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Watverbot Schwarza

Verfasst: 29.05.2007, 16:06
von Glen
Hallo an Euch,

am WE war ich in Bad Blankenburg zum Fischen an der Schwarza. Flussaufwärts besteht Watverbot und ist auch als Hinweis auf der Karte vermerkt.

Nun gut. Aber ich stand nun am Ufer der Schwarze und musste feststellen, das 95% der tiefen Züge, Rauschen und Rinnen nicht zu befischen waren. Dieser Effekt war durch den niedrigen Wasserstand noch einmal verstärkt worden.

Da kam mir die Frage in den Kopf - was Watverbot eigentlich genau bedeutet??????

Vielleicht ist ja ein Ortskundiger hier unterwegs und kann Auskunft geben.

Grüße
Glen

Verfasst: 29.05.2007, 17:19
von Mario Mende / Sachsen
Hallo Glen,
na was bedeutet Watverbot, Halteverbot, Parkverbot? :P :P :P
Watfischen verboten, du darfst also das Gewässer nicht betreten/darin waten. Ich würde waten als laufen im Wasser definieren.
Die tiefen Züge kannst du alle ganz simpel mit dem ROLLWURF befischen, da du einseitig an jeden Gewässerabschnitt kommst.

Ich fahre meist oberhalb von BBlankb. Schwarzburg flußauf, gefällt mir persönlich besser.

Tja baden darf man, aber waten nicht! :shock: :shock: :shock:

Verfasst: 29.05.2007, 17:29
von Glen
Hallo Mario, da muss man aber viele Stellen ungefischt lassen. Denn dann ist ja auch das Überqueren nicht erlaubt?!? Ist doch aber oft notwendig?!?

Von Blankenburg flussauf (ab Brücke hinter dem großen Wehr) ist die Strecke super schön. Nur ganz ohne, dass man mal einen Meter ins Wasser geht um eine Stelle ideal ausfischen/anwerfen zu können - schon eher schwierig. Mehr im Sinne - das macht dann aber keinen richtigen Spaß!

Grüße
Glen