Wiesent im September

Wie der Name schon sagt: Vor der Haustür fischt es sich fast immer am besten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl großartiger "Fliegenwasser". Habt Ihr Fragen oder wollt Ihr eine Empfehlung aussprechen?

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ThymaB
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Re: Wiesent im September

Beitrag von ThymaB »

Hallo Sepp,

herrlich, das zu lesen, da läuft einem quasi das Wasser im Mund zusammen.
Allerdings 16.09. ist natürlich quasi doppelt hart. Wenn da die BaFo-Schonzeit bei Dir beginnt, scheint das nämlich eine verschärfende Sonderregel der Münchener Bezirksregierung zu sein. Bayernweit gilt ja der 01.10. (Anlage 2.32 zur AVO zum BayFischG). Aber ich weiß, dass es regierungsbezogen solche Verschärfungen gibt, nämlich z.B. Äschenschonzeit bereits ab 01.12. (anstatt 01.01. nach Anl. 2.31) in Oberfranken. Dann scheint bei Dir also die Regierung von Oberbayern Euch einen halben Monat zu "stehlen" im Vergleich zur Anl. 2.32. Na sowas...
Dass, wie Du sagst, manche Bewirtschafter die ReFo-fischbare Zeit bis zu incl. 14.12. (Anl. 2.43) nicht ausnutzen, könnte darin begründet liegen, dass sie genau das nicht haben möchten, was ich im Thread "Obere Isar" beschrieben habe: Nämlich dass die Angler nur isoliert den Blick auf diese Schonzeit richten und bei ihrer darauf ausgerichteten ReFo-Angelei quasi unvermeidlich Ordnungswidrigkeiten in der BaFo-Schonzeit begehen. Denn jeder regenbogen-taugliche Köder ist ja auch bachforellen-tauglich, und wird dann eine BaFo gefangen (weil sie nicht so "freundlich" war, unterwegs beim Drill vom Haken loszukommen), hat man eine OWi begangen, indem man mindestens fahrlässig --wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich-- einen in Schonzeit befindlichen Fisch gefangen hat (§ 32 Nr.1a AVO zum BayFischG).
Das ist das Problem des § 32 Nr.1a. Die Rücksetzungspflicht ist klar, die haben wir in NRW auch, aber bereits der vorausgehende Fang war in Bayern ordnungswidrig und könnte mit Bußgeld geahndet werden (ein solches Fangverbot haben wir in NRW nicht). Vielleicht wollen die besagten Bewirtschafter diesem Problem von vornherein durch Gewässersperre einen Riegel vorschieben in der Erkenntnis, dass jeder, der sich in der BaFo-Schonzeit auf ReFo-Fang begibt, nahezu unvermeidlich auch mal eine BaFo fangen und damit eben die besagte OWi begehen wird. Und in der weiteren Erkenntnis, dass bei vielen Anglern schon das Bewusstsein über diese Rechtslage gar nicht vorhanden ist.

Wenn es in Österreich insoweit fischereifreundlicher geregelt ist, vielleicht wie in NRW (dazu kann ich momentan nichts sagen, müsste ich ins österreichische Fischereirecht reinschauen), dann sitzt Du ja goldrichtig an Deinem Wohnort. Wie gesagt, beneidenswerte Lage...

Ja, mit dem Niedrigwasser-Respekt ist das bei mir schlicht die Erfahrung vieler zurückliegender Jahre und also eine Anwendung des Sprichworts "Gebranntes Kind scheut das Feuer". Wobei die furchtbare Trockenheitslage der meisten 2010er Jahre sowie in 2020-22 und 2025 ja nicht nur hier in meiner Region stattfand, sondern in weitesten Teilen Deutschlands. Ein Rekordtiefstand bei großen Flüssen jagte in den Nachrichten den nächsten, Waldbrandgefahr, Borkenkäfer usw. usw. Ich erinnere mich, dass sogar 2018 oder 2019 in Teilen Niedersachsens die Wasserversorgung prekär wurde, da fuhren wohl in manchen Gegenden schon Wassertankwagen herum! Und 2019 oder 2020 war es, glaube ich, als man in der Zeitung hier lesen konnte, dass sogar die Ruhr irgendwo bei Schwerte oder Hattingen oder so bereits kurz vor der Austrocknung stand und nur durch spezielle außerplanmäßige Wasserabgabe aus einigen hiesigen Stauseen davor bewahrt werden konnte. Bis 2022 hatte ich hier eine Pacht an einem Bach, der ab 2016 in dieser Strecke und später auch weiter oben regelmäßig jedes Jahr mehrere Monate austrocknete. Erstmalige Austrocknungen auch in anderen hiesigen Gewässern, Veischede, Hönne usw. Und ab Ende Mai/Anfang Juni war in jenen Jahren in anderen Bächen und Flüssen --auch wenn sie nicht austrockneten-- Schluss mit sinnvollem Angeln. Letztes Jahr war's erst wieder so.
Von daher weiß ich in der Tat allzu gut, was der Klimawandel für uns Angler bedeutet.
Aber bei Euch mag es da mit dem Wasser eben doch eine immer noch meistenteils gute Ausnahme sein. Wie gesagt, beneidenswert.

Hoffentlich bleibt dieses Jahr so relativ gut wie bisher, was das Wasser angeht. Nicht berauschend, aber eben relativ gut, man muss heutzutage schon sehr zufrieden sein mit sowas. Aber der Juni ist auch noch nicht gelaufen, vom Rest des Sommers und Herbstes ganz zu schweigen...

Danke für die vielen Infos, und LG
Tobias
ThymaB
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Re: Wiesent im September

Beitrag von ThymaB »

Hallo Sepp,

da Du ja in Bayern wohnst, hier noch eine ergänzende Frage zum von mir zitierten § 32 Nr.1a der AVO.
Hast Du mal etwas mitbekommen davon, dass es da in Bayern vielleicht Debatten oder sogar Proteste von Anglerverbänden u.ä. gab, gegen diese Regelung?

Denn, wie ich zuletzt hier und ebenso im „Obere Isar“-Thread schrieb, ruiniert dies ja –-abgesehen vom Huchen-– die Salmonidenfischerei (im Sinne von: Fischerei mit salmonidentauglichen Ködern) in der BaFo-Schonzeit. Also mindestens ab 01.10., bei Dir in Oberbayern offenbar sogar schon ab 16.09. Falls man sich als Angler rechtstreu verhalten möchte, versteht sich, d.h. wenn man die bei solcher Fischerei fast unvermeidliche Begehung einer Ordnungswidrigkeit vermeiden möchte.

Das macht eben u.a. die herbstliche Äschenfischerei in der Praxis nahezu unvermeidlich rechtswidrig, und eigentlich ist doch kaum vorstellbar, dass es da nicht gravierende Proteste aus der Anglerschaft gegeben haben sollte.
Wenn nicht, dann erkläre ich mir das nur daraus, dass so viele Angler sich dessen gar nicht bewusst sind und sogar Gemeinden und Städte in eigenen Fischereistrecken ganz offensichtlich auf die Schonzeiten der anderen Salmoniden (also z.B. der Äschen) abstellen und somit die besagte massenweise Ordnungswidrigkeit beim Angeln in der BaFo-Schonzeit offenbar in Kauf nehmen. Oder sogar selbst ahnungslos sind?
Das ist hochgradig erstaunlich, weil es die vom Land Bayern getroffene Regelung faktisch ungeniert aushebelt!

Der § 32 Nr.1a der AVO ist gut gemeint, im Blick auf den Schutz einer in Schonzeit befindlichen Art. Aber bei best. Spezies (nämlich insbesondere Äschen und Regenbogenforellen) ist eben keine Selektivität bei den Ködern möglich dahingehend, dass alle in Schonzeit befindlichen Arten davon nicht adressiert werden. Sprich: Äschen- oder regenbogentaugliche Köder sind immer auch für Bachforellen potentiell attraktiv.
Und somit tut der § 32 Nr.1a nicht nur das, wozu er da ist, nämlich die geschonte Bachforelle vor auf diese gerichteter Fischerei zu schützen, sondern er stellt zusätzlich auch die Fischerei auf jene anderen Arten unter ordnungsrechtliche Sanktion.

Das kann man so wollen als Münchener Ministerium, aber würde es tatsächlich rechtstreu umgesetzt, wäre es eine grundstürzende Sache, die nämlich die Äschen- u. Regenbogenfischerei in der BaFo-Schonzeit totlegen würde!
Und ob man das tatsächlich bedacht hat und so wollte? Da erlaube ich mir durchaus mal einen kleinen Zweifel. Auch Beamte (die hier ja tätig waren, da es eine VO ist) bedenken nicht immer alle Konsequenzen, nicht wahr?

Im Ergebnis ist aus meiner Sicht der § 32 Nr.1a eine Fehlkonstruktion. Wie bei allen Verboten, muss derjenige leiden, der rechtstreu bleiben möchte, die anderen gehen drüber hinweg und haben unbeeinträchtigte Angelei (die meisten sicher aus Unkenntnis).

TL,
Tobias
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Re: Wiesent im September

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Hallo Tobias,

Korrektur:
Die Bachforellen-Schonzeit in Bayern gilt ab 01. Oktober. Das Datum diesbezüglich, das ich im vorigen Post geschrieben habe (15.09.), ist die Regelung unseres Vereines an meinem Hausgewässer! Tut nir Leid um die Verwirrung, die ich damit ausgelöst habe!

Für rechtliche Fragen, die Du im Zusammenhang mit den bayerischen Vorschriften bezüglich der Fischerei stellst, halte ich mich nicht für kompetent genug, diese zu beantworten. Da Du offensichtlich Jurist bist, bitte ich Dich, diese Frage mit dem Fischereiverband Bayern (https://lfvbayern.de) zu klären, der das sicher kompetent beantworten kann und uns dann auf dem Laufenden zu halten.

Ich denke, wir sind hier schon viel zu weit vom eigentlichen Thema "Wiesent im September" abgewichen und sollten uns bei unseren Antworten wieder darauf konzentrieren?

LG Sepp
ThymaB
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Re: Wiesent im September

Beitrag von ThymaB »

Hallo Sepp,

ok, da hat also mit dem 16.09. die Regierung von Oberbayern nichts zu tun... ;-) Aber theoretisch möglich wär's wohl gewesen, wie gesagt weiß ich, dass z.B. die Bayreuther Regierung die Äschenschonzeit auf 01.12. vorverlegt hat.

Mit "juristischen Fragen" hast Du mich vielleicht missverstanden. Dafür bin ich selbst kompetent, die vorliegende Sache ist übrigens juristisch auch sehr einfach. Wenn in meinen beiden Staatsexamina doch alles derart unproblematisch gewesen wäre... Und wie ich in "Obere Isar Lenggries" berichtete, bestätigte das MELF in München die Sachlage auch nur quasi achselzuckend. § 32 Nr.1a der AVO ist halt, wie er ist.

Nein, sondern meine Frage war ja nur, ob Dir irgendwelche Proteste von Angelverbänden usw. im Kopf sind.
Denn die Konsequenz des 32 Nr.1a ist derart gravierend --wenn man als Angler eine Ordnungswidrigkeit scheut-- , dass mich wundert, dass da anscheinend so "reibungslos" der Angelbetrieb z.B. in der herbstlichen Äschenfischerei aufrecht erhalten wird, obwohl man unweigerlich in Konflikt mit der AVO kommt.
Wobei wir übrigens "von hinten durch die Brust ins Auge" auch wieder bei der Wiesent gelandet sind, denn die ist u.a. im Äschenbereich nicht unprominent, und dortige Gemeindestrecken sind ein Beispiel dafür, dass man offensichtlich selbst in der Öffentl. Verwaltung ausschließlich die Äschenschonzeit im Auge hat und über den Konflikt des Äschen-Angelns mit der BaFo-Schonzeit sich keinerlei Gedanken macht.

Aber im Ergebnis hast Du meine Frage ja beantwortet, dass Dir irgendwelcher "Aufruhr" bzgl. des 32 Nr.1a nicht bekannt ist. Lassen wir's also ruhen, wir können's sowieso nicht ändern. Aber vielleicht schreibe ich den Fischereiverband mal an mit derselben Frage wie ich sie ans MELF sandte, nämlich ob man Erkenntnisse hat über eine tolerante Praxis der Landratsämter in der OWi-Verfolgung nach 32 Nr.1a.
Dass Dr. Reiter vom MELF bei dieser Frage entweder nichts sagen könnte oder jedenfalls nichts sagen würde, war mir natürlich vorher klar. Der lobte mich nur für meine juristische Analyse des 32 Nr.1a --was mich angesichts der Einfachheit der jurist. Sachlage nun gar nicht interessierte-- und zog sich in meiner eigentlichen Frage über die Verfolgungspraxis der Landräte zurück auf den Allgemeinplatz, dass man dort natürlich nach pflichtgemäßem Verfolgungsermessen handele. Na klar, toll, das hilft weiter...
Aber vielleicht kommt da vom Verband mehr an Auskunft. Versuch wär's wohl wert.

Eigentlich ist der Thread inzwischen eher einer über die Große Mühl geworden, und vielleicht berichtet Thomas im Herbst noch über seinen diesjährigen dortigen Urlaub.

Vorerst nochmal danke an ihn und Dich (!), und LG
Tobias
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