Hallo Harald !
Wir kommen hier etwas vom Thema ab, es geht doch um die Entnahmepflicht, die immer noch durch alte verschrobene Köpfe geistert, die unbedingt "auf der sicheren Seite " sein wollen und damit unsere Fischpopulationen schwer schädigen.
Nochmals: es gibt keine Entnahmepflicht, sie steht in keinem Gesetz und in keiner Erläuterung!
Dies ist sogar schon ausjudiziert in Deutschland und wird nur immer wieder von unseren Gegnern am Kochen gehalten. Bitte lest doch alle einmal die ersten Paragraphen der Fischgesetze: diese wurden erlassen zur Förderung der Fischerei,Fischbestände und zur Erhaltung naturnaher Gewässer. In diesem Sinne sind auch die Urteile in letzter Zeit in Bezug auf das Zurücksetzen von Fischen zu verstehen.
Eine Entnahmepflicht widerspricht dem Sinn des Fischereigesetzes.
Auch das Tierschutzgesetz als höherstehendes Gesetz greift hier nicht, wenn Entnahmen möglich sind.
Ein Gesetz wird immer nach seinem Sinn gehandhabt, da kann auch mal ein unteres Gericht danebenliegen, dafür gibt es obere Instanzen.
freundlichst
Royal Coachman
Entnahmepflicht in deutschen Gewässern
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Royal Coachman
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Hallo Gebhard,
handelt es sich bei Deinen Äußerungen um Deine persönliche Meinung, oder kannst Du das anhand von Gesetzen, Verordnungen, richterlichen Entscheidungen oder ähnlichem belegen?
Kann es sein, dass die Regelungen und Handhabungen in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden?
Wie ich bereits weiter oben schrieb, geht es mir nicht um eine grundsätzliche Entnahmepflicht, sondern lediglich darum, ob und wann es sinnvoll sein könnte, beim Zurücksetzen eine Hegemaßnahme anzugeben.
Darauf bist Du leider nicht eingegangen.
Mich würde interessieren, wie das in anderen (Bundes)ländern gehalten wird.
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.
Ich denke, ich mache mal einen eigenen thread dazu auf.
Gruß
Harald
handelt es sich bei Deinen Äußerungen um Deine persönliche Meinung, oder kannst Du das anhand von Gesetzen, Verordnungen, richterlichen Entscheidungen oder ähnlichem belegen?
Kann es sein, dass die Regelungen und Handhabungen in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden?
Wie ich bereits weiter oben schrieb, geht es mir nicht um eine grundsätzliche Entnahmepflicht, sondern lediglich darum, ob und wann es sinnvoll sein könnte, beim Zurücksetzen eine Hegemaßnahme anzugeben.
Darauf bist Du leider nicht eingegangen.
Mich würde interessieren, wie das in anderen (Bundes)ländern gehalten wird.
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.
Ich denke, ich mache mal einen eigenen thread dazu auf.
Gruß
Harald
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