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Eine harte Nuss für alle Rätsel-Freunde:
Verfasst: 22.05.2006, 18:59
von Michael.
Nun denn: worum geht es hier ?
Gruß
Michael
Verfasst: 22.05.2006, 19:25
von Royal Coachman
Hallo Michael !
Das ist aber wirklich eine harte Nuß, so ganz ohne Bild und Link
freundlichst
Gebhard
Verfasst: 22.05.2006, 19:26
von Michael.
Gut nech ???

Jetzt aber.
Mi.

Verfasst: 22.05.2006, 19:31
von Thomas aus Hamm
Hallo Michael,
ich finde es völlig daneben über die Erektionsprobleme von Fliegenfischern
hier im Forum Witze zu machen.
Das Thema ist Ernst genug.
TaH

Verfasst: 22.05.2006, 19:37
von Michael.
Nö nö Thomas,
jetzt liegst Du aber ziemlich daneben...
Dein Russisch ist wirklich miserabel

Kann doch jedes Kind lesen
Gruß
Michael
Verfasst: 22.05.2006, 19:45
von Dirk Janßen
Hinweis für des russisch Mächtige auf die zumindest pekuniären Folgen von Fischwilderei.
Unfair, als Wessi kann ich kein Russisch, aber war ja gar nicht so schwer.
Das nächste Rätsel bitte
Dirk
Verfasst: 22.05.2006, 19:50
von Thomas aus Hamm
Hier die Übersetzung:
Lieber Fliegenfischer, wir freuen uns aufs herzlichste Euch in Russland zu begrüßen. Wir wissen das ihr in Deutschland einem großen beruflichen Stress ausgesetzt seit und es deshalb häufig zu Erektionsproblemen bei Euch kommt.
Unser Team aus 25 Frauen zwischen 25 und 58 wird Euch in den nächsten Tagen neben der Lachsfischerei zeigen wo eure Defizite liegen.
Neben den einschlägigen bekannten Massagen, werden wir euch morgens um 4 Uhr in kalte Leinenwickel legen, danach erhaltet ihr von Olga 1 ltr. Buttertee.
Schon nach 2 Tagen werdet ihr merken das sich der Härtegrad eurer Mo......latte verändert hatt.
Nach dem 4. Camp-Tag wird es dann angenehmer......................................................................die Lachsruten stehen nicht mehr an 1. Stelle sondern.................................hat...................................die Lebenseinstellung.................geändert........................................................................................
...........................:holla:..................................
.................Binden....................................frisch gestärkt und voller Kraft wie unsere russischen Männer gehts dann richtung Heimat.................................kräftig.........................
..........................Zensur...................................AK..................es gibt auch hoffnungslose Fälle wie AK..............völlig daneben mit dickem Bauch...............AK konnte niemand..........................................................................
.Zensur.........................................
Danke Michael, mein wilder Hengst
Deine Anuschka

Verfasst: 22.05.2006, 19:54
von Olaf Kurth
Hallo Michael, ich weiß es ja jetzt.......... sag ich aba net........... blblblblblblblbl ........ :suprise:

Gruß, Olaf
Verfasst: 22.05.2006, 20:25
von RolandT
Lieber Michael,
ist vielleicht der Beipackzettel des Angelscheines von Eurer letzten Russlandtour. Ist nur so ne Idee. Mein Russisch in der Schule war nicht besonders gut.
Herzlichst RolandT
Verfasst: 23.05.2006, 14:28
von Salty
In etwa:
1) Wer in einem Gewässer, ohne fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt zu sein, den Fischfang ausübt, muß einen gültigen Fischereierlaubnisschein der fischereiberechtigten oder fischereiausübungsberechtigten Person bei sich führen.
(2) Ein Fischereierlaubnisschein darf nur an Personen ausgegeben werden, die einen gültigen Fischereischein (§ 26) besitzen oder von der Fischereischeinpflicht befreit sind.
(3) Die obere Fischereibehörde kann zur Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes für offene Gewässer
die Höchstzahl der Fischereierlaubnisscheine festsetzen und
die Fischereierlaubnisscheine auf bestimmte Fischarten, Fangmengen, Fangzeiten oder Fangmittel beschränken.
(4) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
zum Fischfang in Gegenwart der nach § 11 zur Ausstellung befugten Person;
zum Fischfang in geschlossenen Gewässern.
(5) Der Fischereierlaubnisschein muß mindestens folgende Angaben enthalten:
die Erlaubnis zum Fischfang,
die Bezeichnung der zur Ausstellung des Fischereierlaubnisscheines berechtigten Person sowie deren Unterschrift oder die Unterschrift ihres Bevollmächtigten,
den Namen, den Vornamen und die Wohnung der Inhaberin oder des Inhabers des Fischereierlaubnisscheines,
das Datum der Ausstellung und die Gültigkeitsdauer,
die Bezeichnung der Gewässer oder der Gewässerstrecken, auf die sich der Fischereierlaubnisschein bezieht,
Einschränkungen von Betretungsbefugnissen und
Angaben über die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.
Verfasst: 23.05.2006, 14:40
von Michael.
Nicht übel, Stefan !!!
Hier ist die komplette Auflösung (beide Texte könnt Ihr gerne weiterverbreiten, je nach dem, welche Landsmänner bei Euch schwarzfischen :kissme: ...)
Gruß
Michael
(Schwarzangeln ist keine Kleinigkeit)
"Die Ausübung der Fischerei und damit auch der Angelfischerei ist im Freistaat Thüringen im Fischereigesetz und in der Fischereiverordnung geregelt.
Wer die Fischerei mit der Handangel ausüben möchte muss nach den oben genannten Dokumenten Bedingungen erfüllen und Bestimmungen einhalten, um nicht eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu begehen. Ordnungswidrigkeiten in der Fischerei können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geahndet werden. Die Fischwilderei oder das Schwarzangeln ist eine Straftat, bei der das deutsche Strafgesetzbuch in Anwendung kommt. Nach § 293 des Strafgesetzbuches wird derjenige der unter Verletzung eines fremden Fischereirechtes oder Fischereiausübungsrechtes unberechtigt fischt - schwarzangelt- mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Des Weiteren kann eine zukünftige Erteilung des staatlichen Fischereischeines, der Voraussetzung für den Erwerb des Erlaubnisscheins zum Fischfang ist, durch die unteren Fischereibehörden versagt werden.
Das Ausüben des Angelns nach Gesetz und Recht in Deutschland erfordert folgende Papiere.
Erstens den staatlichen Fischereischein, der nach einer bestandenen Prüfung durch die zuständige untere Fischereibehörde oder Verwaltungsbehörde ausgestellt wird.
Zweitens den Erlaubnisschein zum Fischfang für das zu beangelnde Gewässer, der von dem Besitzer des Fischereirechtes bzw. Fischereinutzungsberechtigten des Gewässers als Tageskarte oder bis zum Zeitraum eines Kalenderjahres käuflich erworben werden kann.
Die Vorlage und Registrierung der staatlichen Fischereischein-Nummer ist beim Erwerb des Erlaubnisscheines zum Fischfang Vorschrift. Das Einhalten dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Fischereiaufseher am Gewässer kontrolliert.
Einigen Bürgern scheinen diese gesetzlichen Bestimmungen nicht so richtig bewusst zu sein oder sie sehen einen besonderen Reiz darin diese zu umgehen. Bei Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Personen ihr Angelerlebnis fluchtartig beenden, um sich der Kontrolle zu entziehen. Bei der Aufnahme der Beweissicherung und den durchgeführten Belehrungen wird dann von diesen Personen der Standardsatz geäußert: „ Das habe ich nicht gewusst.“ Aber auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Jeder Bürger hat das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage einer abgeschlossen Qualifizierung und bestandenen Fischerprüfung zu moderaten Preisen den staatlichen Fischereischein zu erwerben. Er kann dann mit Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang als freier Angler oder in einem Angelverein organisiert dem Fischwaidwerk ordnungsgemäß nachgehen, denn Schwarzangeln lohnt sich nicht."
Verfasst: 23.05.2006, 14:54
von Maggov
Hallo Stefan,
Respekt! mehr fällt mir da nicht ein. Sollte ich es irgendwann nach Russland zum Fischen schaffen melde ich mich bei Dir
Viele Grüsse
Markus
Verfasst: 24.05.2006, 12:24
von Salty
Naja, danke für die Blumen, aber wäre meine Praktikatin nicht gebürtige Russin wäre mir allenfalls bei dem Paragraphen so etwas wie eine Idee gekommen. Hab mir den Text übersetzt vorlesen lassen und dann im Netz was ähnliches gemogelt, ääääääähhhh, gegoogelt. Setzen, 5, nicht versetzt ...

Verfasst: 24.05.2006, 13:30
von Maggov
Soso, russische Praktikantinen...
