Unglaublich, aber wahr: Fischsterben an der Ilm 1998 noch im

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Harald aus LEV
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Ungelesener Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Michael,
schon ´ne schlimme Sache.
Ich hoffe, daß Ihr die Verantwortlichen doch noch ermitteln könnt.
Gruß Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo Michael,

ist schon ein bissi her - kannst Du für mich als newbie mal kurz erwähnen was da (belegbar) vorgefallen ist?

Gruss

Maggov
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Michael.
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Ungelesener Beitrag von Michael. »

Hallo Maggov,

das war so:

Anfang Juni 1998 gab es ein verheerendes Fischsterben in der Ilm (Thüringen: Ilmkreis und Kreis Weimarer Land). Von einem landwirtschaftlich genutzten Gelände kam es zu einer Einleitung von verbotenen Pflanzenschutzmitteln (Endosulfan u.a.) in einen Nebenbach und schließlich in die Ilm, was nahezu zur Auslöschung alles Lebens in der Ilm auf über 20 Kilometern Flußlänge führte. Insgesamt war der Fluss auf über 30 Kilometen betroffen.

In den letzten Jahren gab es 2 Gerichtsverhandlungen dazu, welche ein ansässiger Anglerverein (AVK) gegen eine Agrargenossenschaft (DAG) vor dem Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) führte und beide zunächst gewann!

Die DAG legte immer wieder Berufung ein, der Fall landete schließlich von dem Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hob das Urteil auf, da es die Strategie der Ankläger und die Auffassung der Gerichte, es läge eine Art Gefährungshaftung schon aus der Benutzung des landwirtschaftlichen Geländes vor, nicht teilte. Der BGH verwies den Fall zur weiteren Verhandlung an das OLG zurück.

Hier gab es jedoch keine weiteren Verhandlungen, da a) die Rechtschutzversicherung des AVK nicht mehr vollständig griff, b) der AVK kein Geld für weitere Verhandlungen hatte und c) ohne o.g. Strategie eigentlich kaum, bzw. überhaupt keine Erfolgsaussichten bestehen, da bislang keinerlei glaubhafte, brauchbare Zeugenaussagen zu beschaffen waren, ebenso wenig wie wirklich "greifende" Beweise gegen die DAG oder gegen eine oder mehrere speziell benannte Personen.

Hinzu kommt erschwerend, dass der in einer Zeugenaussage beschuldigte Täter, welcher das Gift angeblich in einer Nacht- und Nebelaktion von Sachsen nach Thüringen befördert haben soll, gar nicht existiert, da die ganze Aussage angeblich erfunden wurde, im einem Kollegen eins reinzudrehen. Vermutlich eine gezielt eingestreute "Bremse", von wem auch immer...

Die Möglichkeit, einen Vergleich zu erwirken, wurde von der DAG bereits ab Beginn abgelehnt, da von deren Haftpflichtversicherung untersagt.

Irgendwo dazwischen - wo alles noch nicht so böse aussah - wurde uns von unserem Rechtsbeistand geraten, selbst Klage einzureichen - allein um die Frist zu wahren und um später sozusagen auf den Zug des AVK "aufzuspringen".

Aus dieser Sache haben wir nun Gerichtstermin am 14.07. - mit wahrhaft schlechten Voraussetzungen.

Wir haben nun nur noch die Möglichkeit, glaubhafte Zeugen aufzuspüren, damit der DAG die Tat nachgewiesen werden kann.

Dazu haben wir vor zwei Wochen zunächst eine Flugblattaktion durchgeführt und hofften (begründet), dass doch noch eine Meldung aus der Bevölkerung zur Findung des Schuldigen kommt...

Hier kam keine Reaktion, ebenso wie auf die oben stehene PM.

Sieht also wirklich nicht gut aus die Sache. Die Schadensumme ist übrigens sechsstellig. Bisher hat keiner der zahlreichen geschädigten Vereine auch nur einen Cent Entschädigung gesehen...

(Rechts-)Hilfe wäre dringend nötig...

Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Michael. am 29.07.2005, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Michael.
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Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo Michael,

das hört sich seehr traurig an... :( ... Schade, dass die PM nichts gebracht hat. Da ich aus einer ganz anderen Ecke Deutschlands stamme (auch wenn wir in benachbarten Bundesländern wohnen) kann ich Dir leider nur bedingt als ZEuge dienen ;) ...

Ich habe jedoch ein paar BEkannte in Juristenkreisen. Du hast Dich sicherlich schon um einiges mehr schlau gemacht, aber vielleicht kann man die Krux der deutschen Legislative auch für die eigenen Zwecke nutzen... werde die mal fragen. Wenn der BGH an das OLG zurückbverweist und Ihr dort in der ersten Instanz gewonnen habt, kann es sein, dass das OLG sich an dem ersten Urteil orientiert (wenn ich es allerdings richtig gelesen habe, gab es da noch einen Zeugen, der sich heute als unglaubwürdig herausgestellt hat).

Habt Ihr denn die Ergebnisse der Gewässerproben noch - gehe davon aus, so was habt Ihr entnommen - vielleicht kann man über die Zusammensetzung auf den Hersteller der Substanz(en) schliessen....

Ich weiß, man ist voll im Thema und dann kommt ein (bayrischer) KlugSch....er daher und gibt Tipps, aber ich kenne Deinen Stand der Recherche nicht.

Ich habe einen BEkannten bei dem bayrischen Umweltministerium oder so ähnlich - er ist für Hochwasser zuständig. Vielleicht kann er Dir noch ein paar Tips / Ansprechpartner nennen. Werde ihn mal anmailen.

Viele GRüsse und v.a. Viel Erfolg

Maggov
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Ungelesener Beitrag von Michael. »

Hallo Maggov,

mach mal, wir können jede Hilfe brauchen.

An der Schadenaufnahme, Beweissicherung etc. gibt es nichts zu werkeln, das steht alles - wann, was und von wo eingeleitet, ist klar und erwiesen.

Das Problem ist, dass der das Gelände nutzende landwirschaftliche Betrieb abstreitet, etwas mit der Gifteinleitung zu tun zu haben, da der betreffende "Waschplatz" nicht eingezäunt und somit für jedermann zugänglich war. Allerdings: welcher "Normalbürger" hast schon verbotene Pflanzenschutzmittel in diesen Mengen im Schuppen und warum sollte er sie gerade dort in den Gulli schütten ...

Uns fehlen einfach die Beweise, wer's tatsächlich war.

Gruß
Michael
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Hallo Michael,

Anfragen gehen raus.... melde mich sobald sich was tut. Ich kenne die landschaftlichen Gegebenheiten nicht, aber ein fehlender Zaun ist für meinen "Laienverstand" noch kein 100% plausibles Argument für einen 100%-igen Ausschluss der Haftung. Wobei es fraglich ist, wenn Ihr einen Bauern verklagt, ob Ihr da jemals Geld zu sehen bekommt (geschweige denn einen sechstelligen Betrag).

Also - ich meld mich, wenn ich irgendwelche Tipps von meinen Kumpels kriege.

Gruss

MAggov
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Hallo Maggov,

nicht das wir uns mißverstehen:

a) hinter dem "Verklagten" steht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Daher bestehen gute Aussichten, dass im Falle einer Verurteilung auch das Geld kommt.

b) der sechsstellige Schaden beziffert den Gesamtschaden, nicht unseren.

Gruß
Michael
Maggov
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Ungelesener Beitrag von Maggov »

Angekommen & verstanden - klang nur vorher nach landwirtschaftlichem Betrieb als Angeklagten...

Gruss

Maggov
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Ungelesener Beitrag von Michael. »

Hallo L.,

danke für Deine Ausführungen. Das Gift gelangte nachgewiesen über einen nicht eingezäunten, also öffentlich zugänglichen Waschplatz (Wasser-Befüllungsplatz für landwirtschaftl. Tankwagen) über den dort vorhandenen Abflußgulli unterirdisch in einen Seitenbach und über diesen schließlich in die Ilm.

Ich werde in einer Mußestunde die ganze riesige Akte nochmals durcharbeiten und das Gericht entsprechend konfrontieren.

Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Michael. am 11.08.2007, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo L.,

im Fall Ilm sieht es nun so aus:

Der BGH hebt in seinem Urteil vom 12.09.02 (III ZR 214/01 - OLG Jena | LG Erfurt) die Urteile der beiden vorgenannten auf und kommt zu dem Schluß:

"Der Inhaber eines Waschplatzes zur Reinigung landwirtschaftlicher Geräte haftet grundsätzlich nicht nach § 22 WHG, wenn die Anlage von Dritten zur Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln mißbraucht wird."

Das ist nun ein von höchster Stelle ergangenes Urteil, welches die ersten beiden, im Sinne Deiner Aussagen ergangenen, Urteile, aufhebt und zumindest Fakt in diesem speziellen Falle.

Was nun?

Das Urteil liegt mir im Volltext vor.

Lt. unseres Anwalts haben wir tatsächlich nur noch eine Chance, wenn wir irgendeinen Zeugen auftreiben, der entweder die Tat gesehen (oder gehört) hat oder der bestätigt, dass das Mittel zur Behandlung bei der Schäferei eingesetzt oder z.B. irgendwann gekauft wurde...

Dazu wäre 1998 hilfreich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft damals alle Beweismittel, Akten, Bücher etc. der Agrargenossenschaft beschlagnahmt oder wenigstens geprüft hätte - doch nichts dergleichen ist passiert.

Eventuell würde sich jetzt noch bei einer Prüfung älterer Bücher - soweit vorhanden - die Eintragung des Einkaufs des Giftes finden - wenn man die Staatsanwaltschaft dazu bringen könnte, eine entsprechende Untersuchung einzuleiten.
Doch nur mit Mutmaßungen - ohne neue Beweise - machen die nichts !!!

Nun ist guter Rat teuer...

Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Michael. am 11.08.2007, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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