Kormoran-Links
& Interessantes:
- Kormoranforum
Thüringen u.a.: www.fliegenfischer-forum.de/kormor2.html
| www.fliegenfischer-forum.de/kormor3.html
- Gutachten
zur "Bestandssituation der Äsche und des Kormorans in Thüringen",
PDF: 1 MB: (Hier Klicken)
- Verein Fischschutz
contra Kormoran e.V.: www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de
- Studie "Entwicklung
der Gänsesäger in der Schweiz (im Vergleich zu Graureiher und
Kormoran)", PDF: 6,39 MB: www.111er-club.ch/fileadmin/user_upload/downloads/GansesagerClub111.pdf
- Forumdiskussion
(wieder mal): 85.88.1.69/forum/showthread.php?s=&threadid=243701
***
15.02.2006:
PM: Fischschutz contra Kormoran, FcK, ist seit einem Jahr aktiv gegen die
Freßmaschinen
In Nordrhein
Westfalen wird den Kormoranen von Artenschützern der Appetit verdorben
Der FcK ist
eine Interessengemeinschaft von Fischschützern, die den falsch verstandenen
Tierschutz anprangern.
Das Massaker
an den Fischen gipfelt gerade jetzt seinem Höhepunkt entgegen,
die Kormorane, unbeoachtet von der breiten Öffentlichkeit, fallen
in Horden über die Fische her.
Der exotische
Vogel war früher ein seltener Gast, durch die übertriebenen Schutzmaßnahmen
hat er sich unkontrolliert vermehrt. Große Vögel brauchen viel
Nahrung, etwa ein halbes Kilo täglich erbeutet jeder von ihnen; und
verletzt eine ähnlich große Menge tödlich. Tierschutz hört
meist an der Wasseroberfläche auf.
Dabei hat
die Europäische Union die Vogelschutzrichtlinien schon 1997 geändert,
der Kormoran ist aus dem Anhang I genommen worden, die massiven Bestände
machten dies nötig. Der Fischfresser ist seitdem gleichzusetzen mit
dem Reiher oder der Wasserente.
Etwa eine
Million der schwarzen Gesellen fressen und fliegen in Europa, etwa 1 Million
organisierte Angler und deren Vorstände bei den Dachverbänden
VDSF und DAV in Deutschland schauen mit offenem Mund dem Desaster tatenlos
zu.
In NRW sind
3 Fischarten nachweislich durch ca. 8000 Kormorane gefährdet: Aal,
Bachforelle und Äsche; neben Vögeln sind eben auch Fische in
der Roten Liste der bedrohten Tierarten aufgeführt. Den Fischschutz
vor den Kormoranen hat sich der FcK auf die Fahnen geschrieben und will
nicht länger warten, bis sich die schwerfälligen Fischereiverbände
bewegen.
Den "Frischekick"
zur Belebung der trägen Masse verabreicht die Vorsitzende Meike Deutschmann,
die gleich zu Beginn seines Amts den Umweltminister Eckhard Uhlenberg über
die katastrophale Lage informierte. Der größte Erfolg des FcK
ist bisher der Anteil am Zustandekommen der neuen Kormoran-Verordnung für
NRW. Dieser bisherige Entwurf wird demnächst zum Beschluß im
Düsseldorfer Landtag eingebracht, eine dringend notwendige Reform
zum Schutz der Fische. Das FcK Mitglied und Landtagsabgeordneter Bodo Löttgen
(CDU) hatte für die kurzen Wege zum Ministerium gesorgt.
Durch etliche
Presseberichte und die Präsenz in Hörfunk und TV hat die Vorsitzende
die bisherige einseitige Meinung mit Aufkärung zugunsten des Fischartenschutzes
revidiert. Ohne den PC-Einsatz könnten die Mitglieder, Befürworter
und Gewässerinteressierten nicht so schnell über die aktuellsten
Information verfügen, der FcK arbeitet von NRW aus für Gesamtdeutschland
und über die Grenzen hinaus. Der entfernteste Mitarbeiter ist ein
Schweizer und sitzt in Brasilien, der Experte für Fischerei- und Jagdrecht
berät und recherchiert Gesetzestexte von Bayern aus. Bemerkenswert
ist die Kommunikationsebene per E-Mail allemal: denn die Kormoranproblematik
ist Ländersache und jedes Land entscheidet bisher unterschiedlich
für den Fischartenschutz. Der FcK kann zu fast jedem Bundesland auf
einen Fachmann verweisen.
Die Fischschützer
haben seit Herbst, dem Eintreffen der Kormorane, viele Zuschriften zu beantworten,
erst im Frühjahr ziehen die meisten Vögel wieder ab. Was übrig
bleibt, sind weggebrochene Alterspyramiden bei den Fischarten, frustrierte
Angler und dumme Ausreden bei den Verantwortlichen.
Zum ersten
Geburtstag hat der junge Verein enormen Zuspruch erhalten, insbesondere
aus Kreisen derer, die den Schutzgedanken nicht nur auf eine Gattung, z.B.
die Vögel konzentriert, sondern eine Steuerung in unserer Kulturlandschaft
für unerläßlich hält. Der Traum, dass sich in der
Natur alles von selbst reguliert, dürfte auf lange Zeit ausgeträumt
sein. Alles Gute zum Geburtstag, FcK! Wer sich informieren möchte:
www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de
| info@fischschutz-contra-kormoran-ev.de
***
16.02.2006:
Horrorszenario an der Ahr wird täglich schlimmer !
Liebe Freunde
der Ahr und der Wanderfische,
die Kormorankolonie
auf der Insel Hammerstein, zwischen Brohl und Andernach, von wo aus die
Kormorane, täglich zur Jagd an die Ahr ausschwärmen, war heute
Nachmittag ziemlich verlassen, nur ein paar vereinzelte Kormorane hielten
sich dort, in den weiß verkoteten Bäumen auf. Eine halbe Stunde
später wusste ich warum. Der GAU (Grösster Anzunehmender Unfall)
für die Ahr ist nun perfekt. Über 50 Kormorane konnte ich heute,
am 15. Februar 2006, gegen 16,30 Uhr wieder im Langfigtal zählen und
fotografieren. Die Kormorane richten nun schon seit Anfang November 2005,
in täglich nachgewiesenen Stückzahlen zwischen 30 und 70 Kormoranen,
massive Schäden am Fischbestand in der Ahr an, die mit Geld nicht
wieder gut zu machen sind. Viele Rote Liste Fischarten werden tagtäglich
immer weiter dezimiert, und an der Rand der Ausrottung getrieben, nur weil
unsere Politiker nicht in der Lage sind, eine vernünftige Regelung,
zur Reduzierung der schon lange nicht mehr vom Aussterben bedrohten Kormorane,
und zum Schutz der einheimischen Fische in der Ahr zu finden.
Mir reicht
es jedenfalls !
Dieses Jahr
verzichte ich freiwillig auf den Angelschein für die Ahr, denn ich
sehe es nicht ein, mein Geld länger für überteuertes "Vogelfutter"
den gefrässigen Kormoranen in den Hals zu werfen. Denn schließlich
bezahlen alle Angler mit ihrem Mitgliedsbeitrag den gesamten Fischbesatz
für die Ahr, und hegen und pflegen diesen. Wenn die Vogelschützer
"Ihre" Kormorane so schützenswert finden, dann sollen sie bitte auch
das Futter in Form von frischen Fischen für die Ahr bezahlen und einsetzen.
Bei "nur" 50 Kormoranen sind das etwa 750 Kilo Fisch jeden Monat,
die in den schwarzen Hälsen verschwinden, und als weisser, stark ätzender
Kot in den Bäumen enden. Bisher habe ich jedenfalls noch von keinem
Vogelschützer gehört, der sich an den Kosten für den Fischbesatz
der Ahr, auch nur mit einem einzigen Cent beteiligt hat, aber vielleicht
ändert sich das ja jetzt grundlegend.
mit freundlichen
Grüssen aus der Eifel, Ralf Ropertz, Lachswart & Fischereiaufseher
..
..
..
Kormoranschlafbäume
Hammerstein
***
Leserbrief,
Betr.: Gefräßiges Federvieh bedroht Fischbestände (Main-Spessart
vom 17. 02. 2006)
Kritisch zu
den Abschüssen von Kormoranen äußert sich Herr Staab, der
Bezirksgeschäftsstellenleiter des LBV Unterfranken. Wie vielen Vogelschützern
ist offenbar auch Herrn Staab der Blick verstellt für alle Tierarten,
die nicht zu den Vögeln zählen. Das Problem Kormoran drückt
die Fischerei seit mehr als 10 Jahren. Viel zu lang wurde verkannt, dass
es in unserer Kulturlandschaft ohne Regulierung einfach nicht mehr geht.
Beispiel für eine bessere Einsicht ist der Schutz des Waldes vor dem
Wild. Erst in den letzten Jahren ist die Einsicht gereift, dass zum Schutz
- auch der Fische - etwas geschehen muss. Ende Dezember 2005 hat die Regierung
des Freistaates Bayern einen Beschluss gefasst unter dem Titel "Unkontrollierte
Gänsesäger- und Kormoranpopulation" gefasst. Ein Lichblick, nachdem
inzwischen 80% der hier vorkommenden Fischarten auf Bayerns Roter Liste
stehen. Anders der Kormoran der wegen seiner günstigen Bestandsentwicklung
bereits 1997 aus Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie genommen wurde.
Herr Staab bezeichnet die Bejagung als unsinnig und meint: "Wenn man einen
Kormoran abschießt und 20 Vögel davonfliegen, verbrauchen diese
sehr viel Energie und fressen noch mehr Fische. Der Schuss geht also nach
hinten los". Falsch gedacht, Herr Staab. Bei einer mittleren Lebenserwartung
eines Kormorans von etwa 12 Jahren würde der Vogel - sagen wir er
sei 2 Jahre alt geworden, als ihn sein Schicksal ereilte - noch 10 Jahre
lang pro Tag ca. 500 g Fisch fressen und zusätzlich eine nicht unerhebliche
Menge tödlich verletzen. Dagegen ist der erhöhte Mehrverbrauch
der 20 Vögel vergleichsweise zu vernachlässigen. *Das* ist der
Schuss, der nach hinten los ging. Kurt Dietl
***
Weiterer
Leserbrief, Betr.: Gefräßiges Federvieh bedroht Fischbestände
(Main-Spessart vom 17. 02. 2006)
Sehr geehrte
Damen und Herren, leider habe ich erst jetzt ihren Artikel gelesen, möchte
mich aber auf Grund der Aktualität doch noch dazu äussern.
Die Artenschutzproblematik
ist in der Tat eine recht weitgreifende Angelegenheit. In unserer heutigen
Kulturlandschaft kommt es schnell zu Über- oder Unterbeständen
einzelner Arten.
Dies ist nun
seit einigen Jahren auch der Fall bei den Fischen in unseren Gewässern.
Insbesondere Salmoniden sind gefährdet. Die früher weite verbreitete
Äsche ist trotz stetig besserer Wasserqualität nicht auf einem
auch nur annähernd gesund zu bezeichnedem Stand. In manchen Gewässern
ist ihr Fortbestand sogar gänzlich gefährdet.
Ähnlich
verhält es sich mit der Bachforelle, ganz zu Schweigen von den aufwendigen
Maßnahmen zur Widereinbürgerung des Lachses.
Neben Gewässerverbauungen
und Umweltfrevel, gegen die sich die erste Reihe der Naturnutze schon seit
Jahren, auch mit Teilerfolgen wehren, kommt nun das Problem des Kormoran
Überbestandes hinzu. Perfide an der Situation ist, dass genau die
Maßnahmen der Gewässerschützer wie Renaturierung, Kläranlagenkontrollen
und Beseitigung von Verbauungen zu einer guten bis hervorragenden Futtersituation
für auf Fische spezialisierte Prädatoren sorgte. Durch bis dato
nicht eindeutig geklärte Ursachen ist nun dem Küstenvogel Kormoran
gelungen bis in den Alpenraum vorzustoßen und sich dabei exorbitant
zu vermehren. Der vor einigen Jahren noch zu Recht geschützte Vogel
hat sich vermehrt wie das schon sprichwörtliche Karnickel.
Dies geschah
und geschieht meist vollkommen unbeobachtet, da sich der Vogel tagsüber
auf seine Nistbäume zurückzieht. Jagen tut er meist zu frühester
Morgenstunde. Dabei verwendet er an der Küste entwickelte Gruppenjagdtaktiken
mit tödlicher Präzision.
Diejenigen
die diesen Missstand bemerken sind meist die Angler, weil wer sonst geht
ans Wasser und sieht zudem was unter der Oberfläche so passiert. Die
Ausgangssituation des Anglers ist eine recht schwierige, da man ihm naiv
und leicht kokett Futterneid unterstellt. Solch eine Meinung kann nur entstehen
wenn man nicht weiß welch Mühen das Gros der Petrijünger
in die Erhaltung des Naherholungsraumes „Wasser“ steckt. Es ist also an
der Zeit sich mit der Problematik ernsthaft und vor allem auf schnellen
Wege auseinander zu setzen. Den Angler sollten die sogenannten Naturschutzverbände,
allen voran der NaBu wirklich einmal als Partner beim Naturschutz sehen.
Naturschutz sollte nicht an der Wasseroberfläche halt machen. Wir
sind kurz davor einige wichtige Arten unseres Raumes zu verlieren. Unsere
nächste Generation wird die Eifeler Bachforelle dann nur noch im Naturkundemuseum
bewundern können. Es ist jetzt schon eine Rarität. Ganz zu Schweigen
von der Äsche.
Wer sich in
der Tiefe mit der Thematik beschäftigt muss erkennen dass es ohne
Fische keine Angler, aber ohne Angler keine Fische gibt - und dann erst
recht keine Kormorane oder Fischreiher. Schon gar keinen Eisvogel.
Ökosysteme funktionieren nur in der Balance. Kommt diese aus dem Ruder
muss nun mal der Mensch regulierend eingreifen. Jede andere Sichtweise
mag romantisch erscheinen ist aber leider utopisch und weltfremd. Mit freundlichen
Grüßen, Thomas Züllich
***
19.02.2006:
Kormorane - Rügen: Der schlimmste Fall ist eingetreten!
Unter dem
totaufgefundenen Wildgeflügel auf Rügen wurden auch Kormorane
mit dem Vogelgrippe Virus H5N1 positiv getestet. Behörden und Verantwortliche
sollten sich jetzt einschalten, den Kormoran in die zu untersuchende Zugvogelgruppe
einzubeziehen. Bisher können infizierte Kormorane völlig unentdeckt
in Deutschland bleiben, denn nach Fachauskunft steht der Kormoran nicht
auf der zu untersuchenden Liste von Vögeln. Der Grund ist: der Kormoran
hat keinen direkten Kontakt zu Hausvögeln und Menschen. Die Kriterien
zur Untersuchung sollten sich schnellstens ändern. Der Kormoran war
bisher ein Garant für leere Gewässer und nachhaltige Schäden
bei den Fischen nach dem Winter, jetzt kann er auch für uns gefährlich
werden - werden die Verantwortlichen erst dann wach, wenn der "worst
case" eintrifft? (Absender: www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de)
***
22.02.2006:
P R E S S E M E L D U N G des Fischschutz contra Kormoran e.V.
Kormorane
eine Gefahr für Artenschutz und Gesundheit?
Der scheue
Taucher mutiert zum Medienheld des Horrors
Früher
waren Kormorane für Berufsfischer, Teichwirte und Angler nur ein Ärgernis,
jetzt sind sie durch überzogenen Schutz zu einer Gefahr geworden.
Im Herbst und Frühjahr kommen die Zugvögel an die eisfreien Binnengewässer
und dezimieren die Bestände gefährdeter Arten bis zum Zusammenbruch.
Inzwischen haben sie weit im Hinterland auch Brutkolonien gegründet.
In den frühen
Morgenstunden gehen die geschickten Taucher auf die Jagd, meist völlig
unbeobachtet erbeuten die Vögel ca. 500 g Fisch am Tag. Fische, die
dem scharfen, vorne zum Haken geformten Schnabel entkommen - etwa 30 %
seines Nahrungsbedarfs -, verenden langsam und qualvoll. Die Schäden,
die durch die leidigen Wintergäste entstehen sind enorm: durch den
immer wiederkehrenden starken Fraßdruck der Kormorane sind "Rote
Liste Fischarten" inzwischen akut existenzgefährdet, die natürliche
Fortpflanzung der wenigen überlebenden in einem Gewässer reicht
zur Bestandserhaltung nicht mehr aus, die Generationenfolge bricht ab.
Waren es noch 1975 nur etwa 35.000 Vögel gibt es inzwischen davon
über 1 Million der
schwarzen
Fischliebhaber in Europa. Die Vögel decken bei ihren 2-x jährlichen
Durchzügen ihren Nahrungsbedarf in unseren Gewässern. Und
damit beginnt ein weiteres Problem: der ätzende weiße
Kot der Kormorane läßt ihre Rastbäume, wertvoller Bestandteil
jedes Auwaldbiotops absterben. Aus aktueller Perspektive sind die Kormorane
auch ein seuchenhygienischer Risikofaktor: 60 % der Kormorane sind, durch
die enorme Übervölkerung ihrer Kolonien - Bestandszunahme in
nur 25 Jahren um 2000 % - von Parasiten befallen. Durch die lange Vogelzug-Reise
und Nahrungsmangel , sind geschwächte Tiere dann besonders Infektionsanfällig.
Daß man an der Küste in den letzten Tagen nur wenige mit H5N1
infizierte Kormorange gefunden hat ist leicht erklärbar - die schwarzen
Kadaver werden kaum entdeckt und die großen Schwärme kommen
erst noch. Bisher gibt es keine Erkenntnisse über infizierte
Kormorane im Binnenland, denn es gilt:die Anordnungen der Binnen-Bundesländer
sehen (noch) nicht vor, daß tot aufgefundene Kormorane auf diese
Virusinfektion hin zu untersuchen sind. Das sollte sich ändern, denn
jeder Spaziergänger mit einem Herz für Tiere könnte einen
Kormoran finden, den er für verletzt hält - bei dem Kontakt über
die Atemwege ist die Ansteckung gegeben. Die Risiken für die Nutzgeflügelbestände
sind bekannt.
Vorsicht ist
geboten, Panik fehl am Platze, diese Devise sollten wir uns vor Augen halten,
wenn Zugvögel an unseren Gewässern leblos zurückbleiben.
Die eigentliche Gefährdung durch die Kormorane vollzieht sich meist
im Stillen, unter Wasser. Die flinken Taucher werden uns ab März wieder
verlassen - einige Tausend die Stellung halten und sich im Hinterland weiter
vermehren. Hoffen wir, das ihre Visitenkarte sich nur auf zerstörte
Fischfauna beschränkt hat. Für den kommenden Herbst sollten sich
die Behörden besser vorbereitet haben: diese Gefahr für akut
gefährdete Fischbestände, Nutzgeflügel und unsere Gesundheit
kann alljährlich wiederkehrend aus der Luft kommen wenn wir nicht
durch ein koordiniertes europweites UND effizientes regionales Bestandsmangement
regulierend in die Bestände und deren unkontrollierte Massenvermehrung
eingreifen.
***
15.02.2006:
Kleine
Anfrage einiger Abgeordneter an die Bundesregierung bzgl. Schäden
in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch
Kormorane, , PDF: 67 KB: (Hier
Klicken)
***
20.03.2006:
Antwort
der Bundesregierung auf die kleine Anfrage einiger Abgeordneter an die
Bundesregierung bzgl. Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft
und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane, , PDF: 169 KB: (Hier
Klicken)
***
12.04.2006:
Kormorane
auch in Südsachsen: Sehr geehrter Herr Müller, mit Interesse
verfolge ich seit einiger Zeit das Geschehen in Thüringen bezüglich
Kormoran. Leider sind auch wir seit 2002 betroffen und unsere Äschenvorkommen
schmelzen auch dahin wie Schnee in der Sonne. Unser Verein sieht sich im
RP Chemnitz als Initiator einer Kampagne gegen die vorherrschende Praxis
der Verharmlosung der Schäden durch den Kormoran. Seit dem 14.02.2005
gibt es einen Erlass in Sachsen, der Vergrämungsabschüsse erlaubt.
Dieses Jahr sind auch etliche Kormorane geschossen worden, wir sind jetzt
endlich soweit, dass auch in Sachsen eine Kormoranverordnung in Planung
ist. Leider gibt es da aber auch die Antwort der Bundesregierung zum Kormoran,
bzw. nach Sicht des BfN hat gefälligst alles beim Alten zu bleiben.
Wir haben deshalb ein Schreiben an Bundesminister Gabriel verfasst und
auch an uns bekannte Vereine weitergegeben, mit der Bitte, sich dem anzuschließen.
Wir sind uns sicher einig in der Meinung, nur auf europäischer Ebene
kann der Kormoran wirksam reguliert werden und dazu bedarf es des Druckes
aus Berlin auf Brüssel. Den müssen wir mit aufbauen helfen. Ich
hänge unser Schreiben an, vielleicht bietet ihr es zum Runterladen
an oder verweist auf meine Mailadresse. In der Hoffnung, die Situation
zum Besseren ändern zu können. Jochen Hofmann vom Angelverein
Wittgensdorf e.V. . Anm. d. Redaktion: Hier ist das Schreiben - bitte rege
beteiligen: WORD Datei (23 KB) (Hier
Klicken)
***
02.05.2006:
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, welcher Verbandjurist will das
Regensburger VG-, Münchner VGH- und Dresdener VG-Urteil aufgrund dieser
Rechtsauslegung knacken? Ich wünsche viel Glück dabei. Die Einfügungen
in § 42 sind Wunschvorstellungen, aber für die Argumentation
gegen die Urteile in § 43 bestenfalls und möglicherweise hilfreich.
§
42 Vorschriften für besonders geschützte
und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1)
Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten (der
Kormoran ist keine besonders geschützte Art)
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen,
Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile
oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen,
auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten,
3.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten*
(hier liegt das Problem! Der Kormoran ist
zwar nicht mehr auf Anhang I als streng, bzw. besonders geschützte
Art der EU-VSRL aufgeführt, aber: er ist eine "europäische Vogelart"
)
an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen,
Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,
* genau hier
könnte und müsste der Bundesgesetzgeber eingriefen: wenn er an
dieser (und allen damit unmittelbar verbundenen) Stellen im Gesetzestext
anfügen würde: "und der europäischen Arten auf Anhang
I der EU-VSRL"
4.
Standorte wild lebender Pflanzen der streng geschützten Arten (der
Kormoran ist keine streng geschützte Art)
durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen der Pflanzen oder ähnliche
Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
§
43 Ausnahmen
(8)
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können im Einzelfall
weitere Ausnahmen von den Verboten des § 42 zulassen, soweit dies
1.
zur Abwendung erheblicher land-, forst-,
fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher
Schäden,
Hier liegen
das Regensburger und das Dresdener Kormoranurteil falsch: sie stellen auf
sonstige gemeinwirtschaftliche Schäden für "einen gesamten Wirtschaftszweig"
ab und ignorieren, daß vor Passage "oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher"
für sich eigenständig im Sinn steht: "erheblicher fischereiwirtschaftlicher"
> und das betrifft deshalb hier wohl den Einzelbetrieb oder das Recht des
Einzelnen (> dessen grundgesetzliche Eigentumsgarantie im Rahmen der Sozialfplichtigkeitsgrenze)
und nicht die gesamte Gemeinwirtschaft (das wäre nur anwendbar
für "sonstige gemeinwirtschaftliche" Schäden!)
2.
zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt (*
hier haben die Regensburger Kläger nicht klar genug den Aspekt des
Artenschuztes betont und versäumt, darauf hinzweisen, daß sie
per Artikel 1 (2) Bay. FiG gesetzlich verpflichtet sind durch Hege ~ nachhaltige
Bewirtschaftung einen in Artenspektrum und Bestandsdichte gewässertypischen
Fischbestand zu erhalten. Daran sind sie durch Verweigerung der Ausnahmegenehmigung
nach § 43 (8) 1. und 2. gehindert.) oder
3.
für Zwecke der Forschung, Lehre oder
Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende
Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen
Vermehrung. Hier
können alle einhaken die ein (öffentlich gefördertes) Wiederansiedlungsprogramm
betreiben das durch den Kormoranfraßdruck gefährdet würde,
ebenso könnten alle Satzfischzuchtbetriebe sich (mit gewisser Unsicherheit)
auf die Passage "künstliche Vermehrung" berufen.
erforderlich
ist. Das Bundesamt für Naturschutz kann im Falle des Verbringens aus
Drittländern im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des
§ 42 zulassen, um unter kontrollierten Bedingungen eine vernünftige
Nutzung von Tieren und Pflanzen bestimmter Arten im Sinne des § 10
Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b sowie für gezüchtete und künstlich
vermehrte Tiere oder Pflanzen dieser Arten zu ermöglichen. Ausnahmen
nach den Sätzen 1 und 2 dürfen nur zugelassen werden, soweit
der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art dadurch
nicht nachteilig beeinflusst wird, Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG
und Artikel 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG beachtet sind und
Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5, sonstige Belange
des Artenschutzes oder Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzübereinkommen
nicht entgegenstehen. Die Landesregierungen können die Ausnahmen nach
Satz 1 allgemein durch Rechtsverordnung zulassen, soweit es sich nicht
um Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten handelt. Die Landesregierungen
können die Befugnis nach Satz 3 durch Rechtsverordnung auf andere
Landesbehörden übertragen.
§
44 Zuständigkeiten
(1)
Vollzugsbehörden im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 und des Artikels IX des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
sind
1.
das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit für den Verkehr mit anderen Vertragsparteien
und mit dem Sekretariat (Artikel IX Abs. 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens),
mit Ausnahme der in Nummer 2 Buchstabe a und c sowie Nummer 4 genannten
Aufgaben, und die in Artikel 12 Abs. 1, 3 und 5, den Artikeln 13 und 15
Abs. 1 und 5 und Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 genannten Aufgaben,
2.
das Bundesamt für Naturschutz
a)
für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 und 2 und des Artikels 5 Abs. 1 und 4 der
Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie von sonstigen Dokumenten im Sinne des
Artikels IX Abs. 1 Buchstabe a des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
sowie für den Verkehr mit dem Sekretariat, der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften und mit Behörden anderer Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten
im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen oder
bei der Verfolgung von Ein- und Ausfuhrverstößen sowie für
die in Artikel 15 Abs. 4 Buchstabe a und c genannten Aufgaben,
b)
für die Zulassung von Ausnahmen nach Artikel 8 Abs. 3 der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 im Falle der Einfuhr,
c)
für die Anerkennung von Betrieben, in denen im Sinne des Artikels
VII Abs. 4 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Exemplare für
Handelszwecke gezüchtet oder künstlich vermehrt werden sowie
für die Meldung des in Artikel 7 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 genannten Registrierungsverfahrens gegenüber dem Sekretariat
(Artikel IX Abs. 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens),
3.
die nach § 45 Abs. 3 bekannt gegebenen Zollstellen für die Kontrolle
des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Drittländern,
4.
die Bundeszollverwaltung für den Informationsaustausch mit dem Sekretariat
in Angelegenheiten der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität,
5. die
nach Landesrecht zuständigen Behörden für alle übrigen
Aufgaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
(2)
Wissenschaftliche Behörde im Sinne des Artikels 13 Abs. 2 der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 ist das Bundesamt für Naturschutz.
1.Es
liegt wirklich nicht an der EU, sondern daran daß im dt. Naturschutzrecht
die Vögel pauschal und ausnahmslos besonders geschützte Arten
sind - egal ob selten oder bis zur Umweltgefährdung häufig.
Das Problem
ist unser diesbezügliches anachronistisches Vogelschutzprivileg! Die
EU hat ja differenzieret zwischen Anhang I = geschützten, Anhang II
= jagdbaren und denen die weder da noch dort, sondern nur als "europäische
Art" gelistet sind -> wie mit diesen umgegangen wird ist nationales Recht!
Da läßt sich die Verantwortung nicht wegschieben !!!
2. Das
Regensburger/Münchner und neuerdings ein Dresdener Urteil muß
von den Verbänden gekippt werden -> denn wenn sich diese Rechtsmeinung
erst verfestigt, hat die Fischerei die Auseinandersetzung um das Kormoranproblem
endgültig verloren !!!
Wenn das
die Fischereiorganisationen nicht erkennen haben sie die Folgen nicht anders
verdient.
Den Preis
zahlen dann allerdings leider nicht die Naturschützer und die Fischereifunktionäre
sondern die regional aussterbenden heimischen Fischarten.
Mit freundlichem
Gruß, Kurt Dietl
***
09.05.2006:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Unter http://www.nabu.de/m05/m05_03/01077.html
beschreibt NABU seine und die Position des Landesbundes für
Vogelschutz (LVB) und des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) zum
Kormoran. Am 12. 4. 2006 habe ich dort angefragt, seit wann diese Seite
besteht und ob sich die Einstellung zum Inhalt inzwischen geändert
habe. Die Antwort kam schnell (19. 4. 2006): Seit 1998 steht die Seite,
die Position habe sich nicht geändert. Da auf der Seite Behauptungen
aufgestellt werden, die - bestätigt durch eine Reihe moderner wissenschaftlicher
Studien - längst überholt sind habe ich den Fischereiverband
Unterfranken e.V. eingeschaltet. Von dort erhielt ich eine Zusage zur Kostenübernahme
für eine Unterlassungsklage gegen NABU. Zusammen mit einem weiteren
Aktivisten in Sachen Fischartenschutz wurde die NABU-Seite inhaltlich zerpflückt
und in Form einer Synopse einem versierten Anwalt übergeben. Dessen
Antwort war ernüchternd: es handele sich bei den NABU-Aussagen um
Meinungsäußerungen, gegen die juristisch nichts zu machen sei.
Inzwischen ist umfangreiches Material an die Frau Bundeskanzlerin Merkel,
den Bundesminister Gabriel, den Ministerpräsident Stoiber und die
Staatsminister Miller und Schnappauf geschickt worden. Die Briefe samt
Anlagen sind unter http://www.fischenandersaale.de einzusehen. Im Übrigen
erging die Bitte an die Landesverbände (VDSF und DAV) in Bayern und
Sachsen, gegen die ergangenen Kormoran-Urteile Widerspruch einzulegen,
damit sich bei etwaigen weiteren Klagen für die Erlaubnis zur Vergrämung
von Prädatoren nicht auf diese Urteile berufen werden kann. Nicht
nur nach meinem Eindruck wird die Position der militanten Vogelschwächer
zunehmend schwächer. Ich bitte alle an der Zukunft Fischerei Interessierten
um entsprechendes Nachfassen bei den Verbänden.
Ich kann mich
des Eindrucks nicht erwehren, dass dort nicht mit der nötigen Härte
an dem Problem gearbeitet wird. Dieser Eindruck hat sich für mich
in einer Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen erhärtet.
Wenn jetzt nicht mit aller Kraft am Thema geblieben wird, lassen wir einen
günstigen Zeitpunkt verstreichen. Die Tatsache, dass die Vögel
zur Zeit nicht sonderlich präsent sind darf uns nicht in Sicherheit
wiegen: Der nächste Winter kommt bestimmt. Mit freundlichem Gruß
und verbunden mit der Bitte an jeden Leser dieser Zeilen, nach seinen Kräften
etwas für den Schutz unserer heimischen Fische vor Prädatoren
zu tun. Kurt Dietl
***
06.2006:
Ein
interessanter Artikel aus "Fischer & Teichwirt", Heft 06/2006:
***
***
28.07.2006:
Kormoran:
EU gibt grünes Licht
Jeder Mitgliedsstaat
der Europäischen Union kann jetzt die Maßnahmen ergreifen, die
er für die Lösung des Kormoran-Problems für erforderlich
hält.
Von Henning
Stühring | Fisch & Fang
Darauf hat
EU-Umweltkommissar Dimas in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage
im Europäischen Parlament hingewiesen. Wie die CDU-CSU-Gruppe im Europäischen
Parlament am 12. Juli 2006 berichtete, war der Agrar- und Verbraucherpolitische
Sprecher der CSU-Europagruppe, Albert Deß MdEP, der Initiator der
Anfrage.
Wie der CDU-Europaabgeordnete
Dr. Werner Langen dazu mitteilte, fallen damit bisher übliche Ausreden
der Landesregierungen in Deutschland weg, die die Vogelschutzrichtlinie
der Europäischen Union als Grund für ihre Weigerung genannt hatten,
Bewirtschaftungsmaßnahmen für Kormorane an Flussläufen
zu genehmigen. Die drastische Erhöhung des Kormoranbestandes gefährdet
in ganz Deutschland einheimische Fischbestände und führt damit
zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts in vielen Gewässern,
so Langen.
Aufforderung
zum Kormoran-Management
Langen wertete
die Antwort der EU-Kommission als deutliche Aussage und Aufforderung an
die politisch Verantwortlichen in den Mitgliedsstaaten, innerhalb ihres
Staatsgebietes in eigener Verantwortung alle erforderlichen Maßnahmen
zur Bewirtschaftung dieser überhandnehmenden Vogelart zu ergreifen.
Vor
Ort müssten die Behörden tätig werden um den Konflikt zwischen
Kormoranen und Fischereiinteressen zu lösen, anstatt sich hinter EU-Recht
zu verstecken. Die durch die Kormorane verursachten Verluste an Fischbeständen
würden zunehmend die Existenz von immer mehr Binnenfischern infrage
stellen. Auch diese Entwicklung müsse gebremst werden. Die Kommission
hat auf die Entwicklung bereits ihrerseits reagiert und bestimmte Arten
aus der Vogelschutzrichtlinie gestrichen, weil diese in ihrem Bestand nicht
mehr gefährdet seien.
Da die
Kommission den Kormoran bereits aus einzelnen Vogelschutzrichtlinien gestrichen
habe, würde der rechtliche Status des Kormorans unter der Vogelschutzrichtlinie
den Mitgliedsstaaten es bereits jetzt erlauben, innerhalb ihres Staatsgebietes
alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewirtschaftung dieser Vogelart
zu ergreifen, ohne dass der Kormoran offiziell in den Anhang II, das heißt
als generell jagdbare Art aufgenommen würde.
-pm-
***
Mittwoch,
28. Jun. 2006
SCHRIFTLICHE
ANFRAGE E-1741/06 "Kormoranproblematik - Vergrämungsmaßnahmen
in Europa"
von Rolf Berend
(PPE-DE), Albert Deß (PPE-DE), Jan Ehler (PPE-DE), Alfred Gomolka
(PPE-DE) und Heinz Kindermann (PSE)
An die
Kommission
Unabhängig
von den landesspezifischen Überlegungen und Maßnahmen zur Kormoranvergrämung
sehen wir die fachpolitische Priorität bei der abgestimmten Erarbeitung
eines international verbindlichen Managementprogramms zur Regulierung des
Kormoranbestandes. Nur so können Biotop und Artenschutz künftig
umgesetzt werden. Die seitens der EU in Auftrag gegebene Studie unterstreicht
die Notwendigkeit einer Bestandsreduzierung deutlich.
So führt
die drastische Erhöhung des Kormoranbestandes zur Verdrängung
anderer unter Schutz stehender Vogelarten (Brandseeschwalbe, Zwergseeschwalbe).
Des Weiteren
führt der derzeitige Bestand an Kormoranen zur Gefährdung einheimischer
Fischbestände und stört das ökologische Gleichgewicht in
vielen Gewässern erheblich. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden, um das Verdrängen geschützter Arten zu verhindern.
Die durch
Fraßschäden der Kormorane verursachten Verluste an Fischbeständen
gefährden zunehmend die Existenz der Binnenfischer und der Kutter-
und Küstenfischer. Um diese Existenzgefährdung abzuwenden und
dem Artenschutz gerecht zu werden, gibt es in einzelnen Bundesländern
bereits die Möglichkeit der Vergrämung der Kormorane. Leider
führen nationale Alleingänge auch in diesem Bereich nicht zu
dem gewünschten Erfolg.
Auf welche
Weise ist ein europäisches Kormoranmanagement im Hinblick auf Vergrämung
möglich?
Inwieweit
kann die Kommission ein international verbindliches Management zur Regulierung
des Kormoranbestandes erarbeiten?
Inwieweit
kann die Kommission die Unterschutzstellung des Kormorans gemäß
der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verändern?
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E-1741/06DE
- Antwort von Herrn Dimas - im Namen der Kommission (21.6.2006)
Wie alle auf
dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten wild lebenden Vogelarten fällt der
Kormoran Phalacrocorax carbo unter die allgemeinen Schutzbestimmungen der
Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild
lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) [1] , und das absichtliche
Töten oder Fangen, die absichtliche
Zerstörung von Nestern oder die Entnahme von Eiern darf
von den Mitgliedstaaten nur nach den in der
Richtlinie vorgesehenen Ausnahmebestimmungen genehmigt werden.
Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass in bestimmten Regionen
der Gemeinschaft Konflikte zwischen dem Schutz von Kormoranen und den Interessen
der Fischer bestehen. Sie hat sich mit den Mitgliedstaaten darauf geeinigt,
dass
die Möglichkeit abweichender Bestimmungen zur Vermeidung ernsthafter
Schäden an den Fischereigebieten im vollen Umfang genutzt werden kann,
wenn dies mangels anderweitiger Lösungen gerechtfertigt ist. Signifikante
Konflikte mit anderen schützenswerten Arten und Lebensräumen
sind der Kommission weniger bekannt, jedoch können die Ausnahmeregelungen
der Richtlinie auch zum Schutz von Flora und Fauna angewandt werden.
Abweichende
Bestimmungen, die auch Vergrämungsmaßnahmen vorsehen können,
werden in verschiedenen Mitgliedstaaten angewandt. Bisher liegen der Kommission
keine wissenschaftlichen Studien darüber vor, dass diese Herangehensweise
nicht funktioniert. Sie wird alle neuen Erkenntnisse, die man ihr zu diesem
Thema zukommen lässt, gemeinsam mit den zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten prüfen.
Die Vogelschutzrichtlinie
sieht keine international verbindlichen Bewirtschaftungspläne für
bestimmte Arten wie den Kormoran vor und ermächtigt die Kommission
nicht, von den Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle
der Bestände zu verlangen. Es liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat,
diejenigen
Maßnahmen zu ergreifen, die er für die Artenbewirtschaftung
und für die Lösung von auftretenden Konflikten mit Fischereiinteressen
für erforderlich hält. Unabhängig davon ermutigt die
Kommission die Mitgliedstaaten in dieser Frage zur Zusammenarbeit und hat
schon mehrfach im "ORNIS-Ausschuss", dem gemäß Artikel 16 der
Richtlinie eingerichteten Ausschuss zur Anpassung der Richtlinie an den
wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, Diskussionen hierzu angeregt.
Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass die internationale Zusammenarbeit
zwischen den Staaten mit dem Ziel konkreter Abhilfemaßnahmen weiter
ausgebaut werden muss.
Die Gemeinschaft
unterstützt auch gemeinsame multinationale Forschungsprojekte zur
europaweiten Verringerung der Konflikte zwischen Kormoranen und Fischereiinteressen.
Das abgeschlossene Projekt Redcafe [2] zeigt die Dynamik und Komplexität
dieses Problems nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus sozialer,
kultureller und wirtschaftlicher Sicht. Diese Arbeit wird nunmehr in einem
neuen Projekt mit dem Namen Intercafe [3] weiterentwickelt.
Die Kommission
hat die kontinentale Unterart des Kormorans Phalacrocorax carbo sinensis
bereits aus dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gestrichen, da diese
Unterart in der EU nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet ist. Die
Kommission hält zum jetzigen Zeitpunkt weitere Änderungen des
Schutzstatus dieser Art nach der Richtlinie nicht für notwendig. Die
Aufnahme der Art Phalacrocorax carbo in den Anhang II zur Vogelschutzrichtlinie,
d.h. als jagdbare Art, hält die Kommission nicht für eine angemessene
Herangehensweise, um den Konflikt zwischen Koromoranen und Fischereiinteressen
zu lösen.
Der rechtliche
Status des Kormorans unter der Vogelschutzrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten
bereits jetzt, innerhalb ihres Staatsgebiets alle erforderlichen Maßnahmen
zur Bewirtschaftung dieser Vogelart zu ergreifen.
***
Im August
2006:
Hier finden
sie die neue Kormoranverordnung
für NRW als PDF-Datei (Hier
Klicken, 108 KB)
***
Im Oktober
2006:
Weitere
Kormoran-Beiträge und Infos:
- Kormorankolonie
bei Niederhof in Mecklemburg-Vorpommern (Hier
Klicken)
- Stralsund:
Fachtagung "Kormoran" beendet - Naturschutz und Fischereiwirtschaft wollen
wissenschaftliche Daten zum Kormoran verbessern (Hier
Klicken)
***
Oktober
2006: heute im Bundestag - 31.10.2006
Liberale:
Neuansiedlung von Kormoran-Kolonien verhindern - Ernährung und Landwirtschaft/Antrag
Berlin: (hib/ANK)
Die Bundesregierung soll dem Fischartenschutz den gleichen Stellenwert
einräumen wie dem Vogelschutz, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag
(16/3098). Unter anderem verlangen die Liberalen, dass die Neuansiedlung
und Neugründung von Kormoran-Kolonien verhindert werde. Die Regierung
müsse sich für ein europaweites Kormoran-Management mit dem Ziel
einer Bestandsregulierung einsetzen. Der Kormoran habe sich in den letzten
Jahrzehnten massiv vermehrt und bedrohe nun neben der gesamten Fischfauna
auch die wirtschaftliche Existenz von Berufs- und Angelfischern an natürlichen
Gewässern. Durch die Kormorane ergebe sich ein jährlicher Verlust
an Fischen von mehr als 20.000 Tonnen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung
der fischereilichen Nutzung der Gewässer führe.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_324/03
---
Ausdruck aus
dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag,
2006
***
Anmerkung
der Redaktion: Alle vormals hier stehenden Beiträge von Leopold Mayer
wurden auf dessen Verlangen am 09.08.2007 entfernt.
***
Dezember
2007:
...hier noch
weitere Infos "neueren" Datums, diesmal vom Regierungspräsidium Freiburg.
Insbesondere die Ausführungen von Herrn Jan Baer (FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE
DES
LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG) scheinen sehr bemerkenswert. (Daten gesammelt
und übermittelt von Hartmut Proksch)
Absolut top
ist das Gutachten von Dipl.-Fischereiing. Jens Görlach, öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fischereiwesen,
zum Einfluß des Kormorans auf den Fischbestand der Ilm vom 28.11.2006:
http://www.anglertreff-thueringen.de/pdf/gailm06.pdf
Ein tolles
"Schmankerl" findet sich auf der Seite des NABU Schleswig-Holstein:
http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_05/04625.html
Unter "Kurz
und bündig: Kritikpunkte des NABU"
In der Darstellung
werden Fische als Beute des Kormorans eingestellt, deren kommerzielle Verwertung
auf Grund der geringen, vom Kormoran bevorzugten Größen unrealistisch
ist: Kein Fischer erzielt Erlöse etwa für kleine Aale weit
unterhalb der Verkaufsgrößenschwelle, der jedoch von Kormoranen
bevorzugt gefressenen Größenklasse.
Sehr schön,
daß die Kormoran "etwa" nur kleine Aale fressen. Besonders
vor dem Hintergrund, daß sie dann Stückzahlmäßig
umso mehr verzehren. Das war´s dann mit der Abwanderung in die Sargasso-See
zum Laichgeschäft. Die "bevorzugt gefressene Größenklasse"
betrifft eine Fischart, die akut gefährdet ist......da hat aber eine(r)
beim NABU gepennt.....denke mal, daß die dieses Statement sofort
entfernen würden, wenn Sie wüßten......
Hier noch die
Info, daß am Bodensee ein "Tatort" Krimi gedreht wird/wurde mit dem
vielsagenden Titel "Der Kormoran-Krieg". Oder vielleicht doch gut ?
Ja, wenn da nicht ein Fischer einen Naturschützer.........jedenfalls
ist zu hoffen, daß die Problematik ins Licht der Öffentlichkeit
rückt und die Dramatik offenbart wird. Hoffentlich nicht auf Kosten
der Kormorangegner. Ausstrahlung wohl leider (?) erst 2008.
Der Kormoran-Krieg
- http://www.tatort-fundus.de/web/index.php?id=5924
Vom 26. Juni
bis 26. Juli dreht die Maran-Filmproduktion für den SWR in Konstanz
und Umgebung einen neuen "Der Kormoran-TATORT". Klara Blum und Kai
Perlmann ermitteln zwischen Naturschützern und Fischern, die
sich nicht immer grün sind.
http://www.maranfilm.de/home/news_detail.asp?Id=149
Ein Brand
im Schilfgürtel des Bodensees, ein heftiger Streit zwischen Naturschützern
und Fischern - und schließlich ein ermordeter Biologe: Im neuen "Tatort:
Der Kormoran-Krieg" der vom SWR in Zusammenarbeit mit Maran Film vom 26.
Juni bis voraussichtlich 26. Juli 2007 in Konstanz und Umgebung gedreht
wird, müssen Kommissarin Klara Blum (Eva Mattes) und ihr Assistent
Kai Perlmann (Sebastian Bezzel) vielfältigen Spuren nachgehen, um
den Mordfall zu klären: Da ist zum einen die erbitterte Fehde zwischen
dem toten Umweltschützer Conrad Kettler (Christian Koerner) und den
Bodenseefischern, die sich durch die Arbeit des Biologen in ihrer Existenz
bedroht sahen. Zum anderen hatte auch Kettler selber Geheimnisse, die zu
seinem gewaltsamen Tod geführt haben könnten...
http://www.suedkurier.de/region/konstanz/kreis/art2974,2694187
Das Schilf
bei der Reichenau in Flammen; ein Fischer ruft einem Kormoran-Schützer
zu: "Ihr gehört hier genauso wenig hin wie die Vögel"; ein Naturschützer,
der ihm dafür die Nase blutig schlägt: Der Südwestrundfunk
inszenierte am Samstag auf einer Gewerbebrachfläche auf dem Reichenauer
Festland einen heißen "Kormorankrieg" für den Tatort.
Die beiden
Autoren des Drehbuches, darunter der auf der Höri aufgewachsene Mathias
Dinter, greifen für die neue Folge des Bodensee-Krimis ein auch in
der Wirklichkeit brisantes Thema auf: Berufsfischer fürchten Kormorane
als Konkurrenz, während Naturschützer Abschuss und Verscheuchen
der Vögel ablehnen. Die Tatort-Dreharbeiten werden noch laufen, da
wird das Regierungspräsidium Freiburg diesen Monat erneut über
eine Abschusserlaubnis auch am Untersee entscheiden.
Berufsfischer
Norbert Knöpfler aus Langenargen, Sprecher der württembergischen
Kollegen am Bodensee, sagt: "Die fressen einen Haufen Fische weg." Zudem
machten die Vögel die Netze kaputt, wenn sie Fische aus ihnen rissen.
Die Zahl der Kormorane steige. "Das Thema ist nicht kleiner geworden",
betont er. Anders sieht das der Landesreferent für Artenschutz beim
Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Martin Klatt. Nicht der Kormoran, sondern
nährstoffarmes Wasser sei Schuld an weniger Fischen im See. Der Bestand
der Kormorane werde sich natürlich regulieren. Besonders wehrt sich
Klatt dagegen, Tiere in der Brutzeit zu jagen, um die Nester am Untersee
von 100 auf 30 zu reduzieren.
Eben solch
ein Szenario haben die Tatort-Macher für ihren Film gewählt:
Fischer zünden Schilf an, um die Brut der Vögel zu vernichten.
Nach dem Streit mit ihnen wird der Naturschützer ermordet aufgefunden.
Tatort-Kommissarin Klara Blum (gespielt von Eva Mattes) ermittelt. Regisseur
Jürgen Bretzinger setzt den Fall noch bis 25. Juli in Szene, gesendet
wird er 2008. Bretzinger ist für die Grünen Stadtrat in Ravensburg,
doch versichert: Die Fischer würden am Ende nicht als Verlierer dastehen.
Er habe Verständnis für beide Seiten und esse gerne Fisch.
Autor Mathias
Dinter verspricht ebenfalls überraschende Wendungen. Der Fall liege
schließlich ganz anders. Der 38-Jährige lebt heute in Köln,
besucht aber oft seine Eltern in der Region. Er habe bewusst ein Thema
gewählt, das etwas über die Bodenseegegend erzähle, berichtet
er. Für das Filmteam sind manche seiner Ideen harte Arbeit, etwa der
Großbrand im Schilf. Vor Monaten nahm der SWR Kontakt zu Naturschützern
auf, um einen verträglichen Platz zu finden. Die Entscheidung fiel
auf die Brachfläche zwischen Bahnlinie und B33 auf dem Reichenauer
Festland am Rande des Schilfgebietes. Das Brachland wurde Wochen nicht
gemäht. Echtes Feuer gab es aber nicht. Die Feuerwehr rückte
nur als Kulisse an. Die Flammen werden am Computer einkopiert.
Frank van
Bebber
Hoffentlich
geht das nicht daneben...
Und dann ist
da noch das Fischerspiel zum kostenlosen Download, erinnert an Moorhuhn......bloß
eben mit Kormoranen.....
http://www.suedkurier.de/freizeit/fischer/art115620,2699209
Regierungspräsidium
erteilt Ausnahmegenehmigung als Allgemeinverfügung unter strengen
Auflagen
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1226948/index.html
Weitere
Hintergrundinformationen zur Kormoranvergrämung
Ichthyologisch
ist der Rhein zwischen dem Wehr in Märkt und Breisach ein ganz besonderes
hochwertiger Abschnitt: Durch seine eigenständige Entwicklung ohne
Schifffahrt und Siedlungsdruck hat er schützenswerte Besonderheiten
bewahrt: Der Strömer, ein Kleinfisch mit einer eigenen Unterart nördlich
der Alpen hat sein Hauptverbreitungsgebiet in Baden-Württemberg und
auch hier im Rhein ein Restvorkommen. Die Äsche ist aufgrund Ihrer
Lebensweise im freien Wasser besonders von dem Schwimmjäger Kormoran
betroffen. Der Gewässerabschnitt wurde von der Internationalen Kommission
zum Schutze des Rheins als Wiedereinbürgerungsgewässer für
die Wanderfische eingestuft, weil die dortigen Reststrukturen eine Fortpflanzung
besonders des Lachses erlauben. Die ins Meer abwandernden Junglachse sind
leichte Beute des Kormorans. Auch weitere Flussfische wie die Nase und
die Barbe haben dort Bedeutung, die Artenvielfalt unter den Fischen ist
besonders ausgeprägt. Aus allen diesen Gründen ist der Abschnitt
als "fischökologisch bedeutendes Gewässer" und im Rahmen der
EU als FFH-Gebiet besonders auch für die Fische ausgewiesen.
Der Kormoran,
ausschließlich ein Fischfresser, greift tief in die Fischbestände
ein. Das Fehlen der mittleren Größenklassen etwa zwischen 10
und 35 cm besonders bei den im Freiwasser vorkommenden Fischartenein ist
ein typisches Anzeichen für den Fraßdruck des Kormorans. So
wurde dieses so genannte "Prädationsloch" mittlerweile von verschiedenen
Untersuchern unabhängig voneinander mehrfach nachgewiesen. Dass die
größeren Fische, die nicht mehr in den Schnabel des Kormorans
passen, oder die wenigen noch nachweisbaren Exemplare der mittleren Größenklassen,
die sich zwischen Totholzresten zu verstecken suchen, häufig Schnabelverletzungen
aufweisen, ist ebenfalls dokumentiert. Es ist zu befürchten, dass
von diesen ein Großteil ihren Verletzungen erliegt.
Der Artenschutz
ist eine öffentliche Aufgabe. Ebenso wie das Regierungspräsidium
diesen Auftrag z. B. für die Vögel wahrnimmt, ist es gleichermaßen
auch dem Schutz der Fischbestände verpflichtet. Dieser öffentlichen
Aufgabe stellt sich das Regierungspräsidium durch den Erlass einer
Allgemeinverfügung, wobei es sich der Komplexität der Aufgabe
bewusst ist.
Im Vorfeld
zu dieser Entscheidung wurden die von dem Thema betroffenen Verbände
angehört. Das Regierungspräsidium hat konstruktive Anregungen
in der Entscheidung berücksichtigt. Das Grundlagenwissen um die Fisch-
und Vogelbestände wächst aufgrund des öffentlichen Interesses
an Gewässern und der fachkundigen Beobachter von privater und institutioneller
Seite ständig. Daher wird auch die Entscheidung derzeit nur für
ein Jahr getroffen und weitere Entscheidungen werden jeweils neuere Erkenntnisse
berücksichtigen. Ein engerer Informationsaustausch wird auch mit der
elsässischen Seite gepflegt, auf welcher der Kormoran ebenfalls vergrämt
wird. Die neueren Dokumente zu diesem komplexen Thema sind ohne Bewertung
auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter <http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf>
abrufbar.
Kormoranvergrämung
DOKUMENTATION
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf
Durch die Möglichkeit
eines frühzeitigeren Vergrämungsbeginns wurden die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass die Kormorane in der Regel besser von Gewässern
mit empfindlichen Fischbeständen ferngehalten werden können.
Dies liegt daran, dass jetzt rechtzeitig auf Kormoraneinflüge aus
benachbarten Ländern - infolge der dort früher beginnenden Vergrämungsabschüsse
oder eines natürlicher Weise früher beginnenden Einfluges - reagiert
und damit einer Gewöhnung der Vögel an die jeweiligen Gewässer
vorgebeugt werden kann. Diese Neuregelung trägt dazu bei, den bestehenden
Fraßdruck auf die Fischbestände regional zu reduzieren. So
konnte nach Aussage der Fischereiforschungsstelle in vielen Bereichen aufgezeigt
werden, dass die Fischbestände in den betroffenen Gewässern nicht
weiter zurückgingen. Eine nachhaltige Erholung und Stabilisierung
durch Kormorane geschädigter Fisch-
bestände
ist jedoch erst im Laufe mehrerer Jahre bei konsequenter Durchführung
der erforderlichen Managementmaßnahmen am jeweiligen Gewässer
zu erwarten.
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE
DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt
Aulendorf
Betrifft:
Prädationsdruck durch Kormorane in strukturierten Gewässern
Bezug:
Ihre Anfrage vom 21.12.05
Sehr geehrter
Herr Dr. Wetzlar,
auf ihre Anfrage,
inwieweit die Struktur eines Fließgewässers (Uferbeschaffenheit,
Struktur der Sohle etc.) auf den Prädationsdruck durch Kormorane Auswirkungen
zeigt, möchte ich
Ihnen wie
folgt antworten: Ob ein Gewässer bzw. eine Fischart einem starken
Prädationsdruck durch Kormorane unterliegt, hängt nicht nur von
der jeweiligen Strukturdiversität (Ufer, Gewässersohle etc.)
ab. Auch ist eine hohe Strukturdiversität nicht gleichbedeutend mit
hohem Schutz gegen Kormoranfraß. Folgende Punkte sollen diese Aussagen
unterstreichen:
1. Je größer
bzw. breiter ein Fließgewässer ist, desto weniger entscheidend
ist für das Vorkommen der meisten Fischarten die Uferstrukturierung
(Jungwirth et al. 2003, "Angewandte Fischökologie an Fließgewässern",
Facultas-Verlag, 547 S.) und desto weniger bieten Uferstrukturen Schutz
gegen Kormorane.
2. Unabhängig
von der Gewässergröße ziehen viele (Fließgewässer-)Fischarten
zum Laichen in offene Gewässerbereiche, teilweise werden aber auch
zu anderen Zeiten bzw. während bestimmter Entwicklungsphasen offene
Flussbereiche als Lebensraum bevorzugt. Zu den Fischarten, die derartige
Verteilungsmuster erkennen lassen, zählen beispielsweise Äschen.
Daher sind laichende Äschen für Kormorane eine leichte Beute,
da sie dicht gedrängt auf ihren Laichplätzen stehen und Deckung
oder Schutz durch Uferstrukturen in den meisten Fällen nicht existieren.
Die Zeit ohne Deckung, insbesondere während der Laichzeit, kann relativ
lange sein: Äschen ziehen mehrere Wochen zu Ihren Laichplätzen
und verweilen auch dort wiederum viele Tage (Baars et al. 2001, "Die Äsche",
Neue Brehm Bücherei, 128 S.). Beobachtung aus dem (gut strukturierten)
Hochrhein zeigen, dass dann Kormorane diese Plätze anfliegen, gezielt
auf diesen flachen, offenen Stellen auf Jagd gehen und die Äschen-Population
stark dezimieren (Staub 1997 „Cormorant Phalacrocorax carbo predation and
conflicts with species conservation and fisheries in Switzerland“, Ekologia
Polska, Vol. 45, S. 309-310).
3. Nahrungsanalysen
von Kormoranen zeigen sehr deutlich, dass auch bei einer hohen Strukturvielfalt
in einem Fließgewässer nicht automatisch auf einen geringen
Prädationsdruck für die Fische gegen Kormorane geschlussfolgert
werden kann. Untersuchungen von Mann et al. (1995), "Bestandsentwicklung
und Nahrungsökologie des Kormorans (Phalacrocorax carbo) an der Donau
östlich von Wien im Hinblick auf fischereiliche Auswirkungen", Österreichs
Fischerei, Bd. 48, S. 43-53, belegen, dass sogar Groppen, die versteckt
zwischen Steinen oder in Höhlen des Ufer- oder Sohlsubstrates leben,
sehr erfolgreich von Kormoranen erbeutet werden und teilweise einen Großteil
der Nahrung ausmachen können.
4. Untersuchungen
in einem Baggersee der Rheinebene zeigen, dass eine Erhöhung der Strukturvielfalt
(durch das Einbringen von Totholz, den sogenannten "Totholzburgen") zwar
zu einer erhöhten Besiedlung dieser Bereiche durch diverse Fischarten
geführt hat, gleichzeitig aber durch diese erhöhte Fischdichte
verstärkt Kormorane dieses Gewässer aufgesucht haben. Durch diese
Strukturen wurden somit Kormorane verleitet, dieses Gewässer verstärkt
anzufliegen, es entstand also mehr oder minder eine "Lockwirkung" (mdl.
Mitteilung Dr. F. Hartmann, Fischereibehörde Karlsruhe, Bericht in
Vorbereitung). Es ist davon auszugehen, dass die Kormorane diese Strukturen
in stark erhöhter Frequenz befliegen, weil sie dort erfolgreich jagen
und nicht, weil sie dort keine Fische erbeuten können.
5. Die Fischereiforschungsstelle
Baden-Württemberg führt seit nunmehr 10 Jahren begleitende Untersuchungen
zur hiesigen Kormoran-VO durch. Auch anhand dieser Untersuchungen konnte
wiederholt belegt werden, dass kein Zusammenhang zwischen Strukturdiversität
und Einflugsintensität des Kormorans besteht: Die Vögel jagen
vorwiegend in den umliegenden Gewässern ihres Schlaf-, Brut- oder
Rastplatzes, unabhängig von deren Strukturbeschaffenheit. Während
den begleitenden Fischbestandserhebungen wurden starke Schädigungen
sowohl in naturnahen als auch in naturfernen Flüssen festgestellt.
Auch in kleineren Flüssen oder Bächen, die stark bewachsen sind
oder gar über Kronenschluss verfügen, wurden Kormorane gesichtet
bzw. liegen Schädigungen vor. Geringe Schädigungen in von Kormoranen
beflogenen Gewässern liegen nur in den Bereichen vor, in denen vergrämt
wird oder die sich innerhalb eines Stadtgebietes befinden und dort aufgrund
von Menschen und Verkehr eine "passive" Vergrämung stattfindet.
Als Beispiel sei hier die Radolfzeller Aach angeführt: Dieser sehr
naturnahe Fluss (Breite zwischen 8-15 m) wird streckenweise stark von Kormoranen
aus dem Bodeseegebiet frequentiert. Um eventuelle Unterschiede in beflogenen
und unbeflogenen Bereichen in diesem Gewässer zu dokumentieren, werden
seit mehreren Jahren im Herbst, Winter und Frühjahr Elektrobefischungen
an verschiedenen Stellen durchgeführt. Alle Stellen sind von der Struktur
her identisch, alle verfügen über starken Uferbewuchs (überwiegend
Erlen und Weiden) und eine natürliche Stromsohle (kiesig-steiniger
Grund), der einzige Unterschied ist die Lage bzw. die Einflugintensität:
Eine Stelle liegt in einem NSG und wird dauerhaft von Kormoranen frequentiert,
eine Stelle liegt mitten in der Stadt Singen und wird von Kormoranen nicht
beflogen. Beide Bereiche sind nur wenige Kilometer voneinander entfernt.
Die Unterschiede im Fischbestand zwischen diesen Gewässerabschnitten
sind jedoch eklatant: Innerhalb des NSG herrscht ein unnatürlicher
Altersaufbau, die mittleren Längen- bzw. Altersklassen fehlen fast
völlig. Auch befindet sich die gesamte Fischdichte auf einem sehr
geringem Niveau. Fischt man jedoch innerhalb der Stadt, trifft man einen
natürlichen, ungeschädigten Fischbestand an. Die Abundanzen sind
hier fast doppelt so hoch wie im NSG, alle Alterklassen sind entsprechend
eines natürlichen Aufbaues vertreten (siehe auch angehängte Graphik).
Details und genaue Daten sind in den Berichten der letzten Jahre, die diesen
Zusammenhang noch näher verdeutlichen, unter der folgenden web-Adresse
einzusehen:
http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1060794_l1/index1057584012335.html?showOnlyChilds=true&showChildsFor=1060794
Der Zusammenhang,
aus guter Struktur folgt ein guter Fischbestand, der auf geringe oder keine
Schädigung durch Kormorane hinweist bzw. nur einem geringen Prädationsdruck
durch Kormorane ausgesetzt ist, ist auch in weiteren Flüssen nicht
ersichtlich. So werden z.B. in der Donau, die noch in vielen Bereichen
Baden-Württembergs unverbaut bzw. gut strukturiert ist, nur noch in
Stadtgebieten angemessene Ichthyozönosen angetroffen. Gleiches gilt
für die Blau: hier werden in naturnahen, stark beflogenen Bereichen
nur sehr geringe Fischdichten (hier: Forellen und Äschen) angetroffen,
in weniger naturnahen, dafür aber unbeflogenen Gewässern jedoch
Fischabundanzen, die deutlich höher liegen (teilweise 10fache Menge).
Dabei entsprechen diese hohen Abundanzen der guten natürlichen Situation
und sind nicht in etwa Folge von Besatzmaßnahmen oder von zugewanderten
Fischen, die dem Prädationsdruck der Kormorane in anderen Flussabschnitten
ausgewichen sind.
Ich hoffe,
dass ich mit diesen Erläuterungen ihre Anfrage beantworten konnte
und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Jan Baer
Anlage: Zwei
Abbildungen (Vergleich einer Bachforellenpopulation mit und ohne Prädationsdruck
durch Kormorane)
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE
DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen
Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf
Betrifft:
Anlage:
Befischungsdaten vom 12.10.2006
Sehr geehrte
Damen und Herren,
im Rahmen der
Begleituntersuchungen zur Kormoran-Verordnung wurde der Restrhein am 18.07.06
durch die Fischereiforschungsstelle (Baer, Revermann) zusammen mit der
Fischereiaufsicht Freiburg (Weisser) an ausgewählten Strecken zwischen
Istein und Bremgarten elektrisch befischt. Über diese Befischung wurde
ein Kurzbericht angefertigt (26.07.06), der dem RP Freiburg vorliegt. Am
12.10.2006 wurde diese Befischung durch die selben Personen wiederholt.
Die Rohdaten dieser Bestandserhebung sind beigefügt.
Die am 12.10.2006
erzielten Befischungsergebnisse belegen die im Sommer 2006 (26.07.2006)
getroffenen Aussagen:
1. Auch
im Herbst 2006 wurden einzelne Fischarten nicht oder nur in sehr geringen
Häufigkeiten nachgewiesen. Es konnten wiederum keine Strömer
gefangen werden. Auch wurde nur eine einzige Äsche auf einer beprobten
Streckenlänge von 2,4 km nachgewiesen. Dies ist umso erstaunlicher,
da Äschen nach Aussage der Fischereiaufsicht noch vor wenigen Jahren
hier gehäuft auftraten und der Lebensraum Restrhein strukturell gute
Voraussetzungen für eine angemessene Äschenpopulation bietet.
Insbesondere Äschen sind allerdings aufgrund ihrer
Lebensweise
(Schwarmbildung im Freiwasser und Ablaichen im Flachwasser) eine leichte
und bevorzugte Beute von Kormoranen.
2. Ähnlich
wie im Sommer 2006 zeigte der Altersaufbau verschiedener Fischarten auch
im Herbst 2006 einen unnatürlichen Aufbau. Besonders auffällig
wurde dies bei Arten, die zu den häufigen Fischen dieser Fließgewässerregion
zu zählen sind, wie z.B. Barben, Döbel oder Nasen: Fische dieser
Arten waren an beiden Untersuchungstagen mit einer Länge von 15 bis
30 cm im Fang kaum vertreten. Es wurden hauptsächlich Fische unter
15 cm oder Exemplare von 30-40 cm oder über 40 cm Länge gefangen.
3. Vergleichbar
zur Sommerbefischung wurden auch im Herbst viele Fische mit Verletzungen,
die vom Kormoranschnabel stammen, gefangen. An dieser Stelle sei auf die
Fotos verwiesen, die dem Bericht vom 26.07.06 angefügt wurden.
4. Nicht
nur der Bestand an übersommernden Kormoranen (wie bei der Befischung
vom 18.07.06 festgestellt), sondern auch der Bestand an Vögeln, die
sich zur Überwinterung einfinden, scheint hoch zu sein. An beiden
Untersuchungstagen wurden nicht nur Vögel im Überflug, sondern
auch ungewöhnlich viele Vögel bei der Nahrungsaufnahme gesichtet.
Der Prädationsdruck
durch Kormorane auf den Fischbestand im Restrhein ist allen Anschein sehr
hoch. Der gestörte Bestandsaufbaus, das Fehlen bestimmter Arten, die
hohe Verletzungsrate und die angetroffene hohe Kormoranpräsenz weisen
darauf hin. Weitere Beeinträchtigungen sollten im Sinne des Fischartenschutzes
durch geeignete Maßnahmen
abgewendet
werden.
Die nächste
Befischung ist für den 15. Mai 2007 angesetzt, weitere Beprobungen
auch im Winter 2007/2008 sind geplant.
Mit freundlichen
Grüßen,
gez. Baer
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bestandsaufnahme
Troschel am Restrhein
Montag, 7.
Mai 2007 08:49
Sehr geehrter
Herr Stocks,
bezüglich
der Schäden durch Kormorane am Restrhein möchte ich noch auf
eine Sache hinweisen, auf die ich mich am Freitag nicht beziehen konnte
(da ich an dem Tag keinen Zugriff auf die Daten hatte):
Das Büro
LimnoFisch (Dipl. Biol. H. J. Troschel) befischte im Herbst 2006 im Zuge
des Monitorings für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ebenfalls den
Restrhein. Dies geschah am 02.10.2006 in der Höhe von Steinerstadt
und bei Grißheim (Länge der Probestellen je 2,2 km), am 5.10.2006
bei Ottenheim (1,7 km) und am 6.10.2006 bei Jechtingen (3,1 km). Diese
Daten unterstreichen die Ergebnisse der FFS, die ich Ihnen am Freitag mitgeteilt
habe: Auch Herr Troschel fand kaum Barben oder Döbel zwischen 20 und
30 cm (dafür aber einige bis 20 cm und mehrere größere
Exemplare >40cm), auch bei seinen Daten ist somit ein so genanntes "Fraßloch"
sichtbar.
Mit freundlichen
Grüßen
Jan Baer
Fischsterben
am Restrhein
26. März
2007
Hallo Herr
Dr. Wetzlar,
anbei erhalten
Sie auch von uns einen Kurzbericht zum gestrigen
Fischsterben
am Rhein.
(See attached
file: FischsterbenRhein.doc.zip)
Dies zu Ihrer
Kenntnis.
Mit freundlichem
Gruß
Henrike Fuß
Landratsamt
Lörrach
Am 26.03.2007
informierte uns Herr Hugenschmitt (Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg),
über ein Fischsterben am Rhein beim Pegel Rheinweiler von ca. 1.000
toten Fischen.
Die Mitarbeiter
des Landratsamtes kontrollierten das rechte Rheinufer sowohl oberstromig
wie auch bis weit unterstromig des Pegels. Es konnten noch einige tote
Fische im Bereich der Buhne beim Pegel festgestellt werden. Die toten Fische
waren verletzt und stellenweise verpilzt. Weitere lebende Fische in der
Buhne trugen ebenfalls Verletzungen. Es ist auszuschließen,
dass das Fischsterben durch eine eventuelle Einleitung eines wassergefährdenden
Stoffes hervorgerufen wurde. Aufgrund der Verletzungen ist vielmehr davon
auszugehen, dass diese durch den Einfall eines Kormoranschwarmes verursacht
worden sind und dies Ursache des Fischsterbens war.
Derzeit sind
keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Fuß
Landratsamt
Lörrach, 27.03.2007
Badische Zeitung
vom Mittwoch, 11. April 2007
Verletzte
Fische sind tote Fische
Eine wissenschaftliche
Untersuchung am Restrhein wirft ein neues Licht auf die Debatte um den
fischfressenden Kormoran
Von unserem
Mitarbeiter Markus Winzer
RHEINWEILER.
Am Restrhein bei Rheinweiler sind erstmals Fische auf vom Kormoran stammende
Verletzungen untersucht worden. Eine wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse
steht noch aus, aber unverhältnismäßig viele Fische weisen
schwerwiegende bis tödliche Verletzungen auf. Dies wirft ein neues
Licht auf die Debatte um den "Wasserraben" .
Der für
seinen gesunden Appetit bekannte Kormoran schädigt nach Ansicht der
Fischer nachhaltig die Fischbestände im Restrhein. Eine wichtige Rolle
könnte hierbei spielen, dass der Kormoran zusätzlich zu den Fischen,
die er frisst, einen hohen Anteil an Fischen bei der Jagd tödlich
verletzt. Mit einer Pilotuntersuchung gingen der Landesfischereiverband
Baden und die Staatliche Fischereiaufsicht des Regierungspräsidiums
Freiburg diesem Sachverhalt auf den Grund.
Licht ins Dunkle
bringen sollte eine Elektrobefischung, die im März in Rheinweiler
durchgeführt wurde. Dort gibt es einen Bereich, der zahlreichen Fischen
als Winterlager und gleichzeitig als Tagesunterstand dient. Die Tiefwasserbereiche
bieten Schutz vor Raubfischen, Strömungsberuhigung und dank der von
Berufsfischer Hans-Peter Bassler erstellten Vogelscheuchen auch noch einen
gewissen Schutz vor dem Kormoran. Doch seit geraumer Zeit fanden sich hier
täglich tote Fische - und zwar in solch großer Menge, dass Passanten
bereits das Landratsamt
Lörrach
alarmierten.
Bei einem ersten
Lokaltermin stellte Hans-Dieter Geugelin vom Angelverein Weil am Rhein
dann fest, dass viele der toten Fische die gleiche Verletzung aufwiesen:
eine beidseitig, in Höhe der Rückenflosse verlaufende Wunde.
Sie kann nach Ansicht von Experten nur vom Kormoran stammen. Der Vogel
hat Spezialanpassungen am Schnabel, die dazu dienen, den glitschigen
Fisch zu halten.
Um den Fisch
in den Schlund zu bekommen, muss der Kormoran ihn kurz in die Luft werfen
und drehen. Offenbar schaffen es viele Fische, dem Kormoran in diesem Moment
noch einmal aus dem Schnabel zu springen. Doch in vielen Fällen wird
die Wunde später von einem im Wasser vorkommenden Pilz infiziert.
Nicht selten führt dies zum Tod.
Die elektrisch
abgefischten Fische wurden bestimmt, vermessen und auf ihren Zustand untersucht.
"Nase, 30 Zentimeter, verletzt" , lautete ein häufig auftretender
Befund von Fischereiaufseher Peter Weiser und von Ingo Kramer, dem Biologen
des Landesfischereiverbandes Baden. Vor allem betroffen sind Fische im
Größenbereich von 20 bis 35 Zentimeter, Nasen und Döbel
ebenso wie Rotaugen.
Stimmen diese
Befunde, könnte der Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen eine
neue Dimension erreichen, denn er wäre weit größer, als
bisher vermutet. Auch würde es erklären, warum gerade die mittleren
und für die Arterhaltung wichtigen Fischgrößen beständig
zurückgingen. "Es geht uns schlicht um den Fischartenschutz im Restrhein
und den Erhalt eines dem Gewässer entsprechenden, artenreichen Fischbestands"
, sagt Hans- Dieter Geugelin. Die Angler am Restrhein werden weiterhin
auf die Vergrämung (Vertreiben, Verscheuchen) von Kormoranen setzen.
Dieses war im vergangenen Winter nur bis 15. Januar erlaubt. Das Ziel des
Fischartenschutzes aber habe damit nicht erreicht werden können, sagt
Geugelin, weil selbst im März noch 60 Kormorane auf Beute aus waren.
Geugelin wirft den Vogelschützern vor, nicht objektiv zu sein: "Man
stelle sich vor, es gäbe eine Tierart, die 20 bis 30 Prozent der Vögel
verletzen und in der Natur vor sich hin vegetieren lassen würde. Dann
würden auch die Vogelschützer nach Regulationsmaßnahmen
rufen."
Hans-Peter
Billmann, Siegfried Blank, Peter Dehus und Dr. Rainer Berg
Fischereiforschungsstelle
Baden-Württemberg beim Bildungs- und Wissenszentrum Aulendorf (Viehhaltung,
Grünlandwirtschaft, Wild, Fischerei) Untere Seestraße 81
http://www.vfg-bw.org/pdf/Kormoranbericht_2006_2007.pdf
Bericht
zur Vergrämung von Kormoranen im Winter 2006/07 gemäß Kormoranverordnung
und vorläufiger Verwaltungsvorschrift zur Kormoranverordnung
Kormoranstudie
Restrhein
http://www.vfg-bw.org/pdf/Kormoranstudie_Restrhein_dez_2004_web.pdf
Zusammenfassung
In vielen
europäischen Ländern wird seit etwa 15 Jahren ein Anstieg der
Kormoranpopulationen beobachtet. Diese Entwicklung des Kormoranbestandes
wird international als neues Problem im Fischartenschutz betrachtet. Auch
im Restrheingebiet überwintert seit etwa 1991 eine hohe Zahl von Kormoranen.
Der Restrhein besitzt eine überregional bedeutende Funktion als wichtige
Reproduktionsstätte der Äsche und anderer Salmoniden in Baden-Württemberg
sowie als Lebensraum zahlreicher seltener - als gefährdet oder stark
gefährdet
geltender - Fischarten. In Anhang II der "FFH-Richtlinie" (92/43/EWG) sind
die Arten Rapfen, Groppe, Strömer, Bitterling und Lachs genannt. Für
diese Arten müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Von
den Fischern wurden Rückgänge vieler Fischarten, beziehungsweise
das Verschwinden bestimmter Fischarten beklagt. Dagegen hat sich die Wasserqualität
durch die massiven Bemühungen zur Wasserreinhaltung deutlich verbessert.
Das nahezu völlige Verschwinden der Äsche im Herbst 2003 war
letztlich Anlass, dass von Seiten der Fischer nachdrücklich für
die vorliegende Arbeit plädiert wurde.
Das im Restrhein
vorkommende Fischartenspektrum wurde nach einer Recherche der bereits vorliegenden
Fischdaten dokumentiert und durch aktuelle Elektro- und Netzbefischungen
ergänzt. Die Längen von 1.038 Fischen wurden aufgenommen, um
die Größenklassenzusammensetzung des Fischbestandes aufzuzeigen.
Zur Darstellung der für die wichtigsten
Fischarten
wertvollen Bereiche wurde eine Habitatkartierung durchgeführt. Aus
Literaturangaben wurden die mit der Kormoranprädation verbundenen
Erfahrungen in Baden-
Württemberg,
der Schweiz und Bayern eingearbeitet.
Äschen
konnten selbst an Strecken mit früher guten Populationen nur noch
in Einzelexemplaren (3 Individuen) gefangen werden. Ähnliches gilt
für die Forelle. Nur ein juveniler Strömer
wurde nachgewiesen.
Von den vorzugsweise im freien Hauptstrom lebenden Arten Nase und Barbe
fehlen die für die Reproduktion wichtigen Altersklassen weitgehend
beziehungsweise
komplett.
Laichnasen wurden in vor Kormoranprädation geschützten Bereichen
noch nachgewiesen. Barben zwischen 22 und 53 cm konnten trotz intensiver
Nachsuche an typischen
Standorten
im Hauptstrom nicht nachgewiesen werden.
Die Analyse
der Längenspektren der Fische ergab Unterschiede zwischen Gewässerbereichen
in denen die Fische vor Kormoranen geschützt oder ungeschützt
sind. Im ungeschützten Hauptstrom dominieren Fischlängen von
4 bis 10 cm (Ausnahmen bis 21 cm). Die Fische dieser Längenklassen
halten sich versteckt zwischen und unter Steinen auf. Mittelgroße
Fische (18 - 46 cm) wie Äschen und Forellen fehlen wie die entsprechenden
Größenklassen der Arten Nase, Barbe und Döbel nahezu komplett.
Bei allen Elektrofischereien im ungeschützten Hauptstrom zusammen
wurden nur 10 Fische zwischen 18 und 46 cm nachgewiesen. Große und
entsprechend alte Tiere zwischen 47 und 73 cm entfallen auf die Arten Nase,
Barbe und Döbel und werden vereinzelt im Hauptstrom angetroffen. In
den wenigen vor Kormoraneinfall geschützten Bereichen unter Totholz,
überhängenden Ufern, Unterspülungen und Hohlräumen
am Ufer oder in künstlichen Unterständen werden Fische mit einem
Längenspektrum von ca. 5 - 41 cm nachgewiesen.
Der Fischbestandsaufbau
ist im gesamten Restrhein in den für Kormorane frei zugänglichen
Gewässerbereichen tiefgreifend gestört. Die zur Reproduktion
notwendigen Elterntiere sind
stark zurückgegangen
oder fehlen bei einigen Arten fast vollständig. Rückzugsgebiete
für Fische kommen nur punktuell vor und sind auf minimale Gewässerabschnitte
begrenzt. Die sich dort aufhaltenden Fische reichen zur Sicherung des Gesamtbestandes
im Restrhein aber bei weitem nicht aus.
Eine Abschätzung
der Fischentnahme durch Kormorane und die Fischerei ergab eine um das Vielfache
höhere Entnahme durch Kormorane. Die Fischerei greift in den Fischbestand
erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Mindestfischgröße
ein. Das im Fischbestand festgestellte massive Defizit von Fischen im Längenklassenbereich
von ca. 15 - 45 cm kann derzeit nur durch Prädation von Kormoranen
erklärt werden. Nach Literaturangaben greifen Kormorane in Fließgewässern
verstärkt bei den Fischen zwischen 13 und 43 cm ein. Die Befefischungsergebnisse
zeigten deutlich, dass Fische, die bezüglich ihrer Größenklasse
in das Beutegrößenspektrum der Kormorane passen, im für
Kormorane frei zugänglichen Hauptstrom weitgehend fehlen.
Mit einer
zukünftigen Verschärfung der Prädation durch Kormorane ist
wegen der ansteigende Zahl übersommernder Kormorane sowie der ersten
erfolgreichen Bruten in 2004 zu rechnen. Eine zumindest halbjährliche
Erholung des Fischbestandes tritt dann nicht mehr ein. Aus Sicht des Gutachters
ist es nicht möglich Restrheinstrecken mit besonders hoher Empfindlichkeit
des Fischbestandes gegenüber Kormoranprädation von Strecken mit
gering sensiblem Fischbestand abzugrenzen. Der Restrhein wird flächendeckend
von empfindlichen Fischarten besiedelt und muss als funktionelle Einheit
betrachtet werden. Die Habitatkartierung oberhalb der Stauwurzel des Kulturwehrs
Breisach zeigte, dass die bevorzugten Habitate der empfindlichen Fischarten
stark fragmentiert sind und sich auf kurzen Abschnitten abwechseln. Sowohl
der Wechsel von Fischen zwischen den für die jeweilige Art geeigneten
Habitaten als auch die Mobilität der Kormorane sprechen gegen eine
willkürliche Abgrenzung von Gewässerstrecken, in denen die Prädation
durch Kormorane entweder zugelassen oder eingeschränkt werden sollte.
Der Stauraum dient abwandernden Lachs- und Forellensmolts als Wanderkorridor
und dürfte zudem von den lokalen rheophilen Arten als Rückzugsgebiet
genutzt werden.
Die Reduktion
der Kormoranprädation mittels Vergrämung auf der gesamten Restrheinstrecke
wird als notwendige Maßnahme angesehen, um den Fraßdruck von
den gefährdeten
Fischbeständen
im Restrhein zu nehmen und auf Gewässerabschnitte mit weniger gefährdeten
Fischarten zu lenken. Flankierende Maßnahmen zum Erhalt des restrheintypischen
Fischbestandes
sind erst nach einer deutlichen Reduktion der Kormoranprädation sinnvoll
umsetzbar.
Baden-Württemberg:
Infodienst, viele Schriftstücke !!!!!!!! http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1035225/index.html
***
Im Dezember
2007:
Auf diesen
unsachlichen Artikel, erschienen in der "Frankfurter Rundschau" (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/?em_cnt=1249548)
lesen Sie eine Klarstellung von Kurt Dietl:
Mit viel Eifer
aber wenig Sachkenntnis schreibt Herr Börnecke über ein Thema,
das eine sorgfältigere Recherche verdient hätte. Vor etwa 20
Jahren - ich lebt noch in Bergen-Enkheim - zog es mich wie viele Vogelfreunde
an den Main bei Mühlheim. Dort ruhten etwa 20 Kormorane auf den Uferbäumen.
Nie zuvor konnten die Vögel im Binnenland so ausgiebig beobachtet
werden. Kein Wunder, galten sie doch ehedem unter Ornithologen als seltene
Durchzügler. Dass sich heute dank eines umfassenden Schutzes eine
Population von etwa 2 Millionen Vögeln im mittleren Nordeuropa entwickeln
konnte, hat niemand vorausehen können. Inzwischen geraten nicht nur
die "Petri-Jünger in Panik", sondern alle Artenschützer, deren
Besorgnis um die Artenvielfalt nicht an der Wasseroberfläche endet.
Es ist inzwischen von nahezu untergeordneter Bedeutung, dass ein Kormoran
300 g Fisch pro Tag verzehrt, wie Herr Bauer meint (seriöse Studien
gehen von 400-500 g/Tag aus, von tödlich verletzten Fischen ganz zu
schweigen). Es geht vielmehr um die Erhaltung unserer heimischen Fische,
die z. B. zu mehr als 80% auf der Roten Liste Bayerns stehen. Dass Vogelschützer
geneigt sind, eher in den Himmel zu schauen, liegt nahe. Herrn Börnecke
aber rate ich, seinen Blick für einen umfassenderen Artenschutz etwas
weiter schweifen zu lassen. Ohne das Thema zu stressen: Artenschutz gehört
nicht in die Hände von Vogelschützern, sondern sollte Aufgabe
eines umfassenden Wildtiermanagements werden. Dies gilt insbesondere, seit
die Bevölkerung schleichend auf die Wiedereinbürgerung von Luchs,
Wolf und Braunbär vorbereitet wird. Dass die Frankfurter Rundschau
ihr Format verkleinert hat sollte auf die Fläche bedruckter Seiten
beschränkt bleiben und nicht die Beiträge übertragen werden,
wie beim Beispiel Kormoran.
Kurt Dietl
***
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