Gewässer pachten: Erfahrungsberichte, Wissenswertes etc...
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Seeadler
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Gewässer pachten: Erfahrungsberichte, Wissenswertes etc...
Hallo!
Leider nicht aus gegebenem Anlass, sondern nur grundsätzlich, würde ich gern einen Thread eröffnen zum Thema private Gewässerpacht.
Bei meinen Finanzen ist an so etwas zwar nicht mal im entfernten zu denken, aber mich würde doch ganz allgemein interessieren, was Ihr für Erfahrungen habt, wie die Modalitäten sind, ob es Preisrichtlinien gibt, was es zu beachten gilt, welche Rechte und Pflichten man im Normalfall eingeht, ob es schwer ist, ein Gewässer zu finden, ob es eine Art "Markt" (evtl. auch im Internet) dafür gibt und so weiter und so fort. Also alle wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Informationen, die dazu relevant sind. Hoffe, dass sich einige Mitdiskutierer finden!
Grüße,
Daniel
PS: kann erst nach dem Wochenende selbst auf Beiträge eingehen, da ich solange weg bin...
Leider nicht aus gegebenem Anlass, sondern nur grundsätzlich, würde ich gern einen Thread eröffnen zum Thema private Gewässerpacht.
Bei meinen Finanzen ist an so etwas zwar nicht mal im entfernten zu denken, aber mich würde doch ganz allgemein interessieren, was Ihr für Erfahrungen habt, wie die Modalitäten sind, ob es Preisrichtlinien gibt, was es zu beachten gilt, welche Rechte und Pflichten man im Normalfall eingeht, ob es schwer ist, ein Gewässer zu finden, ob es eine Art "Markt" (evtl. auch im Internet) dafür gibt und so weiter und so fort. Also alle wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Informationen, die dazu relevant sind. Hoffe, dass sich einige Mitdiskutierer finden!
Grüße,
Daniel
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Zweihandwedler
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Gewässer findet man in meiner Gegend durch suchen und Nachfragen.
"Meine Teiche" sind Reste einer Fischzucht die 1903 gebaut wurden(1400qm, 1600qm und ca. 300qm).
Pacht-Preis sehr günstig,da die Grundstückseigentümerin mehr Wert auf die Aufrechterhaltung der Teich wert legte .Kaum wieder aufgestaut kam gleich die untere Naturschutzbehörde, und behauptete das die Teiche illegal errichtet wurden,sie hätte die nie genehmigt, stimmt auch -das war auch im Königreich Preussen, da ruderte die Frau zurück und wurde nie wieder gesehen.
Die beiden grossen Teiche sind leider für den Vogel des Jahres 2010 gross genug um sie Anzufliegen und aufgrund der vielen Quellen auch im Winter teilweise offen was den Schaden noch erhöht.
Bei besseren Hochwassern bekomme ich Besuch von der Ilmenau,nimmt wenig Fisch-bringt meistens Hechte, die sich auf die Kois gestürzt haben .
Im September bekam ich nach 6 Jahren die Kündigung wegen Eigenbedarf, da der Sohn die Teiche übernehmen will, als Futterfischteiche für den immer selten werdenden Kormoran!!!!!!
"Meine Teiche" sind Reste einer Fischzucht die 1903 gebaut wurden(1400qm, 1600qm und ca. 300qm).
Pacht-Preis sehr günstig,da die Grundstückseigentümerin mehr Wert auf die Aufrechterhaltung der Teich wert legte .Kaum wieder aufgestaut kam gleich die untere Naturschutzbehörde, und behauptete das die Teiche illegal errichtet wurden,sie hätte die nie genehmigt, stimmt auch -das war auch im Königreich Preussen, da ruderte die Frau zurück und wurde nie wieder gesehen.
Die beiden grossen Teiche sind leider für den Vogel des Jahres 2010 gross genug um sie Anzufliegen und aufgrund der vielen Quellen auch im Winter teilweise offen was den Schaden noch erhöht.
Bei besseren Hochwassern bekomme ich Besuch von der Ilmenau,nimmt wenig Fisch-bringt meistens Hechte, die sich auf die Kois gestürzt haben .
Im September bekam ich nach 6 Jahren die Kündigung wegen Eigenbedarf, da der Sohn die Teiche übernehmen will, als Futterfischteiche für den immer selten werdenden Kormoran!!!!!!
MFG
Jürgen
Jürgen
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Seeadler
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...
Hallo,
Kündigung wegen Eigenbedarf? Das klingt ja wie beim Mietrecht! Ist das möglich? Und in deinem speziellen Fall will der das aus Naturschutz/Vogelschutzgründen tatsächlich als Kormo-Futterteich? Oder war das ironisch gemeint?
Wenn nicht, find ich krass dass das möglich ist aus so nem Grund zu kündigen. Ob Kormoran-Bedarf als Eigenbedarf durchgehen würde, ich weiß ja nicht...?
MfG
Daniel
Kündigung wegen Eigenbedarf? Das klingt ja wie beim Mietrecht! Ist das möglich? Und in deinem speziellen Fall will der das aus Naturschutz/Vogelschutzgründen tatsächlich als Kormo-Futterteich? Oder war das ironisch gemeint?
Wenn nicht, find ich krass dass das möglich ist aus so nem Grund zu kündigen. Ob Kormoran-Bedarf als Eigenbedarf durchgehen würde, ich weiß ja nicht...?
MfG
Daniel
Zuletzt geändert von Seeadler am 23.11.2010, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Maggov
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Hallo Daniel,
Deine Anfrage ist recht generell und daher schwer umfassend zu beantworten. Da ich aber die gleichen Fragen hatte versuche ich mal eine Antwort zu formulieren.
Das Fischrecht ist ein Eigentumsrecht so wie das Eigentum an einem Grundstück und wird auch im Grundbuch als solches eingetragen und geführt. Man kann es veräussern, vererben oder eben verpachten. Es beinhaltet das Recht dort zu Fischen und Lizenzen für den Fischfang zu vergeben.
Nun hängt es davon ab wer dieses Recht innehat. Für die grossen / grösseren Gewässer in Bayern hat dies der Landesfischereiverband - in anderen Bundesländern kann das vollkommen anders aussehen (z.B. in einigen neuen Bundesländern wo die meisten Gewässer in öffentlicher Hand liegen). Die Pachtvergabe läuft in Bayern für Verbandsgewässer so ab, dass bei Ablauf der Pacht eine Ausschreibung erfolgt (zu finden in der Verbandszeitschrift & auf der Homepage). Wie bei einer Ausschreibung üblich darf jeder ein Angebot abgeben und prinzipiell gewinnt das höchste Gebot. Die Auflagen für die Bewerbung bei der Ausschreibung sind sicherlich auch abhängig vom jeweiligen Bundesland udn sollten natürlich beachtet werden. Der bay. Landesverband "bevorzugt" bei der Pachtvergabe Berufsfischer und Fischereivereine - soll heissen bei einem gleichen oder marginal niedrigeren Gebot gewinnt immer der Verein oder Berufsfischer gegen eine Privatperson. Ob das bei exorbitant höheren Geboten auch der Fall ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Pacht von Verbandsgewässer ist meines Wissens nach auch an gewisse Auflagen gekoppelt - so ist z.B. vorgegeben wie viele und u.U. welche Lizenzen für das Wasser vergeben werden können.
Anders ist das alles bei Gewässern die komplett privat sind. Oft sind diese Rechte seit mehreren Generationen in einer Familie und dort gelten mehr oder weniger die normalen Regelungen eines "Mietvertrages" - soll heißen, man sucht und findet sich, einigt sich auf einen Preis und ggfs. das "wie" der Bewirtschaftung und das wars (so lange man pünktlich zahlt).
Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich das Zusammenspiel des Pächters mit dem Wasserwirtschaftsamt wenn man auch etwas am Wasser "arbeiten" will. So kann es Sinn machen eng mit diesem zusammen zu arbeiten um Renaturierungsmaßnahmen, Mindestwassermengen oder andere Dinge (z.B. Kiesentnahme oder -einbringung) zu klären und ab zu stimmen. Manche W-wirtschaftsämter sind da aufgeschlossener als andere - aber das ist eine andere Geschichte.
Zu den Preisen lässt sich wenig pauschales sagen ausser: Die Preise schwanken regional stark in Abhängigkeit von der Nachfrage.
Es ist verdammt schwer ein Gewässer zu finden und die Suche kann sich über Jahre hinziehen. Die beste Quelle die ich bisher gefunden habe sind Leute aus der Region - idealerweise alteingesessene Leute die Hinz und Kunz kennen. Die können einem meist sagen wer das Recht hat so dass man dann den Kontakt suchen kann. Theoretisch könnte man das einfach im Grundbuch nachschlagen nur ist das Vorhaben ein Pachtangebot ab zu geben kein "triftiger Grund" für das Grundbuchamt um Einsicht zu gewähren. In den Verbandszeitschriften und vielleicht auch bei den Teichwirten werden mal Anzeigen drin stehen aber die echten "Perlen" die privat sind gehen unter der Hand weg weil es schon eine lange Schlage an Interessenten gibt.
Ich hoffe meine Ausführungen helfen Dir ein wenig...
LG
Markus
Deine Anfrage ist recht generell und daher schwer umfassend zu beantworten. Da ich aber die gleichen Fragen hatte versuche ich mal eine Antwort zu formulieren.
Das Fischrecht ist ein Eigentumsrecht so wie das Eigentum an einem Grundstück und wird auch im Grundbuch als solches eingetragen und geführt. Man kann es veräussern, vererben oder eben verpachten. Es beinhaltet das Recht dort zu Fischen und Lizenzen für den Fischfang zu vergeben.
Nun hängt es davon ab wer dieses Recht innehat. Für die grossen / grösseren Gewässer in Bayern hat dies der Landesfischereiverband - in anderen Bundesländern kann das vollkommen anders aussehen (z.B. in einigen neuen Bundesländern wo die meisten Gewässer in öffentlicher Hand liegen). Die Pachtvergabe läuft in Bayern für Verbandsgewässer so ab, dass bei Ablauf der Pacht eine Ausschreibung erfolgt (zu finden in der Verbandszeitschrift & auf der Homepage). Wie bei einer Ausschreibung üblich darf jeder ein Angebot abgeben und prinzipiell gewinnt das höchste Gebot. Die Auflagen für die Bewerbung bei der Ausschreibung sind sicherlich auch abhängig vom jeweiligen Bundesland udn sollten natürlich beachtet werden. Der bay. Landesverband "bevorzugt" bei der Pachtvergabe Berufsfischer und Fischereivereine - soll heissen bei einem gleichen oder marginal niedrigeren Gebot gewinnt immer der Verein oder Berufsfischer gegen eine Privatperson. Ob das bei exorbitant höheren Geboten auch der Fall ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Pacht von Verbandsgewässer ist meines Wissens nach auch an gewisse Auflagen gekoppelt - so ist z.B. vorgegeben wie viele und u.U. welche Lizenzen für das Wasser vergeben werden können.
Anders ist das alles bei Gewässern die komplett privat sind. Oft sind diese Rechte seit mehreren Generationen in einer Familie und dort gelten mehr oder weniger die normalen Regelungen eines "Mietvertrages" - soll heißen, man sucht und findet sich, einigt sich auf einen Preis und ggfs. das "wie" der Bewirtschaftung und das wars (so lange man pünktlich zahlt).
Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich das Zusammenspiel des Pächters mit dem Wasserwirtschaftsamt wenn man auch etwas am Wasser "arbeiten" will. So kann es Sinn machen eng mit diesem zusammen zu arbeiten um Renaturierungsmaßnahmen, Mindestwassermengen oder andere Dinge (z.B. Kiesentnahme oder -einbringung) zu klären und ab zu stimmen. Manche W-wirtschaftsämter sind da aufgeschlossener als andere - aber das ist eine andere Geschichte.
Zu den Preisen lässt sich wenig pauschales sagen ausser: Die Preise schwanken regional stark in Abhängigkeit von der Nachfrage.
Es ist verdammt schwer ein Gewässer zu finden und die Suche kann sich über Jahre hinziehen. Die beste Quelle die ich bisher gefunden habe sind Leute aus der Region - idealerweise alteingesessene Leute die Hinz und Kunz kennen. Die können einem meist sagen wer das Recht hat so dass man dann den Kontakt suchen kann. Theoretisch könnte man das einfach im Grundbuch nachschlagen nur ist das Vorhaben ein Pachtangebot ab zu geben kein "triftiger Grund" für das Grundbuchamt um Einsicht zu gewähren. In den Verbandszeitschriften und vielleicht auch bei den Teichwirten werden mal Anzeigen drin stehen aber die echten "Perlen" die privat sind gehen unter der Hand weg weil es schon eine lange Schlage an Interessenten gibt.
Ich hoffe meine Ausführungen helfen Dir ein wenig...
LG
Markus
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Seeadler
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...
Hallo,
@maggov: danke das war ja schon mal sehr umfassend. Interessant für mich vor allem auch, dass z.B. in Bayern die Gewässer überwiegend in Besitz des Landesfischereiverbands und nicht in staatlicher Hand sind, das wusste ich nicht...
Wer Zeit und Lust hat, kann gern noch über persönliche Erfahrungen oder auch "Anekdoten" schreiben, so was ist meist recht erhellend, und zeigt oft sehr gut die praktische Realität...
Ist es eigentlich ein Unterschied, ob man einen Flussabschnitt oder ein stehendes Gewässer pachtet, also ich meine, was beispielsweise die Zahl der Pachtangebote betrifft etc... Oder hat jemand evtl. Preisbeispiele? Oder ist das zu neugierig gefragt? Weil ich hab wenig Vorstellungen in welchen Dimensionen es sich bewegt... Oder, ist es ratsamer oder billiger ein Gewässer zu kaufen, statt zu pachten? Oder wäre das z.B. in Bayern in der überwiegenden Zahl der Fälle gar nicht möglich? Fragen über Fragen
Grüße,
Daniel
@maggov: danke das war ja schon mal sehr umfassend. Interessant für mich vor allem auch, dass z.B. in Bayern die Gewässer überwiegend in Besitz des Landesfischereiverbands und nicht in staatlicher Hand sind, das wusste ich nicht...
Wer Zeit und Lust hat, kann gern noch über persönliche Erfahrungen oder auch "Anekdoten" schreiben, so was ist meist recht erhellend, und zeigt oft sehr gut die praktische Realität...
Ist es eigentlich ein Unterschied, ob man einen Flussabschnitt oder ein stehendes Gewässer pachtet, also ich meine, was beispielsweise die Zahl der Pachtangebote betrifft etc... Oder hat jemand evtl. Preisbeispiele? Oder ist das zu neugierig gefragt? Weil ich hab wenig Vorstellungen in welchen Dimensionen es sich bewegt... Oder, ist es ratsamer oder billiger ein Gewässer zu kaufen, statt zu pachten? Oder wäre das z.B. in Bayern in der überwiegenden Zahl der Fälle gar nicht möglich? Fragen über Fragen
Grüße,
Daniel
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Maggov
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Hallo Daniel,
Fischereirecht ist Landesrecht - das betrifft nicht nur Pachtvorgaben sondern auch Schonmaße und -zeiten sowie andere Bestimmungen.
Des weiteren ist nicht der Großteil der Gewässer in Bayern in der Hand des Verbandes sonder bestimmte - vor allem grössere - Gewässer.
Ein Preisbeispiel hilft Dir absolut gar nichts es sei denn Du willst eine direkt angrenzende Strecke pachten. Und selbst beim gleichen Wasser gibt es attraktivere und unattraktivere Abschnitte... Quervergleiche sind noch schwieriger...
Teiche / geschlossene Gewässer sind i.d.R. deutlich günstiger als Fließgewässer - liegt an der Verfügbarkeit und hängt von dieser ab. Wie viele Pachtangebote für das Wasser vorliegen kann man aber nicht über Fließ- und Stillwasser brechen. Besser wäre hier das Einzugsgebiet und die "Attraktivität" des Wassers für andere Fischer zu berücksichtigen.
Kaufen ist immer besser als Miete zahlen - vorrausgesetzt man hat die Finanzierung im Griff und der Fischrechtsinhaber will verkaufen (so lange er es verpachten kann wird das wohl nur im Notfall passieren). Die Abwägung ist in etwa die gleiche wie bei Immobilien.
LG
Markus
Fischereirecht ist Landesrecht - das betrifft nicht nur Pachtvorgaben sondern auch Schonmaße und -zeiten sowie andere Bestimmungen.
Des weiteren ist nicht der Großteil der Gewässer in Bayern in der Hand des Verbandes sonder bestimmte - vor allem grössere - Gewässer.
Ein Preisbeispiel hilft Dir absolut gar nichts es sei denn Du willst eine direkt angrenzende Strecke pachten. Und selbst beim gleichen Wasser gibt es attraktivere und unattraktivere Abschnitte... Quervergleiche sind noch schwieriger...
Teiche / geschlossene Gewässer sind i.d.R. deutlich günstiger als Fließgewässer - liegt an der Verfügbarkeit und hängt von dieser ab. Wie viele Pachtangebote für das Wasser vorliegen kann man aber nicht über Fließ- und Stillwasser brechen. Besser wäre hier das Einzugsgebiet und die "Attraktivität" des Wassers für andere Fischer zu berücksichtigen.
Kaufen ist immer besser als Miete zahlen - vorrausgesetzt man hat die Finanzierung im Griff und der Fischrechtsinhaber will verkaufen (so lange er es verpachten kann wird das wohl nur im Notfall passieren). Die Abwägung ist in etwa die gleiche wie bei Immobilien.
LG
Markus
Hallo
Nur zwei kleine Anmerkungen zu den Gewässern in Bayern, die sich in staatlicher Hand befinden:
Der Landesfischereiverband hat selbst keine Fischereirechte. Er ist aber vom bay. Staat beauftragt, treuhänderisch die staatlichen Gewässer zu verpachten und die Einnahmen (nach Abzug einer gewissen Pauschale) dem Staatshaushalt zuzuführen.
Wie die öffentliche Ausschreibung von Statten geht kann man beispielhaft aus dem nachfolgenden Link entnehmen.
http://www.lfvbayern.de/media/files/FiZ ... e30_32.pdf
Es ist richtig, dass bei etwa gleichen Angeboten Angelvereine, vor allem wenn sie das Wasser bisher schon bewirtschaftet haben, bevorzugt den Zuschlag bekommen. Privatleute haben aber durchaus Chancen, vor allem bei Gewässern, die für (mitgliederstarke) Vereine zu klein sind.
Servus
Robert
Nur zwei kleine Anmerkungen zu den Gewässern in Bayern, die sich in staatlicher Hand befinden:
Der Landesfischereiverband hat selbst keine Fischereirechte. Er ist aber vom bay. Staat beauftragt, treuhänderisch die staatlichen Gewässer zu verpachten und die Einnahmen (nach Abzug einer gewissen Pauschale) dem Staatshaushalt zuzuführen.
Wie die öffentliche Ausschreibung von Statten geht kann man beispielhaft aus dem nachfolgenden Link entnehmen.
http://www.lfvbayern.de/media/files/FiZ ... e30_32.pdf
Es ist richtig, dass bei etwa gleichen Angeboten Angelvereine, vor allem wenn sie das Wasser bisher schon bewirtschaftet haben, bevorzugt den Zuschlag bekommen. Privatleute haben aber durchaus Chancen, vor allem bei Gewässern, die für (mitgliederstarke) Vereine zu klein sind.
Servus
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Maggov
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Hi Robert,
Danke für die Ergänzung - wollte gerade folgende Korrektur nachreichen:
Die größeren Gewässer sind nicht in der "Hand des LFVBayern", der Verband hat nur einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Land Bayern und verwaltet gegen Entgelt dessen staatlichen Fichereirechte. Dadurch haben seine Mitgliedsvereine ein quasi Pachtmonopol. In vielen Bundesländern ist das ähnlich. Für die Vergaberichtlinien gilt die BayHO (= Mindetgebot entspr. Ertragswert)! Private Fischreirecht unterliegen dem freien Grundstücksverkehr.
Es gibt unterschiedliche Musterpachtverträge für Teiche (nach dem Landpachtvertragsgesetz) und für Fließgewässer; in beiden Fällen müssen diese der Unteren Fischeribehörde zur Genehmigung vorgelgt werden. (Verträge f. staatl. Gewässer sind davon ausgenommen), sonst sind sie nicht rechtswirksam! - Das variiert in den Bundesländern nur leicht!
Beim Verkauf/Kauf schätzt man das 25-fache einer Jahrespacht als Verkehrswert.
Danke für den Info-Spender und den Hinweis!
LG
Markus
Danke für die Ergänzung - wollte gerade folgende Korrektur nachreichen:
Die größeren Gewässer sind nicht in der "Hand des LFVBayern", der Verband hat nur einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Land Bayern und verwaltet gegen Entgelt dessen staatlichen Fichereirechte. Dadurch haben seine Mitgliedsvereine ein quasi Pachtmonopol. In vielen Bundesländern ist das ähnlich. Für die Vergaberichtlinien gilt die BayHO (= Mindetgebot entspr. Ertragswert)! Private Fischreirecht unterliegen dem freien Grundstücksverkehr.
Es gibt unterschiedliche Musterpachtverträge für Teiche (nach dem Landpachtvertragsgesetz) und für Fließgewässer; in beiden Fällen müssen diese der Unteren Fischeribehörde zur Genehmigung vorgelgt werden. (Verträge f. staatl. Gewässer sind davon ausgenommen), sonst sind sie nicht rechtswirksam! - Das variiert in den Bundesländern nur leicht!
Beim Verkauf/Kauf schätzt man das 25-fache einer Jahrespacht als Verkehrswert.
Danke für den Info-Spender und den Hinweis!
LG
Markus
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Zweihandwedler
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@Seeadler
das war nicht ironisch gemeint, derjenige hört nur rechtsradikale Musik ist sehr schräg drauf z.B. will er Jäger, die auf seinen Grundstück auf Jagt gehen mit einen Knüppel angreifen (dann währe es wieder mein Teich).
Das mit den Futterteich für Kormorane meint er ernst, vor einiger Zeit stand ein Artikel vom NABU in unserer Lokal-Zeitung, das der Kormoran wegen Nahrungsmangel bei uns weniger wird-dafür haben wir einen leeren Fluss, aber das ist für den NABU uninteressant.
Das mit den "Eigenbedarf" ist leider Rechtens, haben mir einige Fischzüchter auch schon gesagt ,einer ist sein Onkel und der hat nur gelacht das er freiwillig arbeiten will.
das war nicht ironisch gemeint, derjenige hört nur rechtsradikale Musik ist sehr schräg drauf z.B. will er Jäger, die auf seinen Grundstück auf Jagt gehen mit einen Knüppel angreifen (dann währe es wieder mein Teich).
Das mit den Futterteich für Kormorane meint er ernst, vor einiger Zeit stand ein Artikel vom NABU in unserer Lokal-Zeitung, das der Kormoran wegen Nahrungsmangel bei uns weniger wird-dafür haben wir einen leeren Fluss, aber das ist für den NABU uninteressant.
Das mit den "Eigenbedarf" ist leider Rechtens, haben mir einige Fischzüchter auch schon gesagt ,einer ist sein Onkel und der hat nur gelacht das er freiwillig arbeiten will.
MFG
Jürgen
Jürgen
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Hermann Rebmann
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Gewässer pachten
Hallo Daniel,
also wie Maggov schon schrieb ist Fischereirecht Länderrecht. Ich kann Dir also nur über die Verhältnisse in Baden Württemberg berichten.
Das Problem ist nur einen willigen Verpächter zu finden. Bei uns sind die meisten Rechte vor Allem bei Gewässer 1 Ordung in staatlicher Hand , vertreten durch die Forstämter.Wenn Verträge abgelaufen sind werden prinzipiell die seitherigen Pächter gefragt sofern sie sich nichts zuschulden kommen liessen. Dann kommen in der Regel bei einer Pachtdauer von 12 Jahren zwischen 10 und bis 25 % Zuschlag dazu.
Zu Deiner Preisorientierung : Im Gegensatz zu den Angaben der Angler und der Werbung : " Das Gewässer ist ....km lang" wird diee Verpachtung nach ha Wasserfläche bei mittl. Wasserstand berechnet
Als Richtlinie kannst Du von ca. € 1000.-/ha ausgehen (Pacht)Da ist dann bei einem 12 Jahresvertrag die Hegeverpflichtung incl. Bei Kaufangelegenheiten spricht man vom 40 jährigen Pachtpreis +Luxuszuschlag je nach Wettbewerb. Ich wünsche Dir viel Erfolg .
Viele Grüsse Hermann Rebmann
also wie Maggov schon schrieb ist Fischereirecht Länderrecht. Ich kann Dir also nur über die Verhältnisse in Baden Württemberg berichten.
Das Problem ist nur einen willigen Verpächter zu finden. Bei uns sind die meisten Rechte vor Allem bei Gewässer 1 Ordung in staatlicher Hand , vertreten durch die Forstämter.Wenn Verträge abgelaufen sind werden prinzipiell die seitherigen Pächter gefragt sofern sie sich nichts zuschulden kommen liessen. Dann kommen in der Regel bei einer Pachtdauer von 12 Jahren zwischen 10 und bis 25 % Zuschlag dazu.
Zu Deiner Preisorientierung : Im Gegensatz zu den Angaben der Angler und der Werbung : " Das Gewässer ist ....km lang" wird diee Verpachtung nach ha Wasserfläche bei mittl. Wasserstand berechnet
Als Richtlinie kannst Du von ca. € 1000.-/ha ausgehen (Pacht)Da ist dann bei einem 12 Jahresvertrag die Hegeverpflichtung incl. Bei Kaufangelegenheiten spricht man vom 40 jährigen Pachtpreis +Luxuszuschlag je nach Wettbewerb. Ich wünsche Dir viel Erfolg .
Viele Grüsse Hermann Rebmann
-
Jürgen Gaul
Hallo zusammen,
Hermann hat das Wesentliche bezogen auf die Verhältnisse in Baden-Württemberg bereits gesagt. Ein Kapitalisierungsfaktor von 25 bezogen auf den Pachtpreis ist heute kaum mehr üblich. Dieser entspricht ja einer Verzinsung von 4% und wo bekommt man dies heute noch für eine Geldanlage? Marktüblich sind jetzt in der Tat Faktoren von 40 (entspricht 2,5% Verzinsung) und darüber.
Die derzeitigen Kaufpreise bewegen sich (in BW wohlgemerkt!) im Bereich von EUR 30.000 - 100.000 pro ha, letzterer Betrag aber nur für absolute, nahrungsreiche Spitzengewässer wie sie z.B. auf der Schwäbischen Alb anzutreffen sind. Als Pachtpreis wird für die Staatswasser von den Forstämtern derzeit ein Betrag zwischen EUR 700 und 1.000 pro ha und Jahr angesetzt, Privatstrecken liegen erfahrungsgemäß bis zu einem Faktor 1,5 darüber.
Viele Grüße
Jürgen
Hermann hat das Wesentliche bezogen auf die Verhältnisse in Baden-Württemberg bereits gesagt. Ein Kapitalisierungsfaktor von 25 bezogen auf den Pachtpreis ist heute kaum mehr üblich. Dieser entspricht ja einer Verzinsung von 4% und wo bekommt man dies heute noch für eine Geldanlage? Marktüblich sind jetzt in der Tat Faktoren von 40 (entspricht 2,5% Verzinsung) und darüber.
Die derzeitigen Kaufpreise bewegen sich (in BW wohlgemerkt!) im Bereich von EUR 30.000 - 100.000 pro ha, letzterer Betrag aber nur für absolute, nahrungsreiche Spitzengewässer wie sie z.B. auf der Schwäbischen Alb anzutreffen sind. Als Pachtpreis wird für die Staatswasser von den Forstämtern derzeit ein Betrag zwischen EUR 700 und 1.000 pro ha und Jahr angesetzt, Privatstrecken liegen erfahrungsgemäß bis zu einem Faktor 1,5 darüber.
Viele Grüße
Jürgen






