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Landesfischereiordnung

Verfasst: 27.12.2012, 21:05
von mario.s
Hallo,
heute habe ich meine neue Angelmarke bekommen, mit einem kleinen Merkblatt über die neue, geänderte Berliner Landesfischereiordnung. Darin steht u.a.
"Der § 18 der Angelfischerei definiert jetzt im zweite Absatz alle Kunstköder > 2cm Gesamtlänge eindeutig als Raubfischangel (wobei bei Einsatz derselben nur eine Handangel gestattet ist und alle sonstigen Regelungen des Raubfischangelns zutreffen).

Ist ja unfassbar. :evil: Das bedeutet ja, dass ich, theoretisch, mit einer etwas größeren Nymphe, Maifliege oder ähnlich großen "Kunstfliege"(ist ja explizit ein Kunstköder) in der Raubfischschonzeit nicht angeln darf. In Berlin wäre das dann bis zum 1.Mai. Das ist doch wohl etwas übertrieben. Mich würde jetzt mal interessieren, wie sich nun unser Gesetzgeber den Umgang mit der Fliegenfischerei forstellt? Möchte ich nun im April den Rotfedern, Döbeln oder Barschen nachstellen, muss ich nun wohl zum Rotwurm greifen. Ob das so gedacht ist?

Sehr verwirrt, Mario

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 27.12.2012, 23:06
von CPE
Geht es da nicht nur um eine oder zwei Angeln? "Raubfischschonzeit" kenne ich nicht...

Gruß, Norbert

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 11:02
von mario.s
Hallo,

hier habe ich mal den § 18 Absatz 3 der LFischO Berlin im Volltext:

" (3) 1Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. 2Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. 3Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."

Das heißt eindeutig, in der Schonzeit ( 1.1.-30.04.) dürfen in diesem Fall auch unsere großen Nymphen nicht eingesetzt werden.

Mario

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 14:08
von henkiboy
Hallo Mario,
.....gemach, gemach......2 Zentimeter ist aber doch schon ein ziemlich ordentliches Kaliber. Nymphen und Trockenfliegen dürften seltenst 2 Zentimeter haben. Lediglich die Streamerfischerei dürfte daher etwas stärker eingeschränkt werden. Meiner Meinung nach hat es auch keinen Sinn vor Ende April Muster der E. danica oder E. vulgata zu wässern.
Auch wenn solche Restriktionen vielleicht ärgerlich sein können.....Ich denke dass sie kaum Auswirkungen auf deine Fangerfolge haben werden.

Gruss und guten Rutsch
Detlef

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 14:18
von Wolfgang Hinderjock
Hallo Mario,

es ist leider oft so, daß Neufassungen solcher Verordnungen lückenhaft erarbeitet werden, ich vermute mal, daß man an die fliegenfischereilichen Belange in diesem Falle überhaupt nicht gedacht hat, sonder eher nur an das Spinnfischen im Auge hatte, in den erarbeitenden Gremien sind Fliegenfischer, zumindest im platten Land, wenn ich Berlin mal dazu zählen darf :wink: , oft kaum vertreten.
Eventuell lässt sich durch Anfrage oder Änderungsantrag eine Zusatzregelung erreichen, dauert leider oft ein bisschen.

Hat zwar nichts mit dem Fliegenfischen zu tun, in den alten DAV-Verordnungen(bis 1990) gab es zum Beispiel eine Sonderregelung für das Heringsangeln, der Heringspaternoster galt als Friedfischangel, obwohl es ja eigentlich eine Form des Spinnfischens ist.

Noch ne kleine Geschichte dazu, die leider auch nichts mit dem Fliegenfischen zu tun hat:

Vor ein paar Jahren erregte sich in M/V die Gemüter der Brandungsangler über Folgendes.
Es ging um das Sammeln von Wattwürnern, die sogenannte "Wattwurm-Werbung".
Ein pfiffiger Brandungsangler war des mühsamen Plümperns leid und baute sich einen Akkuschrauber mit einem kleinen Propeller, mit dem man die Würmchen freispülen konnte,
das verstieß gegen die Regeln, zugelassen war nur ein "händisches Verfahren" , eigentlich völlig richtig, denn einige Zeitgenossen setzten damals Bootsmotore ein.
Der Akkuschrauberling wurde erwischt und kam letztendlich vor Gericht, das Gericht legte im Urteil fest: "händisch" = mit der bloßen Hand, war wohl kein Angler dabei...
Von da an war bis zu einer erneuten Überarbeitung der Verordnung selbst der Einsatz eines Teelöffels strafbar.

mfg
Wolfgang

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 14:23
von Wolfgang Hinderjock
henkiboy hat geschrieben:Hallo Mario,
.....gemach, gemach......2 Zentimeter ist aber doch schon ein ziemlich ordentliches Kaliber. Nymphen und Trockenfliegen dürften seltenst 2 Zentimeter haben. Lediglich die Streamerfischerei dürfte daher etwas stärker eingeschränkt werden. Meiner Meinung nach hat es auch keinen Sinn vor Ende April Muster der E. danica oder E. vulgata zu wässern.
Auch wenn solche Restriktionen vielleicht ärgerlich sein können.....Ich denke dass sie kaum Auswirkungen auf deine Fangerfolge haben werden.

Gruss und guten Rutsch
Detlef

Du kennst meine Fliegen nicht............

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 18:18
von henkiboy
Hallo Wolfgang,
Du kennst meine Fliegen nicht............
.......dann möchte ich deine Fänge gar nicht erst sehen wollen!!! :shock: :wink: :D

Gruss und guten Rutsch
Detlef

Re: Landesfischereiordnung

Verfasst: 28.12.2012, 18:45
von Wolfgang Hinderjock
henkiboy hat geschrieben: dann möchte ich deine Fänge gar nicht erst sehen wollen!!! :shock: :wink: :D
Dein Wunsch sei mir Befehl.... :mrgreen: