angeln in deutschland
Moderatoren: Maggov, Forstie, Michael., Olaf Kurth
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tsimoner
angeln in deutschland
hallo angler community!
ich bin österreicher, lebe in München und möchte nun in D wieder mit dem fliegenfischen beginnen. mir wurde gesagt, dass man dazu eine "anglerprüfung" machen muss... kann mir jemand sagen, wo man sich diesbzgl. erkundigt und was genau man da für eine prüfung ablegen muss??
vielen dank
thomas
ich bin österreicher, lebe in München und möchte nun in D wieder mit dem fliegenfischen beginnen. mir wurde gesagt, dass man dazu eine "anglerprüfung" machen muss... kann mir jemand sagen, wo man sich diesbzgl. erkundigt und was genau man da für eine prüfung ablegen muss??
vielen dank
thomas
Hallo Thomas,
frag mal bei Landesfischereiverband Bayern nach. Die können dir genau sagen was sache ist.
LandesfischereiverbandLandesfischereiverband
Roland
frag mal bei Landesfischereiverband Bayern nach. Die können dir genau sagen was sache ist.
LandesfischereiverbandLandesfischereiverband
Roland
man muss einfach reden, und kompliziert denken - nicht umgekehrt
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tsimoner
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Peter M.
Angelschein für Ösis
Du kannst dir auch einen Angelschein für Ösis besorgen (kein Schmäh). Gibts in gewissen Ämtern(Gemeinde, Rathaus,Touristenbüro nachfragen; gilt halt nur für drei Monate. Außerdem stellen gewisse Bundesländer auch gleich einen Jahres- oder auch 5 Jahresschein aus.
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tsimoner
hi peter,
das wäre die lösung für mein dilemma! ein 5 jahresschein und keine zusätzliche fischereiprüfung... ich möchte mir hier und dort eine tageskarte nehmen, aber das geht ja wohl nicht ohne diese fischereiprüfung.. und die stadt münchen möchte mich nun für 7 wochenenden hintereinander auf einen kurs verpflichten - mit schwerer abschlussprüfung - da habe ich keine bock drauf und habe auch die zeit nicht! wenn ich aus der sache rauskäme wär ich heilfroh! jeder realistiche tipp ist willkommen
danke thomas
das wäre die lösung für mein dilemma! ein 5 jahresschein und keine zusätzliche fischereiprüfung... ich möchte mir hier und dort eine tageskarte nehmen, aber das geht ja wohl nicht ohne diese fischereiprüfung.. und die stadt münchen möchte mich nun für 7 wochenenden hintereinander auf einen kurs verpflichten - mit schwerer abschlussprüfung - da habe ich keine bock drauf und habe auch die zeit nicht! wenn ich aus der sache rauskäme wär ich heilfroh! jeder realistiche tipp ist willkommen
danke thomas
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Baltic_Herring
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stekus
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Jürgen Gaul
Was ist da unlogisch dran?? Also ich würde diese Formel wie folgt interpretieren: Die Fischereibehörden gehen bei der Ausgabe von Fischereischeinen auf Lebenszeit offensichtlich davon aus, dass der durchschnittliche Fischer die Fischerei bis zu seinem 70. Lebensjahr ausübt. Das heißt, dass z.B. ein 20-Jähriger noch 70-20=50 Jahre fischen wird und damit 50/5=10 bisherige Fünfjahresfischereischeine benötigt. In der Vergangenheit hat die Gebühr für den Fünfjahresfischereischein zumindest bei uns in Baden-Württemberg 30 Euro Fischereiabgabe enthalten, eine Summe, die Projekten der Fischerei zufloss. In der Formel wird von einem Betrag von 40 Euro ausgegangen, sodass der 20-Jährige Erwerber des Fischereischeins auf Lebenszeit also 10*40=400 Euro zu entrichten hat, dafür aber noch - aus mir unerfindlichen Gründen - einen 20%igen Rabatt erhält, mithin also 320 Euro zu berappen hat.Original geschrieben von stekus
Was ist denn das für eine Formel: 70 minus Lebensalter / 5 mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO ??? Irgendwie ist die unlogisch!
Ob ein über 70 Jahre alter Fischer, bei dem sich nach der Formel ein negativer Betrag ergibt, eine Erstattung erhält, wäre noch beim Erfinder dieser Formel zu eruieren
Im übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich kein Beamter bin
Es lebe die Bürokratie
Jürgen
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stekus
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Royal Coachman
- Beiträge: 2885
- Registriert: 28.09.2006, 20:06
- Wohnort: Oberhausen in Obb.
- Hat sich bedankt: 268 Mal
- Danksagung erhalten: 479 Mal
Hallo tsimoner !
So einfach ist das in Österreich auch nicht mehr, zumindest die Anhörung in Tirol mußt Du machen, sonst gibt es auch keine Karte an einem offenen Gewässer ! In OÖ brauchst Du eine Fischerprüfung ! Ansonsten kannst Du nur an einem geschlossenen Gewässer ( Angelteich !) fischen !
Ob ein Fischreipächter darüber hinwegsieht, daß Du keine Prüfung hast ist seine Sache , hat aber mit den Vorschriften nichts zu tun !!
Hab' als Österreicher die deutsche Prüfung auch gemacht , ist nicht für die Katz' sondern ganz interessant !
Wenn Du länger in Deutschland ( München !) leben willst, kommst Du nicht ohne Schein aus. Nach meiner Erfahrung stellt keine Gemeinde einen mehrjährigen Fischereischein ohne Fischerprüfung aus !
mit freundlichen Grüßen
Gebhard
PS: die Behörde KANN einen dreimonatigen Fischereischein ausstellen, sie
MUSS NICHT !! ( also mehrmals hintereinander gibt Schwierigkeiten !)
So einfach ist das in Österreich auch nicht mehr, zumindest die Anhörung in Tirol mußt Du machen, sonst gibt es auch keine Karte an einem offenen Gewässer ! In OÖ brauchst Du eine Fischerprüfung ! Ansonsten kannst Du nur an einem geschlossenen Gewässer ( Angelteich !) fischen !
Ob ein Fischreipächter darüber hinwegsieht, daß Du keine Prüfung hast ist seine Sache , hat aber mit den Vorschriften nichts zu tun !!
Hab' als Österreicher die deutsche Prüfung auch gemacht , ist nicht für die Katz' sondern ganz interessant !
Wenn Du länger in Deutschland ( München !) leben willst, kommst Du nicht ohne Schein aus. Nach meiner Erfahrung stellt keine Gemeinde einen mehrjährigen Fischereischein ohne Fischerprüfung aus !
mit freundlichen Grüßen
Gebhard
PS: die Behörde KANN einen dreimonatigen Fischereischein ausstellen, sie
MUSS NICHT !! ( also mehrmals hintereinander gibt Schwierigkeiten !)
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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Jürgen Gaul
Klar Stekus, die Formel ist mathematisch gesehen nicht korrekt (zufällig war das mein Studienfach), denn es gilt ja "Punktrechnung vor Strichrechnung", so dass man den ersten Term in Klammern setzen muss und das "v.H.=vom Hundert" gibt's mathematisch natürlich auch nicht.Original geschrieben von stekus
20v.H. sagt mir nichts - und die Formel ist so geschrieben Mathematisch unterschiedlich auslgebar! (Bzw, gibt es nur eine korrekte Außlegweiße aber die würde dann unlogisch sein!)
Könntest Du Dich mit folgender Fassung anfreunden:
Fischereiabgabe in EUR = (70 - Lebensalter) / 5 * 40 * 0,8 ???
Grüße
Jürgen
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stekus






