Volker Furrer hat geschrieben:Hardy hat geschrieben:mehr darum, sich als Grundeigentümer vor Schadenersatzforderungen zu schützen.
Also wir haben zwar die Fischereirechte, sind aber nicht Grundeigentümer. Und ich denke so wird es den meisten Vereinen/Pächtern (deshalb Pächter und nicht Eigentümer) gehen. Daher sehe ich diese Argumentation hier überhaupt nicht.
moin moin,
mein Hinweis war auch mehr dahin gehend gemeint, dass heute gerne mal geklagt wird, egal ob man jetzt Grundeigentümer oder nur Fisxchereirechtspächter ist.
Ich weiß im Übrigen wovon ich rede. Als Vorsteher einer Waldbesitzer-Genossenschaft musste ich schon zweimal gegen uns erhobene Schadensersatzansprüche abwehren, weil Spaziergänger im Wald auf einer Holzrückeschneise gestolpert waren, und sich dabei Bein bzw. Schulter verletzt hatten. Beide Male wurden diese Ansprüche zwar abgewiesen, aber wer weiß wie das beim nächsten Mal aussieht.
Jedenfalls hängen an einigen Stellen heute freundliche Hinweisschilder, dass der Wald gerne zur Erhol- und Erbauung betreten werden darf, dies aber auf eigene Gefahr geschieht. Wenn dann noch jemand gegen einen Baum rennt, muss er seine Kopfschmertztabletten selbst bezahlen.
Groetjes
Hardy