Wasserklau durch Anrainer.....
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Olaf Kurth
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Wasserklau durch Anrainer.....
Liebe Freunde,
vielleicht sieht es bei dem ein oder anderen zurzeit ähnlich aus: Aus unseren kleineren Bächen wird vielerorts mittels Baumarktpumpen Wasser gepumpt und zweckentfremdet. Bei steigenden Temperaturen und vielen Entnahmestellen kommt da einiges zusammen und dann wird es äußerst brenzlig für die Fische.
Gucksu hier: http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... erklau.xml
Liebe Grüße,
Olaf
vielleicht sieht es bei dem ein oder anderen zurzeit ähnlich aus: Aus unseren kleineren Bächen wird vielerorts mittels Baumarktpumpen Wasser gepumpt und zweckentfremdet. Bei steigenden Temperaturen und vielen Entnahmestellen kommt da einiges zusammen und dann wird es äußerst brenzlig für die Fische.
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Liebe Grüße,
Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Johannes
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Danke für den interessanten Link.
Ein Problem, dass ja deutschlandweit Relevanz hat - wer wie wir öfter an/in Bächen und kleinen Flüssen unterwegs ist, kann davon ja ein Lied singen. Es ist eben ein gewisses, gefühltes "Gewohnheitsrecht" der Anwohner.
Im Beitrag beklagt der Fischereiverein, die Behörden würden nichts unternehmen. Aber können die Vereine nicht selbst Pumpen dokumentieren (Foto bzw. noch besser Video) und die Grundstücke ausmachen, von denen gezapft wird? Anschließend direkt Anzeigen bei der Polizei, zusätzliche Meldung an die Behörden.
Abgesehen von der rechtlichen Keule könnte man ja auch die Anwohner für das Thema sensibilisieren (Hausbesuche, Infoblätter), um die Entnahme wenigstens im Rahmen zu halten.
tl,
J.
Ein Problem, dass ja deutschlandweit Relevanz hat - wer wie wir öfter an/in Bächen und kleinen Flüssen unterwegs ist, kann davon ja ein Lied singen. Es ist eben ein gewisses, gefühltes "Gewohnheitsrecht" der Anwohner.
Im Beitrag beklagt der Fischereiverein, die Behörden würden nichts unternehmen. Aber können die Vereine nicht selbst Pumpen dokumentieren (Foto bzw. noch besser Video) und die Grundstücke ausmachen, von denen gezapft wird? Anschließend direkt Anzeigen bei der Polizei, zusätzliche Meldung an die Behörden.
Abgesehen von der rechtlichen Keule könnte man ja auch die Anwohner für das Thema sensibilisieren (Hausbesuche, Infoblätter), um die Entnahme wenigstens im Rahmen zu halten.
tl,
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läuft.
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hallo Olaf,
das gleiche Problem findet sich im Moment auch bei uns.
Das schlimme ist, dass bei uns die Bauern richtig Gas geben und all ihre Felder jetzt so bewässern. Wir liegen hier schon locker einen Meter unterm normalen Wasserstand ....... ich bin extra deswegen an ein Salmonidenbach gefahren um nach zusehen ... was soll ich sagen der Bach "steht" wenn es jetzt wieder richtig warm wird sterben die Forellen, so meine Befürchtung
das gleiche Problem findet sich im Moment auch bei uns.
Das schlimme ist, dass bei uns die Bauern richtig Gas geben und all ihre Felder jetzt so bewässern. Wir liegen hier schon locker einen Meter unterm normalen Wasserstand ....... ich bin extra deswegen an ein Salmonidenbach gefahren um nach zusehen ... was soll ich sagen der Bach "steht" wenn es jetzt wieder richtig warm wird sterben die Forellen, so meine Befürchtung
Liebe Grüße,
Ben
Ben
- ostseelicht
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Solche Sachen sind eindeutig im Wasserhaushaltsgesetz bzw. u.U. im entsprechenden Landeswassergesetz der Länder geregelt und grundsätzlich genhemigungspflichtig. Solche Wasserentnahmen gehen über den üblichen Gemeingebrauch hinweg (alles was darüber hinausgeht ist eine 'Sondernutzung'). Kannst ev. auch mal googeln: Gemeingebrauch, Wasser-(recht).
Würde ich auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen.
werner
Würde ich auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen.
werner
Grüße von Fehmarn
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FlySlave
Re: Wasserklau durch Anrainer.....
http://www.umweltbundesamt-daten-zur-um ... Ident=3385 :
Wassernutzung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Bewässerung spielt in Deutschland aufgrund der klimatischen Gegebenheiten eine untergeordnete Rolle. Der Anteil landwirtschaftlicher Wasserentnahmen liegt bei 0,25 % der gesamten Wasserentnahmen. Mehr als die Hälfte landwirtschaftlicher Beregnungsflächen liegt in Niedersachsen.
Für die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungs- und Futterpflanzen und den Anbau von Rohstoffpflanzen spielt die Wasserverfügbarkeit eine große Rolle. Sie ist abhängig von den klimatischen Verhältnissen, insbesondere der Höhe und zeitlichen und räumlichen Verteilung der Niederschläge und vom Vermögen des Bodens Wasser zu speichern. Der Wasserbedarf wird aber auch von den angebauten Kulturen und der Effizienz der Bewässerungstechnik bestimmt.
Weltweit gehen etwa 70 % des Wasserverbrauchs auf die Ansprüche der Landwirtschaft zurück. Damit werden nahezu 40 % der Nahrungsmittel durch Bewässerungslandwirtschaft hergestellt. Fast 20 % der gesamten Anbaufläche werden dazu bewässert. Regional bestehen hier jedoch große Unterschiede und Länder, die wie Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegen, sind durch die natürlichen Standortfaktoren vergleichsweise begünstigt. Charakteristisch sind Niederschläge, die über das gesamte Jahr verteilt sind. Eine Zusatzbewässerung dient vor allem der Ertragssicherheit beregungswürdiger Kulturen und der Deckung von Wasserdefiziten während der Wachstumsperiode.
Während in Europa die Wasserentnahmen des landwirtschaftlichen Sektors mit 35 % an zweiter Stelle hinter den Entnahmen der Kraftwerke für Kühlzwecke liegen, ist der Anteil der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen in Deutschland mit 0, 25% sehr gering. Bewässerungslandbau spielt in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Nur 560 000 ha sind mit Bewässerungsanlagen ausgestattet, das sind lediglich 3,3 % der gesamten Landwirtschaftsfläche. Bewässert werden landwirtschaftliche Kulturen wie Getreide, Hackfrüchte, Hülsen- und Ölfrüchte und Futterpflanzen sowie gärtnerische Kulturen, unter anderem Gemüse, Zierpflanzen, Sämereien und Pflanzungen in Baumschulen und Dauerkulturen. Hierzu zählen Obstgehölze und Weinbau.
Gewonnen wird das Wasser über betriebseigene Brunnen oder die Gewinnungsanlagen von Beregungsverbänden, die die mit ihnen verbundenen landwirtschaftlichen Betriebe versorgen. Die vom Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 befragten Betriebe entnahmen insgesamt etwas über 81 Mio. m³ Wasser. Jedoch gibt es große Spannbreiten von Bundesland zu Bundesland. Über die Hälfte des Wassers wird allein in Niedersachsen eingesetzt. Dies entspricht auch der Verteilung der Beregungsflächen in Deutschland. Von den 560 000 ha liegen 300 000 ha - also mehr als 50 % - in Niedersachsen [1]. Bundesweit wird das Bewässerungswasser zu über 85 % aus Grund- und Quellwasser gewonnen, weniger als 15 % entstammen den Oberflächengewässern.
Auch hier verteilen sich die Anteile zwischen den Bundesländern ganz unterschiedlich. Während in Bayern und Thüringen der Anteil aus Oberflächengewässern überwiegt, decken die Land- und Gartenbaubetriebe in Berlin und dem Saarland ihren Bedarf vollständig aus Grundwasser- und Quellwasser (siehe Abb. „Wasserentnahme für die Bewässerung - Anteile Grund- und Oberflächenwasser“).
[1] Umfrage des Fachverbandes Feldberegnung 2008
Letzte Aktualisierung
Januar 2011
Wassernutzung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Bewässerung spielt in Deutschland aufgrund der klimatischen Gegebenheiten eine untergeordnete Rolle. Der Anteil landwirtschaftlicher Wasserentnahmen liegt bei 0,25 % der gesamten Wasserentnahmen. Mehr als die Hälfte landwirtschaftlicher Beregnungsflächen liegt in Niedersachsen.
Für die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungs- und Futterpflanzen und den Anbau von Rohstoffpflanzen spielt die Wasserverfügbarkeit eine große Rolle. Sie ist abhängig von den klimatischen Verhältnissen, insbesondere der Höhe und zeitlichen und räumlichen Verteilung der Niederschläge und vom Vermögen des Bodens Wasser zu speichern. Der Wasserbedarf wird aber auch von den angebauten Kulturen und der Effizienz der Bewässerungstechnik bestimmt.
Weltweit gehen etwa 70 % des Wasserverbrauchs auf die Ansprüche der Landwirtschaft zurück. Damit werden nahezu 40 % der Nahrungsmittel durch Bewässerungslandwirtschaft hergestellt. Fast 20 % der gesamten Anbaufläche werden dazu bewässert. Regional bestehen hier jedoch große Unterschiede und Länder, die wie Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegen, sind durch die natürlichen Standortfaktoren vergleichsweise begünstigt. Charakteristisch sind Niederschläge, die über das gesamte Jahr verteilt sind. Eine Zusatzbewässerung dient vor allem der Ertragssicherheit beregungswürdiger Kulturen und der Deckung von Wasserdefiziten während der Wachstumsperiode.
Während in Europa die Wasserentnahmen des landwirtschaftlichen Sektors mit 35 % an zweiter Stelle hinter den Entnahmen der Kraftwerke für Kühlzwecke liegen, ist der Anteil der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen in Deutschland mit 0, 25% sehr gering. Bewässerungslandbau spielt in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Nur 560 000 ha sind mit Bewässerungsanlagen ausgestattet, das sind lediglich 3,3 % der gesamten Landwirtschaftsfläche. Bewässert werden landwirtschaftliche Kulturen wie Getreide, Hackfrüchte, Hülsen- und Ölfrüchte und Futterpflanzen sowie gärtnerische Kulturen, unter anderem Gemüse, Zierpflanzen, Sämereien und Pflanzungen in Baumschulen und Dauerkulturen. Hierzu zählen Obstgehölze und Weinbau.
Gewonnen wird das Wasser über betriebseigene Brunnen oder die Gewinnungsanlagen von Beregungsverbänden, die die mit ihnen verbundenen landwirtschaftlichen Betriebe versorgen. Die vom Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 befragten Betriebe entnahmen insgesamt etwas über 81 Mio. m³ Wasser. Jedoch gibt es große Spannbreiten von Bundesland zu Bundesland. Über die Hälfte des Wassers wird allein in Niedersachsen eingesetzt. Dies entspricht auch der Verteilung der Beregungsflächen in Deutschland. Von den 560 000 ha liegen 300 000 ha - also mehr als 50 % - in Niedersachsen [1]. Bundesweit wird das Bewässerungswasser zu über 85 % aus Grund- und Quellwasser gewonnen, weniger als 15 % entstammen den Oberflächengewässern.
Auch hier verteilen sich die Anteile zwischen den Bundesländern ganz unterschiedlich. Während in Bayern und Thüringen der Anteil aus Oberflächengewässern überwiegt, decken die Land- und Gartenbaubetriebe in Berlin und dem Saarland ihren Bedarf vollständig aus Grundwasser- und Quellwasser (siehe Abb. „Wasserentnahme für die Bewässerung - Anteile Grund- und Oberflächenwasser“).
[1] Umfrage des Fachverbandes Feldberegnung 2008
Letzte Aktualisierung
Januar 2011
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Olaf Kurth
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
ostseelicht hat geschrieben:Solche Sachen sind eindeutig im Wasserhaushaltsgesetz bzw. u.U. im entsprechenden Landeswassergesetz der Länder geregelt und grundsätzlich genhemigungspflichtig. Solche Wasserentnahmen gehen über den üblichen Gemeingebrauch hinweg (alles was darüber hinausgeht ist eine 'Sondernutzung'). Kannst ev. auch mal googeln: Gemeingebrauch, Wasser-(recht).
Würde ich auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen.
werner
...... genau mit dieser Argumentation werde ich dann bei den jeweiligen Grundstückseigentümern vorstellig. In unserem Wasserhaushaltsgesetz ist der Gemeingebrauch "mit der Schöpfkelle" definiert. Alles Andere ist wie Du richtig bemerkst, lieber Werner, genehigungspflichtig und in der Regel für landwirtschaftliche Betriebe bestimmt.
Jedes Jahr die gleiche Sysiphus-Arbeit, sie kostet Lebenszeit und nur wenn wir schon beim ersten Mal einen Streifenwagen als "Motivator" und die Beamten als Zeugen dabei haben und alles fein dokumentieren, sind die Dinger verschwunden. Es ist zum ko..........
Liebe Grüße,
Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Siegfried.
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hallo Olaf,
und verschärfend kommt hinzu, dass das Wasser natürlich besonders massiv während der Heißwetter-Niedrigwasserphasen entnommen wird, wenn es umso nötiger im Gewässer verbleiben müsste. Wenn es eh nass ist braucht es ja keiner! Schuldbewusstsein bei den "Nutzern" nicht nur null, sondern im Gegenteil meist dreiste Überzeugung das Richtige zu tun, zumindest für das eigene Portemonai. Zitat "ich spar doch das wertvolle (teure
) Trinkwasser" und "die paar Liter machen doch nichts". Zum Ausgleich kippen die gleichen Leute mit der gleichen Unschuld ihren Rasenschnitt, die Gartenabfälle und den Gehölzschnitt ans Ufer oder auch gleich ins Wasser
.
Wie die paar Liter sich dann aufsummieren und (@Carsten) ein schönes Beispiel wie himmelweit Theorie und offizielle Zahlen von der Realität entfernt sind von der mittleren und unteren NIers (Nicht tagebaubeeinflusst!) gefällig? Obwohl keine! Wasserentnahme aus der Niers beantragt oder genehmigt wurde und der Fluss zu keiner Jahreszeit und an keiner Stelle eine negative Wasserbilanz aufweist, "verliert" er auf wundersame Weise zwischen dem Pegel Grefrath und der Landesgrenze zu den Niederlanden in sommerlichen Trockenzeiten bis zu 60% des Wassers - in Wahrheit natürlich noch viel mehr, da sich die Wasserführung eigentlich u.a. durch die Einmündung der 4 größten Nebengewässer auf der Strecke vervielfachen müsste. Ein übler Verleumder wer behauptet, dass das was mit den vielen, meist so ca. 20 bis 50 m vom Ufer entfernt mit laufendem Motor aber scheinbar herrenlos herumstehenden Treckern und den Riesen-Rasensprengern auf den benachbarten Donken (für Nicht-NRWler: Hochflutablagerungen des nacheiszeitlich Rheins aus fruchtbarem Lehm, meist 1 bis 21/2 m über die Umgebung heraus"ragend") zu tun hätte.
Glück auf Glück ab
S. Sisifuss
und verschärfend kommt hinzu, dass das Wasser natürlich besonders massiv während der Heißwetter-Niedrigwasserphasen entnommen wird, wenn es umso nötiger im Gewässer verbleiben müsste. Wenn es eh nass ist braucht es ja keiner! Schuldbewusstsein bei den "Nutzern" nicht nur null, sondern im Gegenteil meist dreiste Überzeugung das Richtige zu tun, zumindest für das eigene Portemonai. Zitat "ich spar doch das wertvolle (teure
Wie die paar Liter sich dann aufsummieren und (@Carsten) ein schönes Beispiel wie himmelweit Theorie und offizielle Zahlen von der Realität entfernt sind von der mittleren und unteren NIers (Nicht tagebaubeeinflusst!) gefällig? Obwohl keine! Wasserentnahme aus der Niers beantragt oder genehmigt wurde und der Fluss zu keiner Jahreszeit und an keiner Stelle eine negative Wasserbilanz aufweist, "verliert" er auf wundersame Weise zwischen dem Pegel Grefrath und der Landesgrenze zu den Niederlanden in sommerlichen Trockenzeiten bis zu 60% des Wassers - in Wahrheit natürlich noch viel mehr, da sich die Wasserführung eigentlich u.a. durch die Einmündung der 4 größten Nebengewässer auf der Strecke vervielfachen müsste. Ein übler Verleumder wer behauptet, dass das was mit den vielen, meist so ca. 20 bis 50 m vom Ufer entfernt mit laufendem Motor aber scheinbar herrenlos herumstehenden Treckern und den Riesen-Rasensprengern auf den benachbarten Donken (für Nicht-NRWler: Hochflutablagerungen des nacheiszeitlich Rheins aus fruchtbarem Lehm, meist 1 bis 21/2 m über die Umgebung heraus"ragend") zu tun hätte.
Glück auf Glück ab
S. Sisifuss
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
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Siegfried.
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hallo Johannes,
dir auch einen schönen Gruß. Weiß ich auch nicht, antworte blos.
Auf wiederhören.
Siegfried
dir auch einen schönen Gruß. Weiß ich auch nicht, antworte blos.
Auf wiederhören.
Siegfried
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
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Olaf Kurth
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Siegfried. hat geschrieben:Zum Ausgleich kippen die gleichen Leute mit der gleichen Unschuld ihren Rasenschnitt, die Gartenabfälle und den Gehölzschnitt ans Ufer oder auch gleich ins Wasser.
Lieber Siegfried,
wenn wir das beobachten, sind wir umgehend mit den Behörden vor Ort und dann hagelt es Verwarnungsgelder. Es ist sehr beliebt den Grasschnitt direkt am Ufer zu parken und auf das nächste Hochwasser zu hoffen, aber in der Regel sehen wir das und reagieren umgehend.
Wenn die Wasserentnahme an der Niers so dramatisch ist, würde ich umgehend die Berechtigung der Entnahme bei den Behörden hinterfragen. "Wo kein Kläger, da kein Richter" - getreu diesem Motto wird hier offensichtlich gehandelt. Neben der Fischerei gibt es für uns Angler genug zu tun............
@Johannes:
Wichtiger Einwand, deshalb habe ich den Fred jetzt auch "besser" plaziert. Es war mit dem obigen Videolink auf unser Regionalprogramm der erste Impuls, aber wenn man nachdenkt, hast Du natürlich Recht.
Liebe Grüße,
Olaf
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Johannes
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
@Olaf: Danke!
@Siegfried: Inhalt und Grüße hatte ich schon oben im Thread hinterlassen. Daher so knapp. Allerfreundlichste Grüße in den Pott!
@Siegfried: Inhalt und Grüße hatte ich schon oben im Thread hinterlassen. Daher so knapp. Allerfreundlichste Grüße in den Pott!
läuft.
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hallo,Olaf Kurth hat geschrieben:Lieber Siegfried,Siegfried. hat geschrieben:Zum Ausgleich kippen die gleichen Leute mit der gleichen Unschuld ihren Rasenschnitt, die Gartenabfälle und den Gehölzschnitt ans Ufer oder auch gleich ins Wasser.
wenn wir das beobachten, sind wir umgehend mit den Behörden vor Ort und dann hagelt es Verwarnungsgelder. Es ist sehr beliebt den Grasschnitt direkt am Ufer zu parken und auf das nächste Hochwasser zu hoffen, aber in der Regel sehen wir das und reagieren umgehend.
solche unschönen Bilder haben bei uns auch keinen Seltenheitswert …..
Aber wenn mal, was weiß denn ich, ne 20 Jahre alte Wurmdose aus Styropor neben Weinflaschen usw. im Treibgut zu sehen ist, dann heißt es gleich wieder, "die bösen, bösen Angler" usw.
Rasenschnitt ...

Gehölzschnitt ...

Gartenabfälle ...
Und so und nicht anders, wird es von den viel zu zahlreichen Kleinwasserkraftanlagen ja auch vorgemacht ….
Dabei könnte und kann ohne diesen ganzen "Blödsinn" der kleine Fluss hier im Oberpfälzer Jura eigentlich soooo schön sein…

Hallo Olaf,Olaf Kurth hat geschrieben:ostseelicht hat geschrieben:Solche Sachen sind eindeutig im Wasserhaushaltsgesetz bzw. u.U. im entsprechenden Landeswassergesetz der Länder geregelt und grundsätzlich genhemigungspflichtig. Solche Wasserentnahmen gehen über den üblichen Gemeingebrauch hinweg (alles was darüber hinausgeht ist eine 'Sondernutzung'). Kannst ev. auch mal googeln: Gemeingebrauch, Wasser-(recht).
Würde ich auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen.
werner
...... genau mit dieser Argumentation werde ich dann bei den jeweiligen Grundstückseigentümern vorstellig. In unserem Wasserhaushaltsgesetz ist der Gemeingebrauch "mit der Schöpfkelle" definiert. Alles Andere ist wie Du richtig bemerkst, lieber Werner, genehigungspflichtig und in der Regel für landwirtschaftliche Betriebe bestimmt.
Jedes Jahr die gleiche Sysiphus-Arbeit, sie kostet Lebenszeit und nur wenn wir schon beim ersten Mal einen Streifenwagen als "Motivator" und die Beamten als Zeugen dabei haben und alles fein dokumentieren, sind die Dinger verschwunden. Es ist zum ko..........
Liebe Grüße,
Olaf
sich mit uneinsichtigen "Grundstückseigentümern" rumstressen?
Polizei!??
Ich kenne mich eigentlich nicht aus, aber ist das Ganze nicht eigentlich die Arbeit und Aufgabe vom Ordnungsamt??
angerufen oder ne E-Mail geschrieben und im "Anhang" ein paar Bilder aus dem Handy…??
LG
Christian
PS: Also ich …..
Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hi,
leider muss ich euch sagen, dass ihr hier juristisch völlig falsch liegt. Bei Wasserentnahmen(z.B. mit Pumpen) handelt es sich um klassische Benutzungen, welche gemäß § 26 WHG für Eigentümer und Anlieger erlaubnisfrei sind. Die meisten Bäche (zumindest in Hessen) gehören den Gemeinden (z.B. Sportplatzbewässerung), Anlieger(in Hessen auch Hinterlieger § 21HWG) können ebenso Wasser entnehmen (z.B. Landwirtschaft). Eine "wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts" ist bei einer Entnahme nicht beweisbar, hierfür müsste mindestens 1/3 des Wassers entnommen werden.............natürlich gibt es durch die Vielzahl der Entnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts, aber angezeigt werden kann halt immer nur einer....PS: die Landwirtschaft hat halt einen erheblichen Einfluss!
LG S.
leider muss ich euch sagen, dass ihr hier juristisch völlig falsch liegt. Bei Wasserentnahmen(z.B. mit Pumpen) handelt es sich um klassische Benutzungen, welche gemäß § 26 WHG für Eigentümer und Anlieger erlaubnisfrei sind. Die meisten Bäche (zumindest in Hessen) gehören den Gemeinden (z.B. Sportplatzbewässerung), Anlieger(in Hessen auch Hinterlieger § 21HWG) können ebenso Wasser entnehmen (z.B. Landwirtschaft). Eine "wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts" ist bei einer Entnahme nicht beweisbar, hierfür müsste mindestens 1/3 des Wassers entnommen werden.............natürlich gibt es durch die Vielzahl der Entnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts, aber angezeigt werden kann halt immer nur einer....PS: die Landwirtschaft hat halt einen erheblichen Einfluss!
LG S.
- Neubrandenburger
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Lieber S,
Trotzdem Sauerei!!
ich poste mal Fotos von unserer Lage.
Trotzdem Sauerei!!
ich poste mal Fotos von unserer Lage.
Liebe Grüße,
Ben
Ben
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Siegfried.
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Re: Wasserklau durch Anrainer.....
Hallo S.
das ist zumindest für NRW nicht richtig. Hier gilt nur mit Handgefäßen und für Landwirtschaft nur nach Freigabe S. nachfolgendes Zitat aus LWG NW
§ 33
Gemeingebrauch
(Zu § 23 WHG)
(1) Jedermann darf natürliche oberirdische Gewässer mit Ausnahme von Talsperren zum Baden, Waschen, Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden. Unter denselben Voraussetzungen ist jedermann die Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse sowie die Einleitung von Wasser aus einer erlaubnisfreien Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke gestattet. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus für einzelne Gebiete durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, daß das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder den Gartenbau als Gemeingebrauch zulässig ist; dabei ist zu bestimmen, welche Mengen als gering anzusehen sind.
Das mag in Hessen anders sein, aber so ist der Föderalismus und daher Vorischt mit Behauptungen alle liegen falsch.
Gruß S.
das ist zumindest für NRW nicht richtig. Hier gilt nur mit Handgefäßen und für Landwirtschaft nur nach Freigabe S. nachfolgendes Zitat aus LWG NW
§ 33
Gemeingebrauch
(Zu § 23 WHG)
(1) Jedermann darf natürliche oberirdische Gewässer mit Ausnahme von Talsperren zum Baden, Waschen, Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden. Unter denselben Voraussetzungen ist jedermann die Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse sowie die Einleitung von Wasser aus einer erlaubnisfreien Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke gestattet. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus für einzelne Gebiete durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, daß das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder den Gartenbau als Gemeingebrauch zulässig ist; dabei ist zu bestimmen, welche Mengen als gering anzusehen sind.
Das mag in Hessen anders sein, aber so ist der Föderalismus und daher Vorischt mit Behauptungen alle liegen falsch.
Gruß S.
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden






