Das Schwarzfischer-Forum! Hier lest Ihr die neuen Diskussionsbeiträge unserer User zum Thema "Schwarzfischen":
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Wahrscheilich doch ein von Bundesland zu Bundesland unterschiedliches Problem.Ein Bekannter von mir stellte eine Gruppe Schwarzfischer u. forderte mittels Handy die Polizei an. Außer einem Wilderer entzogen sich die anderen Schwarzfischer dem Zugriff durch Flucht. Die eintreffende Polizei bestellte darauf hin einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera. Alle Täter konnten kurz darauf geschnappt werden u. wurden verhaftet auch ihr Auto wurde als Tatfzg. beschlagnahmt. Geschehen im Kreis Irschenberg/Oberbayern. Alexander Wolff


Hallo, natürlich behalten wir die eingezogenen Sachen nicht, sondern geben sie einem Verein zur Jugendarbeit weiter. Ob es dann räuberischen Diebstahl ist, weiß ich nicht. Bisher hat dies anstandslos geklappt und von denen, denen wir die Gerätschaften abgenommen haben, von denen haben wir keinen mehr beim Schwarzfischen ertappt. Früher hat mein Kollege so rund 50 Ruten mit Zubehör im Jahr den Schwarzfischern abgenommen. Dass hat Wirkung gezeigt, so dass wir momentan im Jahr höchstens einen stellen. Natürlich gebe ich euch allen recht, dass es rechtlich problematisch werden kann, aber der bisherige "Erfolg" gibt uns recht. Sei es drum, jeder soll so handeln, wie er es für angemessen und richtig hält. Ich stimme daher auch dem Michael zu, dass hier ein Umdenken bei einigen Bevölkerungsschichten  stattfinden muss, um Angler zu ermutigen sich als Fischereiaufsehr zu melden, damit sie keine Angst haben müssen von den Schwarzfischer und der "Justiz" vera.... zu werden. Roland

Hallo Michael, hallo Roland, es kann sein, dass wir von unterschiedlichen Dingen reden. Den Fall den ich geschildert habe betraf einen von unserem Verein bestellten Aufseher, keinen amtlichen Fischereiaufseher. Diese von einem Verein bestellten Aufseher haben definitiv weder das Recht zur Beschlagnahme noch zum Kontrollieren eines Fahrzeuges. Bei den amtlichen Aufsehern weis ich nicht den genauen Umfang aber er ist ähnlich gestellt wie ein Forstbeamter oder Polizeibeamter. Tschüs Willi  Willi Dieckhaus

Ich denke, die Rechtssprechung unterscheidet sich nicht in den einzelnen Bundesländern, sondern nur die Auslegung der Gesetze.
Ich bin auch Fischereiaufseher und bin sicher, das ich Fischereigeräte und Beute beschlagnahmen darf, ausserdem darf ich eingefriedete Grundstücke bei der Ausübung von Kontrollen betreten und Behältnisse und sogar PKW's bei Verdacht durchsuchen. Natürlich darf man nicht wie oben erwähnt den Fehler machen, Gerät einzuziehen und zu behalten und nur mit einer Anzeige zu drohen. Wenn ich Gerät einziehe, muß dieses zwingend zusammen mit einer Anzeige bei der ortlichen Polizeidienststelle abgegeben werden, sonst mache ich mich immer dem Vorwurf von räuberischen Diebstahls schuldig und hier ist der erwähnte Aufseher mit nur 500,--DM Gelstrafe noch äußerst glimpflich davongekommen! Fakt ist aber auch, dass bei uns (ich spreche vom Großraum Erfurt) die Gerichte selbst bei bezeugten Wiederholungstätern nur witzige Strafen aussprechen oder eine Einstellung der Verfahren wegen "Geringfügigkeit" erwirken. Und der arme Fischereiaufseher muß seine Aussage auf dem Revier abgeben, später bei der Verhandlung als Zeuge antanzen und setzt sich dem kriminellen Ehrgeiz von Leuten aus, bei denen das bischen Fischwilderei noch die geringste auf der Sündenliste ist. Hier muß ein politisches Umdenken erfolgen: Ordentlich schmerzende Strafen und optimaler Zeugenschutz.
Euer Michael Müller


Hallo Thomas, auch an unseren Forellenteichen ist das Schwarzfischen anscheinend an der Tagesordnung; nach dem Anteil "verschwundener" Salmoniden müßten in/an diesen Gewässern Duzende von Großhechten und eine Division von Kormoranen hausen....  Ich denke mal, Autonummer aufschreiben u. ä. hilft da nur begrenzt weiter. Zumal bei einer lächerlich geringen Geldbuße die Abschreckung wirkungslos sein dürfte. Wenn jemand so dreist ist, ist ihn dann auch eine Anzeige relativ egal. Und für einen Aufseher kann dieser Job dann schnell durch Handgreiflichkeiten unangenehm werden.Durch einen Handy-Anruf bei der Polizei, die dann sofort (!) an Wasser präsent wäre und das Gerät beschlagnahmt, könnte den Schwarzfischern vielleicht eher die Lust vergehen. Vermutlich vergleichen diese Leute das Schwarzfischen mit einen Ladendiebstahl- sehen darin eine Art Sport ? Man sollte das Schwarzfischen irgentwie unattraktiv oder stressig machen... Robert Meyer


Hallo Thomas, Hallo Robert, vielen Dank für eure Antworten auf meinen Beitrag. Lasst uns gemeinsam versuchen durch weitere Beiträge in dieser Angelegenheit eine breitere Basis für unser Anliegen zu finden. In eventuellen Prozessen gegen Schwarzangler sollten auch sachverständige Gewässerwarte zur Beweisführung hinsichtlich der Schädlichkeit derartiger Straftaten auftreten, um so das Verständnis für angemessenere Strafen zu wecken. Tschüß - Thomas Mantei


Hi Willi, da habe ich was anderes gelernt bei meiner Prüfung zum Aufseher. Ich darf Gerätschaften, welche rechtswiedrig zum unerlaubten Fischfang eingesetzt werden beschlagnahmen. Natürlich mache ich das nicht bei Kindern oder Jugendlichen, sondern melde mich bei deren Eltern. Meisst sind es ja Einheimische. Sind die uneinsichtig, gibts Anzeige. Bei den Erwachsenen hat bisher noch keiner Anzeige gemacht wegen der Beschlagnahme der Angelgeräte, denn er bekommt ja sofort auch eine Gegenanzeige und das wird sich mach einer überlegen ob er dass in Kauf nimmt. Vielleicht ist unsere Rechtsprechung da Länderspeziefisch und jedes Bundesland mahnt es anders. Roland

Hallo Thomas, wenn ich die Diskussion richtig verstehe, liegt das Problem in Brandenburg in der Rechtsprechung der Gerichte. Bei uns in Niedersachsen wird Schwarzangeln zumindest in unserer Region (Angelverein Osterode am Harz) nicht als Kavaliersdelikt gewertet. Der letzte Schwarzangler (übrigens auch in Brandenburg wohnhaft...), der in meinem Verein von zwei Fischereiaufsehern gestellt wurde, ist von den Fischereiaufsehern vor die Wahl Abgabe seines Gerätes oder Strafanzeige gestellt worden. Er entschied sich für die Strafanzeige. Ergebnis: 1600,- DM Geldbuße + Gerichtskosten! Deshalb nur Mut bei der Verfolgung der Schwarzangelei! Gruß Helge Schmidt

Hallo Roland, die möglichen Folgen solch einer Handlungsweise musste ein Aufseher unseres Vereins vor einiger Zeit ausbaden. Er hat zwei jugendliche Schwarzangler erwischt und ihnen die Angeln weg genommen mit dem Hinweis ihr Vater könne sie sich bei ihm wieder abholen. Das tat der Vater jedoch nicht sondern erstattete Strafantrag wegen Diebstahl. Endergebnis: Verurteilung zu 500 DM Strafe, zu zahlen an eine mildtätige Institution. Das einzige, was ein Aufseher einbehalten darf sind vereinseigene Angelpapiere. Irrsinnigerweise dürfte er ihm nicht einmal die schwarz gefangenen Fische weg nehmen. Willi Dieckhaus

Hallo, bei uns waren früher auch ziehmlich viele Schwarzangler unterwegs. Wir lösen das Problem so, dass wenn wir einen erwischten, ihm sofort das Angelgerät abnehmen und gleich dazu sagen, wenn er es wieder will, soll er sich selber anzeigen. Das hat bis jetzt noch keiner gemacht und ein zweites mal haben wir den Schwarzangler auch nicht mehr gesehen. Ist vielleicht nicht die feine englische Art, jedoch ist es sehr effektiv. Petri Heil.  Roland

Hallo Thomas, versuch doch mal mit 2-3 "Glatzen" zu reden, das wird wohl ein Monolog, aber nicht lange, weil du dann nicht mehr reden kannst. Leider ist es doch meist so. Ich finde wenn jeder ein wenig darauf achtet, die Leute anspricht, Polizei alarmiert, die Kennzeichen weitergibt, Fischereiaufseher informiert o.ä. Sachen, wird irgendwann auch mal der DAV mobil und eventl. auch die Gerichte , da sie über kurz oder lang erkennen müßen das sich nicht alle Gefallen lassen was sich zur Zeit abspielt. Wir sollten aufhören über diese Art von Straftaten hinweg zu sehen und uns nur im stillen Kämmerlein zu ärgern. Machen wir es öffentlich, immer und immer wieder, steter Tropfen höhlt den Stein. Auch wenn der Anfang den Thomas M. gemacht hat jetzt eventl. noch nicht gleich den gewünschten Erfolg erzielt, so ist doch wenigstens ein Anfang; und je mehr wir uns damit beschäftigen umso besser und effektiver werden wir sein. Einigkeit macht stark!! Viele Grüße: Michael Heinze

Hallo Thomas, das ist kein unbekanntes Problem an der Dosse und sicherlich ist Deine Vorgehensweise eine Möglichkeit dem Problem entgegen zu wirken. Ich versuche trotzdem ersteinmal mit den Schwarzanglern freundlich zu reden. Aber es gibt einen Fischereiaufseher an der Dosse, der aber leider im Schichtsystem arbeitet. Deswegen gebe ich Dir hier nur den eMail Kontakt: Olaf Lange -> FischOle@t-online.de.
MfG Thomas Lost


Hallo Thomas, auch wir haben Probleme mit Schwarzfischern, meist sind es immer dieselben. Bisher sind nach den Anzeigen bei Gerichtsterminen etc. nur lächerliche Strafen verhängt worden oder es gab eine Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit. Trotzdem musst Du als Zeuge jedesmal antreten und dich der späteren Rache krimineller Personen aussetzen, bei denen Fischwilderei nur zu den kleineren Übeln gehört. Wir kann man die Gerichte nur dazu animieren, das Fischwiderei kein Kavaliersdelikt ist ? Im alten Bundesgebiet scheint es keine Probleme zu geben, hier werden schon bei Ersttätern empfindliche Geldstrafen verhängt!
Michael Müller


Hallo, ich gehe als begeisterter Fliegenfischer meiner Passion im wesentlichen in den brandenburgischen Salmonidengewässern nach. Vielen ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern des DAV ist es gelungen, mit großem finanziellen Aufwand und persönlichem Arbeitseinsatz eine ansehnliche Anzahl der schönsten Niederungsbäche Norddeutschlands als Salmonidengewässer zu erhalten, bzw. wiederherszustellen. Leider müsser wir rechtschaffenden Angler, die mit ihren Beiträgen und dem Kauf spezieller Salmoniden-Angelberechtigungen dazu beitragen, dass diese Vorhaben realisiert werden können,immer wieder feststellen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Schwarzanglern sich auf unsere Kosten bereichern. Sie angeln ohne die notwendigen Erlaubnisse mit verbotenen Angelgeräten und Köder und gefährden so das empfindliche ökologische Gleichgewicht dieser Gewässer. Am 02.05.01 habe ich wieder einmal derartiges an der Dosse erleben müssen, dort angelten zwei Schwarzangler mit Stippe und Wurm in einem Wehrgumpen auf Forellen. Dieses mal war es aber doch anders, denn ich habe den Ärger nicht in mich hineingefressen, sondern mir das Kennzeichen notiert und die Polizei zum Ort alarmiert. Darüber hinaus habe ich meine Adresse für zeugenschaftliche Nachfragen angegeben und dem DAV als Geschädigter im rechtlichen Sinn den Sachverhalt zur Kenntnis gebracht. Meine Angelfreunde und ich haben beschlossen ab sofort in allen derartigen Fällen so zu verfahren. Weiterhin rufen wir alle gleichgesinnten und rechtschaffenden Angler auf, ebenso zu verfahren, denn wir glauben, dass es die einzige Möglichkeit ist dieses strafbare und asoziale Verhalten abzustellen. Es kostet unser Geld und setzt unsere wertvolle Freizeit aufs Spiel.
Helft uns diesen Missstand zu beseitigen, gemeinsam sind wir stark, lassen wir uns nicht weiter von diesen Straftätern terrorisieren. In diesem Sinne mit kameradschaftlichem Gruß, Thomas Mantei

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