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Suche Rutenhalter fürs Autodach
Verfasst: 05.10.2006, 09:47
von grouse450
hallo,
habe in irgendeinem Katalog oder Zeitung, einen Artikel über Rutenhalter für Fliegenruten gelesen, die man mit einem Sauger am Autodach befestigen konnte. Ich finde die Quelle nicht mehr. Kennt jemand den Artikel?
Petri!
Verfasst: 05.10.2006, 09:55
von Ingo Dege
Moin!
Du meinst den VacRac ( war in "Fisch & Fliege" beschrieben )! Gibt es bei
Stenzel. Damit darfst Du in D allerdings nicht rumfahren!!
Verfasst: 05.10.2006, 10:31
von Harald aus LEV
Hi,
ich finde die Dinger ebenfalls praktisch.
Gerade für den kurzen Stellungswechsel, besonders mit langen Ruten, sind sie hervorragend geeignet. Aber leider sind sie in D im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
Gruß
Harald
Danke!
Verfasst: 05.10.2006, 10:54
von grouse450
Das ging aber schnell!
Aber sehr traurig die Nachricht, dass man das gar nicht gebrauchen darf!
Ich will ja gerade an einer längeren Flussstrecke zurück zum anfang oder sowas!
Petri
Funktionsweise Vacrac
Verfasst: 05.10.2006, 11:09
von grouse450
Kennt Ihr das Gerät? Habe zur Zeit den Artikel nicht zur Hand. Will 2 bis 3 Ruten maximal transportieren beim Fischen mit Freunden, Welchen Typ würdet Ihr raten?
Petri
Verfasst: 05.10.2006, 11:23
von Ronald
Verfasst: 05.10.2006, 11:32
von grouse450
Lieber Ronald,
Ich tippe drauf, dass die einem mit dieser Methode sicherlich eher aus dem Verkehr ziehen, als mit den Vacracs

Verfasst: 05.10.2006, 11:47
von Ronald
Ich habe bisher noch keinerlei Probleme gehabt, obwohl ich schon an der ein oder anderen Kontrolle und Polizeiwagen vorbei gefahren bin.
Was spricht den sicherheitstechnisch gegen die oben genannte Methode?
Wenn sich so ein Rutenhalter löst und durch die Gegend fliegt möchte ich nicht in der Nähe sein. Ich finde ein Verbot daher sinnvoll.
Gruß Ronald
Verfasst: 05.10.2006, 11:55
von Ingo Dege
Nochmal Moin,
den VacRac konnte ich noch nicht testen - ich hab` das Modell von Wheatley ( Vakuum ) - 6 Zweihand: kein Problem!
Ich hab` ihn am heimischen Bach schon mal eingesetzt, bin allerdings auf absoluten Nebenstrecken geblieben. Fakt ist: wirst Du erwischt, erlischt die allg. Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug und das kostet...
Wenn die Rutenhalter sachgerecht montiert werden und man mit der Geschwindigkeit unter 70 km/h bleibt, löst sich gar nichts!!
Verfasst: 05.10.2006, 11:58
von grouse450
Das ist ja richtig grimmig! Weiß eigentlich ein normaler Polizist ob das zulässig ist oder nicht?

Verfasst: 05.10.2006, 12:00
von Ingo Dege
grouse450 hat geschrieben:Das ist ja richtig grimmig! Weiß eigentlich ein normaler Polizist ob das zulässig ist oder nicht?

.... find`s raus - aber nimm` Bargeld mit!!
Verfasst: 05.10.2006, 12:11
von grouse450
Sag mal INgo, was wenn ich mit starkem Gummiband die Rute auf der linken und rechten Audi Reling anbringe? Ist sowas zulässig? Wovon hängt dies alles ab?
Verfasst: 05.10.2006, 12:51
von Volker Furrer
Hallo Leute,
sorry, aber irgendwie verstehe ich euch nicht.
(Wenn ich meinen Angelplatz wechsle dann nehm ich die Rute einfach auseinander und leg sie in den Kofferraum).
Aber zur rechtlichen Seite.
Da jeder von euch einen Führerschein hat (und einen Onlinezugang) sollte eigentlich auch jeder wissen (bzw. nachsehen können) das z.B § 22 der StVo. folgendes regelt:
Ragt nun das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, so ist dieses Ende kenntlich zu machen und zwar mindestens durch:
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pändelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm
Jetzt frage ich mich wer von euch will einen solche Fahne an dem Spitzenring seiner sauteuren Zweihandrute Rute befestigen und dann über die B-Schlagmichtod brettern?
Ganz abgesehen davon das es auch Vorschriften bezüglich der verkehrssicheren Befestigungspflicht gibt (über die man sicher hier und da geteilter Ansicht sein kann).
Auf jeden Fall sollte man sich genau überlegen ob man hier ein Risiko eingehen will (u.a. kann durch den Anbau nicht genehmiger Teile/Rutenhalter die Betriebserlaubnis erlischen, was dann dazu führt das auch kein Versicherungsschutz, gleich ob ein Unfall selbst oder Fremdverschuldet verursacht wurde, mehr besteht).
Verfasst: 05.10.2006, 13:35
von Ingo Dege
grouse450 hat geschrieben:Sag mal INgo, was wenn ich mit starkem Gummiband die Rute auf der linken und rechten Audi Reling anbringe? Ist sowas zulässig? Wovon hängt dies alles ab?
... ich glaub`, Du fragst hier den falschen! Hier wäre sicherlich das nächste Polizeirevier oder der nächste TÜV der bessere Ansprechpartner.
Die Montage an der Reeling dürfte in D noch die wenigsten Probleme bereiten. Wenn Du noch einen Querträger hast, umso besser.
Ansonsten schließe ich mich Volker an und würde im Zweifel den Stock auseinander nehmen.
Verfasst: 05.10.2006, 14:16
von Harald aus LEV
Hallo Volker,
na klar ist die StvO bekannt.
Es geht ja (jedenfalls bei mir) nicht darum riesige Entfernungen über irgendwelche Schnellstraßen zurückzulegen. Aber für einen Stellungswechsel über ein paar Kilometer mit moderatem Tempo, ist solch ein Rutenhalter schon sehr bequem. Das ewige auseinandernehmen und zusammenstecken - gerade wenn man mit mehreren Personen unterwegs ist - nervt schon.
Ich habe mir auch schon mal die Varianten eines Skiträgers überlegt, in den die Ruten geklemmt werden und bei meinem Fahrzeug steht da noch nicht einmal etwas über. Vielleicht probier ich es bei Gelegenheit mal aus.
Gruß
Harald