Landesfischereiordnung
Verfasst: 27.12.2012, 21:05
Hallo,
heute habe ich meine neue Angelmarke bekommen, mit einem kleinen Merkblatt über die neue, geänderte Berliner Landesfischereiordnung. Darin steht u.a.
"Der § 18 der Angelfischerei definiert jetzt im zweite Absatz alle Kunstköder > 2cm Gesamtlänge eindeutig als Raubfischangel (wobei bei Einsatz derselben nur eine Handangel gestattet ist und alle sonstigen Regelungen des Raubfischangelns zutreffen).
Ist ja unfassbar.
Das bedeutet ja, dass ich, theoretisch, mit einer etwas größeren Nymphe, Maifliege oder ähnlich großen "Kunstfliege"(ist ja explizit ein Kunstköder) in der Raubfischschonzeit nicht angeln darf. In Berlin wäre das dann bis zum 1.Mai. Das ist doch wohl etwas übertrieben. Mich würde jetzt mal interessieren, wie sich nun unser Gesetzgeber den Umgang mit der Fliegenfischerei forstellt? Möchte ich nun im April den Rotfedern, Döbeln oder Barschen nachstellen, muss ich nun wohl zum Rotwurm greifen. Ob das so gedacht ist?
Sehr verwirrt, Mario
heute habe ich meine neue Angelmarke bekommen, mit einem kleinen Merkblatt über die neue, geänderte Berliner Landesfischereiordnung. Darin steht u.a.
"Der § 18 der Angelfischerei definiert jetzt im zweite Absatz alle Kunstköder > 2cm Gesamtlänge eindeutig als Raubfischangel (wobei bei Einsatz derselben nur eine Handangel gestattet ist und alle sonstigen Regelungen des Raubfischangelns zutreffen).
Ist ja unfassbar.
Sehr verwirrt, Mario