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Dietmar0671 hat geschrieben:damit rechnen die Täter, nämlich damit, dass es nicht zu einem Verfahren kommt
Das stimmt, lieber Dietmar! Aber mal ganz unter uns: Eher würde ich freiwillig, besten Gewissens und liebend gerne ein paar Hundert € in die Klage investieren, als so jemand davonkommen zu lassen. Blöderweise bin ich kein Geschädigter.
Haben wir hier eigentlich keinen Anwalt im Forum, der Spaß an der Sache hätte?
Euer Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
Dietmar0671 hat geschrieben:...Frank, ich bin da ganz bei Dir.
Ich denke aber, dass eine zivilrechtliche Klage einzureichen langwierig ist und Kosten produziert, die schnell den Warenwert übersteigen. Dies wird wohl der Grund sein andere Wege suchen zu wollen. Selbst eine Rechtschutzversicherung prüft den Erfolg und die zu erwartenden Kosten und wägt ab.
Das ist wohl das Dilemma. ...und, das ist das Abgebrühte, damit rechnen die Täter, nämlich damit, dass es nicht zu einem Verfahren kommt weil eben o.g. (und bereits in einem Thread weiter oben) Gründe das der Betrug nicht geahndet wird durch Anzeige. Selbst eine Strafanzeige wird geprüft...ob öffentliches Interesse vorliegt etc.
Bewegt sich wohl alles im "grauen" Bereich.
Aber eine Denunziation im Stil laut krakelend und vorwurfsvoll durch ein fremdes Büro auf eine vermutete Person zuzulaufen ist wohl nicht der passende Weg. ...oder eher der falsche Weg.
Viele Grüße
Dietmar
Hallo Dietmar,
in Deutschland ist Betrug ein Offizialdelikt. Ich glaube das wird in Oesterreich nicht anders sein. Somit könnte man, wenn man einen Grund hätte, völlig ohne Kosten erstmal eine Anzeige machen.
Warum haben das die Betrogenen bis dahin nicht gemacht?
Hallo Alex, Du musst unterscheiden zwischen Zivilklage und Strafanzeige.
Die Zivilklage geht kostenseitig immer zu Lasten des Klägers. Und eine Klage von Deutschland nach Österreich...da kommen Kosten auf Dich zu die Dir den Atem rauben können, z.B. muss Dein Anwalt beim zuständigen Gericht, zugelassen sein, d.h. Du benötigst einen Anwalt, der am zuständigen Gericht zugelassen ist...Du siehst...die Sache ist recht aufwendig und damit teuer.
Ich will hier ja niemanden irgendwas ausreden...nur Gründe für das Verhalten der Geschädigten aufzeigen.
Handelstechnisch habe ich schon einige Sachen erlebt, 50 to Aluminiumrohre in Griechenland gekauft. Für Gerüste...in einer speziellen Legierung und Festigkeit. Lieferung bekommen...und nix stimmte gemäß DIN-EN. Klage eingereicht in Deutschland...dort wurde erstmal geprüft ob das deutsche Gericht zuständig ist. Nach zwei Jahren entschied das deutsche Gericht nicht zuständig zu sein...und der gegnerische, griechische Anwalt meinte dann zu mir...In Athen mahlen die Mühlen anders....und deutlich langsamer...vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand...das habe ich Arbeitsrechtlich auch oft erlebt....Was will ich damit sagen; es ist nicht immer alles so einfach und klar wie wir uns das vorstellen...man fühlt sich im Recht...aber Recht zu bekommen ist was anderes.
Ach ja, die Rohre haben wir dann bei hohem Schrottpreis mit dem geringsten Verlust verkauft...denn ein Prozess in Griechenland erschien nicht ratsam. EU hin, EU her. Hier wurde von uns auch ein Entscheidung getroffen...eine wirtschaftliche, um in einem fragwürdigen Prozess nicht noch mehr Geld zu verbrennen.
Und meine Anführung bezüglich Griechenland bezieht sich auf meine Erfahrung...und ist nicht generell auf Griechenland anwendbar!!!
Viele Grüße
Dietmar
Ich bin in 5 Minuten wieder zurück, gehe fischen, unbedingt alle 5 Minuten neu lesen
auch hier sind wir wieder eins...und zum Glück war es bei mir bisher nicht nötig.
Aber in der Bucht hab ich nun das Problem das der Käufer sagt er hätte den Artikel nicht bekommen...Auctionspreis 20 €...und ich hab per Maxibrief verschickt; ohne Nachweis weil ich die Versandkosten gering halten wollte...ich habe zu der Zeit 32 Artikel verkauft...alle sind angekommen...nur dieser scheinbar nicht. Ich kann es nicht beweisen, also werde ich den Kaufpreis zurück erstatten...erstatten müssen.
Gibt wohl Solche und Solche.
Natürlich stand die Absenderadresse auf dem Maxibrief...die Welt ist teilweise vielleicht schlecht
Viele Grüße
Dietmar
Ich bin in 5 Minuten wieder zurück, gehe fischen, unbedingt alle 5 Minuten neu lesen
Da steht drin, daß der deutsche Gläubiger nach einem zwingenden durchzuführenden Mahnverfahren in Österreich zu klagen hat. Interessant wäre in den hier relevanten Fällen, das Mahnverfahren einfach einmal loslaufen zu lassen und dann zu sehen, ob der Schuldner sich irgendwie rührt. Ist ja schon eine gewisse Drohung, wenn es Post vom Kuckuck gibt...
Die betreffenden sollten die Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens, so es sich denn nicht um einen gewerblichen Verkauf handelt, vielleicht einmal mit einer Verbraucherberatung durchsprechen.
bezuglich deines Problems in der Bucht, ich versuche auch die VK gering zu halten , schreibe aber immer den Zusatz hinzu das die Sachen dann nicht versichert sind und ich keinerlei Garantie für auf postialischem Wege verlorengegangenen Sachen übernehme und der Käufer die Option hat auch den versicherten Versandt zu nutzen, natürlich dann mit höheren VK,verständlich. Des weiteren den Zusatz bitte nur bieten wenn sie damit einverstanden sind.
Ob ich rechtlich damit auf der sicheren Seite bin, keine Ahnung, aber hatte damit noch nie Probleme seit dem.
vielleicht sind die Geschichten hier mal Anlass die Systematik von dem Kleinanzeigenmarkt zu überdenken. Vielleicht, dass man bei der ganzen Sache nicht Käufer und Verkäufer alleine lässt. Bedeutet natürlich einen enormen Aufwand, aber vielleicht haben hier ein paar eine gute Idee.
Lieber Johannes,
ich glaube nicht, das es angemessen wäre, wegen eines "schwarzen Schafes" die gesamte "Systematik vom Kleinanzeigenmarkt zu überdenken". Und das man "Käufer und Verkäufer nicht alleine lässt", das beweist u.a. dieser Thread hier.
Dietmar0671 hat geschrieben:Hallo Frank,
auch hier sind wir wieder eins...und zum Glück war es bei mir bisher nicht nötig.
Aber in der Bucht hab ich nun das Problem das der Käufer sagt er hätte den Artikel nicht bekommen...Auctionspreis 20 €...und ich hab per Maxibrief verschickt; ohne Nachweis weil ich die Versandkosten gering halten wollte...ich habe zu der Zeit 32 Artikel verkauft...alle sind angekommen...nur dieser scheinbar nicht. Ich kann es nicht beweisen, also werde ich den Kaufpreis zurück erstatten...erstatten müssen.
Gibt wohl Solche und Solche.
Natürlich stand die Absenderadresse auf dem Maxibrief...die Welt ist teilweise vielleicht schlecht
Viele Grüße
Dietmar
Hallo Dietmar,
meine Antwort kommt spät, bin aber gerade erst über Dein spezielles Problem gestolpert. Ich versende auch immer mal per Brief, habe aber bei ebay den Zusatz dabei, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt. Und gut ist. Nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß,
Hans