Nachdem das Landgericht Stuttgart vor kurzem in Sachen PETA das Recht auf freie Meinungsäußerung sehr großzügig interpretiert hat, anbei eine Pressemitteilung des Verbandes Hessischer Sportfischer, wonach ein anderes Landgericht im Ländle nun dieses Recht auch Äußerungen der Fischer zugesteht:
"Grüner Strom aus Wasserkraft ist blutiger Strom" - Maulkorb für Fischer am Landgericht gescheitert
Pressemitteilung von Winfried Klein und Rainer Hennings, Verband Hessischer Sportfischer
Eine Klage der Wasserkraftlobby vor
dem Landgericht Mannheim, Vertretern der Fischerei einen Maulkorb zu verpassen,
ist am 21.12.2001 gescheitert. Das Landgericht Mannheim hat eine entsprechende
Klage der Südstrom GmbH und einer Betreiberin einer Wasserkraftanlage
an der Weschnitz (Südhessen) abgewiesen.
Die Beklagten Präsidiumsmitglieder
des Verbandes Hessischer Sportfischer, Winfried Klein, Runkel, (Referent
für Öffentlichkeitsarbeit) und Rainer Hennings, Lorch, (Naturschutzbeauftragter),
waren von den Betreibern von Wasserkraftanlagen wegen angeblicher Geschäftsschädigung,
übler Nachrede und Verleumdung verklagt worden, weil sie im Vorfeld
eines Vortrages in Rimbach im Odenwald erklärt hatten, "Wenn Strom
eine Farbe hat, dann ist der aus Wasserkraft erzeugte "grüne" Strom
rot: Rot vom Blut der Abertausenden von Fischen, die tagtäglich an
den Rechen und in den Turbinen der Wasserkraftwerke ihr Leben lassen müssen.
Damit nicht genug: Die Stauanlagen der Wasserkraftwerke zerhackten regelrecht
die Lebensräume der Fließgewässer. Fische, Rundmäuler
und Kleintiere könnten die künstlichen Barrieren nicht überwinden.
Für viele Arten bedeutet deshalb die durch Wasserkraftwerke hervorgerufene
Trennung von ihren Laichplätzen und Aufwuchs-Lebensräumen das
Aussterben im betroffenen Gewässer.
Der Beitrag, den besonders die Kleinwasserkraftwerke
zum Klimaschutz leisten, sei dagegen verschwindend gering. Sie seien eher
profitable Abschreibungsobjekte denn "irgendwie Öko."
Diese Aussagen, übrigens alle
belegbar aus vielen wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten, der Fachliteratur
und eigenen Beobachtungen der Beklagten, waren den Wasserkraftlobbyisten
ein Dorn im Auge, wodurch sie versuchten zuerst mit einer Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung mit Strafandrohung von 10.000 DM, den
Beklagten einen Maulkorb zu verpassen. Da diese Unterlassungserklärung
ignoriert wurde, reichten sie beim Landgericht Mannheim Klage ein mit dem
Antrag, "die Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit einem
Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft
bis zu 6 Monaten" zu bestrafen, wenn sie es nicht unterlassen, öffentlich
die oben genannten Behauptungen aufzustellen.
Das Landgericht Mannheim hat am
21.12.01 in seinem Urteil bestätigt, dass durch die Beklagten keine
Rechtsverletzungen begangen wurden und die von den Klägern beanstandeten
Aussagen der Beklagten durch die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG abgedeckt
sind. Aus diesem Grund wurden die Klagen abgewiesen. Es ist damit den aggressiven
Wasserkraftlobbyisten nicht gelungen ihnen missliebige Kritiker der tier-
und gewässerfeindlichen Wasserkraftanlagen in Deutschland mundtot
zu machen.
Hier ist weiterhin Aufklärung
der Bevölkerung von Nöten, da diese aus Unwissenheit glaubt,
dass Wasserkraftanlagen einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen
Energieerzeugung leisten würden. Tatsächlich ist ihr Beitrag
und damit auch zur CO2-Einsparung verschwindend gering, nämlich lediglich
knapp 1% bezogen auf den Primärenergieverbrauch (Enquete Kommission).
In Bezug der Auswirkungen auf Natur und Landschaft kommt die Uni Hohenheim
zu folgender Erkenntnis: "Die Energieausbeute und damit der wirtschaftliche
Nutzen der Wasserkraft ist darüber hinaus in Relation zu negativen
Umweltauswirkungen insgesamt zu gering, so dass - auch vor dem Hintergrund
von erheblichen Zielkonflikten mit dem Gewässerschutz einerseits und
einem sehr geringen Kohlendioxid-Einsparpotential andererseits - ein weiterer
Ausbau von kleinen Wasserkraftanlagen abzulehnen und eine Ökologisierung
bestehender Anlagen unabdingbar ist".
Jürgen
Gaul