es wäre zumindest ehrlicher, als an so manche in eine Fließwasserstrecke ausgelagerte Fischzucht zu fahren...

Es wäre weiters erfreulich, wenn man dann von Fließwasserstrecken wieder einen normalen Bestand und keine Märchenfische, die in den entsprechenden Größen aus der Fischzucht kommen, erwarten würde.

L.G.
Hans
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Ungelesener Beitrag von Kanne »

Hallo, Hans,

das liest sich ja etwas anders, sollte es nicht Gang und Gäbe sein- besonders auch für einen "elitären" Kreis in heutigen Zeiten die Gewässer naturnah und nachhaltig zu bewirtschaften? Gerade heute war ich an besagter Mulde unterwegs- auf Kilometern alleine- da hätte ich mir einen von Denen, Anfängern, etc. gewünscht um vielleicht ein paar Tipps abgeben zu können.
Deshalb stellt sich für mich wiederum die Frage ob der Befischungsdruck- dort wo das behauptet wird- nur sooo groß ist weil nicht mehr genügend Wildwasser zur Verfügung steht, eben das Gros in Privathand ist?
Wenn nun- Deine Information ist nicht ganz richtig- die Pachtpreise explizit nach oben gehen, dann ist es doch noch immer besser wenn sich sehr Viele den hohen Preis teilen.
Wie bereits gesagt, wenn ich Fisch "brauche" geh ich seit vielen Jahren gern an den Forellensee, aber aus "elitären" Gründen den Otto-Normali dahin zu zwingen- da gehe ich nicht mit.

Gruß, Lutz
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Ungelesener Beitrag von brummer »

@ Lutz
da geh ich auch nicht mit,man könnte es aber da wo der Befischungsdruck zu hoch ist schon so machen,die Flüsse bei der Gelegenheit gleich für 5 Jahre sperren und alle Fliegenfischer in den Puff sperren.....wir waren gestern 6 Stunden an Zschopau und Pressnitz unterwegs,wir haben auch keinen Kollegen getroffen,wo sind die bloß alle???.......waren die alle bei Udo im Puff????...... :D

@ Hans
die Idee ist nicht schlecht,macht das doch einfach mal bei euch oder in Bayern,in 5 Jahren kannst Du ja ein Statement abgeben......

Gruß,René
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pehers
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Ungelesener Beitrag von pehers »

@ Rene und Lutz:

Es soll kein Zwang sein - ich bin gegen Zwang jeder Art. Sei es duch Verbände über "Zwangsmitgliedschaften", weil man sonst dann nirgends fischen kann oder staatliche Kontrolle und Vorschriften. Das Schreckgespenst, dass niemand mehr fischen gehen kann, weil alles in privater Hand ist, ist ein Schreckgespenst, dass sich noch nirgends bewahrheitet hat. Ein paar Stücke in privater Hand wird es aber überall und immer geben.

Ich würde es gerne ausprobieren bei mir in Ö., aber mir fehlen sowohl Zeit als auch die Ressourcen und das nötige Know How. Nachfrage würde aber auch Anbieter auf den Markt rufen.

Im Übrigen darf ich noch festhalten, dass die Haltung: "aber er muss zuerst" eher einem Kindergartenkind als einem erwachsenen Fliegenfischer steht.

Beste Grüße, für mich ist das Thema durch, weil aufgrund ideologischer Scheuklappen nicht diskutierbar. Der Seitenhieb aufs kollektive Fischereirecht hat offensichltich für ein paar Leute die eigentliche Intention dieses Threads überdeckt.

Die Idee war: Auch eine schöne Teichanlage würde eine gute und spannende Fischerei bieten, wenn sie ähnlich wie in England geführt würde. Diese Möglichkeiten würden den Druck wahnwitzige Fangerwartungen zu erwarten in den Naturgewässern vielleicht etwas kompensieren und eine sinnvolle und anregende (freiwillige) Alternative sein. (Nur im Freistaat Sachsen darf man darüber nicht nachdenken...)

Beste Grüße,
Hans
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Ungelesener Beitrag von Olaf Kurth »

pehers hat geschrieben:Servus Torsten!

Danke, dass Du wieder zum eigentlichen Thema zurückkommst! Genau das war mein provokanter Ansatz, ob es nicht als sinnvolle Ergänzung und Entlastung von Naturgewässern eine Möglichkeit wäre, stilvoll an solchen Anlagen zu fischen. Es wäre zumindest ehrlicher, als an so manche in eine Fließwasserstrecke ausgelagerte Fischzucht zu fahren...

Es wäre weiters erfreulich, wenn man dann von Fließwasserstrecken wieder einen normalen Bestand und keine Märchenfische, die in den entsprechenden Größen aus der Fischzucht kommen, erwarten würde.

L.G.
Hans



Sorry Hans,

habe mir gerade noch mal dein Eingangsposting durchgelesen und dann deine Fortsetzung vorgenommen. Du öffnest verschiedene Fässer (z.B. Befischungsdruck an Naturgewässern verringern/Attraktivität der Forellenanlagen/Bewirtschaftungspraxis für Fließgewässer/Pachtvergabepraxis für staatliche, öffentliche Fließgewässer/Einstellung bzw. Motivation für Fliegenfischer über Angeln an diversen Gewässern, etc), die allesamt miteinander zusammenhängen, aber deren Diskussion doch sehr komplex werden kann. Worüber wollen wir uns unterhalten????

Vergiss bitte nicht, "ob es nicht als sinnvolle Ergänzung und Entlastung von Naturgewässern eine Möglichkeit wäre, stilvoll an solchen Anlagen zu fischen. Es wäre zumindest ehrlicher, als an so manche in eine Fließwasserstrecke ausgelagerte Fischzucht zu fahren" - sowas interessiert mich als "elitärer" Fliegenfischer doch überhaupt nicht!!!!!!!!!

(Ironie an:)
Ich habe genügend Geld, um mir die landschaftlich schönsten Fließgewässer zu leisten. Ich finanziere genügend Leute, die mir an meinem Traumbach bzw. -fluss spannenden Drillerlebnisse mit großen Fischen garantieren (nicht nur mir, sondern auch meinen Geschäftsfreunden)!!!!
Und das reicht mir, für alles andere habe ich gar keine Zeit! Nebenbei muss ich mich um meine Frau und meine Kinder kümmern, muss meine zwei Geliebten bei Laune halten, muss geschäftlich meinen Mann stehen und deshalb interessiert mich die naturnahe Bewirtschaftung meines Pachtgewässers aus zeitlichen Gründen nicht so nachhaltig. Ich möchte ausgerüstet mit hochwertiger "Summs-Gay12" Bekleidung, einer Kautschuk-Flex-Premium-Gespließten und den 200g Nymphen eine gute Zeit mit dicken Fischen erleben - nicht mehr und nicht weniger.
(Ironie aus!!)

Hans, es liegt in der Natur der Sache, dass die edelsten unserer naturnahen Gewässer mit Wildbestand und nachhaltiger Bewirtschaftung niemals öffentlich kommuniziert werden. Das würde ihren Nimbus schmälern und das lässt niemand zu!!!!

Ich bin sicher, dass es auch in Österreich geheime Geheimbäche gibt, die du nur über Umwege und jahrelangen Hinweis auf deine edle Gesinnung als Angler irgendwann mal befischen darfst. Diese Geheimgewässer tauchen in keinem Angelführer auf, über sie wird auch nur unter vorgehaltenener Hand gesprochen und diese Geheimhaltung hat auch ihr Gutes.

Außerdem verstehe ich jeden Fliegenfischernovizen aus deiner Region, der sauer ist, weil er für die Ausübung unseres Hobbys an heimischen Gewässern Unsummen auf den Tisch legen muss und deshalb ein wenig neidisch auf die Bewirtschaftungs- und Vergabepraxis der Fließgewässer unserer sächsischen Kollegen schielt..............

Ob wir jemals den unbestritten hohen Stellenwert dänischer Forellenanlagen für Angler erreichen (da fahren komplette Schulklassen mit ihren Lehrern hin, um das Angeln zu lernen), wird die Zeit bringen. Vielleicht irgendwann einmal.......

Aber seien wir doch ehrlich - jeder aufrechte Fliegenfischer kommt sich an solchen Anlagen ein bisschen komisch vor, denn wir mutieren zwangsläufig, d.h. ich bin an der Anlage einer von vielen, die den Fischen nachstellen. Dass ich mit meiner merkwürdigen Angelmethode neben den anderen Anglern mit ihrem Power Bait bestückten Spinnruten komisch aussehe, das ist mir klar. Ich will Fische mit der Fliege fangen, ich will dicke Fische mit der Fliege fangen - aber bin ich deshalb in diesem Moment noch "Fliegenfischer"????

Gut, dass sind meine persönlichen Gedanken, aber wenn ich - wie von Lutz bereits erwähnt - für das Wochenende 15-20 Forellen räuchern will, dann hole ich mir die von einer solchen Anlage. Nie, nie, niemals würde ich unsere wilden Bf.-Bestände für diese trivialen Gelüste nutzen.
Jeder dieser wilden Fische spielt in einer anderen Liga, d.h. ich weiß, dass sie sich im Laufe ihres Lebens oft bewähren mussten. Ich kenne ihre Kinderstube sehr genau, verfolge ich doch die Entwicklung des Fließgewässers seit Jahren. Weiterhin kann mir die Forelle vertraut sein, denn ich hatte sie möglicherweise schon vor zwei Jahren als Untermaßige am Haken. Jetzt hat sie Gardemaß und darf mich in die Küche begleiten, es bleibt aber immer ein besonderer Moment!!!
(komischerweise fallen mir die laichvollen Fische spätestens Ende September immer aus der Hand, die sind so glitschig........)

Eins vielleicht noch, lieber Hans:
Deine erwähnten Aspekte von Angebot und Nachfrage spielen in unserer Region glücklicherweise bei der neuen Vergabe der Pachtstrecken nicht die entscheidende Rolle. Mein erstes eigenes Pachtgewässer erhielt ich z.B. vor 24 Jahren, obwohl ein anderes Angebot deutlich höher lag (vor drei Jahren gab es für mich eine vergleichbare Situation). Heute sitze ich selbst in Gremien, die über die Vergabe öffentlicher Gewässer entscheiden und da ist der Leumund der Pächter und der Aspekt der nachhaltigen Bewirtschaftung ein weitaus wichtigerer Aspekt als der maximal erzielbare Pachtzins!!!!! :daumen


Gruß, Olaf
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Olaf Kurth hat geschrieben:
Maggov hat geschrieben: Zur Richtigstellung:
in einigen Bundesländern (z. B. Bayern) muss jeder der die Fischerei mit der Handangel ausübt einen Fischereischein haben - auch an Angelteichen. Außerdem gilt für die Zeit nach dem Besatz bis zur Fangfreigabe eine Sperr-/Schonfrist. Grundsätzlich gilt auch in Angelteichen das Gebot der tierschutzgerechten Haltung und Behandlung!
Das Problem sind nicht fehlende Regelungen, sondern die Vollzugsdefizite bei der Überwachung ihrer Einhaltung.

Dazu könnten z.B. die Anglerverbände bestimmte Mindestanforderungen für die Zertifizierung von "Angelanlagen" - in geschlossenen Gewässern ohne fischpassierbare Verbindung zu natürlichen Gewässern - erarbeiten:
Höchstbesatzdichte - Umweltparameter für die Fischart(en) - Mindestsperrfrist nach Neubesatz - Ködervorgaben - Anglerdichtebegrenzung -Aufsicht über "gute fachliche Praxis bei der Behandlung der Fänge, usw.

LG

Markus



Hallo Markus,

dass es an privat betriebenen Teichanlagen, sogenannten "Bezahlgewässern" Fangfreigaben, Sperr- oder Schonfristen geben sollte, diesem Irrglauben bin ich auch vor ca. 10 Jahren aufgesessen: Als Redakteur einer hiesigen Tageszeitung rief mich unserer Kreisfischereiberater empört an und berichtete, dass eine Teichanlage mit dem Fang von Seeforellen Mitte Dezember in einer Werbeanzeige auf sich aufmerksam machen wollte. Er sei schon damals bei der Anlage vorstellig geworden, hätte seine fischereilichen Bedenken (Fischen in der Schonzeit auf Laichfische) geäußert und sei freundlich aber bestimmt der Anlage verwiesen worden. Nun sollte doch ein empörter Artikel folgen..........
Das kam mir gerade Recht, als überzeugter Fließgewässerangler hatte doch ehh eine Abneigung gegen diese Etablissements. "Da fischen doch nur Anfänger und ausländische Kochtopfanger, das ist doch kein richtiges Angeln", dachte ich noch.

Ich habe mich damals bei der Oberen Fischereibehörde in Köln erkundigt, denn ich wollte ja ein Musterbeispiel für investigativen Journalismus mit dem Artikeln liefern. Den Leuten sollten die Augen übergehen.......... denkste!!! :oops: :cry:
Die Gesetzeslage des Fischereirechts in NRW ist mehr als eindeutig: Solange eine Fischereianlage unter 0,5 Hektar liegt, darf der Betreiber auf seinem Privatgrundstück tun und machen, was er will. Die Fische in den Teichen unterliegen keinerlei artspezifischen Schonzeiten. Das gilt nur für größere Teichanlagen bzw. für öffentliche Gewässer.

Wir dürfen nicht vergessen, dass auch die Teichbewirtschafter eine große Lobby hinter sich haben, die ihre Interessen verfolgen. Du hast vollkommen Recht, dass jeder Angler an diesen Anlagen über einen gültigen Fischereischein verfügen muss und dieses Dokument auch vor dem Angeln kontrolliert werden muss. Die tierschutzgerechte Haltung bzw. Behandlung sollte ebenfalls obligatorisch sein. Soweit die Theorie..........

Du schreibst von Vollzugsdefiziten bei der Überwachung, weißt du, was ein Teichbewirtschafter mit dir machen kann???? Der kann dich sofort vom Gelände verweisen und du darfst erst nach schriftlicher Anmeldung wieder antreten, klingt komisch - iss aber so.......... :cry:

Es gibt aber auch verantwortungsvolle Teichbewirtschafter, ich habe bspw. erlebt, wie an der Anlage in Goddelsheim die Polizei angetrunkene Angler aus der Anlage abführte, die auch geschützte Bitterlingen mitgenommen hatten.

Mittlerweile sehe ich das differenzierter, weil eine gut bewirtschaftete Anlage in der Winterschonzeit eine Möglichkeit ist, unserem Hobby zu fröhnen. Will man seine Lieben mit leckeren selbstgeräuchetem Fisch verwöhnen, kann man sie an Teichanlagen fangen. Anfänger können hier ihre ersten Erfahrungen sammeln. Ein gewisser Befischungsdruck wird ebenfalls von den Fließgewässern weggenommen.
So haben sich im Laufe der Zeit viele meiner ehemaligen Vorurteile gegenüber den Bezahlgewässern relativiert.........

Gruß, Olaf
Hallo Olaf,

ich schrieb in einigen Bundesländern und in Bayern gibt es meines Wissens nach keinen Forellenteich wo man nicht einen Angelschein vorweisen muss (als Deutscher) um fischen zu dürfen. In NRW mag es Ausnahmeregelungen geben.

Das ändert nichst dran, dass der Teichbewirtschafter m.M. nach für einen "ordnungsgemässen" Umgang mit dem Fisch verantwortlich ist - das regelt alleine schon das Tierschutzgesetz.

LG

Markus
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