Servus!
Möchte auf des mE sinnvollste Posting mal Bezug nehmen:
Siegfried Darschnik hat geschrieben:Hallo (Mit)Streiter,:smt079
Leider werden wieder eine ganze Reihe von Themen vermischt, die dringend getrennt werden müssen. Das reicht von fischereibiologischen Grundlagen bis zu eigentumsrechtlich/philosophischen Fragen.
Ich fang mal mit den beiden wichtigsten Themen an. Und zwar die richtige (auch fischereibiologische) Bewirtschaftung eines Gewässers und die Bewirtschaftung bzw. Regelung der Fischerei in einem Gewässer. Die haben in einem Überschneidungsbereich zwar miteinander zu tun, sind aber überhaupt nicht dasselbe, obwohl fast alle Poster bisher so getan haben. Man schaue nur in die USA und wird knallhart auf diesen Unterschied stoßen. Die dortigen Fish and Game Departments sind nämlich ausschließlich zum Nutzen der Fischer und überhaupt nicht zum dem der Gewässer da.
Zur Klärung:
Ob ich ein Gewässer biologisch richtig bewirtschafte, hängt primär überhaupt nicht davon ab, wie ich es befische, sondern lediglich davon, ob ich dafür sorge, dass ein dem Gewässer nach Artenzusammensetzung und Altersaufbau angemessener Bestand erhalten wird. Besatz ist hier nur ein, und dazu noch oft völlig überschätztes Instrument. Für die Fischerei spielt er dagegen in allzu vielen Fällen (Extrem USA > 90 %) die tragende Rolle.
Gehen wir aber mal von einem angemessenen Bestand aus. Diesen kann ich dann nachhaltig (Sprich maximal den Überschuss entnehmend) zur Nahrungsbeschaffung oder auch anders nutzen. Wenn ich das am effektivsten und schonendsten für alle (incl. Tierschützer und Fische und Natur und Anwohner und wen auch immer) machen will, nutze ich dazu am Besten die gesetzlich verbotene Elektrofischerei und entnehme am Ende der Wachstumssaison einmal den Zuwachs und Schluss. Gewässer und alle haben wieder Ruh für ein ganzes Jahr.
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Die allermeisten Regeln am Gewässer sind aber im Rahmen und zum Zwecke des fischereilichen Verteilungskampfs gemacht worden und eben nicht zur Bewirtschaftung des Gewässers. Beispiel gefällig:
Die Regelung „Nur Trockenfliege“ ist für das Gewässer genauso bedeutend wie das Verbot des Tragens von Ohrringen beim Fischen. Es hilft dagegen aber dem Fischereirechtsinhaber nur Menschen fischen zu lassen, die seiner Vorstellung von einem dazu Geeigneten entsprechen, sprich der Regelung der Teilhabe. Das hat auch seine Berechtigung, sollte aber auch genau so gesagt werden und nicht etwa hinter irgendwelchen angeblichen Gewässerschutzgründen, Bestandsbewirtschaftungsphrasen usw. versteckt werden.
Da sind wir dann allerdings auch dort wo die Emotionen hochkochen und grundsätzliche Philosophien aufeinander prallen. Und hier wird dann auch zur Tarnung der jeweils eigenen philolosophischen, monetären und machtpolitischen Position mit der fischereibiologischen, tier-, umwelt- natur- oder sonstigen schützerischen Argumentation geschindludert was das Zeug hält. Beispiele gefällig:
Heiko hat eins gleich initial gebracht: Bei Besatz mit fangfähigen Fischen ist es eigentlich Quatsch Fangbegrenzungen zu haben. Für das Gewässer ist es das Beste, sie so schnell wie möglich wieder rauszufangen und benachteiligt bloß die geschickten Angler, damit die „loser“ auch noch was „abkriegen“.
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Ich kann Dir hier weitgehend zustimmen, dass für die Bewirtschaftung eines Gewässers völlig irrlevant ist, mit welcher Methode der Fisch zu Strecke gebracht wurde.
Ich gebe auch dem Eingangsstatement recht, dass mir völlig egal ist, welche Mengen entnommen werden, wenn es sich nur um Besatzfische handelt.
Nichtsdestoweniger sind Beschränkungen auch in den Mitteln der Ausübung der Fischerei für mich taugliche Wege der Hege eines Gewässers, wenn ich mich mit gewissen Gegebenheiten abfinden muss. Beispielsweise einer Mitgliederzahl eines Vereins. Die Reglementierung auf gewisse Methoden, bedeutet mE auch immer eine Einschränkung des befischbaren Reviers. Der Spinnfischer kann Flussteile noch effektiv befischen, die einem Fliegenfischer nur mehr sehr schwierig zugäglich sind. Mit der Nymphen kann ich viele Bereiche effektiv befischen, in denen ein Trockenfischer Fische nicht mehr locken kann.
Das mag nach Deiner Ansicht eine Art der Machtausübung der Besitzenden gegenüber den Besitzlosen sein, kann aber umgekehrt dazu führen, dass ein Gewässer - im Hinblick auf den natürlichen Ertrag - Gastangler in größerem Ausmaß "verträgt", von denen jeder die Chance hat seinen Fisch zu fangen, aber eben keineswegs die Garantie.
Markierungsversuche an österreichsichen Gewässern haben gezeigt, dass der Rückfang von Besatzfischen massiv unter 30% liegt - eher bei 10% oder darunter. Es werden aber deutlich mehr Fische entnommen. Diese müssen zu einem gewissen Teil aus natürlichem Aufkommen stammen, wenn ein Gewässer nicht völlig zum Kanal degradiert wurde. Ich kenne kein Fließgewässer, an dem überhaupt kein Naturaufkommen nachgewiesen werden kann! Ich kann also gar nicht mit Sicherheit sagen, dass und ob nur der Besatz ausgefangen/abgeschöpft wird.
Eine Selbstbeschränkung durch die Einschränkung erlaubter Methoden hat daher immer auch einen Hegeeffekt, weil ich Bereiche schaffe, die einfach der Befischung entzogen werden! Ein Spinnfischer kann sicher noch auf gut 50m effektiv einen Fisch befischen - ich würde jetzt gerne das Gegenteil von meinem Können als Fliegenfischer behaupten, aber da ist wohl eher näher bei 20m als bei 30m Schluss!
Ich möchte in keiner Weise die waidgerechtigkeit des Spinnfischens bezweifeln oder eine ethische oder moralische Überlegenheit des Trockenfliegenfischens postulieren, sondern einfach auf die natürlichen Grenzen, die dieser Methode gesetzt sind, hinweisen. Sich durch Beschränkung auf diese Art des Fliegenfischens auch diesen Beschränkungen sozusagen zu unterwerfen, seine Effektivität einzuschränken, ist doch im Sinne der Hege eines Gewässers eine Maßnahme, der ein Effekt nicht abgesprochen werden kann.
Ich kenne Salmoniden Strecken in Österreich, an denen noch Spinnfischen gestattet ist. Diese Strecken leiden massiv darunter! Jeder noch so tiefe Gumpen oder Zug kann mit einem Gummifisch wesentlich effektiver abgefischt werden, als mit einem Streamer. Und es wird gemacht!
Gerade in Hinblick darauf, dass an vielen Gewässern ein Bag-Limit existiert, ist es doch völlig unnötig, jeden Fisch, den man ausmacht oder nur vermutet, auch fangen können zu müssen! Man hat ja den ganzen Tag für z.B. zwei Fische Zeit und vielleicht steigt ja die kapitale Bachforelle in den letzten 20 min vor Sonnenunterganz ein paar mal!
Beste Grüße,
Hans