Artikel Gewässer ohne Besatz
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.
-
- Beiträge: 312
- Registriert: 25.11.2012, 17:18
- Hat sich bedankt: 74 Mal
- Danksagung erhalten: 82 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Hallo in die Runde,
man kann diese Bewirtschaftungsmethode seitenweise aufarbeiten, positives mit negativem abwägen. Die entscheidende Frage wird doch sein was will man mit einem Gewässer. Soll es z.B. den Vereinsmitgliedern zum Angeln zugänglich sein, dann wird man ohne Besatz nicht auskommen. Will man lediglich den „Rahm“ abschöpfen, also den jährlichen Zuwachs des Gewässers, den werden die ersten dunklen Wolken am Horizont auftauchen. Es bedarf einer sehr großen Überzeugungsarbeit diese Bewirtschaftungsmethode zu vermitteln und das scheitert fast zu 100% an der Einstellung der Angler. Das Totschlagsargument dabei lautet meist: -Ich bezahle im Jahr so viel Beitrag da will ich auch Fische fangen-.
Mein Angelfreund und ich haben seit 15 Jahren ein Fischereirecht an einem ca. 6 km langen Bach. Seit dieser Zeit erfolgte von uns kein Besatz. Wir beide kommen klar.
Gruß Beppo
man kann diese Bewirtschaftungsmethode seitenweise aufarbeiten, positives mit negativem abwägen. Die entscheidende Frage wird doch sein was will man mit einem Gewässer. Soll es z.B. den Vereinsmitgliedern zum Angeln zugänglich sein, dann wird man ohne Besatz nicht auskommen. Will man lediglich den „Rahm“ abschöpfen, also den jährlichen Zuwachs des Gewässers, den werden die ersten dunklen Wolken am Horizont auftauchen. Es bedarf einer sehr großen Überzeugungsarbeit diese Bewirtschaftungsmethode zu vermitteln und das scheitert fast zu 100% an der Einstellung der Angler. Das Totschlagsargument dabei lautet meist: -Ich bezahle im Jahr so viel Beitrag da will ich auch Fische fangen-.
Mein Angelfreund und ich haben seit 15 Jahren ein Fischereirecht an einem ca. 6 km langen Bach. Seit dieser Zeit erfolgte von uns kein Besatz. Wir beide kommen klar.
Gruß Beppo
- AlexX!!
- Beiträge: 824
- Registriert: 24.08.2010, 14:46
- Wohnort: Z28.310
- Hat sich bedankt: 340 Mal
- Danksagung erhalten: 241 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Hey Freunde,
wie Michl schon sagte, und wenn man Prädatoren überschlägig in eine Ertragsrechnug rein rechnet, bei uns hauptsächlich Reiher, sporadisch Kormoran,
dann landet man schnell bei negativem Ertrag.
Ertrag früher: erledige die Prädatoren und schöpfe selbst ab was sie abgeschöpft hätten.
Ertrag heute: schöpfe ab was die Prädatoren übrig lassen (ohne den Bestand zu gefährden)
Grüße
Alex
wie Michl schon sagte, und wenn man Prädatoren überschlägig in eine Ertragsrechnug rein rechnet, bei uns hauptsächlich Reiher, sporadisch Kormoran,
dann landet man schnell bei negativem Ertrag.
Ertrag früher: erledige die Prädatoren und schöpfe selbst ab was sie abgeschöpft hätten.
Ertrag heute: schöpfe ab was die Prädatoren übrig lassen (ohne den Bestand zu gefährden)
Grüße
Alex
"Besatz mit fangreifen Forellen ist wie eine Droge.
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GW-Forum.de)
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GW-Forum.de)
-
- Beiträge: 312
- Registriert: 25.11.2012, 17:18
- Hat sich bedankt: 74 Mal
- Danksagung erhalten: 82 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Ja Alex, wenn es so ist dann ist es so. Das ist die Krux bei dieser Sache, irgendwann haben die sogenannten Prädatoren auch nichts mehr zum fressen. Dies wiederum würde bedeuten, dass man wieder Besatz einbringt. Das Ergebnis könnte dann sein, dass die Prädatoren wieder was zu fressen haben und dem Angler vielleicht was übrig lassen. Hier beißt sich sprichwörtlich die Katze in den Schwanz, oder man befindet sich in einem "fischereilichen Kreisverkehr".
Gruß Beppo
Gruß Beppo
-
- Beiträge: 695
- Registriert: 26.08.2010, 13:55
- Wohnort: Driedorf
- Hat sich bedankt: 16 Mal
- Danksagung erhalten: 134 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
.... also das Problem wird ja auch noch ein anderes, die gesetzlichen Vorgaben in Hessen ist ein Besatz im Gewässer seit neuestem erst mal illegal und muss begründet und genehmigt werden(laut unserem ex Gewässerwart der daraufhin seinen Job aufgegeben hat, aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen)
Wie die genauen Regeln sind kann ich aktuell noch nicht überblicken
Tl
Norman
Wie die genauen Regeln sind kann ich aktuell noch nicht überblicken
Tl
Norman
"Eine Fliege, auf die garantiert kein Fisch beißt, an eine Stelle zu werfen, an der sich garantiert kein Fisch befindet. 'Das ist reine Kunst'"
Paul Hochgatterer
Paul Hochgatterer
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 27.11.2024, 09:23
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 58 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Hallo nochmal,
die Diskussion entwickelt sich in die Richtung, dass Besatz dafür sorgt, dass mehr Fische im Wasser sind, die man herausfangen kann. Das ist aber gar nicht der Fall, zumindest nach der Meinung von vielen Experten und Leuten hier im Forum, mich eingeschlossen. Die Mitglieder gewinnen dann nichts durch den Besatz, sondern riskieren einen Schaden. Es geht nicht darum Mitgliedern etwas weg zu nehmen oder weniger Fische im Gewässer zu haben, die Frage ist doch, ob Besatz mehr fangbare Fische im Gewässer garantiert. Ist das nicht der Fall, ist er teurer Unfug. Wir haben bei uns die Satzung so ausgearbeitet, dass der Besatz Sache des Vorstands ist, nicht der Mitgliederversammlung. Die Diskussion hier belegt ja, dass die Mitglieder nicht in der Lage sind, solche Entscheidungen sachgerecht zu treffen. Auch bei uns wurde immer wieder von Mitgliedern der Besatz mit Regenbogenforellen gefordert. Der ist aber in Hessen und in mehreren anderen Bundesländern verboten. Es wurde also vom Vorstand verlangt, dass gegen Gesetze verstossen wird. Es geht nicht darum, ob es sich ein Verein "leisten" kann nicht zu besetzen und weniger fangbare Fische im Gewässer zu haben und auch nicht darum, dass eine Bewirtschaftung ohne Besatz schwieriger zu vermitteln ist. Es geht darum ob Besatz nützt und das steht sowohl in Frage als auch hier zur Debatte. Wenn der Besatz nicht erfüllt, was sich die Mitglieder davon versprechen, frage ich mich, ob man es im Sinne unserer Gewässer verantworten kann, welchen zu machen. Es stimmt nicht, dass der Besatz es den Mitgliedern ermöglich mehr Fische zu entnehmen ohne den Bestand zu belasten. Wir beweisen das bei uns an der Mümling, denn wir haben, nach unseren eigenen Erfahrungen UND dem regelmäßigen Monitoring durch Fischereibiologen, einen hervorragenden Bestand an Bachforellen und einen sehr guten (und wachsenden) an Äschen. - Ohne Besatz -, mit Beangelung und Entnahme durch Mitglieder und Gäste. Wenn es ein Gewässer nicht hergibt 25 Forellen pro Mitglied und Jahr zu erzeugen, dann wird der Besatz daran nichts ändern und die Leute dürfen zwar 25 Forellen entnehmen, die meisten werden diese Zahl aber nicht fangen, weil der Bach es einfach nicht hergibt und der Besatz daran nichts ändert. Wenn doch so viel gefangen wird, fährt man den Bach auf die Dauer an die Wand, mit Besatz und Bestand. Man muss die Ertragsfähigkeit seines Gewässers kennen und die Entnahme daran anpassen, wenn man ein Gewässer nachhaltig bewirtschaften will. Dann wachsen auch die Bestände. Wenn man besetzt und der Bestand nicht wächst, hat man schon bewiesen, dass man mehr entnimmt als das Gewässer produzieren kann. Dann schadet dem Gewässer und behält seine schlechte Fischerei anstatt sie zu verbessern.
Grüße,
Arne
die Diskussion entwickelt sich in die Richtung, dass Besatz dafür sorgt, dass mehr Fische im Wasser sind, die man herausfangen kann. Das ist aber gar nicht der Fall, zumindest nach der Meinung von vielen Experten und Leuten hier im Forum, mich eingeschlossen. Die Mitglieder gewinnen dann nichts durch den Besatz, sondern riskieren einen Schaden. Es geht nicht darum Mitgliedern etwas weg zu nehmen oder weniger Fische im Gewässer zu haben, die Frage ist doch, ob Besatz mehr fangbare Fische im Gewässer garantiert. Ist das nicht der Fall, ist er teurer Unfug. Wir haben bei uns die Satzung so ausgearbeitet, dass der Besatz Sache des Vorstands ist, nicht der Mitgliederversammlung. Die Diskussion hier belegt ja, dass die Mitglieder nicht in der Lage sind, solche Entscheidungen sachgerecht zu treffen. Auch bei uns wurde immer wieder von Mitgliedern der Besatz mit Regenbogenforellen gefordert. Der ist aber in Hessen und in mehreren anderen Bundesländern verboten. Es wurde also vom Vorstand verlangt, dass gegen Gesetze verstossen wird. Es geht nicht darum, ob es sich ein Verein "leisten" kann nicht zu besetzen und weniger fangbare Fische im Gewässer zu haben und auch nicht darum, dass eine Bewirtschaftung ohne Besatz schwieriger zu vermitteln ist. Es geht darum ob Besatz nützt und das steht sowohl in Frage als auch hier zur Debatte. Wenn der Besatz nicht erfüllt, was sich die Mitglieder davon versprechen, frage ich mich, ob man es im Sinne unserer Gewässer verantworten kann, welchen zu machen. Es stimmt nicht, dass der Besatz es den Mitgliedern ermöglich mehr Fische zu entnehmen ohne den Bestand zu belasten. Wir beweisen das bei uns an der Mümling, denn wir haben, nach unseren eigenen Erfahrungen UND dem regelmäßigen Monitoring durch Fischereibiologen, einen hervorragenden Bestand an Bachforellen und einen sehr guten (und wachsenden) an Äschen. - Ohne Besatz -, mit Beangelung und Entnahme durch Mitglieder und Gäste. Wenn es ein Gewässer nicht hergibt 25 Forellen pro Mitglied und Jahr zu erzeugen, dann wird der Besatz daran nichts ändern und die Leute dürfen zwar 25 Forellen entnehmen, die meisten werden diese Zahl aber nicht fangen, weil der Bach es einfach nicht hergibt und der Besatz daran nichts ändert. Wenn doch so viel gefangen wird, fährt man den Bach auf die Dauer an die Wand, mit Besatz und Bestand. Man muss die Ertragsfähigkeit seines Gewässers kennen und die Entnahme daran anpassen, wenn man ein Gewässer nachhaltig bewirtschaften will. Dann wachsen auch die Bestände. Wenn man besetzt und der Bestand nicht wächst, hat man schon bewiesen, dass man mehr entnimmt als das Gewässer produzieren kann. Dann schadet dem Gewässer und behält seine schlechte Fischerei anstatt sie zu verbessern.
Grüße,
Arne
-
- Beiträge: 204
- Registriert: 29.07.2021, 19:14
- Hat sich bedankt: 177 Mal
- Danksagung erhalten: 121 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Scheint seit mindesten April 2023 so zu sein.Norman506 hat geschrieben: ↑03.03.2025, 15:15 .... also das Problem wird ja auch noch ein anderes, die gesetzlichen Vorgaben in Hessen ist ein Besatz im Gewässer seit neuestem erst mal illegal und muss begründet und genehmigt werden(laut unserem ex Gewässerwart der daraufhin seinen Job aufgegeben hat, aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen)
Norman
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... HE2023pP12
- AlexX!!
- Beiträge: 824
- Registriert: 24.08.2010, 14:46
- Wohnort: Z28.310
- Hat sich bedankt: 340 Mal
- Danksagung erhalten: 241 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
lest mal richtig..
verbot gilt nur für spezielle Arten
(1) Es ist verboten, Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln auszusetzen. Das gilt nicht für die in den §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1, mit Ausnahme des Zanders, sowie die nachfolgend genannten Arten:
Besatz sollte nie eigenmächtig erfolgen.
Grüße
verbot gilt nur für spezielle Arten
(1) Es ist verboten, Fische, Rundmäuler, Krebse und Muscheln auszusetzen. Das gilt nicht für die in den §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1, mit Ausnahme des Zanders, sowie die nachfolgend genannten Arten:
Besatz sollte nie eigenmächtig erfolgen.
Grüße
"Besatz mit fangreifen Forellen ist wie eine Droge.
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GW-Forum.de)
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GW-Forum.de)
-
- Beiträge: 204
- Registriert: 29.07.2021, 19:14
- Hat sich bedankt: 177 Mal
- Danksagung erhalten: 121 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Zitat:
Besatzmaßnahmen nach § 13 des Hessischen Fischereigesetzes, die nicht Bestandteil von Hegeplänen nach § 28 des Hessischen Fischereigesetzes sind, sind der oberen Fischereibehörde nach einem von dieser vorgegebenem Muster mindestens drei Monate vor Durchführung der Besatzmaßnahme anzuzeigen. Die obere Fischereibehörde kann die Besatzmaßnahme innerhalb von zwei Monaten nach der Anzeige untersagen oder nähere Anforderungen festsetzen, soweit Rechtsvorschriften verletzt werden. Fischbesatz soll aus Beständen oder Nachzuchten des gleichen Fließgewässersystems erfolgen
Besatzmaßnahmen nach § 13 des Hessischen Fischereigesetzes, die nicht Bestandteil von Hegeplänen nach § 28 des Hessischen Fischereigesetzes sind, sind der oberen Fischereibehörde nach einem von dieser vorgegebenem Muster mindestens drei Monate vor Durchführung der Besatzmaßnahme anzuzeigen. Die obere Fischereibehörde kann die Besatzmaßnahme innerhalb von zwei Monaten nach der Anzeige untersagen oder nähere Anforderungen festsetzen, soweit Rechtsvorschriften verletzt werden. Fischbesatz soll aus Beständen oder Nachzuchten des gleichen Fließgewässersystems erfolgen
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 27.11.2024, 09:23
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 58 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Hallo,
das mit der neuen Fischereiverordnung in Hessen muss ich etwas aufdröseln. Ich denke, ich kann das in diesem Faden machen auch wenn der Eine oder Andere das vielleicht gerne in einem neuen Faden sähe, denn es hat auf das Thema Besatz durchaus Einfluss. Als Mitglied im Präsidium des Verbands Hessischer Fischer (VHF), war ich über die Verhandlungen im Rahmen der Entstehung der neuen Verordnung immer informiert, war aber nie in die Verhandlungen eingebunden. Generell war der Einfluss der Anglerschaft überschaubar und geschah ausschließlich über die Verbände. Der Besatz von heimischen Fischen (Positivliste) ist generell unter Absprache mit den Fischereibehörden erlaubt. Es ist aber genau geregelt, welche Arten erlaubt sind und welche nicht. Ursprünglich gebietsfremde Arten dürfen nicht mehr besetzt werden, obwohl z.B. die Regenbogenforelle in baulich von anderen Gewässern abgetrennten Gewässern (Teichen) erlaubt bleibt. Das liegt sicher daran, dass die Fischzüchter und die Berufsfischer, die ebenfalls im VHF organisiert sind, mit am Tisch saßen. Interessant ist, dass Entnahmefenster für die Bachforelle (25-60 cm) und weitere Arten eingeführt wurden. Zudem steht explizit in der Verordnung, dass die Gewässerpächter die Entnahmefenster verkleinern dürfen, sowohl was die untere, als auch die obere Grenze angeht. Ich habe bei uns ein Fenster zwischen 30 und 50 cm festgelegt. Ebenfalls neu ist eine Beschreibung der "vernünftigen Gründe" für die Fischerei
Zitat:
Vernünftige Gründe für Fang und Entnahme
… sind:
Nahrungszwecke des Menschen,
naturschutz- und wasserrechtliche Vorgaben,
Erhalt eines artenreichen heimischen Fischbestandes,
Hegemaßnahme im Rahmen von Hegeplänen nach § 28 HFischG,
wissenschaftliche Zwecke.
Die Entnahme eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel ist nur mit vernünftigem
Grund zulässig.
Hier sind der erste und der letzte Satz besonders interessant und lassen meiner Meinung nach eine Menge Interpretationsraum, mit dem man sich bei der Frage catch&release auseinandersetzen kann.
Insgesamt ist aber klar, dass sich die Behörden deutlich stärker Einmischen werden. Das halte ich für eine direkte Folge des Scheiterns der Hegegemeinschaften, an dem die Angler wesentlich mit Schuld sind. Ich war Gewässerwart der ersten in Hessen gegründeten Hegegemeinschaft (Gersprenz) und habe das völlige Scheitern nicht verhindern können. Daher kann ich nur jedem Verein oder Pächter dringend nahelegen, einen Hegeplan zu erstellen und mit den Behörden zu verhandeln. Bei enger Zusammenarbeit sind sehr vernünftige Lösungen zu erzielen und gibt es hier gute Übereinstimmungen, ist es auch möglich, wirtschaftliche und technische Unterstützung aus der Fischereiabgabe zu bekommen. Ich bringe mich schon seit einigen Jahrzehnten bei der Fischerei in meiner Region (und darüber hinaus) ein und kann die Initiative der Behörden verstehen, obwohl ich es nicht schön finde entmündigt zu werden. Ich muss aber leider eingestehen, dass es oft eine Zumutung für die Behörden ist, mit Anglern zusammenarbeiten zu müssen, wenn z.B. Dinge passieren, wie in meinem letzten Kommentar im Faden beschrieben, nämlich das Mitglieder vom Vorstand eines Vereins verlangen, gegen Gesetze zu verstoßen.
Ich gehe davon aus, dass andere Bundesländer nach und nach ähnliche Bestimmungen erlassen, die insbesondere den Besatz regeln und dort die Freiheiten der Pächter beschränken. Genau aus den Gründen, die ich im letzten Kommentar genannt habe. Es scheint teilweise an der Reife oder der Sachkenntnis zu fehlen, die richtigen und wissenschaftlich begründbaren Besatzentscheidungen zu treffen. Die Chance als Angler und Fischereirechtsinhaber bei allem mitreden zu können, wurde durch das Scheitern der Hegegemeinschaften vertan, was ich noch immer auch als persönliche Niederlage betrachte. Nun müssen die Landesregierungen die WRRL anders umsetzen und haben uns weitgehend ausgeschlossen. Ein Grund mehr sich den Fischereiverbänden anzuschließen, damit wir bei den Neufassungen der Fischreieverordnungen doch am Verhandlungstisch sitzen. Insgesamt gibt es mit der neuen Verordnungen meiner Meinung nach Fortschritte und Rückschläge für uns als Angler. Hoffentlich wird nicht auch diese Chance zur kooperativen Zusammenarbeit vertan, sonst müssen wir als Angler langsfristig damit rechnen, ganz aus den Entscheidungen über unsere Gewässer herausgenommen zu werden. Alleingänge werden schwerer, Kooperation wird leichter. Wird nicht kooperiert, fliegen wir raus. Genau das habe ich vorausgesehen, als die Hegegemeinschaften gegründet werden sollten. Die Verweigerung der Anglerschaft an vernünftigen Lösungen mitzuarbeiten, zwingt die Regierungen dazu die Vorgaben der WRRL alleine umzusetzen. Und die Vorgaben der WRRL sind nicht wirklich falsch oder unsinnig. Wir Angler haben uns ja oft genug über die Hegegemeinschaften und die mangelhafte Umsetzung der WRRL lustig gemacht. Die Mühlen mahlen langsam aber sie mahlen. Das hier soll nicht als Katastrophenzenario verstanden werden, sondern als Aufruf auch gegen Wiederstände aus der Mitgliederschaft das zu tun was richtig ist, - oder wenigstens das, was man für richtig hält.
Grüße,
Arne
das mit der neuen Fischereiverordnung in Hessen muss ich etwas aufdröseln. Ich denke, ich kann das in diesem Faden machen auch wenn der Eine oder Andere das vielleicht gerne in einem neuen Faden sähe, denn es hat auf das Thema Besatz durchaus Einfluss. Als Mitglied im Präsidium des Verbands Hessischer Fischer (VHF), war ich über die Verhandlungen im Rahmen der Entstehung der neuen Verordnung immer informiert, war aber nie in die Verhandlungen eingebunden. Generell war der Einfluss der Anglerschaft überschaubar und geschah ausschließlich über die Verbände. Der Besatz von heimischen Fischen (Positivliste) ist generell unter Absprache mit den Fischereibehörden erlaubt. Es ist aber genau geregelt, welche Arten erlaubt sind und welche nicht. Ursprünglich gebietsfremde Arten dürfen nicht mehr besetzt werden, obwohl z.B. die Regenbogenforelle in baulich von anderen Gewässern abgetrennten Gewässern (Teichen) erlaubt bleibt. Das liegt sicher daran, dass die Fischzüchter und die Berufsfischer, die ebenfalls im VHF organisiert sind, mit am Tisch saßen. Interessant ist, dass Entnahmefenster für die Bachforelle (25-60 cm) und weitere Arten eingeführt wurden. Zudem steht explizit in der Verordnung, dass die Gewässerpächter die Entnahmefenster verkleinern dürfen, sowohl was die untere, als auch die obere Grenze angeht. Ich habe bei uns ein Fenster zwischen 30 und 50 cm festgelegt. Ebenfalls neu ist eine Beschreibung der "vernünftigen Gründe" für die Fischerei
Zitat:
Vernünftige Gründe für Fang und Entnahme
… sind:
Nahrungszwecke des Menschen,
naturschutz- und wasserrechtliche Vorgaben,
Erhalt eines artenreichen heimischen Fischbestandes,
Hegemaßnahme im Rahmen von Hegeplänen nach § 28 HFischG,
wissenschaftliche Zwecke.
Die Entnahme eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel ist nur mit vernünftigem
Grund zulässig.
Hier sind der erste und der letzte Satz besonders interessant und lassen meiner Meinung nach eine Menge Interpretationsraum, mit dem man sich bei der Frage catch&release auseinandersetzen kann.
Insgesamt ist aber klar, dass sich die Behörden deutlich stärker Einmischen werden. Das halte ich für eine direkte Folge des Scheiterns der Hegegemeinschaften, an dem die Angler wesentlich mit Schuld sind. Ich war Gewässerwart der ersten in Hessen gegründeten Hegegemeinschaft (Gersprenz) und habe das völlige Scheitern nicht verhindern können. Daher kann ich nur jedem Verein oder Pächter dringend nahelegen, einen Hegeplan zu erstellen und mit den Behörden zu verhandeln. Bei enger Zusammenarbeit sind sehr vernünftige Lösungen zu erzielen und gibt es hier gute Übereinstimmungen, ist es auch möglich, wirtschaftliche und technische Unterstützung aus der Fischereiabgabe zu bekommen. Ich bringe mich schon seit einigen Jahrzehnten bei der Fischerei in meiner Region (und darüber hinaus) ein und kann die Initiative der Behörden verstehen, obwohl ich es nicht schön finde entmündigt zu werden. Ich muss aber leider eingestehen, dass es oft eine Zumutung für die Behörden ist, mit Anglern zusammenarbeiten zu müssen, wenn z.B. Dinge passieren, wie in meinem letzten Kommentar im Faden beschrieben, nämlich das Mitglieder vom Vorstand eines Vereins verlangen, gegen Gesetze zu verstoßen.
Ich gehe davon aus, dass andere Bundesländer nach und nach ähnliche Bestimmungen erlassen, die insbesondere den Besatz regeln und dort die Freiheiten der Pächter beschränken. Genau aus den Gründen, die ich im letzten Kommentar genannt habe. Es scheint teilweise an der Reife oder der Sachkenntnis zu fehlen, die richtigen und wissenschaftlich begründbaren Besatzentscheidungen zu treffen. Die Chance als Angler und Fischereirechtsinhaber bei allem mitreden zu können, wurde durch das Scheitern der Hegegemeinschaften vertan, was ich noch immer auch als persönliche Niederlage betrachte. Nun müssen die Landesregierungen die WRRL anders umsetzen und haben uns weitgehend ausgeschlossen. Ein Grund mehr sich den Fischereiverbänden anzuschließen, damit wir bei den Neufassungen der Fischreieverordnungen doch am Verhandlungstisch sitzen. Insgesamt gibt es mit der neuen Verordnungen meiner Meinung nach Fortschritte und Rückschläge für uns als Angler. Hoffentlich wird nicht auch diese Chance zur kooperativen Zusammenarbeit vertan, sonst müssen wir als Angler langsfristig damit rechnen, ganz aus den Entscheidungen über unsere Gewässer herausgenommen zu werden. Alleingänge werden schwerer, Kooperation wird leichter. Wird nicht kooperiert, fliegen wir raus. Genau das habe ich vorausgesehen, als die Hegegemeinschaften gegründet werden sollten. Die Verweigerung der Anglerschaft an vernünftigen Lösungen mitzuarbeiten, zwingt die Regierungen dazu die Vorgaben der WRRL alleine umzusetzen. Und die Vorgaben der WRRL sind nicht wirklich falsch oder unsinnig. Wir Angler haben uns ja oft genug über die Hegegemeinschaften und die mangelhafte Umsetzung der WRRL lustig gemacht. Die Mühlen mahlen langsam aber sie mahlen. Das hier soll nicht als Katastrophenzenario verstanden werden, sondern als Aufruf auch gegen Wiederstände aus der Mitgliederschaft das zu tun was richtig ist, - oder wenigstens das, was man für richtig hält.
Grüße,
Arne
- MahiMahi
- Beiträge: 730
- Registriert: 17.01.2020, 09:14
- Hat sich bedankt: 22 Mal
- Danksagung erhalten: 239 Mal
Re: Artikel Gewässer ohne Besatz
Hallo und weiter geht es,
Der ursprüngliche Artikel im Magazin FliegenFischen über die Ybbs, die vollständig ohne Besatzmaßnahmen bewirtschaftet wird, ist jetzt auch online zu lesen: https://www.blinker.de/angelmethoden/fl ... n-problem/
Mittlerweile ist auch noch ein zweiter Artikel zum Thema Gewässer ohne Besatz im FliegenFischen erschienen, Ausgabe 3/25 über die Steinberger Ache in Tirol, einem Hochgebirgsbach.
Also ich werde bestimmt mal an die Ybbs zum fischen fahren. Das Gewässer sieht wirklich sehr schön aus und es ist finde ich auch bezahlbar.
LG
Harry
Der ursprüngliche Artikel im Magazin FliegenFischen über die Ybbs, die vollständig ohne Besatzmaßnahmen bewirtschaftet wird, ist jetzt auch online zu lesen: https://www.blinker.de/angelmethoden/fl ... n-problem/
Mittlerweile ist auch noch ein zweiter Artikel zum Thema Gewässer ohne Besatz im FliegenFischen erschienen, Ausgabe 3/25 über die Steinberger Ache in Tirol, einem Hochgebirgsbach.
Also ich werde bestimmt mal an die Ybbs zum fischen fahren. Das Gewässer sieht wirklich sehr schön aus und es ist finde ich auch bezahlbar.
LG
Harry