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Sportfischerpasseintrag

Verfasst: 24.09.2010, 20:09
von henkiboy
Hallo zusammen,
ich möchte mich mit folgendem Sachverhalt einmal an euch wenden:
Nach meiner Info bekommen organisierte Angler (des VDFS?) innerhalb Deutschlands in der Regel einen so genannten Sportfischerpass. In diesem existiert die Möglichkeit sich eine erfolgreiche "Prüfung für Flugangeln" bescheinigen zu lassen. In meinem zuständigen Fischereiverband ist dafür ein kompletter Lehrgang von Nöten, der derzeit mit 95€ für organisierte Angler (Vereinsmitglirdschaft gegeben) und 140€ für nichtorganisierte Angler (derzeit keine Vereinsmitgliedschaft) zu Buche schlägt. Es soll in Deutschland inzwischen schon Kartenausgabestellen für Gastkarten geben, die diesen Eintrag zur Bedingung für die Ausstellung einer Fischereierlaubnis machen!
Nun fische ich schon seit 25 Jahren mit der Fliege und mir ist aufgrund dessen mit einem "Anfängerkurs" vom Fischereiverband sicher nicht wirklich gedient.
Auf Anfrage bei der zuständigen Person vom Verband hin wurde mir definitiv und unmissverständlich mitgeteilt das ich für den Eintrag in den besagten Sportfischerpass diesen Lehrgang inklusive Gebühr nachweisen müsste.
Eine reine Prüfung für eine gegebenenfalls geringeren Gebühr sei absolut ausgeschlossen!
Ein Schelm wer Arges dabei denkt! Stehen da Gebühreneinnahmen vor Sachkenntnis und Erfahrung?
Ich habe nun diesen Sachverhalt einem befreundeten Fliegenfischer vorgetragen, der selber für einen Verband solche Lehrgänge abhält und dieser schlug vor, dass ich mich innerhalb größerer Communitys mal umhören sollte, ob ein breiteres Interesse daran besteht diesen Eintrag über eine reine Prüfung, die erheblich günstiger wäre wie der komplette Lehrgang, zu bekommen.
Wie sieht das bei euch erfahreneren Fliegenfischern aus? Würdet ihr den kompletten Lehrgang eher verweigern, dafür aber eine kostengünstigere Variante bezüglich einer reinen Prüfung annehmen? Seht ihr den Eintrag im Sportfischerpass überhaupt als wünschenswert oder erstrebenswert an?
Bin auf eure Antworten gespannt!
Bei entsprechendem Response könnte da vielleicht auf Verbandsebene etwas bewegt werden!

Liebe Grüße
Detlef

Verfasst: 24.09.2010, 23:17
von gespliesste
Hallo Detlef,
Es soll in Deutschland inzwischen schon Kartenausgabestellen für Gastkarten geben, die diesen Eintrag zur Bedingung für die Ausstellung einer Fischereierlaubnis machen!
Welche Strecken verlangen den solch einen Nachweis? Ich hab das noch nie gehört?

Wie soll den diese Prüfung aussehen? Obwohl ich schon Fische seit ich denken kann (früher auch Karpfen, Stippe und Blinker und das ganze Gedöns), so kann wohl kein noch so erfahrener Fischer die normale Sportfischerprüfung des VDSF ohne Kurs bzw. Vorbereitung bestehen. Die Fragen die ich da gesehen habe, haben mitunter sehr wenig mit der fischereilichen Praxis zu tun - da ist heftig auswendig lernen angesagt. Und so wie es hier im Forum über jedes Detail der Gerätezusammenstellung 10 Meinungen gibt, so frage ich mich welche dann die Richtige Antwort in einer Fliegenfischerprüfung sein soll.

War es nicht so, das die neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung (sprich DAV) bis heute auch keine Prüfung vorweisen brauchen. Also da auch pauschal die Erfahrung angerechnet wurde?

Oder musstet ihr Thüringer alle noch mal die Schulbank drücken? Und wie wurden eigentlich die behandelt die später vom Osten in den Westen gezogen sind, also vom DAV zum VDSF gewechselt haben?

LG,

Olaf

Verfasst: 25.09.2010, 08:09
von henkiboy
Hallo Olaf,
die "Prüfung für Flugangeln" ist ergänzend hinsichtlich der Sportfischerprüfung zu sehen und ist nicht dazu gedacht eine Legitimation für die Fliegenfischerei ohne den Fischereischein zu erwerben. Bisher ist diese Kursteilnahme / Prüfung freiwillig. Eine ähnliche Geschichte findet man im Sportfischerpass (zumindest in meinem) für den Spinnfischer.
Bezüglich dieser Fliegenfischerprüfung ergänzend mal folgende Info (Quelle Rheinischer Fischereiverband):
Der RhFV von 1880 e.V. bietet Ihnen spezielle Fliegenfischer-Lehrgänge (Samstag und Sonntag bzw. nach Absprache) an. Diese werden nach vorgegebenen Richtlinien durchgeführt:
-Schulung ausschließlich durch
spezialisierte und von uns autorisierte
Lehrkräfte
-Bereitstellung der erforderlichen Fliegen-
fischerausrüstung für den Lehrgang.

Lehrgangsinhalte:
-Ethische Grundlagen:
Selbstbeschränkung, Fairness,
Waidgerechtigkeit
Naturschutz durch vertiefte Kenntnis
-Gerätekunde:
Ruten, Rollen, Schnüre und Schnurklassen, Vorfächer, Knoten, Fliegen
Zusammenstellung des Gerätes
Kleidung und Zubehör
-Wurftechnik:
Wurfphysik, theoretischer Bewegungsablauf, Griffhaltung
Praktisches Werfen
Grundlagen: Überkopfwurf, Seitenwurf, Backhandwurf
Spezielle Techniken: Rollwurf, Fallschirmwurf, Schlangenwurf,
Hakenwurf
Vorgehensweisen:
Sinnesleistungen und Verhalten der Fische
Lesen des Gewässers
Präsentation der Trockenfliege, der Nassfliege, der Nymphe und des
Streamers
Anhieb, Drill, Landung und Versorgen des Fangs
Ernährung der Fische, Fischnährtiere
Eintagsfliegen, Köcherfliegen, Steinfliegen, Zweiflügler, Landinsekten
Krebse und Kleinfische

Nach erfolgreichem Abschluss:
-Schriftliche Bestätigung der bestandenen Prüfung (Urkunde),
-Eintragung in den Sportfischerpass ( Prüfung für Flugangeln ).

Die Prüfungsbestätigung im Sportfischerpass ist oftmals an entsprechend bewirtschafteten Gewässern erforderlich, um die Fischereierlaubnis zu erhalten.


Anmerkung von mir: Bisher ist mir selber ebenfalls noch keine Kartenausgabestelle bekannt, wo dieser Eintrag gefordert wird.

Nun.......wie schon erwähnt........was will ein langjährig erfahrener Fliegenfischer mit einem solchen "Anfängerkurs" anfangen.
Einen stattlichen Obulus von schlappen 95 oder 140€ entrichten und sich zwei Tage lang langweilen, da man völlig unterfordert ist kann es ja eigentlich nicht sein. Zudem würde man einem Anfänger bei einer Kursteilnahme den Platz wegnehmen (sind ja limitiert) und der Instruktor muss sich darauf einstellen die Kurstage auch für den Fortgeschrittenen interessant zu gestalten, hat also Klientel mit unterschiedlichem Niveau.
Wäre es da nicht sinnvoller zusätzlich eine reine Prüfung für erfahrenere Fliegenfischer einzurichten, die für einen weitaus geringeren Obulus an einem Vormittag abgehalten werden würde? Wie diese dann aussehen könnte ist ja ein anderes Thema und obliegt den Fischereiverbänden.

liebe Grüße
Detlef

Verfasst: 25.09.2010, 09:52
von Moeppel
...

Verfasst: 25.09.2010, 10:32
von Volker Krause
Hallo,
lebt dieser Blödsinn wieder auf? Vor mehr als 10 Jahren war das schon einmal Thema. Waidgerechten Umgang mit dem Fisch mussten wir doch schon bei der Sportfischerprüfung nachweisen. Warum ein besonderer Nachweis von Fähigkeiten beim Fliegenfischen? Was schadet es, wenn ein Fliegenfischer miserabel wirft? Der Fisch hat dann doch eine größere Chance nicht gefangen zu werden und somit am Leben b.z.W. unverletzt zu bleiben!
Und - Natur und Ethik, siehe wiederum Sportfischerprüfung!
Meines Erachtens ist das eine Aktion zum Kassenfüllen für Verband und Lehrgangsleiter/Prüfer.
Gruß Volker
p.s. ich habe diesen Eintrag. Dafür musste ich vor Jahren dreimal geradeaus werfen. Ob ich einen Obulus entrichtet habe, weiß ich nicht mehr. Wenn, kann es aber nicht die Welt gewesen sein!

Verfasst: 25.09.2010, 10:47
von FB
Hallo Olaf,

Zu DDR - Zeiten wurden bzw. musste auch eine Prüfungen abgelegt werden, z.Bsp. eine Raubfischprüfung und ja die wurden dann angerechnet warum auch nicht? Habt ihr "damals" anders oder besser (besser im Sinne von waidgerechter) Fische gefangen? Ich habe auch schon zu DDR Zeiten geangelt und habe dann aber trotzdem nach der Wiedervereinigung, die Fischereiprüfung ablegen müssen weil ich mehrere Jahre nicht geangelt habe, Teenager halt.

Ich finde eine extra Prüfung fürs Flugangeln quatsch dann müsste es ja auch Prüfungen fürs Stippfischen, Spinnfischen, Trolling usw. geben, oder besser noch einen "Waffenschein" machen.

Im Ernst, ich weiß nicht genau ob es sinnvoll ist solch einen Schein machen zu müssen. Vielleicht sollte man einfach ein paar rechtliche Fragen in der jetzigen Fischereischein Prüfung wegfallen lassen, wie z.Bsp. wem gehört der Fisch wenn ein Fluß weit über die Ufer getreten ist und er nun im Überschwemmten Bereich also auf Acker oder Wiese schwimmt, Bauer oder Pächter und mit Flifi ergänzen aber wo will man da aufhören?

Das ist wieder mal ein Thema worüber ewig diskutiert werden kann.

Groß Flo

Verfasst: 25.09.2010, 10:53
von henkiboy
Hallo Volker,
ich habe mich bei der zuständigen Person meines Verbandes erkundigt und mir wurde mitgeteilt das ich definitiv nur über den (Anfänger)Lehrgang zum besagten Eintrag kommen würde.
Ist für einen Fliegenfischer mit einem Viertel Jahrhundert Praxiserfahrung natürlich starker Tobak.
Ich frage mich diesbezüglich doch sicherlich zurecht warum der Verband nicht eine kostengünstigere Prüfungsvariante für die alten Hasen anbietet!
Bezüglich dem Fachwissen bin ich einem Einsteiger der einen solchen Kurs besucht sicherlich überlegen und wäre wie schon erwähnt während der Kursteilnahme sicherlich unterfordert und gelangweilt.
Zudem sind 95 € ja kein Pappenstiel. Da würde ich schon gerne einen sinnvollen "Gegenwert" für bekommen.
Das sich bestimmte Bereiche mit der Sportfischerprüfung decken würden ist logisch.
@ Klemens: Sofern Du Widerhakenlose Haken verwendest hast Du von meiner Seite her die uneingeschränkte Lizenz zum Tüddeln! :wink: :lol:
Jetzt oute dich nicht als Widerhakenfreund, sonst hast Du morgen PETA vor der Tür stehen! :shock:

Gruß Detlef

Verfasst: 25.09.2010, 11:04
von Volker Krause
Hallo Detlef,
um einem möglichen Irrtum vorzubeugen, mit "Blödsinn" meinte ich ganz bestimmt nicht Deinen Beitrag, sondern die Maßnahme des Verbandes!
Gruß Volker

Verfasst: 25.09.2010, 11:06
von FB
Hi Detlef,

sorry, dass ich als neues Mitglied jetzt so dreist frage, was willst du um Himmelswillen mit diesem Eintrag in deinen Papieren? Keiner hier kennt ein solches Gewässer wo dieser Schein erforderlich ist und allem Anschein nach ist das wirklich nur um die Kassen zu füllen. Also warum willst du 95,- Euro oder auch weniger ausgeben?

Flo

Verfasst: 25.09.2010, 11:34
von henkiboy
Hallo Flo,
Keiner hier kennt ein solches Gewässer wo dieser Schein erforderlich ist
Zum einen....was nicht ist kann ja noch werden und zum anderen kann dieser Nachweis ja durchaus schon irgendwo verlangt werden, auch wenn die bisherigen Leser des Trööts kein solches Gewässer kennen.
Ich stelle mir nur mal bildhaft vor als erfahrener und verantwortungsvoller Fliegenfischer an einem Gewässer XYZ abgewiesen zu werden weil der "blöde" Eintrag im Sportfischerpass fehlt, während Max Mustermann, der letztes Frühjahr mit dem Fliegenfischen angefangen hat und den entsprechenden Kurs besucht hat, dankend durchgewunken wird.
Das wäre für mich das Gleiche, als wenn man jemand mit dem alten rosafarbenen Führerschein und 25 Jahre unfallfreier Fahrpraxis weniger Rechte einräumt wie dem Fahranfänger mit "Scheckkarte" kurz nach Beendigung seiner "Probezeit"! Unglaublich!
Von Geld ausgeben wollen ist zudem nicht die Rede. Ich bemängel lediglich die fehlende Möglichkeit den entsprechenden Eintrag für eine geringe(re) Gebühr auch ohne kompletten Kurs zu bekommen, sofern nachweislich genügend Wissen und Erfahrung vorhanden ist.
Ob das Angebot des Verbandes / der Verbände Geldmacherei ist oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen, da ich nur die Einahmen erahnen kann, jedoch keine Fakten zu den tatsächlichen Kosten habe.
Der Lehrgangsleiter macht das ja auch nicht aus Spass an der Freud und will seine Leistung / Arbeit bezahlt haben.

liebe Grüße
Detlef

Verfasst: 25.09.2010, 11:52
von FB
Ok, ich verstehe deine Gründe aber meinst du nicht dass wir so etwas erstmal auf uns zu kommen lassen sollten.
Ich weiß du hast ja auch nur mal gefragt.
Gruß
Flo

Verfasst: 25.09.2010, 11:55
von gespliesste
Hallo Flo,

das war nicht der Hintergrund meiner Frage.
Zu DDR - Zeiten wurden bzw. musste auch eine Prüfungen abgelegt werden, z.Bsp. eine Raubfischprüfung und ja die wurden dann angerechnet warum auch nicht? Habt ihr "damals" anders oder besser (besser im Sinne von waidgerechter) Fische gefangen? Ich habe auch schon zu DDR Zeiten geangelt und habe dann aber trotzdem nach der Wiedervereinigung, die Fischereiprüfung ablegen müssen weil ich mehrere Jahre nicht geangelt habe, Teenager halt.
ich habe damals kurz nach der Wiedervereinigung während meines Studium in Berlin als "Wessi" auch die Raubfischprüfung beim DAV gemacht. Wusste aber nicht ob das eine Erfindung für Westberliner war oder die DAV Standardprüfung. Es hiess damals die braucht man halt wenn man auf Raubfische angeln will und ggf. wird die später auch vom VDSF anerkannt.

Die Prüfung dauerte samt Vorbereitungskurs und gemeinsamer öffentlicher Beantwortung der Prüfungsfragen einen Vormittag in einer Kneipe am Wannsee. Dann bekam man ein DIN-A4 Blatt mit der Prüfungsbestätigung.

Damit habe ich dann auch in NRW bis heute einen Jahresfischereischein bekommen, wenn auch jedesmal mit Diskussion und Problemen. Da ich jetzt aber wieder in ein anderes Bundesland ziehe und ich diesen ollen Zettel nicht mehr finde habe ich schlimmste Befürchtungen das ich da noch mal die Schulbank drücken muss. :cry:

Ich befürchte mal das es beim DAV kein Verzeichnis über die Absolventen der Raubfischprüfung gibt (müsste 1991 gewesen sein)?

LG,

Olaf

Verfasst: 25.09.2010, 12:20
von FB
Hi Olaf,
das glaube ich nicht, dass du Probleme kriegen wirst. Ich bin ja auch von 2 Jahren in ein anderes Bundesland umgezogen und auch nur mit meinem Fischereischein zum Amt gegangen und habe ihn auf meine neue Adresse umschreiben lassen und bei den Vereinen DAV füher und jetzt VDSF gab es auch keine Probleme. Du wirst nur Probleme bekommen wenn du dein Fischereischein verlierst, denke ich.

Gruß
Flo

Verfasst: 25.09.2010, 12:23
von henkiboy
Lieber Olaf,
das wird sogar von Gemeinde zu Gemeinde relativ unterschiedlich gehandhabt. Normalerweise reicht es für die Verlängerung / Neuaustellung des (früheren) (Bundes)Fischereischeins, wenn Du den letztjährigen vorlegst.
Es gibt jedoch auch Gemeinden / Mitarbeiter von Gemeinden, die tatsächlich das olle Prüfungszeugnis bzw. einen Nachweis über die abgelegte Prüfung verlangen!
Da sind mir selber leider auch Fälle bekannt!
Ich würde mir da aber erst mal keinen Kopf drüber machen. Letztendlich kannst Du mit deinem derzeitigen Fischereischein ja nachweisen das Du dazu berechtigt bist diesen auch erneut ausgestellt zu bekommen. Hast Du besagten Sportfischerpass, so ist ebenfalls ein Eintrag bezüglich der erfolgreichen Fischereiprüfung vorhanden!
Leider hat das aber erst mal nix mit dem Thema des Trööts zu tun.

liebe Grüße
Detlef

Verfasst: 25.09.2010, 19:36
von webwood
Hallo,

Eintrag im Sporfischerpass?

Lange Jahre hatte ich nur meinen Fischereischein und habe mir Jahreskarten an bayrischen Seen geholt bzw. Tageskarten an Fließgewässern. Lt. Gesetz habe ich auch nur die Fischereierlaubnis (Tages oder Jahreskarte) sowie meinen Fischereischein beim Fischen mit mir zu führen.
Einen Fischereipass habe ich erst, seit ich Mitglied in einem Verein wurde.
Es gibt übrigends auch Fischereivereine die selbst nicht Mitglied sind und deren Mitglieder ergo auch keinen Fischereipass erhalten.
Im Umkehrschluss würde dass bedeuten, nur wer Mitglied im Verband ist und einen Fischereipass hat, könnte demzufolge eine Fliegenfischer-Legtimation erhalten um ggfl. an bestimmten Gewässer fischen zu dürfen.

Versucht hier jemand eine Lizenz zum Gelddrucken zu erfinden?

Ich bin ja kein Jurist, denke aber, dass sich da ein Verband über den Gesetztesgeber stellen möchte.

TL

Thomas