Versicherung E-Befischung

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Seymore Trout
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Versicherung E-Befischung

Beitrag von Seymore Trout »

Hallo,

ich habe eine Frage an alle Elektrofischer unter euch. Wo habt ihr eure Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich möchte im Rahmen eines studentischen Projektes eine E-Befischung durchführen. Im Rahmen meiner Nebenjobs und als HIWI bin ich immer versichert (Unfall- und Haftpflicht), als Student anscheinend nicht (nur Unfallversicherung übers Studentenwerk).
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß
Jens
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Seymore Trout
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Beitrag von Seymore Trout »

Kleiner Nachtrag:

natürlich eine Haftpflichtversicherung, die die Risiken der Elektrofischerei abdeckt.
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Hallo Jens,

braucht man in DE eine Haftpflichtversicherung für die behördliche E-Fischereigenehmigung?? Wieder mal typische deutsche Gründlichkeit, was.

Bei uns in Ö reicht die Bestätigung einer Unterweisung sowie Zustimmungserklärung des Fischereiberechtigten, sowie natürlich ein vernünftiger Grund, um die Genehmigung zu bekommen ...

lg,
Clemens
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Hans.
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Beitrag von Hans. »

Hallo Clemens,

ich glaube nicht, dass es Jens darum geht, ob man aus deutscher Gründlichkeit heraus eine Haftpflichtversicherung braucht, sondern es geht ihm darum, das er aus deutscher Gründlichkeit heraus eine Haftpflichtversicherung will. Und da möchte ich ihm kräftig zustimmen!!

Die Versicherer unter uns mögen sich outen und Jens helfen!!

Grüße
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Hallo Hans,

ahhh, verstehe.

Hey, aber sooo gefährlich ist das E-fischen auch nicht, v.a. wegen der strengen Bestimmungen bei euch (Handschuhe, Totmannschalter ..). Stichwort deutsche Gründlichkeit :)

Die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert, ist gleich null, wenn man nicht total herumhazardiert.

Und kein Versicherungsvertreter wird hier eine Versicherung zu vernünftigen Konditionen vergeben, hört sich doch extrem gefährlich an, Wasser und 600 V :wink:

Clemens
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borlonimarco
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Beitrag von borlonimarco »

Hallo Jens,

Wir haben unsere Haftpflicht über die Victoria. Diese schließt explizit die E-Fischerei mit ein, Bedingung: Kurze Nachricht an die Versicherung wann das Fischen stattfindet und wieviele Helfer teilnehmen. Betrifft die Namenlos-Versicherung von Helfern. Bitte auch auf ausreichende Deckungssummen achten. In Bayern sind explizit vorgeschrieben:1mio für Personenschäden, 300000 € für Sachschäden und 10000€ Vermögensschäden. Dies sind wohlgemerkt Mindestsummen. Kostenpunkt für den Verein je nach Gesellschaft zwischen 500 und 1000 €.

Hoffe das hilft dir weiter

Gruß

Marco
*dermitderäschetanzt*
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Seymore Trout
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Beitrag von Seymore Trout »

Hi,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

ja, der Versicherungsschutz wird von seiten des Regierungspräsidum vorausgesetzt. Ich hatte ja schon zwei Situationen angeführt in denen ich versichert bin. Als Student in einem Projekt scheint das schon wesentlich schwieriger zu sein. Die Verwaltung der Uni ist überfordert, der Versicherungsvertreter (den ich angeschrieben hatte) ebenfalls.

@Marco
Vielen Dank für die Info! Die Angelegenheit wird nicht von einem Verein aus organisiert/durchgeführt. Ich glaube nicht, dass der dort ansässige Verein die finanziellen Mittel dazu hat. Deine Kostenangabe bezieht sich auf welchen Zeitraum?

Viele Grüße
Jens
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Michael.
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Beitrag von Michael. »

Hallo Jens,

wir führen seit 15 Jahren regelmäßig E-Befischungen durch, überwiegend um unsere ein- bis zweijährigen Bachforellensetzlinge aus einem Aufzuchtbach in die Ilm umzusetzen.

In Thüringen (und sicher auch in anderen Bundesländern) ist die Elektrofischerei ziemlich straff geregelt.

- Antragsstellung an obere Fischereibehörde

- einzureichen sind: vorgeschriebenes Antragsformular mit genauen Angaben zu Termin, Ort, Art, Dauer, Begründung der E-Befischung, Kopien des Fischereischeines und des E-Berechtigungsscheines des E-Fischers, Beschreibung und TÜV-Nachweis des E-Gerätes, Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ggf. aktueller Hegeplan für's Gewässer.

- wenn alles passt, wird ein gebührenpflichtiger Bescheid und ein Berechtigungsschein vom Amt erlassen.

Das Problem Haftpflichtversicherung lässt sich wunderbar und kostengünstig lösen, indem man Mitglied im DAV oder VDSF ist! In den Versicherungspaketen für Mitglieder ist auch das Haftungsrisiko E-Fischen enthalten (zumindest definitiv beim DAV).

Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Michael. am 19.05.2008, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Seymore Trout
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Beitrag von Seymore Trout »

Hallo Michael,

vielen Dank für den Hinweis. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass es ein solches Angebot vom VDSF gibt.

Auf der Homepage steht:

IV. Versicherungsmöglichkeiten für VDSF-Mitglieder:

a) Rechtsschutzversicherung für die Mitgliedsverbände und -vereine des VDSF als Service-Leistung (im Beitrag enthalten).

b) Rahmenvereinbarungen für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Vereine sowie Verkehrsrechtsschutz und Kasko-Versicherung für Vorstandsmitglieder der Vereine (vom Verein direkt und eigenverantwortlich abzuschließen)

Ich rufe am Montag beim VDSF einfach mal an.

Gruß
Jens
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Hallo Jens,

Hier ein paar Infos von jemand der Studenten an der Uni-Bayreuth bei Diplomarbeiten begleitet hat:

1) Nur wenn der Elektrofischer für einen Verein fischt (oder als Einzelperson unmittelbares Mitlgied in einem Landesverband des VDSF o. DAV wäre) ist er sehr günstig haftpflichtversichert, bzw. kann er sich sehr günstig versichern. Der VDSF ist im Gegensatz zum DAV dezentral organisiert, unmittelbare Mitgliedschaften gibt es bei beiden Dachverbänden nicht. Die HP-Versicherung kann für Mitglieder aber kostengünstig über den jeweiligen Landesfischereiverband abgeschlossen werden.
2) Fischzüchter o. selbständige Fischereisachverständige sind über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
3) "studentischen Gelegenheits-E-Fischern" empfehle ich eine andere Lösung wie an der Uni-BT jahrelang erfolgreich praktiziert: Sie suchen für ihre Diplomarbeit/das studentische Projekt die Kooperation mit der regionalen Fischreibehörde, die dann der Maßnahmen-/Projektträger ist und für sie "im Auftrag" fischt, die Studenten sind dann als mitversicherte Helfer beteiligt und werten dann nur die Feldarbeit aus. Damit entfällt für Studenten und Uni die ganze Versicherungs- & Genehmigungsproblematik.

Ich hoffe Du diese Tipps sind hilfreich für Dich...

Viele Grüsse

Markus
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Seymore Trout
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Beitrag von Seymore Trout »

Hallo Markus,

vielen Dank für die Antwort. Mit der oberen Fischereibehörde eine Kooperation einzugehen, ist eine klasse Idee. Ich melde mich und berichte was beim Projekt raus gekommen ist.

Ich möchte mich an dieser Stelle für alle Antworten bedanken, ihr habt mir sehr geholfen.

Viele Grüße
Jens
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