Dieser Zeitungsartikel erschien am 21.11.2001 in einer Süddeutschen Lokalzeitung:

Tierschützer: Gemeinde Fischen umbenennen
Allgäu-Ort soll künftig "Wandern" heißen

Fischen/Stuttgart (rtr). Die Gemeinde Fischen im Allgäu soll sich nach dem Willen der Tierrechtsorganisation Peta umbenennen. Der bisherige Ortsname stehe für ein grausames Hobby und sei daher nicht länger tragbar, erklärte Harald Ullmann von Peta Deutschland gestern in Stuttgart.
Die Tierschützer legten in einem Brief an den Bürgermeister Toni Vogler zugleich einen neuen Vorschlag vor: "Wandern" als Ortsname stehe für eine positive Beschäftigung in der Freizeit. Beim Fischen litten die Tiere dagegen furchtbare Qualen.
"Wir sehen keinen Anlaß, unseren Ortsnamen zu ändern", sagte Vogler auf Anfrage. Das Dorf heiße schon seit 1791 so.
Bewohner und Besucher der Gemeinde bei Obersdorf würden mit dem Namen "ständig an ein grausames Kapitel der Tierquälerei erinnert, das schon längst in die Annalen verbannt gehöre", hieß es in der Mitteilung der Organisation.
Die durch den Einsatz der französischen Schauspielerin Brigitte Bardot für Robben bekannt gewordene Organisation "Peopöe for the Ethical Treatment of Animals" (PETA) zählt eigenen Angaben zufolge weltweit 750.000 Mitglieder, etwa 25.000 davon in Deutschland. Zuletzt hatte sich Peta mit dem Deutschen Sportfischerverband angelegt, der die Tierrechtler verklagt hat. Sie hatten argumentiert, dass das Angeln zu einer Vorrohung der Gesellschaft führe und Kinder zur Gewalt erziehen könne.

Da fällt mir nichts mehr ein! Hier ist der komplette Brief an die Gemeinde: FISCHEN.PDF

<= Und hier noch ein zweifelhafter Slogan der PETA 

Na dann: Gute Nacht !

Aus der Stuttgarter Zeitung vom 30.11.2001:
Anglerkritik ist freie Meinung. Sportfischer klagen weiter. Die Klage des Sportfischer-Verbandes gegen die Tierschutzorganisation Peta ist abgewiesen worden: Nach Ansicht des Zivilgerichts ist die Aussage, dass Angler potenzielle Gewalttäter sind, eine freie Meinungsäußerung. Die Angler wollen in Berufung gehen. Von Susanne Janssen.
Der Richter bestätigte, was er schon in der Verhandlung vor zwei Wochen gesagt hatte: "Wir sehen das als Meinungsäußerung." Dadurch genießt die Aussage der Tierschutzorganisation Peta (People for the Ethical Treatment of Animals), die ihren Hauptsitz für Deutschland in Stuttgart hat, den Schutz des Grundgesetzes für ihre Pressemitteilungen, in denen sie ein Angelprojekt mit Jugendlichen scharf kritisierte: Angeln verstärke die Empfindungslosigkeit gegenüber allem Leben und trage zur Verrohung der Gesellschaft bei, ließ die Peta damals verlauten. Für die Zivilkammer am Landgericht waren diese Äußerung noch "unterhalb der Schwelle zur Schmähkritik". Denn es ginge in den Mitteilungen der Peta nicht um den klagenden Sportfischerverband, der seine Mitglieder in Misskredit gebracht sah, sondern um das Angeln allgemein, hatte der Richter in der Verhandlung ausgeführt. Dagegen wollen sich die Sportfischer, die knapp 700 000 Angler aus ganz Deutschland vertreten, aber weiterhin wehren: "Wir gehen in die Berufung", kündigt Wolfgang Düver, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Sportfischer-Verbandes, an. "Als anerkannter Naturschutzverband, der nur nach Fischereirecht angelt, können wir uns doch nicht vorwerfen lassen, wir seien Mörder", erklärt Düver. Da müsse sich eigentlich jeder Anglerverband entschieden wehren. Auch das vor Jahren ergangene Urteil, dass der Satz "Soldaten sind Mörder" als freie Meinungsäußerung gilt, kritisiert der Sportfischer: "Wenn Soldaten Mörder sind, dann schicken wir also Mörder nach Afghanistan." Der Zweite Vorsitzende der Peta, Harald Ullmann, nahm das Urteil erfreut zur Kenntnis: "Wir haben aber schon damit gerechnet." Ihre Anti-Angel-Kampagne will die Peta fortsetzen - allerdings nicht speziell gegen Fischerverbände.