http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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Michael.
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http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Beitrag von Michael. »

Hallo,

Thema ist nicht neu aber:

Was sagt Ihr dazu ?

http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Gruß
Michael
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Frank.
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Beitrag von Frank. »

Lieber Michael,

da wird ja eigentlich kaum argumentiert - da wird polemisiert. Sicherlich kann man über generelles C&R streiten, aber: Wenn ich z. B. in einem Gewässer, in dem die Äsche oder der Bachsaibling jahrelang fast nicht mehr vorgekommen sind, einen solchen Fisch fange, dann setze ich ihn selbstverständlich zurück. "Tut mir leid, lieber Bachsaibling, Du mußt jetzt leider doch hier aussterben, weil ich aus gesetzlichen Gründen gezwungen bin, den Priest zu benutzen ..." - was für ein Unfug!
Wäre er schwer verletzt, sähe die Sache anders aus, aber das kommt bei unsereinem ja kaum vor.
Zwar habe ich auch dann eine "Besitzaneignungslust" - aber doch keine "Besitzaneignungspflicht"; eine solche würde dem Gewässerschutz m.E. akut zuwiderlaufen.

Überhaupt stören mich solche Diskussionen, die sich auf ein "ohne jedes Wenn und Aber" berufen. Wenn jemand Zustimmungszwang fordert, ohne wirklich sehr gute Argumente zu haben oder eben alle Wenns und Abers bedacht zu haben, dann soll er doch gerne mit sich alleine streiten ...

Herzlichst, Frank (Morgen, Kinder, wird's was geben ...)
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
tobago

Beitrag von tobago »

Zitat aus dem Text: "Durch Regelung der Zugänge zum Fischwasser kann sichergestellt werden , dass keine Überfischung stattfindet. "

Da lach' ich mich ja tot. Wenn ich an meiner Heimstrecke zum Fischen gehe, sitzen dort zu jeder erdenklichen Zeit Horden von "Anglern" und schlagen alles ab, was Schuppen hat. Da liegen zwei Ruten auf Grund, mit einer wird auf Köderfisch gestippt und nebenher wird noch geblinkert. Dort mal eine Kontrolle durchzuführen traut sich niemand, weil sonst heißt es "Njet" und dann gibt es aber "Njet", dass es weh tut.

Soll ich jetzt aufs Fischen verzichten, weil ich das Bärschlein, dass ich mal fange, zurücksetze?

cheers

Jansen
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Beitrag von Tom Doll »

Hallo Leute,

Ich habe schon mal die Aussage die 2. Vorstandes eines großen oberbayerischen Fischereivereins geschrieben: "Wenn ich einen erwische, der einen maßigen Fisch zurücksetzt, den schmeisse ich eigenhändig aus dem Verein."
Wahrscheinlich ist das der Spezi von dem Württemberger Typen, die Idioten haben immer noch Oberhand. Wer Angeln als Nahrungserwerb betrachtet der dürfte keine Fische einsetzen, den dann muß man sie ja nochmal fangen. Zweitens könnte das auch gegen das Tierschutzgesetz sein. Man setzt einen Fisch aus der Zuchtanstalt in ein Gewässer ein, was ja schon eine Tierquälerei ist. Kurz danach wird dieser Fisch wieder von einem Angler gefangen, was sicher Stress für den Fisch ist. Das ist Quälerei ohne vernünftigen Grund. Man könnte die Fische zum Zweck des Nahrungserwerbs ja direkt an der Fischzucht, am Besten geräuchert an die Vereinsmitglieder verteilen.

Gruß

Tom
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Rattensack
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Beitrag von Rattensack »

Original geschrieben von Frank Möbus
Lieber Michael,

Wenn ich z. B. in einem Gewässer, in dem die Äsche oder der Bachsaibling jahrelang fast nicht mehr vorgekommen sind, einen solchen Fisch fange, dann setze ich ihn selbstverständlich zurück. "Tut mir leid, lieber Bachsaibling, Du mußt jetzt leider doch hier aussterben, weil ich aus gesetzlichen Gründen gezwungen bin, den Priest zu benutzen ..." - was für ein Unfug!
Hallo Frank,

Das Beispiel ist wohl nicht optimal gewählt, der Bachsaibling ist nicht heimisch und ökologisch durchaus problematisch (Verdrängung von Bachforellen, unfruchtbare Bastarde, kein geeigneter Wirt für Perlmuschel, ...). Das Keulen fällt bei der Art eher unter "Managementmassnahme":)

Zugegeben aber ein schöner Fisch, am schönsten aber in Labrador:)

Musste sein,
Clemens
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Kai / Hannover
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Beitrag von Kai / Hannover »

Mal wieder eine C&R-Diskussion! :p

Diese Alles-Oder-Nichts-Argumentation ist sicherlich als ziemlich verfehlt anzusehen, danach dürfte der Forellenangler, der "aus Versehen" eine in dem befischten Gewässer extrem seltene (Kormoran) Äsche fängt, die auch außerhalb des Schonmaßes und außerhalb der Schonzeit eine Schonung absolut verdient, nicht zurücksetzen. Ebenso wäre es nicht möglich, einen augenscheinlich schon im Laich stehenden, gleichwohl kurz vor der Schonzeit gefangenen Fisch zurückzusetzen. Was für ein Bockmist!

Andererseits, und da hat der Standpunkt des VDSF dann doch -zumindest im Kern- etwas Richtiges an sich, gilt: Wer von vornherein ans Wasser geht, um zu fangen und zu 100% zurückzusetzen, degradiert den Fisch zu einem reinen Spielobjekt. Völlig unabhängig von der leidigen "Schmerz"-Diskussion dürfte unstreitig sein, dass ein Fisch durch die Prozedur des Fangens

a) erheblich und über einen länger andauernden Zeitraum (Drill) in seinem natürlichen Verhalten gestört wird, außerdem

b) in aller Regel -zumindest leicht- verletzt wird.

Hierfür, für die nicht unerhebliche Störung des Fisches in seinem natürlichen Verhalten und die Verursachung einer Verletzung, bedarf es nach dem Tierschutzgesetz (und meines Erachtens nach auch schon aus ethischen Erwägungen heraus) eines vernünftigen Grundes und ein solcher ist mit der Absicht, den Fisch zu verzehren, selbstverständlich gegeben, mit der Absicht, ihn (letztlich zum eigenen Vergnügen) auszudrillen und dann wieder schwimmen zu lassen, jedoch nicht. Insofern besteht meiner Meinung nach auch kein Diskussionsbedarf, die Rechtslage ist eindeutig und diese Rechtslage ist auch absolut in Ordnung.

Die Lösung kann letztlich -wie so oft- nur darin bestehen, dass das Bewusstsein des Einzelnen für seine Verantwortung gegenüber dem Fisch gestärkt wird (also bewusste, aber selektive Entnahme und Einstellen des Fischens -mag die Karte auch noch so teuer gewesen sein- nach Erreichen des vorgegebenen oder persönlichen Fanglimits). Andererseits muss verantwortungsbewussten und geschulten Anglern seitens des Gesetzgebers und der Funktionäre ein größerer Spielraum zugestanden werden, sich unabhängig von Schonmaßen und Schonzeiten im Einzelfall für eine Schonung und damit ein Zurücksetzen eines Fisches entscheiden zu dürfen.

TL, Kai
Zuletzt geändert von Kai / Hannover am 03.04.2006, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Frank.
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Beitrag von Frank. »

Original geschrieben von rattensack


Hallo Frank,

Das Beispiel ist wohl nicht optimal gewählt, der Bachsaibling ist nicht heimisch und ökologisch durchaus problematisch (Verdrängung von Bachforellen, unfruchtbare Bastarde, kein geeigneter Wirt für Perlmuschel, ...). Das Keulen fällt bei der Art eher unter "Managementmassnahme":)

Zugegeben aber ein schöner Fisch, am schönsten aber in Labrador:)

Musste sein,
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Zugegeben - der Bachsaibling hat erst knapp 120 Jahre europäische Geschichte (wußte ich nicht - man lernt nie aus). Bleiben wir bei der Äsche.
Ansonsten: einig mit Dir ist

Dein Frank
Zuletzt geändert von Frank. am 03.04.2006, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
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Beitrag von pehers »

Servus Freunde!

Ich kenne leider die deutsche Rechtslage nicht genau, schließe aber darauf, dass diese ähnlich wie bei uns in Ö. ist, da es ja vielen Gewässern Sonderschonmaße gibt, die eine gweissen Spielraum gewähren!

Darüber hinaus kann ich nur sagen: Kai hat es auf den Punkt gebracht!!! Ich stimme dem vollinhaltlich zu!

Außerdem ist es ja de facto nicht so, dass auch tatsächlich jeder Fisch getötet werden muß, der das Maß hat. Das wäre bei uns auch nicht zulässig, aber keiner zeigt den Bewirtschafter, der C&R vorschreibt an!

Beste Grüße,
Hans
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I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
t.z.

Re: http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Beitrag von t.z. »

Original geschrieben von Michael.
Hallo,

Thema ist nicht neu aber:

Was sagt Ihr dazu ?

http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Gruß
Michael
Funktionsnärsgebrabbel. Würde mich interessieren wer von den Herren der oberen Etage des WAV noch wirklich angeln geht.
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Beitrag von Tom Doll »

Hallo,
Ich bin kein eiserner Releaser, aber ich habe gerne selbst die Wahl, was ich mitnehme und was nicht. Die Auswahl, was entnommen wird soll schon beim Einzelnen bleiben.
Es gibt auch eine gute Ausrede für einen wieder ausgelassenen Fisch - Der fisch war zu klein! - Nachmessen kann das keiner mehr. Wenn ich mich verschätze kann mir auch keiner einen Strick draus drehen. Falls eine Fisch schäzungsweise untermaßig ist lasse ich ihn schwimmen. Nachmessen kann ich dem Fisch ersparen.
Insgesamt denke ich sind die meisten auf der gleichen Linie.

Gruß

Thomas
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Zurücksetzen von Fischen !

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Freunde !

Leider ist dieser Schwachsinn anscheinend nicht aus zurotten!

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Gesetzen und Vereinsvorschriften. Im Gesetz steht nirgends, daß jeder gefangene maßige Fisch entnommen werden muß. Das können Vereinsvorschriften sein, die natürlich zu beachten sind, das Gesetz enthält diesen Passus nicht !

Was aber im Gesetz vorkommt ist der Begriff Hege und damit läßt sich etwas anfangen. Im Sinne der Erhaltung der Laichbestände darf ich ohne weiteres einen Fisch zurücksetzen, außer es stehen hirnrissige Vereinsbestimmungen dem entgegen. Vereinsbestimmungen sind aber in der Jahreshauptversammlung leicht zu ändern!

Nun aber zu einem sehr wichtigen Punkt, der mir sehr am Herzen liegt!

Hier wurde gesagt : naja, es kann ja keiner nachmessen, wie groß der Fisch war oder, er rutscht mir halt einfach aus der Hand !

Genau das ist die falsche Einstellung, sie dokumentiert nämlich, daß hier eigentlich eine Übertretung verschleiert wird!

Sich hinstellen und sagen: das ist ein wertvoller Laichfisch, der ist zu kostbar um ihn zu verspeisen, der soll weiterhin für Nachwuchs sorgen, das Kapital des Gewässers (Bestand an Laichfischen) muß gehegt werden !

Das ist die richtige Antwort auf diesen leider sehr schwer auszurottenden Schwachsinn!

Wir dürfen uns nicht freiwillig ins Unrecht setzen, wir sind im
Recht

meint Euer
Royal Coachman

PS: sollte jemand dadurch seine Mitgliedschaft verlieren, dann ist das nur ein vorweggenommener Austritt!
Der immer auf Seiten der Fische steht!
Tom Doll
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Beitrag von Tom Doll »

Hallo Royal Coachman,

So wie Du habe ich es nicht gesehen. Du hast Recht, man sollte sich nicht selbst ins Unrecht stellen

Gruß

Tom
You can tune a car, but you can't tuna fish
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Beitrag von robert h »

Hallo
es ist immer so eine Sache, wenn man sich als Nichtjurist zu rechtlichen Fragen äussert. Dennoch möchte ich es tun, weil ich glaube, daß hier von falschen Fakten ausgegangen wird.
Entgegen der Auffassung von RC ist die Frage von catch and release bzw. Entnahmepflicht in Deutschland (anders als in Österreich, wo das Fischerreirecht von Tierschutzbestimmungen unberührt bleibt) sehrwohl gesetzlich geregelt und zwar in §1Abs.2 Tierschutzgesetz. Danach darf einem Fisch ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die gerichtliche Praxis bejaht (gefestigte Meinung) das Leiden der Fische in Stresssituationen (Drill). Damit liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgestz (bis 3 Jahre Haft und/oder Geldstrafe)vor, es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund. In den bisher anhängigen Verfahren (nach Strafanzeigen durch Tierschützer) wurde der "Kochtopf" als vernünftiger Grund anerkannt.
Weiter müsste die Fischhege ein vernünftiger Grund sein. Die Crux an der Sache ist nur, daß das Recht der Hege nicht dem einzelnen Fischer sondern nur dem Angelverein/Fischereirechtsinhaber zusteht. Ich vermute spätestens jetzt: Kopfschütteln vor so manchen PC-Bildschirmen. Aber so ist nun mal die Rechtslage. Und bei genauerem Hinsehen macht das auch Sinn. Hege versteht sich als abgestimmtes Gesamtkonzept, das u.a. seinen Ausdruck in einem Besatzplan und in schriftlich fixierten Schon- und Entnahmeregelungen findet.
Es ist vor allem Fischern mit Gastkarten meist unmöglich einzuschätzen, was dem Wasser im Sinne der Hege guttut. Ganz augenfällig wird beim Besatz (was auch Teil der Hege ist), daß das Recht immer nur dem Verein, niemals aber dem einzelnen Angler zukommen kann.
Fazit: Hege ist wohl ein vernünftiger Grund , unterliegt aber nicht der Interpretation durch einen einzelnen Angler, sondern ergibt sich aus den Festsetzungen im Angelschein.

Ich persönlich finde das Ergebnis auch bescheiden. Aber noch wichtiger erscheint mir, daß wir versuchen sollten, die Fakten auf den Punkt zu bringen, um von da aus unsere Handlungsstrategien für ein besseres Fischen zu entwickeln.

Viele Grüße
Robert
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Kochtopfangler, nein danke !

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Robert !

Hier liegst Du rechtlich komplett daneben. Du vermengst Vereinsvorschriften mit zweierlei Gesetzen. (Niemand spricht hier von Österreich!).

Niemand spricht von Catch und Release, sondern vom Begriff Hege, der im Gesetzestext des Fischereigesetzes sehr wohl vorkommt. Dieser Begriff stellt es den Bewirtschaftern frei, schärfere Bestimmungen im Sinne der Hege zu erlassen z.B. höhere Schonmaße. In diesem Sinne ist das Gesetz auszulegen und erst dann kommt die Überprüfung nach dem Tierschutzgesetz. Die Schonmaße zielen ja schon auf die Hege ab, nur sind diese nicht mehr ausreichend.

Was mich des weiteren nervt, ist das Argument : dann sind wir auf der sicheren Seite!
Ja wo stehen wir denn dann?
Sicher nicht auf Seiten der Fische, wo wir eigentlich hingehören, sondern genau da wo uns die anderen haben wollen, abgestempelt als simple Kochtopfangler, danke vielmals. Es gilt sich massiv gegen solche Unterstellungen zu wehren und unsere Aktivitäten zum Gewässerschutz und Förderung der Fischbestände entsprechend heraus zu stellen. Wie soll das aber gehen, wenn wir uns immer wieder freiwillig in die Ecke "Kochtopfangler" stellen?

Wenn wir den Wert einer Laichäsche mit ca 250-300 Euro ansetzen, dann habe ich auch vom wirtschaftlichen Gesichtpunkt Ansatzmöglichkeiten, z.B eine Schonung der Rogner und wenn das ein Verein beschließt, was steht da dagegen, das Fischereigesetz oder das Tierschutzgesetz ? Weder noch!

Eine abschließende Frage: warum traust Du dem einzelnen Fischer nicht zu im entscheidenden Augenblick die richtige Entscheidung zu treffen?

Anscheinend hat sich an der deutschen Obrigkeitshörigkeit seit Thomas Mann wenig geändert !

freundlichst

Royal Coachman

PS: die 250-300 EURO für eine Laichäsche sind nicht von mir!
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C & R

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Freunde !

Eine kleine Ergänzung, ich habe mit totalem C&R überhaupt nichts am Hut und lehne es entschieden ab. Das hat mit Hege, wie im obigen Beitrag beschrieben nichts zu tun und ist auch in Diskussionen schwer vertretbar. Übrigens gibt es kaum Gewässer, wo keine Entnahmen möglich sind, auch in den meisten Hotels ist es sogar gern gesehen, wenn man für sich und seine Begleitung ein oder zwei Forellen entnimmt und diese am Abend zubereiten läßt.

freundlichst
Royal Coachman
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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