Das
Schwarzfischer-Forum! Hier lest Ihr die neuen Diskussionsbeiträge
unserer User zum Thema "Schwarzfischen":
Den Ausgangsbeitrag findet Ihr ganz
unten...
Wahrscheilich doch ein von Bundesland
zu Bundesland unterschiedliches Problem.Ein Bekannter von mir stellte eine
Gruppe Schwarzfischer u. forderte mittels Handy die Polizei an. Außer
einem Wilderer entzogen sich die anderen Schwarzfischer dem Zugriff durch
Flucht. Die eintreffende Polizei bestellte darauf hin einen Hubschrauber
mit Wärmebildkamera. Alle Täter konnten kurz darauf geschnappt
werden u. wurden verhaftet auch ihr Auto wurde als Tatfzg. beschlagnahmt.
Geschehen im Kreis Irschenberg/Oberbayern.
Alexander
Wolff
Hallo, natürlich behalten wir
die eingezogenen Sachen nicht, sondern geben sie einem Verein zur Jugendarbeit
weiter. Ob es dann räuberischen Diebstahl ist, weiß ich nicht.
Bisher hat dies anstandslos geklappt und von denen, denen wir die Gerätschaften
abgenommen haben, von denen haben wir keinen mehr beim Schwarzfischen ertappt.
Früher hat mein Kollege so rund 50 Ruten mit Zubehör im Jahr
den Schwarzfischern abgenommen. Dass hat Wirkung gezeigt, so dass wir momentan
im Jahr höchstens einen stellen. Natürlich gebe ich euch allen
recht, dass es rechtlich problematisch werden kann, aber der bisherige
"Erfolg" gibt uns recht. Sei es drum, jeder soll so handeln, wie er es
für angemessen und richtig hält. Ich stimme daher auch dem Michael
zu, dass hier ein Umdenken bei einigen Bevölkerungsschichten
stattfinden muss, um Angler zu ermutigen sich als Fischereiaufsehr zu melden,
damit sie keine Angst haben müssen von den Schwarzfischer und der
"Justiz" vera.... zu werden. Roland
Hallo Michael, hallo Roland, es
kann sein, dass wir von unterschiedlichen Dingen reden. Den Fall den ich
geschildert habe betraf einen von unserem Verein bestellten Aufseher, keinen
amtlichen Fischereiaufseher. Diese von einem Verein bestellten Aufseher
haben definitiv weder das Recht zur Beschlagnahme noch zum Kontrollieren
eines Fahrzeuges. Bei den amtlichen Aufsehern weis ich nicht den genauen
Umfang aber er ist ähnlich gestellt wie ein Forstbeamter oder Polizeibeamter.
Tschüs Willi Willi
Dieckhaus
Ich denke, die Rechtssprechung
unterscheidet sich nicht in den einzelnen Bundesländern, sondern nur
die Auslegung der Gesetze.
Ich bin auch Fischereiaufseher und
bin sicher, das ich Fischereigeräte und Beute beschlagnahmen darf,
ausserdem darf ich eingefriedete Grundstücke bei der Ausübung
von Kontrollen betreten und Behältnisse und sogar PKW's bei Verdacht
durchsuchen. Natürlich darf man nicht wie oben erwähnt den Fehler
machen, Gerät einzuziehen und zu behalten und nur mit einer Anzeige
zu drohen. Wenn ich Gerät einziehe, muß dieses zwingend zusammen
mit einer Anzeige bei der ortlichen Polizeidienststelle abgegeben werden,
sonst mache ich mich immer dem Vorwurf von räuberischen Diebstahls
schuldig und hier ist der erwähnte Aufseher mit nur 500,--DM Gelstrafe
noch äußerst glimpflich davongekommen! Fakt ist aber auch, dass
bei uns (ich spreche vom Großraum Erfurt) die Gerichte selbst bei
bezeugten Wiederholungstätern nur witzige Strafen aussprechen oder
eine Einstellung der Verfahren wegen "Geringfügigkeit" erwirken. Und
der arme Fischereiaufseher muß seine Aussage auf dem Revier abgeben,
später bei der Verhandlung als Zeuge antanzen und setzt sich dem kriminellen
Ehrgeiz von Leuten aus, bei denen das bischen Fischwilderei noch die geringste
auf der Sündenliste ist. Hier muß ein politisches Umdenken erfolgen:
Ordentlich schmerzende Strafen und optimaler Zeugenschutz.
Euer Michael
Müller
Hallo Thomas, auch an unseren Forellenteichen
ist das Schwarzfischen anscheinend an der Tagesordnung; nach dem Anteil
"verschwundener" Salmoniden müßten in/an diesen Gewässern
Duzende von Großhechten und eine Division von Kormoranen hausen....
Ich denke mal, Autonummer aufschreiben u. ä. hilft da nur begrenzt
weiter. Zumal bei einer lächerlich geringen Geldbuße die Abschreckung
wirkungslos sein dürfte. Wenn jemand so dreist ist, ist ihn dann auch
eine Anzeige relativ egal. Und für einen Aufseher kann dieser Job
dann schnell durch Handgreiflichkeiten unangenehm werden.Durch einen Handy-Anruf
bei der Polizei, die dann sofort (!) an Wasser präsent wäre und
das Gerät beschlagnahmt, könnte den Schwarzfischern vielleicht
eher die Lust vergehen. Vermutlich vergleichen diese Leute das Schwarzfischen
mit einen Ladendiebstahl- sehen darin eine Art Sport ? Man sollte das Schwarzfischen
irgentwie unattraktiv oder stressig machen... Robert
Meyer
Hallo Thomas, Hallo Robert, vielen
Dank für eure Antworten auf meinen Beitrag. Lasst uns gemeinsam versuchen
durch weitere Beiträge in dieser Angelegenheit eine breitere Basis
für unser Anliegen zu finden. In eventuellen Prozessen gegen Schwarzangler
sollten auch sachverständige Gewässerwarte zur Beweisführung
hinsichtlich der Schädlichkeit derartiger Straftaten auftreten, um
so das Verständnis für angemessenere Strafen zu wecken. Tschüß
- Thomas Mantei
Hi Willi, da habe ich was anderes
gelernt bei meiner Prüfung zum Aufseher. Ich darf Gerätschaften,
welche rechtswiedrig zum unerlaubten Fischfang eingesetzt werden beschlagnahmen.
Natürlich mache ich das nicht bei Kindern oder Jugendlichen, sondern
melde mich bei deren Eltern. Meisst sind es ja Einheimische. Sind die uneinsichtig,
gibts Anzeige. Bei den Erwachsenen hat bisher noch keiner Anzeige gemacht
wegen der Beschlagnahme der Angelgeräte, denn er bekommt ja sofort
auch eine Gegenanzeige und das wird sich mach einer überlegen ob er
dass in Kauf nimmt. Vielleicht ist unsere Rechtsprechung da Länderspeziefisch
und jedes Bundesland mahnt es anders.
Roland
Hallo Thomas, wenn ich die Diskussion
richtig verstehe, liegt das Problem in Brandenburg in der Rechtsprechung
der Gerichte. Bei uns in Niedersachsen wird Schwarzangeln zumindest in
unserer Region (Angelverein Osterode am Harz) nicht als Kavaliersdelikt
gewertet. Der letzte Schwarzangler (übrigens auch in Brandenburg wohnhaft...),
der in meinem Verein von zwei Fischereiaufsehern gestellt wurde, ist von
den Fischereiaufsehern vor die Wahl Abgabe seines Gerätes oder Strafanzeige
gestellt worden. Er entschied sich für die Strafanzeige. Ergebnis:
1600,- DM Geldbuße + Gerichtskosten! Deshalb nur Mut bei der Verfolgung
der Schwarzangelei! Gruß Helge
Schmidt
Hallo Roland, die möglichen
Folgen solch einer Handlungsweise musste ein Aufseher unseres Vereins vor
einiger Zeit ausbaden. Er hat zwei jugendliche Schwarzangler erwischt und
ihnen die Angeln weg genommen mit dem Hinweis ihr Vater könne sie
sich bei ihm wieder abholen. Das tat der Vater jedoch nicht sondern erstattete
Strafantrag wegen Diebstahl. Endergebnis: Verurteilung zu 500 DM Strafe,
zu zahlen an eine mildtätige Institution. Das einzige, was ein Aufseher
einbehalten darf sind vereinseigene Angelpapiere. Irrsinnigerweise dürfte
er ihm nicht einmal die schwarz gefangenen Fische weg nehmen. Willi
Dieckhaus
Hallo, bei uns waren früher
auch ziehmlich viele Schwarzangler unterwegs. Wir lösen das Problem
so, dass wenn wir einen erwischten, ihm sofort das Angelgerät abnehmen
und gleich dazu sagen, wenn er es wieder will, soll er sich selber anzeigen.
Das hat bis jetzt noch keiner gemacht und ein zweites mal haben wir den
Schwarzangler auch nicht mehr gesehen. Ist vielleicht nicht die feine englische
Art, jedoch ist es sehr effektiv. Petri Heil.
Roland
Hallo Thomas, versuch doch mal mit
2-3 "Glatzen" zu reden, das wird wohl ein Monolog, aber nicht lange, weil
du dann nicht mehr reden kannst. Leider ist es doch meist so. Ich finde
wenn jeder ein wenig darauf achtet, die Leute anspricht, Polizei alarmiert,
die Kennzeichen weitergibt, Fischereiaufseher informiert o.ä. Sachen,
wird irgendwann auch mal der DAV mobil und eventl. auch die Gerichte ,
da sie über kurz oder lang erkennen müßen das sich nicht
alle Gefallen lassen was sich zur Zeit abspielt. Wir sollten aufhören
über diese Art von Straftaten hinweg zu sehen und uns nur im stillen
Kämmerlein zu ärgern. Machen wir es öffentlich, immer und
immer wieder, steter Tropfen höhlt den Stein. Auch wenn der Anfang
den Thomas M. gemacht hat jetzt eventl. noch nicht gleich den gewünschten
Erfolg erzielt, so ist doch wenigstens ein Anfang; und je mehr wir uns
damit beschäftigen umso besser und effektiver werden wir sein. Einigkeit
macht stark!! Viele Grüße: Michael
Heinze
Hallo Thomas, das ist kein unbekanntes
Problem an der Dosse und sicherlich ist Deine Vorgehensweise eine Möglichkeit
dem Problem entgegen zu wirken. Ich versuche trotzdem ersteinmal mit den
Schwarzanglern freundlich zu reden. Aber es gibt einen Fischereiaufseher
an der Dosse, der aber leider im Schichtsystem arbeitet. Deswegen gebe
ich Dir hier nur den eMail Kontakt: Olaf Lange -> FischOle@t-online.de.
MfG Thomas
Lost
Hallo Thomas, auch wir haben Probleme
mit Schwarzfischern, meist sind es immer dieselben. Bisher sind nach den
Anzeigen bei Gerichtsterminen etc. nur lächerliche Strafen verhängt
worden oder es gab eine Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit.
Trotzdem musst Du als Zeuge jedesmal antreten und dich der späteren
Rache krimineller Personen aussetzen, bei denen Fischwilderei nur zu den
kleineren Übeln gehört. Wir kann man die Gerichte nur dazu animieren,
das Fischwiderei kein Kavaliersdelikt ist ? Im alten Bundesgebiet scheint
es keine Probleme zu geben, hier werden schon bei Ersttätern empfindliche
Geldstrafen verhängt!
Michael
Müller
Hallo, ich gehe als begeisterter
Fliegenfischer meiner Passion im wesentlichen in den brandenburgischen
Salmonidengewässern nach. Vielen ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern
des DAV ist es gelungen, mit großem finanziellen Aufwand und persönlichem
Arbeitseinsatz eine ansehnliche Anzahl der schönsten Niederungsbäche
Norddeutschlands als Salmonidengewässer zu erhalten, bzw. wiederherszustellen.
Leider müsser wir rechtschaffenden Angler, die mit ihren Beiträgen
und dem Kauf spezieller Salmoniden-Angelberechtigungen dazu beitragen,
dass diese Vorhaben realisiert werden können,immer wieder feststellen,
dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Schwarzanglern sich auf unsere
Kosten bereichern. Sie angeln ohne die notwendigen Erlaubnisse mit verbotenen
Angelgeräten und Köder und gefährden so das empfindliche
ökologische Gleichgewicht dieser Gewässer. Am 02.05.01 habe ich
wieder einmal derartiges an der Dosse erleben müssen, dort angelten
zwei Schwarzangler mit Stippe und Wurm in einem Wehrgumpen auf Forellen.
Dieses mal war es aber doch anders, denn ich habe den Ärger nicht
in mich hineingefressen, sondern mir das Kennzeichen notiert und die Polizei
zum Ort alarmiert. Darüber hinaus habe ich meine Adresse für
zeugenschaftliche Nachfragen angegeben und dem DAV als Geschädigter
im rechtlichen Sinn den Sachverhalt zur Kenntnis gebracht. Meine Angelfreunde
und ich haben beschlossen ab sofort in allen derartigen Fällen so
zu verfahren. Weiterhin rufen wir alle gleichgesinnten und rechtschaffenden
Angler auf, ebenso zu verfahren, denn wir glauben, dass es die einzige
Möglichkeit ist dieses strafbare und asoziale Verhalten abzustellen.
Es kostet unser Geld und setzt unsere wertvolle Freizeit aufs Spiel.
Helft uns diesen Missstand zu beseitigen,
gemeinsam sind wir stark, lassen wir uns nicht weiter von diesen Straftätern
terrorisieren. In diesem Sinne mit kameradschaftlichem Gruß, Thomas
Mantei
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