Kormoran-Links & Interessantes:
- Kormoranforum Thüringen u.a.: www.fliegenfischer-forum.de/kormor2.html | www.fliegenfischer-forum.de/kormor3.html
- Gutachten zur "Bestandssituation der Äsche und des Kormorans in Thüringen", PDF: 1 MB: (Hier Klicken)
- Verein Fischschutz contra Kormoran e.V.: www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de
- Studie "Entwicklung der Gänsesäger in der Schweiz (im Vergleich zu Graureiher und Kormoran)", PDF: 6,39 MB: www.111er-club.ch/fileadmin/user_upload/downloads/GansesagerClub111.pdf
- Forumdiskussion (wieder mal): 85.88.1.69/forum/showthread.php?s=&threadid=243701
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15.02.2006: PM: Fischschutz contra Kormoran, FcK, ist seit einem Jahr aktiv gegen die Freßmaschinen
In Nordrhein Westfalen wird den Kormoranen von Artenschützern der Appetit verdorben
Der FcK ist eine Interessengemeinschaft von Fischschützern, die den falsch verstandenen Tierschutz anprangern.
Das Massaker an den Fischen gipfelt gerade jetzt  seinem Höhepunkt entgegen, die Kormorane, unbeoachtet von der breiten Öffentlichkeit, fallen in Horden über die Fische her.
Der exotische Vogel war früher ein seltener Gast, durch die übertriebenen Schutzmaßnahmen hat er sich unkontrolliert vermehrt. Große Vögel brauchen viel Nahrung, etwa ein halbes Kilo täglich erbeutet jeder von ihnen; und verletzt eine ähnlich große Menge tödlich. Tierschutz hört meist an der Wasseroberfläche auf.
Dabei hat die Europäische Union die Vogelschutzrichtlinien schon 1997 geändert, der Kormoran ist aus dem Anhang I genommen worden, die massiven Bestände machten dies nötig. Der Fischfresser ist seitdem gleichzusetzen mit dem Reiher oder der Wasserente.
Etwa eine Million der schwarzen Gesellen fressen und fliegen in Europa, etwa 1 Million organisierte Angler und deren Vorstände bei den Dachverbänden VDSF und DAV in Deutschland schauen mit offenem Mund dem Desaster tatenlos zu.
In NRW sind 3 Fischarten nachweislich durch ca. 8000 Kormorane gefährdet: Aal, Bachforelle und Äsche; neben Vögeln sind eben auch Fische in der Roten Liste der bedrohten Tierarten aufgeführt. Den Fischschutz vor den Kormoranen hat sich der FcK auf die Fahnen geschrieben und will nicht länger warten, bis sich die schwerfälligen Fischereiverbände bewegen.
Den "Frischekick" zur Belebung der trägen Masse verabreicht die Vorsitzende Meike Deutschmann, die gleich zu Beginn seines Amts den Umweltminister Eckhard Uhlenberg über die katastrophale Lage informierte. Der größte Erfolg des FcK ist bisher der Anteil am Zustandekommen der neuen Kormoran-Verordnung für NRW. Dieser bisherige Entwurf wird demnächst zum Beschluß im Düsseldorfer Landtag eingebracht, eine dringend notwendige Reform zum Schutz der Fische. Das FcK Mitglied und Landtagsabgeordneter Bodo Löttgen (CDU) hatte für die kurzen Wege zum Ministerium gesorgt.
Durch etliche Presseberichte und die Präsenz in Hörfunk und TV hat die Vorsitzende die bisherige einseitige Meinung mit Aufkärung zugunsten des Fischartenschutzes revidiert. Ohne den PC-Einsatz könnten die Mitglieder,  Befürworter und Gewässerinteressierten nicht so schnell über die aktuellsten Information verfügen, der FcK arbeitet von NRW aus für Gesamtdeutschland und über die Grenzen hinaus. Der entfernteste Mitarbeiter ist ein Schweizer und sitzt in Brasilien, der Experte für Fischerei- und Jagdrecht berät und recherchiert Gesetzestexte von Bayern aus. Bemerkenswert ist die Kommunikationsebene  per E-Mail allemal: denn die Kormoranproblematik ist Ländersache und jedes Land entscheidet bisher unterschiedlich für den Fischartenschutz. Der FcK kann zu fast jedem Bundesland auf einen Fachmann verweisen.
Die Fischschützer haben seit Herbst, dem Eintreffen der Kormorane, viele Zuschriften zu beantworten, erst im Frühjahr ziehen die meisten Vögel wieder ab. Was übrig bleibt, sind weggebrochene Alterspyramiden bei den Fischarten, frustrierte Angler und dumme Ausreden bei den Verantwortlichen.
Zum ersten Geburtstag hat der junge Verein enormen Zuspruch erhalten, insbesondere aus Kreisen derer, die den Schutzgedanken nicht nur auf eine Gattung, z.B. die Vögel konzentriert, sondern eine Steuerung in unserer Kulturlandschaft für unerläßlich hält. Der Traum, dass sich in der Natur alles von selbst reguliert, dürfte auf lange Zeit ausgeträumt sein. Alles Gute zum Geburtstag, FcK! Wer sich informieren möchte: www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de | info@fischschutz-contra-kormoran-ev.de
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16.02.2006: Horrorszenario an der Ahr wird täglich schlimmer !
Liebe Freunde der Ahr und der Wanderfische,
die Kormorankolonie auf der Insel Hammerstein, zwischen Brohl und Andernach, von wo aus die Kormorane, täglich zur Jagd an die Ahr ausschwärmen, war heute Nachmittag ziemlich verlassen, nur ein paar vereinzelte Kormorane hielten sich dort, in den weiß verkoteten Bäumen auf. Eine halbe Stunde später wusste ich warum. Der GAU (Grösster Anzunehmender Unfall) für die Ahr ist nun perfekt. Über 50 Kormorane konnte ich heute, am 15. Februar 2006, gegen 16,30 Uhr wieder im Langfigtal zählen und fotografieren. Die Kormorane richten nun schon seit Anfang November 2005, in täglich nachgewiesenen Stückzahlen zwischen 30 und 70 Kormoranen, massive Schäden am Fischbestand in der Ahr an, die mit Geld nicht wieder gut zu machen sind. Viele Rote Liste Fischarten werden tagtäglich immer weiter dezimiert, und an der Rand der Ausrottung getrieben, nur weil unsere Politiker nicht in der Lage sind, eine vernünftige Regelung, zur Reduzierung der schon lange nicht mehr vom Aussterben bedrohten Kormorane, und zum Schutz der einheimischen Fische in der Ahr zu finden.
Mir reicht es jedenfalls !
Dieses Jahr verzichte ich freiwillig auf den Angelschein für die Ahr, denn ich sehe es nicht ein, mein Geld länger für überteuertes "Vogelfutter" den gefrässigen Kormoranen in den Hals zu werfen. Denn schließlich bezahlen alle Angler mit ihrem Mitgliedsbeitrag den gesamten Fischbesatz für die Ahr, und hegen und pflegen diesen. Wenn die Vogelschützer "Ihre" Kormorane so schützenswert finden, dann sollen sie bitte auch das Futter in Form von frischen Fischen für die Ahr bezahlen und einsetzen. Bei "nur" 50 Kormoranen sind das etwa 750 Kilo Fisch jeden Monat,  die in den schwarzen Hälsen verschwinden, und als weisser, stark ätzender Kot in den Bäumen enden. Bisher habe ich jedenfalls noch von keinem Vogelschützer gehört, der sich an den Kosten für den Fischbesatz der Ahr, auch nur mit einem einzigen Cent beteiligt hat, aber vielleicht ändert sich das ja jetzt grundlegend.
mit freundlichen Grüssen aus der Eifel, Ralf Ropertz, Lachswart & Fischereiaufseher
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Kormoranschlafbäume Hammerstein
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Leserbrief, Betr.: Gefräßiges Federvieh bedroht Fischbestände (Main-Spessart vom 17. 02. 2006)
Kritisch zu den Abschüssen von Kormoranen äußert sich Herr Staab, der Bezirksgeschäftsstellenleiter des LBV Unterfranken. Wie vielen Vogelschützern ist offenbar auch Herrn Staab der Blick verstellt für alle Tierarten, die nicht zu den Vögeln zählen.  Das Problem Kormoran drückt die Fischerei seit mehr als 10 Jahren. Viel zu lang wurde verkannt, dass es in unserer Kulturlandschaft ohne Regulierung einfach nicht mehr geht. Beispiel für eine bessere Einsicht ist der Schutz des Waldes vor dem Wild. Erst in den letzten Jahren ist die Einsicht gereift, dass zum Schutz - auch der Fische - etwas geschehen muss. Ende Dezember 2005 hat die Regierung des Freistaates Bayern einen Beschluss gefasst unter dem Titel "Unkontrollierte Gänsesäger- und Kormoranpopulation" gefasst. Ein Lichblick, nachdem inzwischen 80% der hier vorkommenden Fischarten auf Bayerns Roter Liste stehen. Anders der Kormoran der wegen seiner günstigen Bestandsentwicklung bereits 1997 aus Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie genommen wurde. Herr Staab bezeichnet die Bejagung als unsinnig und meint: "Wenn man einen Kormoran abschießt und 20 Vögel davonfliegen, verbrauchen diese sehr viel Energie und fressen noch mehr Fische. Der Schuss geht also nach hinten los". Falsch gedacht, Herr Staab. Bei einer mittleren Lebenserwartung eines Kormorans von etwa 12 Jahren würde der Vogel - sagen wir er sei 2 Jahre alt geworden, als ihn sein Schicksal ereilte - noch 10 Jahre lang pro Tag ca. 500 g Fisch fressen und zusätzlich eine nicht unerhebliche Menge tödlich verletzen. Dagegen ist der erhöhte Mehrverbrauch der 20 Vögel vergleichsweise zu vernachlässigen. *Das* ist der Schuss, der nach hinten los ging. Kurt Dietl
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Weiterer Leserbrief, Betr.: Gefräßiges Federvieh bedroht Fischbestände (Main-Spessart vom 17. 02. 2006)
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich erst jetzt ihren Artikel gelesen, möchte mich aber auf Grund der Aktualität doch noch dazu äussern.
Die Artenschutzproblematik ist in der Tat eine recht weitgreifende Angelegenheit. In unserer heutigen Kulturlandschaft kommt es schnell zu Über- oder Unterbeständen einzelner Arten.
Dies ist nun seit einigen Jahren auch der Fall bei den Fischen in unseren Gewässern. Insbesondere Salmoniden sind gefährdet. Die früher weite verbreitete Äsche ist trotz stetig besserer Wasserqualität nicht auf einem auch nur annähernd gesund zu bezeichnedem Stand. In manchen Gewässern ist ihr Fortbestand sogar gänzlich gefährdet.
Ähnlich verhält es sich mit der Bachforelle, ganz zu Schweigen von den aufwendigen Maßnahmen zur Widereinbürgerung des Lachses.
Neben Gewässerverbauungen und Umweltfrevel, gegen die sich die erste Reihe der Naturnutze schon seit Jahren, auch mit Teilerfolgen wehren, kommt nun das Problem des Kormoran Überbestandes hinzu. Perfide an der Situation ist, dass genau die Maßnahmen der Gewässerschützer wie Renaturierung, Kläranlagenkontrollen und Beseitigung von Verbauungen zu einer guten bis hervorragenden Futtersituation für auf Fische spezialisierte Prädatoren sorgte. Durch bis dato nicht eindeutig geklärte Ursachen ist nun dem Küstenvogel Kormoran gelungen bis in den Alpenraum vorzustoßen und sich dabei exorbitant zu vermehren. Der vor einigen Jahren noch zu Recht geschützte Vogel hat sich vermehrt wie das schon sprichwörtliche Karnickel.
Dies geschah und geschieht meist vollkommen unbeobachtet, da sich der Vogel tagsüber auf seine Nistbäume zurückzieht. Jagen tut er meist zu frühester Morgenstunde. Dabei verwendet er an der Küste entwickelte Gruppenjagdtaktiken mit tödlicher Präzision.
Diejenigen die diesen Missstand bemerken sind meist die Angler, weil wer sonst geht ans Wasser und sieht zudem was unter der Oberfläche so passiert. Die Ausgangssituation des Anglers ist eine recht schwierige, da man ihm naiv und leicht kokett Futterneid unterstellt. Solch eine Meinung kann nur entstehen wenn man nicht weiß welch Mühen das Gros der Petrijünger in die Erhaltung des Naherholungsraumes „Wasser“ steckt. Es ist also an der Zeit sich mit der Problematik ernsthaft und vor allem auf schnellen Wege auseinander zu setzen. Den Angler sollten die sogenannten Naturschutzverbände, allen voran der NaBu wirklich einmal als Partner beim Naturschutz sehen. Naturschutz sollte nicht an der Wasseroberfläche halt machen. Wir sind kurz davor einige wichtige Arten unseres Raumes zu verlieren. Unsere nächste Generation wird die Eifeler Bachforelle dann nur noch im Naturkundemuseum bewundern können. Es ist jetzt schon eine Rarität. Ganz zu Schweigen von der Äsche.
Wer sich in der Tiefe mit der Thematik beschäftigt muss erkennen dass es ohne Fische keine Angler, aber ohne Angler keine Fische gibt - und dann erst recht keine Kormorane oder  Fischreiher. Schon gar keinen Eisvogel. Ökosysteme funktionieren nur in der Balance. Kommt diese aus dem Ruder muss nun mal der Mensch regulierend eingreifen. Jede andere Sichtweise mag romantisch erscheinen ist aber leider utopisch und weltfremd. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Züllich
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19.02.2006: Kormorane - Rügen: Der schlimmste Fall ist eingetreten!
Unter dem totaufgefundenen Wildgeflügel auf Rügen wurden auch Kormorane mit dem Vogelgrippe Virus H5N1 positiv getestet. Behörden und Verantwortliche sollten sich jetzt einschalten, den Kormoran in die zu untersuchende Zugvogelgruppe einzubeziehen. Bisher können infizierte Kormorane völlig unentdeckt in Deutschland bleiben, denn nach Fachauskunft steht der Kormoran nicht auf der zu untersuchenden Liste von Vögeln. Der Grund ist: der Kormoran hat keinen direkten Kontakt zu Hausvögeln und Menschen. Die Kriterien zur Untersuchung sollten sich schnellstens ändern. Der Kormoran war bisher ein Garant für leere Gewässer und nachhaltige Schäden bei den Fischen nach dem Winter, jetzt kann er auch für uns gefährlich werden -  werden die Verantwortlichen erst dann wach, wenn der "worst case" eintrifft? (Absender: www.fischschutz-contra-kormoran-ev.de)
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22.02.2006: P R E S S E M E L D U N G  des Fischschutz contra Kormoran e.V.
Kormorane eine Gefahr für Artenschutz und Gesundheit?
Der scheue Taucher mutiert zum Medienheld des Horrors
Früher waren Kormorane für Berufsfischer, Teichwirte und Angler nur ein Ärgernis, jetzt sind sie durch überzogenen Schutz zu einer Gefahr geworden. Im Herbst und Frühjahr kommen die Zugvögel an die eisfreien Binnengewässer und dezimieren die Bestände gefährdeter Arten bis zum Zusammenbruch. Inzwischen haben sie weit im Hinterland auch Brutkolonien gegründet.
In den frühen Morgenstunden gehen die geschickten Taucher auf die Jagd, meist völlig unbeobachtet erbeuten die Vögel ca. 500 g Fisch am Tag. Fische, die dem scharfen, vorne zum Haken geformten Schnabel entkommen - etwa 30 % seines Nahrungsbedarfs -, verenden langsam und qualvoll. Die Schäden, die durch die leidigen Wintergäste entstehen sind enorm: durch den immer wiederkehrenden starken Fraßdruck der Kormorane sind "Rote Liste Fischarten" inzwischen akut existenzgefährdet, die natürliche Fortpflanzung der wenigen überlebenden in einem Gewässer reicht zur Bestandserhaltung nicht mehr aus, die Generationenfolge bricht ab. Waren es noch 1975 nur etwa 35.000 Vögel gibt es inzwischen davon über 1 Million der
schwarzen Fischliebhaber in Europa. Die Vögel decken bei ihren 2-x jährlichen Durchzügen ihren Nahrungsbedarf  in unseren Gewässern. Und damit  beginnt ein weiteres Problem: der ätzende weiße Kot der Kormorane läßt ihre Rastbäume, wertvoller Bestandteil jedes Auwaldbiotops absterben. Aus aktueller Perspektive sind die Kormorane auch ein seuchenhygienischer Risikofaktor: 60 % der Kormorane sind, durch die enorme Übervölkerung ihrer Kolonien - Bestandszunahme in nur 25 Jahren um 2000 % - von Parasiten befallen. Durch die lange Vogelzug-Reise und Nahrungsmangel , sind geschwächte Tiere dann besonders Infektionsanfällig. Daß man an der Küste in den letzten Tagen nur wenige mit H5N1 infizierte Kormorange gefunden hat ist leicht erklärbar - die schwarzen Kadaver werden kaum entdeckt und die großen Schwärme kommen erst noch.  Bisher gibt es keine Erkenntnisse über infizierte Kormorane im Binnenland, denn es gilt:die Anordnungen der Binnen-Bundesländer sehen (noch) nicht vor, daß tot aufgefundene Kormorane auf diese Virusinfektion hin zu untersuchen sind. Das sollte sich ändern, denn jeder Spaziergänger mit einem Herz für Tiere könnte einen Kormoran finden, den er für verletzt hält - bei dem Kontakt über die Atemwege ist die Ansteckung gegeben. Die Risiken für die Nutzgeflügelbestände sind bekannt.
Vorsicht ist geboten, Panik fehl am Platze, diese Devise sollten wir uns vor Augen halten, wenn Zugvögel an unseren Gewässern leblos zurückbleiben. Die eigentliche Gefährdung durch die Kormorane vollzieht sich meist im Stillen, unter Wasser. Die flinken Taucher werden uns ab März wieder verlassen - einige Tausend die Stellung halten und sich im Hinterland weiter vermehren. Hoffen wir, das ihre Visitenkarte sich nur auf zerstörte Fischfauna beschränkt hat. Für den kommenden Herbst sollten sich die Behörden besser vorbereitet haben: diese Gefahr für akut gefährdete Fischbestände, Nutzgeflügel und unsere Gesundheit kann alljährlich wiederkehrend aus der Luft kommen wenn wir nicht durch ein koordiniertes europweites UND  effizientes regionales Bestandsmangement regulierend in die Bestände und deren unkontrollierte Massenvermehrung eingreifen.
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15.02.2006: Kleine Anfrage einiger Abgeordneter an die Bundesregierung bzgl. Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane, , PDF: 67 KB: (Hier Klicken)
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20.03.2006: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage einiger Abgeordneter an die Bundesregierung bzgl. Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane, , PDF: 169 KB: (Hier Klicken)
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12.04.2006: Kormorane auch in Südsachsen: Sehr geehrter Herr Müller, mit Interesse verfolge ich seit einiger Zeit das Geschehen in Thüringen bezüglich Kormoran. Leider sind auch wir seit 2002 betroffen und unsere Äschenvorkommen schmelzen auch dahin wie Schnee in der Sonne. Unser Verein sieht sich im RP Chemnitz als Initiator einer Kampagne gegen die vorherrschende Praxis der Verharmlosung der Schäden durch den Kormoran. Seit dem 14.02.2005 gibt es einen Erlass in Sachsen, der Vergrämungsabschüsse erlaubt. Dieses Jahr sind auch etliche Kormorane geschossen worden, wir sind jetzt endlich soweit, dass auch in Sachsen eine Kormoranverordnung in Planung ist. Leider gibt es da aber auch die Antwort der Bundesregierung zum Kormoran, bzw. nach Sicht des BfN hat gefälligst alles beim Alten zu bleiben. Wir haben deshalb ein Schreiben an Bundesminister Gabriel verfasst und auch an uns bekannte Vereine weitergegeben, mit der Bitte, sich dem anzuschließen. Wir sind uns sicher einig in der Meinung, nur auf europäischer Ebene kann der Kormoran wirksam reguliert werden und dazu bedarf es des Druckes aus Berlin auf Brüssel. Den müssen wir mit aufbauen helfen. Ich hänge unser Schreiben an, vielleicht bietet ihr es zum Runterladen an oder verweist auf meine Mailadresse. In der Hoffnung, die Situation zum Besseren ändern zu können. Jochen Hofmann vom Angelverein Wittgensdorf e.V. . Anm. d. Redaktion: Hier ist das Schreiben - bitte rege beteiligen: WORD Datei (23 KB) (Hier Klicken)
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02.05.2006: Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, welcher Verbandjurist will das Regensburger VG-, Münchner VGH- und Dresdener VG-Urteil aufgrund dieser Rechtsauslegung knacken? Ich wünsche viel Glück dabei. Die Einfügungen in § 42 sind Wunschvorstellungen, aber für die Argumentation gegen die Urteile in § 43 bestenfalls und möglicherweise hilfreich.
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten (der Kormoran ist keine besonders geschützte Art) nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten,
3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten* (hier liegt das Problem! Der Kormoran ist zwar nicht mehr auf Anhang I als streng, bzw.  besonders geschützte Art der EU-VSRL aufgeführt, aber: er ist eine "europäische Vogelart" )  an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,
* genau hier könnte und müsste der Bundesgesetzgeber eingriefen: wenn er an dieser (und allen damit unmittelbar verbundenen) Stellen im Gesetzestext anfügen würde: "und der europäischen Arten auf Anhang I der EU-VSRL"
4. Standorte wild lebender Pflanzen der streng geschützten Arten (der Kormoran ist keine streng geschützte Art) durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen der Pflanzen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
§ 43 Ausnahmen
(8) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des § 42 zulassen, soweit dies
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
Hier liegen das Regensburger und das Dresdener Kormoranurteil falsch: sie stellen auf sonstige gemeinwirtschaftliche Schäden für "einen gesamten Wirtschaftszweig" ab und ignorieren, daß vor  Passage "oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher" für sich eigenständig im Sinn steht: "erheblicher fischereiwirtschaftlicher" > und das betrifft deshalb hier wohl den Einzelbetrieb oder das Recht des Einzelnen (> dessen grundgesetzliche Eigentumsgarantie im Rahmen der Sozialfplichtigkeitsgrenze) und  nicht die gesamte Gemeinwirtschaft (das wäre nur anwendbar für "sonstige gemeinwirtschaftliche" Schäden!)
2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt (* hier haben die Regensburger Kläger nicht klar genug den Aspekt des Artenschuztes betont und versäumt, darauf hinzweisen, daß sie per Artikel 1 (2) Bay. FiG gesetzlich verpflichtet sind durch Hege ~ nachhaltige Bewirtschaftung einen in Artenspektrum und Bestandsdichte gewässertypischen Fischbestand zu erhalten. Daran sind sie durch Verweigerung der Ausnahmegenehmigung nach § 43 (8) 1. und 2. gehindert.) oder
3. für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung. Hier können alle einhaken die ein (öffentlich gefördertes) Wiederansiedlungsprogramm betreiben das durch den Kormoranfraßdruck gefährdet würde, ebenso könnten alle Satzfischzuchtbetriebe sich (mit gewisser Unsicherheit) auf die Passage "künstliche Vermehrung" berufen.
erforderlich ist. Das Bundesamt für Naturschutz kann im Falle des Verbringens aus Drittländern im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des § 42 zulassen, um unter kontrollierten Bedingungen eine vernünftige Nutzung von Tieren und Pflanzen bestimmter Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b sowie für gezüchtete und künstlich vermehrte Tiere oder Pflanzen dieser Arten zu ermöglichen. Ausnahmen nach den Sätzen 1 und 2 dürfen nur zugelassen werden, soweit der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art dadurch nicht nachteilig beeinflusst wird, Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG beachtet sind und Vorschriften einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5, sonstige Belange des Artenschutzes oder Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzübereinkommen nicht entgegenstehen. Die Landesregierungen können die Ausnahmen nach Satz 1 allgemein durch Rechtsverordnung zulassen, soweit es sich nicht um Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten handelt. Die Landesregierungen können die Befugnis nach Satz 3 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
§ 44 Zuständigkeiten
(1) Vollzugsbehörden im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und des Artikels IX des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sind
1. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für den Verkehr mit anderen Vertragsparteien und mit dem Sekretariat (Artikel IX Abs. 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens), mit Ausnahme der in Nummer 2 Buchstabe a und c sowie Nummer 4 genannten Aufgaben, und die in Artikel 12 Abs. 1, 3 und 5, den Artikeln 13 und 15 Abs. 1 und 5 und Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 genannten Aufgaben,
2. das Bundesamt für Naturschutz
a) für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 und 2 und des Artikels 5 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie von sonstigen Dokumenten im Sinne des Artikels IX Abs. 1 Buchstabe a des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie für den Verkehr mit dem Sekretariat, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und mit Behörden anderer Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen oder bei der Verfolgung von Ein- und Ausfuhrverstößen sowie für die in Artikel 15 Abs. 4 Buchstabe a und c genannten Aufgaben,
b) für die Zulassung von Ausnahmen nach Artikel 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 im Falle der Einfuhr,
c) für die Anerkennung von Betrieben, in denen im Sinne des Artikels VII Abs. 4 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Exemplare für Handelszwecke gezüchtet oder künstlich vermehrt werden sowie für die Meldung des in Artikel 7 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 genannten Registrierungsverfahrens gegenüber dem Sekretariat (Artikel IX Abs. 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens),
3. die nach § 45 Abs. 3 bekannt gegebenen Zollstellen für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Drittländern,
4. die Bundeszollverwaltung für den Informationsaustausch mit dem Sekretariat in Angelegenheiten der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität,
5. die nach Landesrecht zuständigen Behörden für alle übrigen Aufgaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
(2) Wissenschaftliche Behörde im Sinne des Artikels 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist das Bundesamt für Naturschutz.
1.Es liegt wirklich nicht an der EU, sondern daran daß im dt. Naturschutzrecht die Vögel pauschal und ausnahmslos besonders geschützte Arten sind - egal ob selten oder bis zur Umweltgefährdung häufig.
Das Problem ist unser diesbezügliches anachronistisches Vogelschutzprivileg! Die EU hat ja differenzieret zwischen Anhang I = geschützten, Anhang II = jagdbaren und denen die weder da noch dort, sondern nur als "europäische Art" gelistet sind -> wie mit diesen umgegangen wird ist nationales Recht! Da läßt sich die Verantwortung nicht wegschieben !!!
2. Das Regensburger/Münchner und neuerdings ein Dresdener Urteil muß von den Verbänden gekippt werden -> denn wenn sich diese Rechtsmeinung erst verfestigt, hat die Fischerei die Auseinandersetzung um das Kormoranproblem endgültig verloren !!!
Wenn das die Fischereiorganisationen nicht erkennen haben sie die Folgen nicht anders verdient.
Den Preis zahlen dann allerdings leider nicht die Naturschützer und die Fischereifunktionäre sondern die regional aussterbenden heimischen Fischarten.
Mit freundlichem Gruß, Kurt Dietl
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09.05.2006: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Unter http://www.nabu.de/m05/m05_03/01077.html beschreibt NABU seine und die  Position des Landesbundes für Vogelschutz (LVB) und des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) zum Kormoran. Am 12. 4. 2006 habe ich dort angefragt, seit wann diese Seite besteht und ob sich die Einstellung zum Inhalt inzwischen geändert habe. Die Antwort kam schnell (19. 4. 2006): Seit 1998 steht die Seite, die Position habe sich nicht geändert. Da auf der Seite Behauptungen aufgestellt werden, die - bestätigt durch eine Reihe moderner wissenschaftlicher Studien - längst überholt sind habe ich den Fischereiverband Unterfranken e.V. eingeschaltet. Von dort erhielt ich eine Zusage zur Kostenübernahme für eine Unterlassungsklage gegen NABU. Zusammen mit einem weiteren Aktivisten in Sachen Fischartenschutz wurde die NABU-Seite inhaltlich zerpflückt und in Form einer Synopse einem versierten Anwalt übergeben. Dessen Antwort war ernüchternd: es handele sich bei den NABU-Aussagen um Meinungsäußerungen, gegen die juristisch nichts zu machen sei. Inzwischen ist umfangreiches Material an die Frau Bundeskanzlerin Merkel, den Bundesminister Gabriel, den Ministerpräsident Stoiber und die Staatsminister Miller und Schnappauf geschickt worden. Die Briefe samt Anlagen sind unter http://www.fischenandersaale.de einzusehen. Im Übrigen erging die Bitte an die Landesverbände (VDSF und DAV) in Bayern und Sachsen, gegen die ergangenen Kormoran-Urteile Widerspruch einzulegen, damit sich bei etwaigen weiteren Klagen für die Erlaubnis zur Vergrämung von Prädatoren nicht auf diese Urteile berufen werden kann. Nicht nur nach meinem Eindruck wird die Position der militanten Vogelschwächer zunehmend schwächer. Ich bitte alle an der Zukunft Fischerei Interessierten um entsprechendes Nachfassen bei den Verbänden.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dort nicht mit der nötigen Härte an dem Problem gearbeitet wird. Dieser Eindruck hat sich für mich in einer Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen erhärtet. Wenn jetzt nicht mit aller Kraft am Thema geblieben wird, lassen wir einen günstigen Zeitpunkt verstreichen. Die Tatsache, dass die Vögel zur Zeit nicht sonderlich präsent sind darf uns nicht in Sicherheit wiegen: Der nächste Winter kommt bestimmt. Mit freundlichem Gruß und verbunden mit der Bitte an jeden Leser dieser Zeilen, nach seinen Kräften etwas für den Schutz unserer heimischen Fische vor Prädatoren zu tun. Kurt Dietl
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06.2006: Ein interessanter Artikel aus "Fischer & Teichwirt", Heft 06/2006:

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28.07.2006: Kormoran: EU gibt grünes Licht
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union kann jetzt die Maßnahmen ergreifen, die er für die Lösung des Kormoran-Problems für erforderlich hält.
Von Henning Stühring | Fisch & Fang
Darauf hat EU-Umweltkommissar Dimas in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Europäischen Parlament hingewiesen. Wie die CDU-CSU-Gruppe im Europäischen Parlament am 12. Juli 2006 berichtete, war der Agrar- und Verbraucherpolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Albert Deß MdEP, der Initiator der Anfrage.
Wie der CDU-Europaabgeordnete Dr. Werner Langen dazu mitteilte, fallen damit bisher übliche Ausreden der Landesregierungen in Deutschland weg, die die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union als Grund für ihre Weigerung genannt hatten, Bewirtschaftungsmaßnahmen für Kormorane an Flussläufen zu genehmigen. Die drastische Erhöhung des Kormoranbestandes gefährdet in ganz Deutschland einheimische Fischbestände und führt damit zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts in vielen Gewässern, so Langen.
Aufforderung zum Kormoran-Management
Langen wertete die Antwort der EU-Kommission als deutliche Aussage und Aufforderung an die politisch Verantwortlichen in den Mitgliedsstaaten, innerhalb ihres Staatsgebietes in eigener Verantwortung alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewirtschaftung dieser überhandnehmenden Vogelart zu ergreifen. Vor Ort müssten die Behörden tätig werden um den Konflikt zwischen Kormoranen und Fischereiinteressen zu lösen, anstatt sich hinter EU-Recht zu verstecken. Die durch die Kormorane verursachten Verluste an Fischbeständen würden zunehmend die Existenz von immer mehr Binnenfischern infrage stellen. Auch diese Entwicklung müsse gebremst werden. Die Kommission hat auf die Entwicklung bereits ihrerseits reagiert und bestimmte Arten aus der Vogelschutzrichtlinie gestrichen, weil diese in ihrem Bestand nicht mehr gefährdet seien.
Da die Kommission den Kormoran bereits aus einzelnen Vogelschutzrichtlinien gestrichen habe, würde der rechtliche Status des Kormorans unter der Vogelschutzrichtlinie den Mitgliedsstaaten es bereits jetzt erlauben, innerhalb ihres Staatsgebietes alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewirtschaftung dieser Vogelart zu ergreifen, ohne dass der Kormoran offiziell in den Anhang II, das heißt als generell jagdbare Art aufgenommen würde.
-pm-
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Mittwoch, 28. Jun. 2006
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1741/06 "Kormoranproblematik - Vergrämungsmaßnahmen in Europa"
von Rolf Berend (PPE-DE), Albert Deß (PPE-DE), Jan Ehler (PPE-DE), Alfred Gomolka (PPE-DE) und Heinz Kindermann (PSE)
An die Kommission
Unabhängig von den landesspezifischen Überlegungen und Maßnahmen zur Kormoranvergrämung sehen wir die fachpolitische Priorität bei der abgestimmten Erarbeitung eines international verbindlichen Managementprogramms zur Regulierung des Kormoranbestandes. Nur so können Biotop und Artenschutz künftig umgesetzt werden. Die seitens der EU in Auftrag gegebene Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer Bestandsreduzierung deutlich.
So führt die drastische Erhöhung des Kormoranbestandes zur Verdrängung anderer unter Schutz stehender Vogelarten (Brandseeschwalbe, Zwergseeschwalbe).
Des Weiteren führt der derzeitige Bestand an Kormoranen zur Gefährdung einheimischer Fischbestände und stört das ökologische Gleichgewicht in vielen Gewässern erheblich. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Verdrängen geschützter Arten zu verhindern.
Die durch Fraßschäden der Kormorane verursachten Verluste an Fischbeständen gefährden zunehmend die Existenz der Binnenfischer und der Kutter- und Küstenfischer. Um diese Existenzgefährdung abzuwenden und dem Artenschutz gerecht zu werden, gibt es in einzelnen Bundesländern bereits die Möglichkeit der Vergrämung der Kormorane. Leider führen nationale Alleingänge auch in diesem Bereich nicht zu dem gewünschten Erfolg.
Auf welche Weise ist ein europäisches Kormoranmanagement im Hinblick auf Vergrämung möglich?
Inwieweit kann die Kommission ein international verbindliches Management zur Regulierung des Kormoranbestandes erarbeiten?
Inwieweit kann die Kommission die Unterschutzstellung des Kormorans gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verändern?
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E-1741/06DE - Antwort von Herrn Dimas - im Namen der Kommission (21.6.2006)
Wie alle auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten wild lebenden Vogelarten fällt der Kormoran Phalacrocorax carbo unter die allgemeinen Schutzbestimmungen der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) [1] , und das absichtliche Töten oder Fangen, die absichtliche Zerstörung von Nestern oder die Entnahme von Eiern darf von den Mitgliedstaaten nur nach den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmebestimmungen genehmigt werden. Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass in bestimmten Regionen der Gemeinschaft Konflikte zwischen dem Schutz von Kormoranen und den Interessen der Fischer bestehen. Sie hat sich mit den Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass die Möglichkeit abweichender Bestimmungen zur Vermeidung ernsthafter Schäden an den Fischereigebieten im vollen Umfang genutzt werden kann, wenn dies mangels anderweitiger Lösungen gerechtfertigt ist. Signifikante Konflikte mit anderen schützenswerten Arten und Lebensräumen sind der Kommission weniger bekannt, jedoch können die Ausnahmeregelungen der Richtlinie auch zum Schutz von Flora und Fauna angewandt werden.
Abweichende Bestimmungen, die auch Vergrämungsmaßnahmen vorsehen können, werden in verschiedenen Mitgliedstaaten angewandt. Bisher liegen der Kommission keine wissenschaftlichen Studien darüber vor, dass diese Herangehensweise nicht funktioniert. Sie wird alle neuen Erkenntnisse, die man ihr zu diesem Thema zukommen lässt, gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten prüfen.
Die Vogelschutzrichtlinie sieht keine international verbindlichen Bewirtschaftungspläne für bestimmte Arten wie den Kormoran vor und ermächtigt die Kommission nicht, von den Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle der Bestände zu verlangen. Es liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für die Artenbewirtschaftung und für die Lösung von auftretenden Konflikten mit Fischereiinteressen für erforderlich hält. Unabhängig davon ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten in dieser Frage zur Zusammenarbeit und hat schon mehrfach im "ORNIS-Ausschuss", dem gemäß Artikel 16 der Richtlinie eingerichteten Ausschuss zur Anpassung der Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, Diskussionen hierzu angeregt. Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass die internationale Zusammenarbeit zwischen den Staaten mit dem Ziel konkreter Abhilfemaßnahmen weiter ausgebaut werden muss.
Die Gemeinschaft unterstützt auch gemeinsame multinationale Forschungsprojekte zur europaweiten Verringerung der Konflikte zwischen Kormoranen und Fischereiinteressen. Das abgeschlossene Projekt Redcafe [2] zeigt die Dynamik und Komplexität dieses Problems nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht. Diese Arbeit wird nunmehr in einem neuen Projekt mit dem Namen Intercafe [3] weiterentwickelt.
Die Kommission hat die kontinentale Unterart des Kormorans Phalacrocorax carbo sinensis bereits aus dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gestrichen, da diese Unterart in der EU nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet ist. Die Kommission hält zum jetzigen Zeitpunkt weitere Änderungen des Schutzstatus dieser Art nach der Richtlinie nicht für notwendig. Die Aufnahme der Art Phalacrocorax carbo in den Anhang II zur Vogelschutzrichtlinie, d.h. als jagdbare Art, hält die Kommission nicht für eine angemessene Herangehensweise, um den Konflikt zwischen Koromoranen und Fischereiinteressen zu lösen.
Der rechtliche Status des Kormorans unter der Vogelschutzrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten bereits jetzt, innerhalb ihres Staatsgebiets alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewirtschaftung dieser Vogelart zu ergreifen.
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Im August 2006:
Hier finden sie die neue Kormoranverordnung für NRW als PDF-Datei (Hier Klicken, 108 KB)
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Im Oktober 2006:
Weitere Kormoran-Beiträge und Infos:
- Kormorankolonie bei Niederhof in Mecklemburg-Vorpommern (Hier Klicken)
- Stralsund: Fachtagung "Kormoran" beendet - Naturschutz und Fischereiwirtschaft wollen wissenschaftliche Daten zum Kormoran verbessern (Hier Klicken)
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Oktober 2006: heute im Bundestag - 31.10.2006
Liberale: Neuansiedlung von Kormoran-Kolonien verhindern - Ernährung und Landwirtschaft/Antrag
Berlin: (hib/ANK) Die Bundesregierung soll dem Fischartenschutz den gleichen Stellenwert einräumen wie dem Vogelschutz, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/3098). Unter anderem verlangen die Liberalen, dass die Neuansiedlung und Neugründung von Kormoran-Kolonien verhindert werde. Die Regierung müsse sich für ein europaweites Kormoran-Management mit dem Ziel einer Bestandsregulierung einsetzen. Der Kormoran habe sich in den letzten Jahrzehnten massiv vermehrt und bedrohe nun neben der gesamten Fischfauna auch die wirtschaftliche Existenz von Berufs- und Angelfischern an natürlichen Gewässern. Durch die Kormorane ergebe sich ein jährlicher Verlust an Fischen von mehr als 20.000 Tonnen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der fischereilichen Nutzung der Gewässer führe.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_324/03
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages  © Deutscher Bundestag, 2006
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Anmerkung der Redaktion: Alle vormals hier stehenden Beiträge von Leopold Mayer wurden auf dessen Verlangen am 09.08.2007 entfernt.
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Dezember 2007:
...hier noch weitere Infos "neueren" Datums, diesmal vom Regierungspräsidium Freiburg. Insbesondere die Ausführungen von Herrn Jan Baer  (FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE
DES  LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG) scheinen sehr bemerkenswert. (Daten gesammelt und übermittelt von Hartmut Proksch)

Absolut top ist das Gutachten von Dipl.-Fischereiing. Jens Görlach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fischereiwesen, zum Einfluß des Kormorans auf den Fischbestand der Ilm vom 28.11.2006: http://www.anglertreff-thueringen.de/pdf/gailm06.pdf

Ein tolles "Schmankerl" findet sich auf der Seite des NABU Schleswig-Holstein:
http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_05/04625.html

Unter "Kurz und bündig: Kritikpunkte des NABU"

In der Darstellung werden Fische als Beute des Kormorans eingestellt, deren kommerzielle Verwertung auf Grund der geringen, vom Kormoran bevorzugten Größen unrealistisch ist: Kein Fischer erzielt Erlöse etwa für kleine Aale weit unterhalb der Verkaufsgrößenschwelle, der jedoch von Kormoranen bevorzugt gefressenen Größenklasse.

Sehr schön, daß die Kormoran "etwa"  nur kleine Aale fressen. Besonders vor dem Hintergrund, daß sie dann Stückzahlmäßig umso mehr verzehren. Das war´s dann mit der Abwanderung in die Sargasso-See zum Laichgeschäft. Die "bevorzugt gefressene Größenklasse" betrifft eine Fischart, die akut gefährdet ist......da hat aber eine(r) beim NABU gepennt.....denke mal, daß die dieses Statement sofort entfernen würden, wenn Sie wüßten......

Hier noch die Info, daß am Bodensee ein "Tatort" Krimi gedreht wird/wurde mit dem vielsagenden Titel "Der Kormoran-Krieg". Oder vielleicht doch gut ?  Ja, wenn da nicht ein Fischer einen Naturschützer.........jedenfalls ist zu hoffen, daß die Problematik ins Licht der Öffentlichkeit rückt und die Dramatik offenbart wird. Hoffentlich nicht auf Kosten der Kormorangegner. Ausstrahlung wohl leider (?) erst 2008.

Der Kormoran-Krieghttp://www.tatort-fundus.de/web/index.php?id=5924
Vom 26. Juni bis 26. Juli dreht die Maran-Filmproduktion für den SWR in Konstanz und Umgebung  einen neuen "Der Kormoran-TATORT". Klara Blum und Kai Perlmann ermitteln zwischen Naturschützern und Fischern,  die sich nicht immer grün sind.
http://www.maranfilm.de/home/news_detail.asp?Id=149
Ein Brand im Schilfgürtel des Bodensees, ein heftiger Streit zwischen Naturschützern und Fischern - und schließlich ein ermordeter Biologe: Im neuen "Tatort: Der Kormoran-Krieg" der vom SWR in Zusammenarbeit mit Maran Film vom 26. Juni bis voraussichtlich 26. Juli 2007 in Konstanz und Umgebung gedreht wird, müssen Kommissarin Klara Blum (Eva Mattes) und ihr Assistent Kai Perlmann (Sebastian Bezzel) vielfältigen Spuren nachgehen, um den Mordfall zu klären: Da ist zum einen die erbitterte Fehde zwischen dem toten Umweltschützer Conrad Kettler (Christian Koerner) und den Bodenseefischern, die sich durch die Arbeit des Biologen in ihrer Existenz bedroht sahen. Zum anderen hatte auch Kettler selber Geheimnisse, die zu seinem gewaltsamen Tod geführt haben könnten...
http://www.suedkurier.de/region/konstanz/kreis/art2974,2694187
Das Schilf bei der Reichenau in Flammen; ein Fischer ruft einem Kormoran-Schützer zu: "Ihr gehört hier genauso wenig hin wie die Vögel"; ein Naturschützer, der ihm dafür die Nase blutig schlägt: Der Südwestrundfunk inszenierte am Samstag auf einer Gewerbebrachfläche auf dem Reichenauer Festland einen heißen "Kormorankrieg" für den Tatort.
Die beiden Autoren des Drehbuches, darunter der auf der Höri aufgewachsene Mathias Dinter, greifen für die neue Folge des Bodensee-Krimis ein auch in der Wirklichkeit brisantes Thema auf: Berufsfischer fürchten Kormorane als Konkurrenz, während Naturschützer Abschuss und Verscheuchen der Vögel ablehnen. Die Tatort-Dreharbeiten werden noch laufen, da wird das Regierungspräsidium Freiburg diesen Monat erneut über eine Abschusserlaubnis auch am Untersee entscheiden.
Berufsfischer Norbert Knöpfler aus Langenargen, Sprecher der württembergischen Kollegen am Bodensee, sagt: "Die fressen einen Haufen Fische weg." Zudem machten die Vögel die Netze kaputt, wenn sie Fische aus ihnen rissen. Die Zahl der Kormorane steige. "Das Thema ist nicht kleiner geworden", betont er. Anders sieht das der Landesreferent für Artenschutz beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Martin Klatt. Nicht der Kormoran, sondern nährstoffarmes Wasser sei Schuld an weniger Fischen im See. Der Bestand der Kormorane werde sich natürlich regulieren. Besonders wehrt sich Klatt dagegen, Tiere in der Brutzeit zu jagen, um die Nester am Untersee von 100 auf 30 zu reduzieren.
Eben solch ein Szenario haben die Tatort-Macher für ihren Film gewählt: Fischer zünden Schilf an, um die Brut der Vögel zu vernichten. Nach dem Streit mit ihnen wird der Naturschützer ermordet aufgefunden. Tatort-Kommissarin Klara Blum (gespielt von Eva Mattes) ermittelt. Regisseur Jürgen Bretzinger setzt den Fall noch bis 25. Juli in Szene, gesendet wird er 2008. Bretzinger ist für die Grünen Stadtrat in Ravensburg, doch versichert: Die Fischer würden am Ende nicht als Verlierer dastehen. Er habe Verständnis für beide Seiten und esse gerne Fisch.
Autor Mathias Dinter verspricht ebenfalls überraschende Wendungen. Der Fall liege schließlich ganz anders. Der 38-Jährige lebt heute in Köln, besucht aber oft seine Eltern in der Region. Er habe bewusst ein Thema gewählt, das etwas über die Bodenseegegend erzähle, berichtet er. Für das Filmteam sind manche seiner Ideen harte Arbeit, etwa der Großbrand im Schilf. Vor Monaten nahm der SWR Kontakt zu Naturschützern auf, um einen verträglichen Platz zu finden. Die Entscheidung fiel auf die Brachfläche zwischen Bahnlinie und B33 auf dem Reichenauer Festland am Rande des Schilfgebietes. Das Brachland wurde Wochen nicht gemäht. Echtes Feuer gab es aber nicht. Die Feuerwehr rückte nur als Kulisse an. Die Flammen werden am Computer einkopiert.
Frank van Bebber

Hoffentlich geht das nicht daneben...

Und dann ist da noch das Fischerspiel zum kostenlosen Download, erinnert an Moorhuhn......bloß eben mit Kormoranen.....
http://www.suedkurier.de/freizeit/fischer/art115620,2699209

Regierungspräsidium erteilt Ausnahmegenehmigung als Allgemeinverfügung unter strengen Auflagen

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1226948/index.html

Weitere Hintergrundinformationen zur Kormoranvergrämung

Ichthyologisch ist der Rhein zwischen dem Wehr in Märkt und Breisach ein ganz besonderes hochwertiger Abschnitt: Durch seine eigenständige Entwicklung ohne Schifffahrt und Siedlungsdruck hat er schützenswerte Besonderheiten bewahrt: Der Strömer, ein Kleinfisch mit einer eigenen Unterart nördlich der Alpen hat sein Hauptverbreitungsgebiet in Baden-Württemberg und auch hier im Rhein ein Restvorkommen. Die Äsche ist aufgrund Ihrer Lebensweise im freien Wasser besonders von dem Schwimmjäger Kormoran betroffen. Der Gewässerabschnitt wurde von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins als Wiedereinbürgerungsgewässer für die Wanderfische eingestuft, weil die dortigen Reststrukturen eine Fortpflanzung besonders des Lachses erlauben. Die ins Meer abwandernden Junglachse sind leichte Beute des Kormorans. Auch weitere Flussfische wie die Nase und die Barbe haben dort Bedeutung, die Artenvielfalt unter den Fischen ist besonders ausgeprägt. Aus allen diesen Gründen ist der Abschnitt als "fischökologisch bedeutendes Gewässer" und im Rahmen der EU als FFH-Gebiet besonders auch für die Fische ausgewiesen.

Der Kormoran, ausschließlich ein Fischfresser, greift tief in die Fischbestände ein. Das Fehlen der mittleren Größenklassen etwa zwischen 10 und 35 cm besonders bei den im Freiwasser vorkommenden Fischartenein ist ein typisches Anzeichen für den Fraßdruck des Kormorans. So wurde dieses so genannte "Prädationsloch" mittlerweile von verschiedenen Untersuchern unabhängig voneinander mehrfach nachgewiesen. Dass die größeren Fische, die nicht mehr in den Schnabel des Kormorans passen, oder die wenigen noch nachweisbaren Exemplare der mittleren Größenklassen, die sich zwischen Totholzresten zu verstecken suchen, häufig Schnabelverletzungen aufweisen, ist ebenfalls dokumentiert. Es ist zu befürchten, dass von diesen ein Großteil ihren Verletzungen erliegt.

Der Artenschutz ist eine öffentliche Aufgabe. Ebenso wie das Regierungspräsidium diesen Auftrag z. B. für die Vögel wahrnimmt, ist es gleichermaßen auch dem Schutz der Fischbestände verpflichtet. Dieser öffentlichen Aufgabe stellt sich das Regierungspräsidium durch den Erlass einer Allgemeinverfügung, wobei es sich der Komplexität der Aufgabe bewusst ist.

Im Vorfeld zu dieser Entscheidung wurden die von dem Thema betroffenen Verbände angehört. Das Regierungspräsidium hat konstruktive Anregungen in der Entscheidung berücksichtigt. Das Grundlagenwissen um die Fisch- und Vogelbestände wächst aufgrund des öffentlichen Interesses an Gewässern und der fachkundigen Beobachter von privater und institutioneller Seite ständig. Daher wird auch die Entscheidung derzeit nur für ein Jahr getroffen und weitere Entscheidungen werden jeweils neuere Erkenntnisse berücksichtigen. Ein engerer Informationsaustausch wird auch mit der elsässischen Seite gepflegt, auf welcher der Kormoran ebenfalls vergrämt wird. Die neueren Dokumente zu diesem komplexen Thema sind ohne Bewertung auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter <http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf> abrufbar.

Kormoranvergrämung  DOKUMENTATION
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf

Durch die Möglichkeit eines frühzeitigeren Vergrämungsbeginns wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kormorane in der Regel besser von Gewässern mit empfindlichen Fischbeständen ferngehalten werden können. Dies liegt daran, dass jetzt rechtzeitig auf Kormoraneinflüge aus benachbarten Ländern - infolge der dort früher beginnenden Vergrämungsabschüsse oder eines natürlicher Weise früher beginnenden Einfluges - reagiert und damit einer Gewöhnung der Vögel an die jeweiligen Gewässer vorgebeugt werden kann. Diese Neuregelung trägt dazu bei, den bestehenden Fraßdruck auf die Fischbestände regional zu reduzieren. So konnte nach Aussage der Fischereiforschungsstelle in vielen Bereichen aufgezeigt werden, dass die Fischbestände in den betroffenen Gewässern nicht weiter zurückgingen. Eine nachhaltige Erholung und Stabilisierung durch Kormorane geschädigter Fisch-
bestände ist jedoch erst im Laufe mehrerer Jahre bei konsequenter Durchführung der erforderlichen Managementmaßnahmen am jeweiligen Gewässer zu erwarten.
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/show/1226855/rpf-ref33-dokumentation-restrhein.pdf
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FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE  DES  LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf
Betrifft:  Prädationsdruck durch Kormorane in strukturierten Gewässern
Bezug: Ihre Anfrage vom 21.12.05

Sehr geehrter Herr Dr. Wetzlar,

auf ihre Anfrage, inwieweit die Struktur eines Fließgewässers (Uferbeschaffenheit, Struktur der Sohle etc.) auf den Prädationsdruck durch Kormorane Auswirkungen zeigt, möchte ich
Ihnen wie folgt antworten: Ob ein Gewässer bzw. eine Fischart einem starken Prädationsdruck durch Kormorane unterliegt, hängt nicht nur von der jeweiligen Strukturdiversität (Ufer, Gewässersohle etc.) ab. Auch ist eine hohe Strukturdiversität nicht gleichbedeutend mit hohem Schutz gegen Kormoranfraß. Folgende Punkte sollen diese Aussagen unterstreichen:

1. Je größer bzw. breiter ein Fließgewässer ist, desto weniger entscheidend ist für das Vorkommen der meisten Fischarten die Uferstrukturierung (Jungwirth et al. 2003, "Angewandte Fischökologie an Fließgewässern", Facultas-Verlag, 547 S.) und desto weniger bieten Uferstrukturen Schutz gegen Kormorane.

2. Unabhängig von der Gewässergröße ziehen viele (Fließgewässer-)Fischarten zum Laichen in offene Gewässerbereiche, teilweise werden aber auch zu anderen Zeiten bzw. während bestimmter Entwicklungsphasen offene Flussbereiche als Lebensraum bevorzugt. Zu den Fischarten, die derartige Verteilungsmuster erkennen lassen, zählen beispielsweise Äschen. Daher sind laichende Äschen für Kormorane eine leichte Beute, da sie dicht gedrängt auf ihren Laichplätzen stehen und Deckung oder Schutz durch Uferstrukturen in den meisten Fällen nicht existieren. Die Zeit ohne Deckung, insbesondere während der Laichzeit, kann relativ lange sein: Äschen ziehen mehrere Wochen zu Ihren Laichplätzen und verweilen auch dort wiederum viele Tage (Baars et al. 2001, "Die Äsche", Neue Brehm Bücherei, 128 S.). Beobachtung aus dem (gut strukturierten) Hochrhein zeigen, dass dann Kormorane diese Plätze anfliegen, gezielt auf diesen flachen, offenen Stellen auf Jagd gehen und die Äschen-Population stark dezimieren (Staub 1997 „Cormorant Phalacrocorax carbo predation and conflicts with species conservation and fisheries in Switzerland“, Ekologia Polska, Vol. 45, S. 309-310).

3. Nahrungsanalysen von Kormoranen zeigen sehr deutlich, dass auch bei einer hohen Strukturvielfalt in einem Fließgewässer nicht automatisch auf einen geringen Prädationsdruck für die Fische gegen Kormorane geschlussfolgert werden kann. Untersuchungen von Mann et al. (1995), "Bestandsentwicklung und Nahrungsökologie des Kormorans (Phalacrocorax carbo) an der Donau östlich von Wien im Hinblick auf fischereiliche Auswirkungen", Österreichs Fischerei, Bd. 48, S. 43-53, belegen, dass sogar Groppen, die versteckt zwischen Steinen oder in Höhlen des Ufer- oder Sohlsubstrates leben, sehr erfolgreich von Kormoranen erbeutet werden und teilweise einen Großteil der Nahrung ausmachen können.

4. Untersuchungen in einem Baggersee der Rheinebene zeigen, dass eine Erhöhung der Strukturvielfalt (durch das Einbringen von Totholz, den sogenannten "Totholzburgen") zwar zu einer erhöhten Besiedlung dieser Bereiche durch diverse Fischarten geführt hat, gleichzeitig aber durch diese erhöhte Fischdichte verstärkt Kormorane dieses Gewässer aufgesucht haben. Durch diese Strukturen wurden somit Kormorane verleitet, dieses Gewässer verstärkt anzufliegen, es entstand also mehr oder minder eine "Lockwirkung" (mdl. Mitteilung Dr. F. Hartmann, Fischereibehörde Karlsruhe, Bericht in Vorbereitung). Es ist davon auszugehen, dass die Kormorane diese Strukturen in stark erhöhter Frequenz befliegen, weil sie dort erfolgreich jagen und nicht, weil sie dort keine Fische erbeuten können.

5. Die Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg führt seit nunmehr 10 Jahren begleitende Untersuchungen zur hiesigen Kormoran-VO durch. Auch anhand dieser Untersuchungen konnte wiederholt belegt werden, dass kein Zusammenhang zwischen Strukturdiversität und Einflugsintensität des Kormorans besteht: Die Vögel jagen vorwiegend in den umliegenden Gewässern ihres Schlaf-, Brut- oder Rastplatzes, unabhängig von deren Strukturbeschaffenheit. Während den begleitenden Fischbestandserhebungen wurden starke Schädigungen sowohl in naturnahen als auch in naturfernen Flüssen festgestellt. Auch in kleineren Flüssen oder Bächen, die stark bewachsen sind oder gar über Kronenschluss verfügen, wurden Kormorane gesichtet bzw. liegen Schädigungen vor. Geringe Schädigungen in von Kormoranen beflogenen Gewässern liegen nur in den Bereichen vor, in denen vergrämt wird oder die sich innerhalb eines Stadtgebietes befinden und dort aufgrund von Menschen und Verkehr eine "passive" Vergrämung stattfindet.  Als Beispiel sei hier die Radolfzeller Aach angeführt: Dieser sehr naturnahe Fluss (Breite zwischen 8-15 m) wird streckenweise stark von Kormoranen aus dem Bodeseegebiet frequentiert. Um eventuelle Unterschiede in beflogenen und unbeflogenen Bereichen in diesem Gewässer zu dokumentieren, werden seit mehreren Jahren im Herbst, Winter und Frühjahr Elektrobefischungen an verschiedenen Stellen durchgeführt. Alle Stellen sind von der Struktur her identisch, alle verfügen über starken Uferbewuchs (überwiegend Erlen und Weiden) und eine natürliche Stromsohle (kiesig-steiniger Grund), der einzige Unterschied ist die Lage bzw. die Einflugintensität: Eine Stelle liegt in einem NSG und wird dauerhaft von Kormoranen frequentiert, eine Stelle liegt mitten in der Stadt Singen und wird von Kormoranen nicht beflogen. Beide Bereiche sind nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Die Unterschiede im Fischbestand zwischen diesen Gewässerabschnitten sind jedoch eklatant: Innerhalb des NSG herrscht ein unnatürlicher Altersaufbau, die mittleren Längen- bzw. Altersklassen fehlen fast völlig. Auch befindet sich die gesamte Fischdichte auf einem sehr geringem Niveau. Fischt man jedoch innerhalb der Stadt, trifft man einen natürlichen, ungeschädigten Fischbestand an. Die Abundanzen sind hier fast doppelt so hoch wie im NSG, alle Alterklassen sind entsprechend eines natürlichen Aufbaues vertreten (siehe auch angehängte Graphik). Details und genaue Daten sind in den Berichten der letzten Jahre, die diesen Zusammenhang noch näher verdeutlichen, unter der folgenden web-Adresse einzusehen:
http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1060794_l1/index1057584012335.html?showOnlyChilds=true&showChildsFor=1060794

Der Zusammenhang, aus guter Struktur folgt ein guter Fischbestand, der auf geringe oder keine Schädigung durch Kormorane hinweist bzw. nur einem geringen Prädationsdruck durch Kormorane ausgesetzt ist, ist auch in weiteren Flüssen nicht ersichtlich. So werden z.B. in der Donau, die noch in vielen Bereichen Baden-Württembergs unverbaut bzw. gut strukturiert ist, nur noch in Stadtgebieten angemessene Ichthyozönosen angetroffen. Gleiches gilt für die Blau: hier werden in naturnahen, stark beflogenen Bereichen nur sehr geringe Fischdichten (hier: Forellen und Äschen) angetroffen, in weniger naturnahen, dafür aber unbeflogenen Gewässern jedoch Fischabundanzen, die deutlich höher liegen (teilweise 10fache Menge). Dabei entsprechen diese hohen Abundanzen der guten natürlichen Situation und sind nicht in etwa Folge von Besatzmaßnahmen oder von zugewanderten Fischen, die dem Prädationsdruck der Kormorane in anderen Flussabschnitten ausgewichen sind.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Erläuterungen ihre Anfrage beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Jan Baer

Anlage: Zwei Abbildungen (Vergleich einer Bachforellenpopulation mit und ohne Prädationsdruck durch Kormorane)

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FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE  DES  LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG  bei der  Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf
Betrifft:
Anlage:   Befischungsdaten vom 12.10.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Begleituntersuchungen zur Kormoran-Verordnung wurde der Restrhein am 18.07.06 durch die Fischereiforschungsstelle (Baer, Revermann) zusammen mit der Fischereiaufsicht Freiburg (Weisser) an ausgewählten Strecken zwischen Istein und Bremgarten elektrisch befischt. Über diese Befischung wurde ein Kurzbericht angefertigt (26.07.06), der dem RP Freiburg vorliegt. Am 12.10.2006 wurde diese Befischung durch die selben Personen wiederholt. Die Rohdaten dieser Bestandserhebung sind beigefügt.

Die am 12.10.2006 erzielten Befischungsergebnisse belegen die im Sommer 2006 (26.07.2006) getroffenen Aussagen:

1.  Auch im Herbst 2006 wurden einzelne Fischarten nicht oder nur in sehr geringen Häufigkeiten nachgewiesen. Es konnten wiederum keine Strömer gefangen werden. Auch wurde nur eine einzige Äsche auf einer beprobten Streckenlänge von 2,4 km nachgewiesen. Dies ist umso erstaunlicher, da Äschen nach Aussage der Fischereiaufsicht noch vor wenigen Jahren hier gehäuft auftraten und der Lebensraum Restrhein strukturell gute Voraussetzungen für eine angemessene Äschenpopulation bietet. Insbesondere Äschen sind allerdings aufgrund ihrer
Lebensweise (Schwarmbildung im Freiwasser und Ablaichen im Flachwasser) eine leichte und bevorzugte Beute von Kormoranen.

2.  Ähnlich wie im Sommer 2006 zeigte der Altersaufbau verschiedener Fischarten auch im Herbst 2006 einen unnatürlichen Aufbau. Besonders auffällig wurde dies bei Arten, die zu den häufigen Fischen dieser Fließgewässerregion zu zählen sind, wie z.B. Barben, Döbel oder Nasen: Fische dieser Arten waren an beiden Untersuchungstagen mit einer Länge von 15 bis 30 cm im Fang kaum vertreten. Es wurden hauptsächlich Fische unter 15 cm oder Exemplare von 30-40 cm oder über 40 cm Länge gefangen.

3.  Vergleichbar zur Sommerbefischung wurden auch im Herbst viele Fische mit Verletzungen, die vom Kormoranschnabel stammen, gefangen. An dieser Stelle sei auf die Fotos verwiesen, die dem Bericht vom 26.07.06 angefügt wurden.

4.  Nicht nur der Bestand an übersommernden Kormoranen (wie bei der Befischung vom 18.07.06 festgestellt), sondern auch der Bestand an Vögeln, die sich zur Überwinterung einfinden, scheint hoch zu sein. An beiden Untersuchungstagen wurden nicht nur Vögel im Überflug, sondern auch ungewöhnlich viele Vögel bei der Nahrungsaufnahme gesichtet.

Der Prädationsdruck durch Kormorane auf den Fischbestand im Restrhein ist allen Anschein sehr hoch. Der gestörte Bestandsaufbaus, das Fehlen bestimmter Arten, die hohe Verletzungsrate und die angetroffene hohe Kormoranpräsenz weisen darauf hin. Weitere Beeinträchtigungen sollten im Sinne des Fischartenschutzes durch geeignete Maßnahmen
abgewendet werden.

Die nächste Befischung ist für den 15. Mai 2007 angesetzt, weitere Beprobungen auch im Winter 2007/2008 sind geplant.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Baer

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Bestandsaufnahme Troschel am Restrhein

Montag, 7. Mai 2007 08:49

Sehr geehrter Herr Stocks,
bezüglich der Schäden durch Kormorane am Restrhein möchte ich noch auf eine Sache hinweisen, auf die ich mich am Freitag nicht beziehen konnte (da ich an dem Tag keinen Zugriff auf die Daten hatte):
Das Büro LimnoFisch (Dipl. Biol. H. J. Troschel) befischte im Herbst 2006 im Zuge des Monitorings für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ebenfalls den Restrhein. Dies geschah am 02.10.2006 in der Höhe von Steinerstadt und bei Grißheim (Länge der Probestellen je 2,2 km), am 5.10.2006 bei Ottenheim (1,7 km) und am 6.10.2006 bei Jechtingen (3,1 km). Diese Daten unterstreichen die Ergebnisse der FFS, die ich Ihnen am Freitag mitgeteilt habe: Auch Herr Troschel fand kaum Barben oder Döbel zwischen 20 und 30 cm (dafür aber einige bis 20 cm und mehrere größere Exemplare >40cm), auch bei seinen Daten ist somit ein so genanntes "Fraßloch" sichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Baer

Fischsterben am Restrhein
26. März 2007

Hallo Herr Dr. Wetzlar,
anbei erhalten Sie auch von uns einen Kurzbericht zum gestrigen
Fischsterben am Rhein.
(See attached file: FischsterbenRhein.doc.zip)
Dies zu Ihrer Kenntnis.
Mit freundlichem Gruß
Henrike Fuß
Landratsamt Lörrach

Am 26.03.2007 informierte uns Herr Hugenschmitt (Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg), über ein Fischsterben am Rhein beim Pegel Rheinweiler von ca. 1.000 toten Fischen.
Die Mitarbeiter des Landratsamtes kontrollierten das rechte Rheinufer sowohl oberstromig wie auch bis weit unterstromig des Pegels. Es konnten noch einige tote Fische im Bereich der Buhne beim Pegel festgestellt werden. Die toten Fische waren verletzt und stellenweise verpilzt. Weitere lebende Fische in der Buhne trugen ebenfalls Verletzungen.  Es ist auszuschließen, dass das Fischsterben durch eine eventuelle Einleitung eines wassergefährdenden Stoffes hervorgerufen wurde. Aufgrund der Verletzungen ist vielmehr davon auszugehen, dass diese durch den Einfall eines Kormoranschwarmes verursacht worden sind und dies Ursache des Fischsterbens war.
Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Fuß
Landratsamt Lörrach, 27.03.2007

Badische Zeitung vom Mittwoch, 11. April 2007
Verletzte Fische sind tote Fische
Eine wissenschaftliche Untersuchung am Restrhein wirft ein neues Licht auf die Debatte um den fischfressenden Kormoran
Von unserem Mitarbeiter Markus Winzer

RHEINWEILER. Am Restrhein bei Rheinweiler sind erstmals Fische auf vom Kormoran stammende Verletzungen untersucht worden. Eine wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse steht noch aus, aber unverhältnismäßig viele Fische weisen schwerwiegende bis tödliche Verletzungen auf. Dies wirft ein neues Licht auf die Debatte um den "Wasserraben" .

Der für seinen gesunden Appetit bekannte Kormoran schädigt nach Ansicht der Fischer nachhaltig die Fischbestände im Restrhein. Eine wichtige Rolle könnte hierbei spielen, dass der Kormoran zusätzlich zu den Fischen, die er frisst, einen hohen Anteil an Fischen bei der Jagd tödlich verletzt. Mit einer Pilotuntersuchung gingen der Landesfischereiverband Baden und die Staatliche Fischereiaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg diesem Sachverhalt auf den Grund.

Licht ins Dunkle bringen sollte eine Elektrobefischung, die im März in Rheinweiler durchgeführt wurde. Dort gibt es einen Bereich, der zahlreichen Fischen als Winterlager und gleichzeitig als Tagesunterstand dient. Die Tiefwasserbereiche bieten Schutz vor Raubfischen, Strömungsberuhigung und dank der von Berufsfischer Hans-Peter Bassler erstellten Vogelscheuchen auch noch einen gewissen Schutz vor dem Kormoran. Doch seit geraumer Zeit fanden sich hier täglich tote Fische - und zwar in solch großer Menge, dass Passanten bereits das Landratsamt
Lörrach alarmierten.

Bei einem ersten Lokaltermin stellte Hans-Dieter Geugelin vom Angelverein Weil am Rhein dann fest, dass viele der toten Fische die gleiche Verletzung aufwiesen: eine beidseitig, in Höhe der Rückenflosse verlaufende Wunde. Sie kann nach Ansicht von Experten nur vom Kormoran stammen. Der Vogel hat  Spezialanpassungen am Schnabel, die dazu dienen, den glitschigen
Fisch zu halten.

Um den Fisch in den Schlund zu bekommen, muss der Kormoran ihn kurz in die Luft werfen und drehen. Offenbar schaffen es viele Fische, dem Kormoran in diesem Moment noch einmal aus dem Schnabel zu springen. Doch in vielen Fällen wird die Wunde später von einem im Wasser vorkommenden Pilz infiziert. Nicht selten führt dies zum Tod.

Die elektrisch abgefischten Fische wurden bestimmt, vermessen und auf ihren Zustand untersucht. "Nase, 30 Zentimeter, verletzt" , lautete ein häufig auftretender Befund von Fischereiaufseher Peter Weiser und von Ingo Kramer, dem Biologen des Landesfischereiverbandes Baden. Vor allem betroffen sind Fische im Größenbereich von 20 bis 35 Zentimeter, Nasen und Döbel ebenso wie Rotaugen.

Stimmen diese Befunde, könnte der Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen eine neue Dimension erreichen, denn er wäre weit größer, als bisher vermutet. Auch würde es erklären, warum gerade die mittleren und für die Arterhaltung wichtigen Fischgrößen beständig zurückgingen. "Es geht uns schlicht um den Fischartenschutz im Restrhein und den Erhalt eines dem Gewässer entsprechenden, artenreichen Fischbestands" , sagt Hans- Dieter Geugelin. Die Angler am Restrhein werden weiterhin auf die Vergrämung (Vertreiben, Verscheuchen) von Kormoranen setzen. Dieses war im vergangenen Winter nur bis 15. Januar erlaubt. Das Ziel des Fischartenschutzes aber habe damit nicht erreicht werden können, sagt Geugelin, weil selbst im März noch 60 Kormorane auf Beute aus waren. Geugelin wirft den Vogelschützern vor, nicht objektiv zu sein: "Man stelle sich vor, es gäbe eine Tierart, die 20 bis 30 Prozent der Vögel verletzen und in der Natur vor sich hin vegetieren lassen würde. Dann würden auch die Vogelschützer nach Regulationsmaßnahmen rufen."

Hans-Peter Billmann, Siegfried Blank, Peter Dehus und Dr. Rainer Berg

Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg beim Bildungs- und Wissenszentrum Aulendorf (Viehhaltung, Grünlandwirtschaft, Wild, Fischerei) Untere Seestraße 81
http://www.vfg-bw.org/pdf/Kormoranbericht_2006_2007.pdf

Bericht zur Vergrämung von Kormoranen im Winter 2006/07 gemäß Kormoranverordnung und vorläufiger Verwaltungsvorschrift zur Kormoranverordnung

Kormoranstudie Restrhein
http://www.vfg-bw.org/pdf/Kormoranstudie_Restrhein_dez_2004_web.pdf
Zusammenfassung
In vielen europäischen Ländern wird seit etwa 15 Jahren ein Anstieg der Kormoranpopulationen beobachtet. Diese Entwicklung des Kormoranbestandes wird international als neues Problem im Fischartenschutz betrachtet. Auch im Restrheingebiet überwintert seit etwa 1991 eine hohe Zahl von Kormoranen.  Der Restrhein besitzt eine überregional bedeutende Funktion als wichtige Reproduktionsstätte der Äsche und anderer Salmoniden in Baden-Württemberg sowie als Lebensraum zahlreicher seltener - als gefährdet oder stark gefährdet geltender - Fischarten. In Anhang II der "FFH-Richtlinie" (92/43/EWG) sind die Arten Rapfen, Groppe, Strömer, Bitterling und Lachs genannt. Für diese Arten müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Von den Fischern wurden Rückgänge vieler Fischarten, beziehungsweise das Verschwinden bestimmter Fischarten beklagt. Dagegen hat sich die Wasserqualität durch die massiven Bemühungen zur Wasserreinhaltung deutlich verbessert. Das nahezu völlige Verschwinden der Äsche im Herbst 2003 war letztlich Anlass, dass von Seiten der Fischer nachdrücklich für die vorliegende Arbeit plädiert wurde.
Das im Restrhein vorkommende Fischartenspektrum wurde nach einer Recherche der bereits vorliegenden Fischdaten dokumentiert und durch aktuelle Elektro- und Netzbefischungen ergänzt. Die Längen von 1.038 Fischen wurden aufgenommen, um die Größenklassenzusammensetzung des Fischbestandes aufzuzeigen. Zur Darstellung der für die wichtigsten
Fischarten wertvollen Bereiche wurde eine Habitatkartierung durchgeführt. Aus Literaturangaben wurden die mit der Kormoranprädation verbundenen Erfahrungen in Baden-
Württemberg, der Schweiz und Bayern eingearbeitet.
Äschen konnten selbst an Strecken mit früher guten Populationen nur noch in Einzelexemplaren (3 Individuen) gefangen werden. Ähnliches gilt für die Forelle. Nur ein juveniler Strömer
wurde nachgewiesen. Von den vorzugsweise im freien Hauptstrom lebenden Arten Nase und Barbe fehlen die für die Reproduktion wichtigen Altersklassen weitgehend beziehungsweise
komplett. Laichnasen wurden in vor Kormoranprädation geschützten Bereichen noch nachgewiesen. Barben zwischen 22 und 53 cm konnten trotz intensiver Nachsuche an typischen
Standorten im Hauptstrom nicht nachgewiesen werden.
Die Analyse der Längenspektren der Fische ergab Unterschiede zwischen Gewässerbereichen in denen die Fische vor Kormoranen geschützt oder ungeschützt sind. Im ungeschützten Hauptstrom dominieren Fischlängen von 4 bis 10 cm (Ausnahmen bis 21 cm). Die Fische dieser Längenklassen halten sich versteckt zwischen und unter Steinen auf. Mittelgroße Fische (18 - 46 cm) wie Äschen und Forellen fehlen wie die entsprechenden Größenklassen der Arten Nase, Barbe und Döbel nahezu komplett. Bei allen Elektrofischereien im ungeschützten Hauptstrom zusammen wurden nur 10 Fische zwischen 18 und 46 cm nachgewiesen. Große und entsprechend alte Tiere zwischen 47 und 73 cm entfallen auf die Arten Nase, Barbe und Döbel und werden vereinzelt im Hauptstrom angetroffen. In den wenigen vor Kormoraneinfall geschützten Bereichen unter Totholz, überhängenden Ufern, Unterspülungen und Hohlräumen am Ufer oder in künstlichen Unterständen werden Fische mit einem Längenspektrum von ca. 5 - 41 cm nachgewiesen.
Der Fischbestandsaufbau ist im gesamten Restrhein in den für Kormorane frei zugänglichen Gewässerbereichen tiefgreifend gestört. Die zur Reproduktion notwendigen Elterntiere sind
stark zurückgegangen oder fehlen bei einigen Arten fast vollständig. Rückzugsgebiete für Fische kommen nur punktuell vor und sind auf minimale Gewässerabschnitte begrenzt. Die sich dort aufhaltenden Fische reichen zur Sicherung des Gesamtbestandes im Restrhein aber bei weitem nicht aus.
Eine Abschätzung der Fischentnahme durch Kormorane und die Fischerei ergab eine um das Vielfache höhere Entnahme durch Kormorane. Die Fischerei greift in den Fischbestand erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Mindestfischgröße ein. Das im Fischbestand festgestellte massive Defizit von Fischen im Längenklassenbereich von ca. 15 - 45 cm kann derzeit nur durch Prädation von Kormoranen erklärt werden. Nach Literaturangaben greifen Kormorane in Fließgewässern verstärkt bei den Fischen zwischen 13 und 43 cm ein. Die Befefischungsergebnisse zeigten deutlich, dass Fische, die bezüglich ihrer Größenklasse in das Beutegrößenspektrum der Kormorane passen, im für Kormorane frei zugänglichen Hauptstrom weitgehend fehlen.
Mit einer zukünftigen Verschärfung der Prädation durch Kormorane ist wegen der ansteigende Zahl übersommernder Kormorane sowie der ersten erfolgreichen Bruten in 2004 zu rechnen. Eine zumindest halbjährliche Erholung des Fischbestandes tritt dann nicht mehr ein. Aus Sicht des Gutachters ist es nicht möglich Restrheinstrecken mit besonders hoher Empfindlichkeit des Fischbestandes gegenüber Kormoranprädation von Strecken mit gering sensiblem Fischbestand abzugrenzen. Der Restrhein wird flächendeckend von empfindlichen Fischarten besiedelt und muss als funktionelle Einheit betrachtet werden. Die Habitatkartierung oberhalb der Stauwurzel des Kulturwehrs Breisach zeigte, dass die bevorzugten Habitate der empfindlichen Fischarten stark fragmentiert sind und sich auf kurzen Abschnitten abwechseln. Sowohl der Wechsel von Fischen zwischen den für die jeweilige Art geeigneten Habitaten als auch die Mobilität der Kormorane sprechen gegen eine willkürliche Abgrenzung von Gewässerstrecken, in denen die Prädation durch Kormorane entweder zugelassen oder eingeschränkt werden sollte. Der Stauraum dient abwandernden Lachs- und Forellensmolts als Wanderkorridor und dürfte zudem von den lokalen rheophilen Arten als Rückzugsgebiet genutzt werden.
Die Reduktion der Kormoranprädation mittels Vergrämung auf der gesamten Restrheinstrecke wird als notwendige Maßnahme angesehen, um den Fraßdruck von den gefährdeten
Fischbeständen im Restrhein zu nehmen und auf Gewässerabschnitte mit weniger gefährdeten Fischarten zu lenken. Flankierende Maßnahmen zum Erhalt des restrheintypischen
Fischbestandes sind erst nach einer deutlichen Reduktion der Kormoranprädation sinnvoll umsetzbar.

Baden-Württemberg: Infodienst, viele Schriftstücke !!!!!!!!   http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1035225/index.html
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Im Dezember 2007:

Auf diesen unsachlichen Artikel, erschienen in der "Frankfurter Rundschau" (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/?em_cnt=1249548) lesen Sie eine Klarstellung von Kurt Dietl:

Mit viel Eifer aber wenig Sachkenntnis schreibt Herr Börnecke über ein Thema, das eine sorgfältigere Recherche verdient hätte. Vor etwa 20 Jahren - ich lebt noch in Bergen-Enkheim - zog es mich wie viele Vogelfreunde an den Main bei Mühlheim. Dort ruhten etwa 20 Kormorane auf den Uferbäumen. Nie zuvor konnten die Vögel im Binnenland so ausgiebig beobachtet werden. Kein Wunder, galten sie doch ehedem unter Ornithologen als seltene Durchzügler. Dass sich heute dank eines umfassenden Schutzes eine Population von etwa 2 Millionen Vögeln im mittleren Nordeuropa entwickeln konnte, hat niemand vorausehen können. Inzwischen geraten nicht nur die "Petri-Jünger in Panik", sondern alle Artenschützer, deren Besorgnis um die Artenvielfalt nicht an der Wasseroberfläche endet. Es ist inzwischen von nahezu untergeordneter Bedeutung, dass ein Kormoran 300 g Fisch pro Tag verzehrt, wie Herr Bauer meint (seriöse Studien gehen von 400-500 g/Tag aus, von tödlich verletzten Fischen ganz zu schweigen). Es geht vielmehr um die Erhaltung unserer heimischen Fische, die z. B. zu mehr als 80% auf der Roten Liste Bayerns stehen. Dass Vogelschützer geneigt sind, eher in den Himmel zu schauen, liegt nahe. Herrn Börnecke aber rate ich, seinen Blick für einen umfassenderen Artenschutz etwas weiter schweifen zu lassen. Ohne das Thema zu stressen: Artenschutz gehört nicht in die Hände von Vogelschützern, sondern sollte Aufgabe eines umfassenden Wildtiermanagements werden. Dies gilt insbesondere, seit die Bevölkerung schleichend auf die Wiedereinbürgerung von Luchs, Wolf und Braunbär vorbereitet wird. Dass die Frankfurter Rundschau ihr Format verkleinert hat sollte auf die Fläche bedruckter Seiten beschränkt bleiben und nicht die Beiträge übertragen werden, wie beim Beispiel Kormoran.
Kurt Dietl
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