Hier gleich mal die Regeln fuer 2023 NAMSENVASSDRAGET (also Namsen unn Nebenfluesse)
ZUSAMMENFASSUNG DER LOKALEN FISCHEREIVORSCHRIFTENNAMSENVASSDRAGET2023
Es ist die Pflicht des Fischers, sich mit den örtlichen Fischereivorschriften vertraut zu machen, damit der Fischfang in Übereinstimmung mit ihnen betrieben wird. Beim Kauf eines Angelscheins oder beim Mieten von Angeln werden Vorschriften und Sanktionen akzeptiert. Lesen Sie mehr über Verstöße gegen die Fischereiregeln unter §9.
Tagesquote:
Lachs: 3 Lachse pro Tag, davon maximal 1 Lachs über 65 cm. Wenn der Fischer die tägliche Quote für getötete Lachse erfüllt oder zuerst 1 Lachs über 65 cm tötet, muss das Fischen beendet werden, bis ein neuer Fangtag beginnt.
Meerforelle: In Namsen und Sanddøla, 1 Stck. und im Høylandsvassdraget 2 Stck. Meerforelle getötet pro Tag.
Saisonkontingent:
Lachs: 12 Lachse pro Saison.
Lesen Sie mehr über Quoten, Mindestziele und Wiedereinführung unter §3.
Ab dem 1. August sind alle Lachse über 80 cm geschützt und müssen sanft ausgesetzt werden, und es werden Fangbeschränkungen von maximal 1 Einzel-/Doppel-/Dreifachhaken pro Köder eingeführt. Lesen Sie mehr über die Verwendung von Tools und Methoden unter §4.
Alle Fänge müssen innerhalb von 24 Stunden auf lakseboersen.no gemeldet werden. Lesen Sie mehr über Fangmeldungen unter §5.
Denken Sie daran, dass Sie alle Angelgeräte desinfizieren müssen, bevor Sie mit dem Angeln im Fluss Namsen beginnen. Lesen Sie mehr zur Desinfektion unter §6.
Die Angelzeit im Fluss Namsen beträgt:
Namsen unter nedreFiskumfoss: 1. Juni - 31. August.
Namsen über nedreFiskumfoss: 1. Juli - 15. Sept.
Høylandsvassdraget und Bjøra: 15. Mai - 15. August*
Sanddøla: 1. Juni - 31. August Oberhalb von Møllefoss bis einschließlich Bergfoss: 15. Juni - 15. Sept.
Lesen Sie mehr über Angelzeit, Zwischensaisonauswertung und Ausnahmeregelungen unter §1, 2 und 7.
Denken Sie daran, dass Verhalten das A und O für einen angenehmen Angelausflug entlang des Flusses ist. Lesen Sie mehr über das Verhalten im Fluss unter §8.
LOKALE FISCHEREIVORSCHRIFTENNAMSENVASSDRAGET2023
Es ist die Pflicht des Vermieters/Leerverkäufers, die Fischer über die örtlichen Angelregeln zu informieren, sowie zu prüfen, ob die Angelgebühr bezahlt wurde und ob die Fischer über eine gültige Desinfektionsbescheinigung verfügen. Es ist die Pflicht des Fischers, sich mit den örtlichen Fischereivorschriften vertraut zu machen, damit der Fischfang in Übereinstimmung mit ihnen betrieben wird.
§1 Fangsaison für Lachs und Meerforelle
Namsen unter nedreFiskumfoss: 1. Juni - 31. August.
Namsen über nedreFiskumfoss: 1. Juli - 15. Sept.
Høylandsvassdraget und Bjøra: 15. Mai - 15. August*
Sanddøla: 1. Juni - 31. August Oberhalb von Møllefoss bis einschließlich Bergfoss: 15. Juni - 15. Sept.
§2 Zwischenwertung (gemeint Beurteilung des Laichbestandziels, Wasserstand, Temperatur - Einschrænkungen ja/nein)
Als Grundlage für die Bewertung von Beschränkungen in den Fischereivorschriften muss das Managementteam in der Saisonmitte eine Bewertung durchführen. Der Vorstand von NE muss vor Beginn der Saison eine vorab genehmigte Vereinbarung mit den Behörden einholen. Diese wird veröffentlicht, sobald sie verfügbar ist.*
§3 Quotenregelungen, Mindestziele und Wiederfreigabe
Quoten
Die Kontingente sind personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Die Quoten gelten für den gesamten Wasserlauf.
Das tägliche Kontingent folgt dem Tag des Datums. Das Saisonkontingent folgt dem Kalenderjahr.
Wenn die Tagesquote für Lachs erreicht ist, muss das Angeln für den laufenden Angeltag beendet werden.
Wenn die Saisonquote für Lachs erreicht ist, muss die Fischerei für die Saison beendet werden.
Tagesquote:
Lachs: 3 Lachse pro Tag, davon maximal 1 Lachs über 65 cm. Wenn der Fischer die Tagesquote für getöteten Lachs erfüllt oder zuerst 1 Lachs über 65 cm tötet, muss das Fischen beendet werden, bis ein neuer Fangtag beginnt.
Meerforelle: In Namsen und Sanddøla, 1 Stck. und im Høylandsvassdraget 2 Stck. Meerforelle getötet pro Tag.
Saisonkontingent:
Lachs: 12 gekeulte Lachse pro Saison.
Ab dem 1. August sind alle Lachse über 80 cm geschützt und müssen schonend freigesetzt werden.
Mindestziel
Alle Lachse und Meerforellen unter 35 cm. muss lebend wieder freigelassen werden.
Wiedereinstellung (hahaha, das war der Gockel - gemeint ist natuerlich Zuruecksetzen)
Alle Wiederansiedlungen von Fischen müssen schonend und gemäß den geltenden Richtlinien erfolgen (
www.mattilsynet.no).
NE fördert nicht das Freisetzen von Fischen über der Mindestgröße, wenn die Temperatur im Fluss über 20 Grad liegt. Fischer werden ermutigt, die Wassertemperatur an ihrem eigenen Angelplatz zu messen.
Umgebuchte (zurueck gesetzte) Fische werden nicht mit der Quote verrechnet, sondern müssen auf der Lachsbörse – wie umgebucht – registriert werden.
Beschädigte Fische, die eine Wiederaussetzung zweifelhaft überstehen, müssen getötet werden und werden in die Quote aufgenommen. Wenn es sich um einen geschützten Fisch handelt, muss er an der Rezeption(Abgabestellen) abgegeben werden. Der Fisch geht nicht auf die Quote, sobald sie bestätigt wurde. Dies gilt sowohl für Lachs als auch für Forelle. (gemeint C&R)
§4 Einsatz von Fanggerät und Fangmethoden
Damit kann man fischen:
Lebende Norwegermarke (gemeint ist Wurm, darf nicht eingefuehrt werden!) Spinner, Wobbler und Fliege
§5 Fangmeldung
Der Fischer ist verpflichtet, alle Lachs- und Meerforellenfänge dem Namsenvassdraget Elveierlag über
www.lakseboersen.nosas so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Dies gilt auch für zurückgegebenen Fisch.
Der Fangbericht muss mindestens das Datum, den Fang, die Art, das Gewicht, den vollständigen Namen des Fischers, den Ruderer, das Fanggerät und ob der Fisch getötet oder zurückgesetzt wurde, enthalten.
Alle gezüchteten Lachse müssen auf der Lachsbörse als gezüchtet registriert werden.
Alle Buckellachs müssen auf der Lachsbörse - Buckellachs registriert werden.
Bachforelle - Es wird empfohlen, sie bei der Lachsbörse zu registrieren - som Brown Forelle.
§6 Desinfektion von Angelausrüstung und anderem Fanggerät
Alle Angelgeräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände (z. B. Boote, Rechen, Wathosen etc.), die in der laufenden Saison in anderen Gewässern eingesetzt wurden, müssen vor dem Einsatz im Namsen-Gewässer desinfiziert werden. Beim Kauf/Miete von Fischen sowie bei Kontrollen der Flusseigentümeraufsicht, wenn Sie in anderen Gewässern gefischt haben, muss eine Desinfektionsbescheinigung vorgelegt werden. Eine Übersicht über Desinfektionsstationen finden Sie unter Namsenvassdraget.no
§7 Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen
In den Flüssen Høylandsvassdraget und Bjøravil wird die leichte Fischerei während Perioden mit einer Strömung von <10 m3/s, gemessen an der Mündung des Grongstadvatnet, eingeführt. Es darf dann nur noch mit schwimmendem Bobber, schwimmender Fliegenschnur, unbeschwerter Fliege oder Grund gefischt werden. Socken sind verboten. Die Fischer selbst sind dafür verantwortlich, sich über den Wasserfluss auf dem Laufenden zu halten.
Eine Übersicht über den Wasserfluss finden Sie unter Namsenvassdraget.no
Der Vorstand des Namsenvassdraget Elveierlag kann in ganz besonderen Fällen, beispielsweise aufgrund von Niedrigwasser, hohen Wassertemperaturen und/oder Krankheitsausbrüchen, Beschränkungen einführen oder den Fischfang einstellen. (Siehe § 2)
§8 Verhalten im Fluss
Mobiles Fischen muss geübt werden. Beginnen Sie oberhalb der Fischer, die sich auf den Wällen befinden.
Behandeln Sie alle Fische und denken Sie daran, dass sie möglicherweise wieder aufgefüllt werden müssen.
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Fischer.
Melden Sie Unregelmäßigkeiten der Aufsicht.
Verlassen Sie den Angelplatz so, wie Sie ihn vorfinden möchten.
§9 Verstoß gegen die Angelordnung
Ein Verstoß gegen die Angelregeln kann zu einer Gebühr, einer Fangverweigerung und/oder einem Polizeibericht führen. Die auferlegte Gebühr muss bezahlt werden, bevor Sie das Fischen wieder aufnehmen können. Personen, die wegen Quotenverstößen gefangen werden, wird das Fischen im Namsen-Fluss in der laufenden und den folgenden Fangsaisons verweigert. Fischer, die wegen Quotenverstößen erwischt werden, sind selbst dafür verantwortlich, den Fischfang zu unterlassen.
Im Streitfall wird der Fall vor das Bezirksgericht Namdal gebracht.
Die folgenden Gebührensätze gelten pro Vorfall und pro Fischer im Fluss Namsen:
Angeln ohne Erlaubnis des Grundbesitzers: NOK 3.000.
Quotenüberschreitung: NOK 3.000.
Meldung fehlender Fänge: NOK 2.000.
Verstoß gegen die Regeln zur Werkzeugbenutzung: NOK 2.000.
Nichtdesinfizieren: NOK 1.500.
Beim Kauf eines Angelscheins oder beim Mieten von Angeln werden Vorschriften und Sanktionen akzeptiert.
§10 Das Inkrafttreten der Angelordnung
Die Regeln treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist die Pflicht des Vermieters / Kartenverkäufers, die Fischer über die örtlichen Angelregeln zu informieren, sowie zu prüfen, ob die Angelgebühr bezahlt wurde und ob die Fischer über ein gültiges Desinfektionszertifikat verfügen. Es ist die Pflicht des Fischers, sich mit den örtlichen Fischereivorschriften vertraut zu machen, damit der Fischfang in Übereinstimmung mit ihnen betrieben wird. Es ist die Pflicht der Fischer, sich mit den Fang- und Freilassungsrichtlinien der norwegischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vertraut zu machen und diese zu befolgen.
Angenommen von der Vertreterversammlung der Namsen Watershed River Association am 24.11.2022