In unserem Verein ist momentan ein echt starke Streiterei zwischen den Fliegenfischern und den Spinnfischern ausgebrochen.
Anlass ist die Frühjahrsschonzeit wo laut Gesetzestext steht..."
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Jetzt möchte ich mal wissen, darf man mit einer Spinnrute und Streamer wo vor dem Streamer Bleikügelchen befestigt sind Fischen??
Man wird aus dem Gesetzestext nicht ganz schlau, ist nun mit der –Fliege- Fischen das " Fliegenfischen" in normalen gemeint als Fliegenrute und Fliegenschnur, oder ist es egal??
Fällt das Fischen mit Blei und Streamer vielleicht unter System?, Auslegungssache ?? ....
Tja was den nun, ich werd daraus nicht mehr schlau.
Da ich mich etwas mit unserem Vorstand angelegt habe hoffe ich das ich von euch ein paar gute Argumente bekomme ob es nun erlaubt ist oder nicht.
Vielen Dank und Petri Heil
Kyllfischer (Marco)






