Hallo Freunde (des selbstverantwortlichen Handelns),
nun.......ein interessanter Passus:
"Jeder gefangene maßige Fisch ist zu entnehmen, unmittelbar in die Fangliste einzutragen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten. Aus Gründen der Hege und Arterhaltung dürfen besondere Fische – auch wenn sie das Mindestmaß und keine Schonzeit haben – lebend zurück gesetzt werden, wenn sie lebensfähig sind."
Kann ich prinzipiell nur gut heißen! Aber.......es gibt einfach zuviele Vereinsvorstände, die aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen niemals in der Form in die Satzung aufnehmen würden. "Feigheit vor dem (Angel)feind", "Angst vor persönlichen (finanziellen) Konsequenzen"......die Liste ist diesbezüglich lang!
Bei den Widerhaken ist das ganz einfach - wech damit und jut ist. Sollte Spitzenlänge oder Winkel der Spitze nicht stimmen - das ist das Problem der Industrie! Wenn Widerhaken nicht mehr verkauft werden können werden die sich schon was einfallen lassen! Schluss ...aus....basta!
Was das C&R angeht.......mal ganz banal 'ne Frage an Anwälte und Juristen unter uns - wieviel Unterschriften müssten auf Frank's Seite geleistet werden, damit man diesbezüglich politisch aktiv werden und tatsächlich ein Ergebnis herbeiführen kann? Ich hab mal von einer Schätzung von 30000 aktiven Fliegenfischern in Deutschland gehört. Wenn man aber 20000 Unterschriften braucht wird es wohl schon knapp, weil wohl nicht jeder unterschreibt.
Ach egal......mein Otto steht dann jedenfalls drunter - ob mit dem von Webwood monierten "Zusatzpassus" oder ohne - Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen und
lackierte Widerhaken gibts bei mir auch nicht! Ich lackier mir ja auch nicht das Gesicht um den
Bart (wegen dem Kratzeffekt) für einen Kuss oder sonstwas zu kaschieren!!!
Der kommt ganz einfach ab!!!!
frisch rasierte Grüsse
Detlef