Gesetzeskunde ???

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Marco Reisen

Gesetzeskunde ???

Ungelesener Beitrag von Marco Reisen »

Hallo Fliegenfischer

In unserem Verein ist momentan ein echt starke Streiterei zwischen den Fliegenfischern und den Spinnfischern ausgebrochen.
Anlass ist die Frühjahrsschonzeit wo laut Gesetzestext steht..."
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.


Jetzt möchte ich mal wissen, darf man mit einer Spinnrute und Streamer wo vor dem Streamer Bleikügelchen befestigt sind Fischen??

Man wird aus dem Gesetzestext nicht ganz schlau, ist nun mit der –Fliege- Fischen das " Fliegenfischen" in normalen gemeint als Fliegenrute und Fliegenschnur, oder ist es egal??
Fällt das Fischen mit Blei und Streamer vielleicht unter System?, Auslegungssache ?? ....
Tja was den nun, ich werd daraus nicht mehr schlau.

Da ich mich etwas mit unserem Vorstand angelegt habe hoffe ich das ich von euch ein paar gute Argumente bekomme ob es nun erlaubt ist oder nicht.

Vielen Dank und Petri Heil

Kyllfischer (Marco)
Gerry
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Ungelesener Beitrag von Gerry »

Hallo Marco,

so wie es da geschrieben steht, müsste die Fischerei mit Spinnrute, Bleikügelchen und Fliege rein von der Auslegung her erlaubt sein. Ich gehe aber davon aus, dass derjenige, der diesen Text verfasst hat, das Blinkern verbieten und nur das Fliegenfischen erlauben wollte. Eine klarere Formulierung würde solche Probleme vermeiden.

Gruß Gerry


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Dirk Janßen
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Ungelesener Beitrag von Dirk Janßen »

Hallo Marco,

ich denke, Du meinst eure Satzungsregelung und keinen Gesetzestext.

In meinem Verein haben wir das in der Gewässerordnung wie folgt geregelt:

In der Zeit vom 01. Februar bis einschl. 30. April haben Hecht und Zander in allen Gewässern Schonzeit. Das Fischen mit Köderfisch, Fischteilen oder künstlichem Köder (außer Fliegen bis 2 cm Länge) ist während dieser Zeit verboten, ausgenommen hiervon ist das Gewässer Hafen (geschlossener Teil).

Vielleicht kannst Du ja anregen, das so oder so ähnlich zu übernehmen.

Gruß
Dirk
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Marco Reisen

Ungelesener Beitrag von Marco Reisen »

[...]
Zuletzt geändert von Marco Reisen am 04.01.2011, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Dirk Janßen
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Ungelesener Beitrag von Dirk Janßen »

In einer Satzung hätte ich solch eine schwammige Formulierung ja vermutet, aber in einem Gesetz :confused: ? Vielleicht gibt es dazu ja eine Verwaltungsvorschrift in Form einer Ausführungsbestimmung o.ä..

Gruß
Dirk
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Peter Olbrich
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Ungelesener Beitrag von Peter Olbrich »

Eigentlich kann der genannten Vorschrift nur der Gedanke zu Gunde liegen, dass man in der Schonzeit das tun will was schon im Namen zum Ausdruck kommt; nämlich Fische schonen. Und das tut die Fliege normalerweise schon dadurch dass sie (zumeist) auf einen Einzelhaken gebunden ist. Und diese Schonung greift Platz, egal ob eine solche Fliege an einer Fliegen- oder Spinnrute hängt. Eher problematisch erscheint mit die Frage der Verwendung von Tubes oder Waddingtons mit Drillingen/Zwillingen in der fraglichen Zeit. Die würde ich in der Satzung einfach verbieten. Fertig.

Peter
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