Hallo zusammen.
Eigentlich wollten wir die Saison an einem der beiden Gewässer eröffnen,da wir dachten die Saison würde auch dort bereits im März starten,nun wurde mir auf anfrage mitgeteilt,dass sowohl an Wiesent als auch an der Ahr die favorisierten Strecken erst im Mai frei seien.
Weiß jemand ob dies für die gesamte Strecke oder nur für Teilabschnitte gilt.
Kennt jemand eine interessante Strecke die bereits ab März offen ist?
MfG Philipp
Wiesent und Ahr
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Philipp 1981
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chinook54
Re: Wiesent und Ahr
Hallo Philipp,
ich weiß zwar nicht wo deine favoritisierten Strecken an der Ahr sind, die angeblich erst ab Mai beangelt werden dürfen, aber nach dem Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz dauert die Winterschonzeit für Forellen vom 15.10. bis zum 15.03. einschließlich. Die Schonzeit für Äschen ist vom 15.02. bis 30.04. einschließlich.
Diese Zeiten gelten auch an der Ahr, so das du deine Saison dort am 16.03.2012 eröffnen kannst. Ich selbst habe dies seit vielen Jahren so gehandhabt.
Grüße
Reinhold
ich weiß zwar nicht wo deine favoritisierten Strecken an der Ahr sind, die angeblich erst ab Mai beangelt werden dürfen, aber nach dem Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz dauert die Winterschonzeit für Forellen vom 15.10. bis zum 15.03. einschließlich. Die Schonzeit für Äschen ist vom 15.02. bis 30.04. einschließlich.
Diese Zeiten gelten auch an der Ahr, so das du deine Saison dort am 16.03.2012 eröffnen kannst. Ich selbst habe dies seit vielen Jahren so gehandhabt.
Grüße
Reinhold
- henkiboy
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Re: Wiesent und Ahr
Hallo Reinhold,
das was Du da schreibst ist in dieser Form nicht korrekt. Die gesetzlichen Schonzeiten der Landesfischereiverbände können durch individuelle Regelungen der Fischereirechtinhaber durchaus ad absurdum geführt bzw. gestreckt werden.
Altenahr öffnet meist erst Mitte April und Mayschoß definitiv erst Anfang Mai. Daneben gibt es noch etliche andere Strecken, deren Freigaben ich nicht aus dem Stegreif kenne.
Du wirst folglich am vorher für die von mir genannten Abschnitte (als Gastfischer) definitiv keine Karte bekommen!
Was Dernau, Ahrweiler bzw. Bad Neuenahr anbetrifft: Diese müsste ich erst noch recherschieren.
Gruss
Detlef
das was Du da schreibst ist in dieser Form nicht korrekt. Die gesetzlichen Schonzeiten der Landesfischereiverbände können durch individuelle Regelungen der Fischereirechtinhaber durchaus ad absurdum geführt bzw. gestreckt werden.
Altenahr öffnet meist erst Mitte April und Mayschoß definitiv erst Anfang Mai. Daneben gibt es noch etliche andere Strecken, deren Freigaben ich nicht aus dem Stegreif kenne.
Du wirst folglich am vorher für die von mir genannten Abschnitte (als Gastfischer) definitiv keine Karte bekommen!
Was Dernau, Ahrweiler bzw. Bad Neuenahr anbetrifft: Diese müsste ich erst noch recherschieren.
Gruss
Detlef
Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat sich selbst zu beherrschen !
Albert Schweitzer
Albert Schweitzer
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chinook54
Re: Wiesent und Ahr
Also dann noch mal etwas genauer:
Schuld: Privatstrecke
Altenahr Bezirk II: vom 15.03. bis 15.10.
Mayschoß: vom 01.05. bis 15.10.
Rech: seit 3 Jahren neuer Pächter, keine Gastkarten mehr
Dernau: vom 15.03. bis 14.10.
Fischereiverband Ahr: vom 20.03. bis 14.10.
Bad Bodendorf: nur für Kurgäste
Schuld: Privatstrecke
Altenahr Bezirk II: vom 15.03. bis 15.10.
Mayschoß: vom 01.05. bis 15.10.
Rech: seit 3 Jahren neuer Pächter, keine Gastkarten mehr
Dernau: vom 15.03. bis 14.10.
Fischereiverband Ahr: vom 20.03. bis 14.10.
Bad Bodendorf: nur für Kurgäste






