Probleme mit rechtswridigen AGB?

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Rolf Schwartz
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Probleme mit rechtswridigen AGB?

Beitrag von Rolf Schwartz »

Hallo Fliegenfischer!

Hat einer von euch schon einmal Probleme mit Händlern unserer Zunft wegen rechtswidrigen AGB gehabt?

Ich hatte bis jetzt einen Händler, der allen Ernstes durchsetzen wollte, dass ich Rücksende-Gebühren zu tragen habe - im Fernabsatzgeschäft, Warenwert war 45 Euro. :shock:

Es gibt aber mehrere Händler mit offenkundig rechtswidrigen Angaben in deren AGB. Die Händler der Zunft scheinen sich untereinander nicht abzumahnen.

Eure Erfahrungen sind willkommen!

Gruss,
Rolf
Marco Reisen

Beitrag von Marco Reisen »

Hallo Rolf,
Das (FernAbsG) regelt dies unter BGB
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) [...]
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) [...]

Von dieser Regelung ist der Bruttobetrag der Bestellten Ware gemeint.
Das porto ist in Abzug zu nehmen.

Wenn dein Händler nun in den AGB etwas anderes vereinbart ist die nichtig, da es nicht dem derzeitigen Recht entspricht !

Du bist also mit 45 Euro Warenwert über der grenze und somit trägt der Händler die kosten.
Meistens einigt man sich auf 50/50

Gruß Marco
Rolf Schwartz
Beiträge: 25
Registriert: 05.12.2006, 17:48

Beitrag von Rolf Schwartz »

Hallo!

Ich weiß, dass diese AGB-Klausel nichtig und rechtswidrig ist. Das hindert einige Händler der Zunft aber nicht diese nicht zu verwenden.

Deswegen wollte ich wissen, ob einer von uns Kunden damit schonmal Problem hatte.

Ein paar Beispiele von AGB:
--------
Rückgabe- und Umtauschgarantie
Sollten Sie mit einem von uns gelieferten Artikel nicht zufrieden sein, können Sie ihn innerhalb von zwei Wochen umtauschen. Natürlich wird Ihnen der Kaufbetrag, abzüglich Portopauschalen und angefallenen Zusatzkosten, gutgeschrieben.
--------

--------
Sofern der Bestellwert mehr als 50,00 € beträgt und der Besteller die Ware bereits bezahlt hat, erstattet FF-Niederrhein die Kosten der Rücksendung.
---------

---------
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache eine Betrag von € 45,– nicht übersteigt (..)
--------

Die Firmen werden hier übrigens beworben - mangelndes Rechtsverständnis mag ich nicht unterstellen.

Fliegenfischen - eine Lebenseinstellung!
Rolf Schwartz
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Beitrag von Rolf Schwartz »

969 Aufrufe - und 1 Antwort - bis jetzt.

Seltsam.
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Erge
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Beitrag von Erge »

Hallo Rolf,

die Kollegen kaufen halt alle beim Fachhändler um die Ecke, Da knallt man dem Händler die Sachen auf den Tresen und schickt nix mit der Post.

Gruß Ronald
Marco Reisen

Beitrag von Marco Reisen »

Hi

Na nicht jeder hat in seiner Ecke ein Fachhändler, und nicht jeder Fachhändler hat das benötigte Material. Was also machen ?

Gruß Marco
troutcontrol
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Beitrag von troutcontrol »

moin,
ich hoffe, dass dir meine AGB gefallen 8)
spass beiseite: der händler kann sich auf die rechtwidrigen agb nicht (jedenfalls nicht mit erfolg) berufen, so dass sich im ergebnis nichts ändert.
er läuft höchtens risiko, von einem konkurrenten / wettbewerbsverband mit einer abmahnung überzogen zu werden....
grüsse
martin
Rolf Schwartz
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Beitrag von Rolf Schwartz »

troutcontrol hat geschrieben:moin,
ich hoffe, dass dir meine AGB gefallen 8)
spass beiseite: der händler kann sich auf die rechtwidrigen agb nicht (jedenfalls nicht mit erfolg) berufen, so dass sich im ergebnis nichts ändert.
er läuft höchtens risiko, von einem konkurrenten / wettbewerbsverband mit einer abmahnung überzogen zu werden....
grüsse
martin
Hallo,

das ist mir durchaus bekannt. Ich schrieb ganz zu Anfang auch "Die Händler der Zunft scheinen sich untereinander nicht abzumahnen."

Die Frage ist warum?

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Volker Furrer
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Beitrag von Volker Furrer »

Hallo Leute,

warum sollen wir uns gegeneitig abmahnen?
Sollen wir uns jetzt den ganzen Tag hinsetzen und uns die AGB's anderer Shop's ansehen und diese auf Rechtmäßigkeit kontrollieren?
Wer zahlt uns die ganze Arbeitszeit?

Ich glaube der Staat "horch und gugg" existiert nicht mehr.

Zudem, mal ganz ehrlich, es interssiert mich auch nicht wirklich.
Wer rechtwidrige AGB's hat bekommt evtl. Ärger mit seinen Kunden, was nicht mein Problem ist. Und wenn Kunden es nicht besser wissen tut es mir für diese zwar leid, aber dann müsste ich mich letztlich (wenn ich es aus Menschenfreundlichkeit tun wollte) hinsetzen und ALLE Shop's im Internet kontrollieren.


Zudem gibt es zumindest einen "Händler/in" (ein wirklicher Shop unter diesem Namen ist allerdings nicht zu finden) der versucht auf diese Weise sein/ihr Einkommen aufzubessern. Davon mag jeder halten was er will, ich weiß was ich davon halte.
Petri Heil

Volker
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Beitrag von Michael. »

Hallo,

die Händler werden sich nur in den seltensten Fällen "abmahnen". Warum auch? Aber eine Horde findiger Anwälte durchforstet das Internet und mahnt ab. Und das schon seit Jahren und jees mal wieder von vorne, wenn eine neue Spitzfindigkeit herausgefunden wird, womit Geld zu verdienen ist. Zumindest aus diesem Grund sollte jeder Internethändler seine AGB's in Schuss halten. Sonst kommt eines Tages eine teure Überraschung.

Gruß
Michael
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