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Fischereischein für im Ausland lebende Deutsche
Verfasst: 05.01.2007, 10:32
von flokni
Hallo,
ich lebe in Österreich und bin deutscher Staatsbürger. Kann mir jemand sagen, wie da die rechtliche Lage für den Erhalt eines Fischereischeins ist? Es gänge mir darum, ein - zweimal im Jahr mit einer Tageskarte zu fischen, wenn ich gerade in Ba-Wü bin. Ich habe keine der länderabhängigen österreichischen Fischerprüfungen. Muß ich die deutsche Prüfung absolvieren, gänge es mit einem Urlauberfischereischein (über den ich leider nichts genaues herausfinde) oder als Zwischenweg mit einer Fischerprüfung eines österr. Bundeslandes?
Gruß Florian
Verfasst: 05.01.2007, 11:02
von Fliegenbader
Hi Florian,
hast Du einen A-Ausweis?
Wenn ja, dann geh aufs Rathaus, in dem Bezirk in dem Du fischen willst und lass Dir einen Gäste-Fischereischein ausstellen - i.d.R. für vier Wochen.
Es gibt aber auch Rathäsuer die machen gleich einen 10jährigen JFS draus
Wenn Du nur einen D-Ausweis hast, dann wird es schwierig - meine Wissens geht dann nix - da hilft die A-Fischerprüfung auch nicht weiter!
Cheers
Rüdiger
P.S. wo in BW gehst/willst Du zum Fischen?
Verfasst: 05.01.2007, 15:10
von flokni
Ausländer-Ausweise gibt es meines Wissens in Österreich nicht mehr. Vor ca 8 Jahren waren die schon freiwillig und seither habe ich gar nichts mehr davon gehört. Muß ich mich mal schlau machen.
Ich würde auf jeden Fall in meiner alten Heimat Sulz am Neckar fischen und evtl. auch mal an ein anderes Wasser in der Gegend fahren, denn wenn ich dort bin habe ich Urlaub

Verfasst: 05.01.2007, 15:12
von flokni
Ach ja, ich bin Hauptwohnsitzlich in Wien gemeldet.
Verfasst: 05.01.2007, 15:29
von Fliegenbader
Hi Florian,
ich meinte eigentlich - bist Du österreichischer Staatsbürger und hast einen öst.Personalausweis (=A-Ausweiß) - sorry, hab mich etwas dumm ausgedrückt

!
Hier noch eine kurze Info zum deutschen Fischereirecht:
Fischereischeine - Beschreibung:
Einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten Personen, die eine Fischereiprüfung (Sachkundenachweis) abgelegt haben. Lediglich Personen, die bereits vor dem 01.01.1981 einen Fischereischein besaßen, erhalten diesen auch weiterhin ohne Prüfung.
Einen Jugendfischereischein erhält, wer das 10. jedoch noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Er gilt ein Jahr und kann auch nur jeweils um ein Jahr verlängert werden, wobei die Frist immer bis 31.12. des Jahres der Beantragung läuft, auch wenn der Antrag z.B. erst im November gestellt wird. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich, jedoch dürfen Jugendliche, die im Besitz eines Jugendfischereischeines sind, nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein fischen.
Ab dem 16. Lebensjahr muss beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Fischereiprüfung (Sachkundenachweis) abgelegt werden.
Gebühr für Erstausstellung und Verlängerung:
für ein Jahr: 16,23€
für fünf Jahre: 50,45€
Jugendfischereischein: 5,11€
TL
Rüdiger
Verfasst: 08.01.2007, 14:25
von Oliver Naumann
Servus flokni,
bin in der gleichen Situation wie Du gibtst Du mir mal Bescheid wie das bei Dir geklappt hat? Mein bayr. Fischereischein ist schon abgelaufen und die Botschaft kann den nicht verlängern. Alternativ hätte ich halt noch meinen Niederösterreichischen anzubieten...Merci fürs feedback.
Wo gehst den Du fischen?
Gruß aus Mödling
Oliver
Verfasst: 10.01.2007, 10:20
von flokni
Hallo Oliver,
werde dir Bescheid geben, wenn ich mich um einen Gästefischereischein gekümmert habe.
Ich bin noch recht blutiger Anfänger, habe letztes Jahr einen 2-tägigen Kurs gemacht, bin sehr begeistert und wollte dieses Jahr gerne mal einige Tageskarten-Gewässer im größeren Umraum von Wien unsicher machen

. Wenn du da ein paar Tips hast freue ich mich darüber (solange die Karte nicht gerade 50 Euronen aufwärts kostet

). Ein Jahreskartengewässer wird sich für mich kaum lohnen, da ich zu wenig Zeit habe, häufig flifi zu gehen,
Gruß Florian