Sinnlose Bestimmung?
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Michl
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Bernd,
Forellen in der Forellenregion im Bach als Monokultur?
Eher nicht.
Möglichst heimisch, da bin ich auch anderer Meinung, ich denke eher an autochone Bestände.
Die letzte Entscheidung beim Angler selbst?
Geht genauso an der Realität vorbei, wo fange ich an und wo höre ich auf?
Ich gehe wie gesagt davon aus das der Pächter sein Wasser kennt und weiss was er tut. (Ich weiss, es gibt bestimmt auch andere!)
Der einmalige Tageskarteninhaber aber sicher nicht.
Im Übrigen habe ich mehrfach erlebt das das Verhalten am Wasser und vorher propagierte Absichtserklärungen sich doch erheblich unterscheiden, auch bei Fliegenfischern.
Vorgaben seitens der Pächter kann ich nur beurteilen wenn ich das Gewässer und die dortigen Verhältnisse kenne.
Ich wiederhole mich ein letztes Mal, wenn mir das nicht passt, bleibe ich da weg!
Nix für ungut,
Gruß Michl, ohne e.
Forellen in der Forellenregion im Bach als Monokultur?
Eher nicht.
Möglichst heimisch, da bin ich auch anderer Meinung, ich denke eher an autochone Bestände.
Die letzte Entscheidung beim Angler selbst?
Geht genauso an der Realität vorbei, wo fange ich an und wo höre ich auf?
Ich gehe wie gesagt davon aus das der Pächter sein Wasser kennt und weiss was er tut. (Ich weiss, es gibt bestimmt auch andere!)
Der einmalige Tageskarteninhaber aber sicher nicht.
Im Übrigen habe ich mehrfach erlebt das das Verhalten am Wasser und vorher propagierte Absichtserklärungen sich doch erheblich unterscheiden, auch bei Fliegenfischern.
Vorgaben seitens der Pächter kann ich nur beurteilen wenn ich das Gewässer und die dortigen Verhältnisse kenne.
Ich wiederhole mich ein letztes Mal, wenn mir das nicht passt, bleibe ich da weg!
Nix für ungut,
Gruß Michl, ohne e.
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
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Bernd Ziesche
Re: Sinnlose Bestimmung?
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Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 31.07.2013, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Maggov
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Ihr beiden,
1.In einem Gewässer der Forellenregion im engeren Sinne werden sich so gut wie keine Weißfische aufhalten. Dort es aber trotzdem keine Monokultur da es a.) immer noch anderen Arten (z.B. Koppe) gibt und b.) Monokultur menschliche Einflussnahme unterstellt die nicht vorliegen muss nur weil es mal BF und Koppen in der Flußfauna gibt.
2. Die Entnahmeregelung dient genau diesem Balancieren, lieber Bernd, denn Du wirst die Weißfischbestände in einem durchgängigen Gewässer nicht ausrotten können und in jedem Gewässer wo sich diese Fische halten können werden sie früher oder später dieses Territorium wieder für sich erschliessen. Man kann aber sehr wohl Einfluß auf die Bestandszusammensetzung ausüben und wenn Du Dir die Fangstatistiken der Fischer anschaust und berücksichtigst dass ein Weißfisch ein vielfaches mehr an eier produziert als eine Forelle sollte es naheliegend sein dass man im Sinne der Hege mehr Weißfische als Salmoniden entnehmen sollte.
Die Tatsache dass man gerne C&R fischt oder keinen Weißfisch essen will heißt eben noch lange nicht dass man sich im Sinne des Gewässerbewirtschafters oder der Bestandspflege verhält.
LG
Markus
1.In einem Gewässer der Forellenregion im engeren Sinne werden sich so gut wie keine Weißfische aufhalten. Dort es aber trotzdem keine Monokultur da es a.) immer noch anderen Arten (z.B. Koppe) gibt und b.) Monokultur menschliche Einflussnahme unterstellt die nicht vorliegen muss nur weil es mal BF und Koppen in der Flußfauna gibt.
2. Die Entnahmeregelung dient genau diesem Balancieren, lieber Bernd, denn Du wirst die Weißfischbestände in einem durchgängigen Gewässer nicht ausrotten können und in jedem Gewässer wo sich diese Fische halten können werden sie früher oder später dieses Territorium wieder für sich erschliessen. Man kann aber sehr wohl Einfluß auf die Bestandszusammensetzung ausüben und wenn Du Dir die Fangstatistiken der Fischer anschaust und berücksichtigst dass ein Weißfisch ein vielfaches mehr an eier produziert als eine Forelle sollte es naheliegend sein dass man im Sinne der Hege mehr Weißfische als Salmoniden entnehmen sollte.
Die Tatsache dass man gerne C&R fischt oder keinen Weißfisch essen will heißt eben noch lange nicht dass man sich im Sinne des Gewässerbewirtschafters oder der Bestandspflege verhält.
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Bernd Ziesche
Re: Sinnlose Bestimmung?
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Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 31.07.2013, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Michl
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Bernd,
mich störte NICHT heimisch, sondern möglichst.
Ich bin in der Lage autochon und allochthon zu unterscheiden.
Es sollten ausschließlich heimische und nicht möglichst heimische Arten besetzt werden.
Blaubandbärbling und Schwarzmeergrundel kommen früh genug.
Klar liegt die Entscheidung beim Angler, halte ich mich an die Vorgabe des Pächters oder nicht?
Ich mache das oder fische da nicht wenn mir das nicht passt, erst akzeptieren (über den Kauf einer Karte) und dann gegen die Bestimmungen verstoßen halte ich nicht für richtig. Ohne Wertung der Bestimmungen, wohlgemerkt.
Und wenn Du dann lieber auf das Befischen verzichtes sind wir uns ja einig, die Entscheidung darüber liegt bei Dir.
Im übrigen ist sinnvolle Verwertung genauso dehnbar wie sinnlose Bestimmung, Interpretationssache eben.
Hätte ich den Döbel dringelassen, hätte ich seither möglicherweise mehr gefangen und wäre somit öfter vor dem gleichen Dilemma gestanden.
Aus meiner Sicht habe ich da alles richtig gemacht.
Ich habe fertig.
Gruß Michl
mich störte NICHT heimisch, sondern möglichst.
Ich bin in der Lage autochon und allochthon zu unterscheiden.
Es sollten ausschließlich heimische und nicht möglichst heimische Arten besetzt werden.
Blaubandbärbling und Schwarzmeergrundel kommen früh genug.
Klar liegt die Entscheidung beim Angler, halte ich mich an die Vorgabe des Pächters oder nicht?
Ich mache das oder fische da nicht wenn mir das nicht passt, erst akzeptieren (über den Kauf einer Karte) und dann gegen die Bestimmungen verstoßen halte ich nicht für richtig. Ohne Wertung der Bestimmungen, wohlgemerkt.
Und wenn Du dann lieber auf das Befischen verzichtes sind wir uns ja einig, die Entscheidung darüber liegt bei Dir.
Im übrigen ist sinnvolle Verwertung genauso dehnbar wie sinnlose Bestimmung, Interpretationssache eben.
Hätte ich den Döbel dringelassen, hätte ich seither möglicherweise mehr gefangen und wäre somit öfter vor dem gleichen Dilemma gestanden.
Aus meiner Sicht habe ich da alles richtig gemacht.
Ich habe fertig.
Gruß Michl
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Maggov
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Bernd,
bitte beachte dass auch in Bayern weit weniger Gewässer der Forellenregion an zu ordnen sind als z.B. der Äschen und Barbenregion. Wenn wir alle Argumente vermischen werden wir im Kreis diskutieren.
In der Äschenregion z.B. hast Du nun genau den Effekt dass dort über eine einseitige (= selektive Entnahme nach Gutdünken der Fischer und nicht nach Vorgabe des Bewirtschafters) Entnahme genau die Verschiebungen in den Beständen verursacht die Du weder als Fischer noch als Bewirtschafter langfristig sehen willst. Denn über die Entnahme von Salmoniden und das gleichzeitige Zurücksetzen von potentiellen Nahrungskonkurrenten, Räubern oder anderweitigen Verdrängern (z.B. üebr das Revierverhalten) betriebst Du ebenfalls Monokulturmaßnahmen nur eben zu Gunsten der Weißfische.
Mich würde interessieren welche alternativen Maßnahmen Du im Hinterkopf hast die dann noch konform gehen mit Deinem Anspruch auf sinnvolle Verwertung. Wenn ich z.B. elektrisch abfische (vorrausgesetzt ich bekomme für diesen Fall überhaupt eine Genehmigung denn der Landesfischereiverband wird genauso fragen warum ich das nicht über Auflagen regel) dann schädige nicht nur die Weißfische sondern alle Fische (Annahme: E-Fischen bedeutet immer eine gewisse Verlustquote - das ist zumindest meine Erfahrung) und habe dann auch das Problem: wohin mit all' den Weißfischen.
Da finde ich die Option "iss auch mal einen Aitel" deutlich interessanter. Die Tatsache dass ein Fischer auf einen "Beifang" "nicht vorbereitet ist" - sprich nicht weiß wie man ihn sinnvoll verwertet entschuldigt sein Verhalten nicht. Die Analogie wäre: "ja Herr Richter ich habe gelesen dass ich nur 30 fahren durfte aber dachte mir das ist irgendwie sinnlos".
Eine Tageskarte/Fischereilizenz ist ein Vertrag den zwei Parteien schliessen. Was auf der Karte als Auflage steht unterschreibst Du i.d.R. und akzeptierst es damit auch. Warum machst Du es nicht einfach so dass Du bei Erhalt der Tageskarte einfach die Passagen durchstreichst oder verbesserst und den Aussteller bittest dies ebenfalls als OK ab zu zeichnen? Bei jedem anderen Vertrag würde man so vorgehen.
Nicht bös' gemeint aber ich finde es echt erstaunlich wie oft wie hier über (gehörte) Auflagen sprechen ohne sich mal klar zu machen dass diese durchaus auch im Sinne von uns sein könnten oder dass man eben unterschiedlich Sichtweisen haben darf warum ich fische und wie zu fischen ist.... Dem Pächter den schwarzen Peter hin zu schieben mit der Argumentation "ich kann Deine Auflagen nicht erfüllen da ich keine Weißfische essen will" halte ich für etwas einseitig.
LG
Markus
bitte beachte dass auch in Bayern weit weniger Gewässer der Forellenregion an zu ordnen sind als z.B. der Äschen und Barbenregion. Wenn wir alle Argumente vermischen werden wir im Kreis diskutieren.
In der Äschenregion z.B. hast Du nun genau den Effekt dass dort über eine einseitige (= selektive Entnahme nach Gutdünken der Fischer und nicht nach Vorgabe des Bewirtschafters) Entnahme genau die Verschiebungen in den Beständen verursacht die Du weder als Fischer noch als Bewirtschafter langfristig sehen willst. Denn über die Entnahme von Salmoniden und das gleichzeitige Zurücksetzen von potentiellen Nahrungskonkurrenten, Räubern oder anderweitigen Verdrängern (z.B. üebr das Revierverhalten) betriebst Du ebenfalls Monokulturmaßnahmen nur eben zu Gunsten der Weißfische.
Mich würde interessieren welche alternativen Maßnahmen Du im Hinterkopf hast die dann noch konform gehen mit Deinem Anspruch auf sinnvolle Verwertung. Wenn ich z.B. elektrisch abfische (vorrausgesetzt ich bekomme für diesen Fall überhaupt eine Genehmigung denn der Landesfischereiverband wird genauso fragen warum ich das nicht über Auflagen regel) dann schädige nicht nur die Weißfische sondern alle Fische (Annahme: E-Fischen bedeutet immer eine gewisse Verlustquote - das ist zumindest meine Erfahrung) und habe dann auch das Problem: wohin mit all' den Weißfischen.
Da finde ich die Option "iss auch mal einen Aitel" deutlich interessanter. Die Tatsache dass ein Fischer auf einen "Beifang" "nicht vorbereitet ist" - sprich nicht weiß wie man ihn sinnvoll verwertet entschuldigt sein Verhalten nicht. Die Analogie wäre: "ja Herr Richter ich habe gelesen dass ich nur 30 fahren durfte aber dachte mir das ist irgendwie sinnlos".
Eine Tageskarte/Fischereilizenz ist ein Vertrag den zwei Parteien schliessen. Was auf der Karte als Auflage steht unterschreibst Du i.d.R. und akzeptierst es damit auch. Warum machst Du es nicht einfach so dass Du bei Erhalt der Tageskarte einfach die Passagen durchstreichst oder verbesserst und den Aussteller bittest dies ebenfalls als OK ab zu zeichnen? Bei jedem anderen Vertrag würde man so vorgehen.
Nicht bös' gemeint aber ich finde es echt erstaunlich wie oft wie hier über (gehörte) Auflagen sprechen ohne sich mal klar zu machen dass diese durchaus auch im Sinne von uns sein könnten oder dass man eben unterschiedlich Sichtweisen haben darf warum ich fische und wie zu fischen ist.... Dem Pächter den schwarzen Peter hin zu schieben mit der Argumentation "ich kann Deine Auflagen nicht erfüllen da ich keine Weißfische essen will" halte ich für etwas einseitig.
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Lieber Markus bzw. @ all.Eine Tageskarte/Fischereilizenz ist ein Vertrag den zwei Parteien schliessen. Was auf der Karte als Auflage steht unterschreibst Du i.d.R. und akzeptierst es damit auch. Warum machst Du es nicht einfach so dass Du bei Erhalt der Tageskarte einfach die Passagen durchstreichst oder verbesserst und den Aussteller bittest dies ebenfalls als OK ab zu zeichnen? Bei jedem anderen Vertrag würde man so vorgehen.
Laut Bay Fischereigesetz (ich zitiere aus dem Gedächtniss) ist jeder nicht geschütze, auserhalb der Schonzeit gefangene und maßige Fisch zun entnehmen und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Der Pächter kann sehr wohl die Bestimmungen des Bay Fischereigesetzes noch enger auslegen (Schonmaß/Zeit etc.). Ausnahmen zb. wg Hechtbandwurm bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. Passagen zu streichen, zb. Entnahmepflicht maßiger Weißfische, blieben ein Verstoß gegen das Fischereigesetz, egal ob der der Pächter das abnickt.
Ich fische ohne Widerhaken und dummerweise ist mir wg. meiner Ungeschicklichkeit schon der ein oder andere Fisch entglitten, bevor ich in überhaupt berühren konnte
TL
Thomas
Angler sterben nie, die riechen nur so.
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo
Über Sinn und Unsinn kann man lange streiten. Maßgeblich ist das jeweils gültige Fischereigesetz.
Habe aus dem Grund mal wieder rumgestöbert und so die im Moment gültige Fassung des bei uns gültigen Fischereigesetzes gefunden. Darin ist aufgeführt was wo vorhanden sein darf. Daraus ergibt sich was nicht besetzt werden darf, und was entnommen werden muß weil`s nicht reingehört. Daraus leitet sich die Daseinsberechtigung der Angler ab.
Sonderregelung auf Antrag möglich aber nicht üblich.
Und ob das Sinn macht oder nicht ist eigentlich Wurschd.
Solche Gesetze kommen aufgrund von politischen Mehrheiten zustande, die sich wegen einer Hand voll Angler nicht in die Opposition drängen lassen wollen.
Auch wenn das Anliegen noch so berechtigt ist.
Desweiteren bin ich nach wie vor davon überzeugt, das die Hardliner aller sich streitenden Parteien, von Umwelt Jagt und Fischerei, es erfolgreich verhindern das an einem Strick gezogen wird.
Zusammen käme ein politisches Gewicht dabei raus an dem die größeren Parteien nicht vorbei kommen.
Somit könnten Forderungen gestellt werden, und jeder könnte nach dem "Jedem Narr soi Kabb" Prinzip in seiner Ecke zufrieden sein.
Gruß Thilo
Über Sinn und Unsinn kann man lange streiten. Maßgeblich ist das jeweils gültige Fischereigesetz.
Habe aus dem Grund mal wieder rumgestöbert und so die im Moment gültige Fassung des bei uns gültigen Fischereigesetzes gefunden. Darin ist aufgeführt was wo vorhanden sein darf. Daraus ergibt sich was nicht besetzt werden darf, und was entnommen werden muß weil`s nicht reingehört. Daraus leitet sich die Daseinsberechtigung der Angler ab.
Sonderregelung auf Antrag möglich aber nicht üblich.
Und ob das Sinn macht oder nicht ist eigentlich Wurschd.
Solche Gesetze kommen aufgrund von politischen Mehrheiten zustande, die sich wegen einer Hand voll Angler nicht in die Opposition drängen lassen wollen.
Auch wenn das Anliegen noch so berechtigt ist.
Desweiteren bin ich nach wie vor davon überzeugt, das die Hardliner aller sich streitenden Parteien, von Umwelt Jagt und Fischerei, es erfolgreich verhindern das an einem Strick gezogen wird.
Zusammen käme ein politisches Gewicht dabei raus an dem die größeren Parteien nicht vorbei kommen.
Somit könnten Forderungen gestellt werden, und jeder könnte nach dem "Jedem Narr soi Kabb" Prinzip in seiner Ecke zufrieden sein.
Gruß Thilo
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hi Thomas,
vielen Dank - Du hast recht. Nicht alles liesse sich so ohne weiteres streichen.
LG
Markus
vielen Dank - Du hast recht. Nicht alles liesse sich so ohne weiteres streichen.
LG
Markus
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Bernd Ziesche
Re: Sinnlose Bestimmung?
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Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 31.07.2013, 09:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Maggov
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hi Bernd,
vielen Dank für die Blumen und Dein Posting.
Was das "professionelle" Abfischen betrifft: Du willst ja Fische einer Art entnehmen und unabhängig von der Grösse und jede Form (auch die Netzfischerei) beinhaltet einen gewissen Schwund, Aufwand und Genehmigungsprozess. Die Tatsache dass ich das Fischrecht habe reicht dazu nicht aus, ich muss mir eine behördliche Genehmigung besorgen, Helfer organisieren und die Mittel zur Verfügung haben. Soll heissen selbst mit der Netzfischerei wirst Du dem (evtl. schon angegriffenen) Forellenbestand mit schädigen (so ein Netz quetscht auf mal Fische zusammen, Fische die blöd hängen bleiben werden es nicht schaffen, ... ) und hast immer noch die Frage: was machst Du mit all den Weißfischen? Bei uns in Bayern wirst Du kaum auf Interesse für einen Weißfischbesatz stossen (mal von ein paar nagelneuen Baggerseen abgesehen).
Eine Auflage ist sicherlich nicht so effizient (zumindest nicht kurzfristig) aber der einfachste und kostengünstigste Weg eine Maßnahme zu ergreifen. Sie entspicht auch meinem Verständnis der Rolle und Zielvorgabe eines Fischrechtsinhabers nach dem Hegeprinzip (Artenerhalt und Artenvielfalt) und berücksichtigt das (fehl-)Verhalten der Lizenznehmer.
Um auf das Durchstreichen nochmals kurz ein zugehen:
Erstaunlicherweise nicken immer alle brav bei der Kartenausgabe wenn man auf die entsprechenden Auflagen hinweist. Irgendwie scheinen alle total konsequent nicht an diesen Gewässern zu fischen .... oder aber man hat nicht den Schneid seine Meinung bei Fischrechtsinhaber kund zu Tun weil man fürchtet keine Karte zu erhalten. Mag im Einzelfall auch zutreffend sein, genauso vorstellbar ist jedoch für mich dass wenn man fragen würde der Ausgeber seine Motive erläutert und man eventuell dann auch weniger Skrupel hätte diesen Auflagen zu folgen. Das Thema ist nicht sinnlos und wichtig, aber trotzdem diskutieren wir alle hier über Auflagen ohne sich mit den konkreten Sachverhalt vor Ort auseinander zu setzen. In diesem Zusammenhang sind die Auflagen nie nachvollziehbar.
LG
Markus
vielen Dank für die Blumen und Dein Posting.
Was das "professionelle" Abfischen betrifft: Du willst ja Fische einer Art entnehmen und unabhängig von der Grösse und jede Form (auch die Netzfischerei) beinhaltet einen gewissen Schwund, Aufwand und Genehmigungsprozess. Die Tatsache dass ich das Fischrecht habe reicht dazu nicht aus, ich muss mir eine behördliche Genehmigung besorgen, Helfer organisieren und die Mittel zur Verfügung haben. Soll heissen selbst mit der Netzfischerei wirst Du dem (evtl. schon angegriffenen) Forellenbestand mit schädigen (so ein Netz quetscht auf mal Fische zusammen, Fische die blöd hängen bleiben werden es nicht schaffen, ... ) und hast immer noch die Frage: was machst Du mit all den Weißfischen? Bei uns in Bayern wirst Du kaum auf Interesse für einen Weißfischbesatz stossen (mal von ein paar nagelneuen Baggerseen abgesehen).
Eine Auflage ist sicherlich nicht so effizient (zumindest nicht kurzfristig) aber der einfachste und kostengünstigste Weg eine Maßnahme zu ergreifen. Sie entspicht auch meinem Verständnis der Rolle und Zielvorgabe eines Fischrechtsinhabers nach dem Hegeprinzip (Artenerhalt und Artenvielfalt) und berücksichtigt das (fehl-)Verhalten der Lizenznehmer.
Um auf das Durchstreichen nochmals kurz ein zugehen:
Erstaunlicherweise nicken immer alle brav bei der Kartenausgabe wenn man auf die entsprechenden Auflagen hinweist. Irgendwie scheinen alle total konsequent nicht an diesen Gewässern zu fischen .... oder aber man hat nicht den Schneid seine Meinung bei Fischrechtsinhaber kund zu Tun weil man fürchtet keine Karte zu erhalten. Mag im Einzelfall auch zutreffend sein, genauso vorstellbar ist jedoch für mich dass wenn man fragen würde der Ausgeber seine Motive erläutert und man eventuell dann auch weniger Skrupel hätte diesen Auflagen zu folgen. Das Thema ist nicht sinnlos und wichtig, aber trotzdem diskutieren wir alle hier über Auflagen ohne sich mit den konkreten Sachverhalt vor Ort auseinander zu setzen. In diesem Zusammenhang sind die Auflagen nie nachvollziehbar.
LG
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Tolle sachliche Antworten die genau das Thema treffen.
Ich bin auch etwas nachdenklich geworden ... vielleicht hab ich zu voreilig oder zu emotional diesen Thread erstellt. Ich war wohl etwas befangen.
Markus, Bernd, Thilo, Thomas, Detlef und Michl, es gibt mir ein gutes Gefühl das wohl gerade ihr nicht diejenigen seit von denen ich sprach. Nämlich von denen, wohl eigentlich von mir gemeinten Verantwortungslosen Fischenden.
Maßnahmen die einer "notwendigen" Hege bedürfen, werde ich in Zukunft genauer hinterfragen. Danke dafür.
Einen "vernünftigen" Grund für das töten von Fischen zu finden ist eh ein ganz anderes Thema ..... es würde auch ins Nix führen.
Einigen wir uns doch drauf, dass die Fische die entnommen und getötet wurden und werden, wie hier schon erwähnt einem nachvollziehbarem Zweck zugeführt werden. In meiner Gegend sind zum Beispiel Tierparks und kleine Tiergärten sehr dankbar über solch eine "Lieferung", manche entlohnen das sogar.
Damit sei dann auch den eingesperrten Fisch fressenden Tieren geholfen
und es wird sicherlich eine Abwechslung in ihrem Speiseplan sein.
Im Übrigen ist so ein Döbel (Aitel) durchaus schmackhaft. Es kommt halt auf die Zubereitung an.
Ich bin auch etwas nachdenklich geworden ... vielleicht hab ich zu voreilig oder zu emotional diesen Thread erstellt. Ich war wohl etwas befangen.
Markus, Bernd, Thilo, Thomas, Detlef und Michl, es gibt mir ein gutes Gefühl das wohl gerade ihr nicht diejenigen seit von denen ich sprach. Nämlich von denen, wohl eigentlich von mir gemeinten Verantwortungslosen Fischenden.
Maßnahmen die einer "notwendigen" Hege bedürfen, werde ich in Zukunft genauer hinterfragen. Danke dafür.
Einen "vernünftigen" Grund für das töten von Fischen zu finden ist eh ein ganz anderes Thema ..... es würde auch ins Nix führen.
Einigen wir uns doch drauf, dass die Fische die entnommen und getötet wurden und werden, wie hier schon erwähnt einem nachvollziehbarem Zweck zugeführt werden. In meiner Gegend sind zum Beispiel Tierparks und kleine Tiergärten sehr dankbar über solch eine "Lieferung", manche entlohnen das sogar.
Damit sei dann auch den eingesperrten Fisch fressenden Tieren geholfen
Im Übrigen ist so ein Döbel (Aitel) durchaus schmackhaft. Es kommt halt auf die Zubereitung an.
Liebe Grüße,
Ben
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Siegfried.
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo z´samm, hallo Thomas,webwood hat geschrieben:
Lieber Markus bzw. @ all.
Laut Bay Fischereigesetz (ich zitiere aus dem Gedächtniss) ist jeder nicht geschütze, auserhalb der Schonzeit gefangene und maßige Fisch zun entnehmen und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Der Pächter kann sehr wohl die Bestimmungen des Bay Fischereigesetzes noch enger auslegen (Schonmaß/Zeit etc.). Ausnahmen zb. wg Hechtbandwurm bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. Passagen zu streichen, zb. Entnahmepflicht maßiger Weißfische, blieben ein Verstoß gegen das Fischereigesetz, egal ob der der Pächter das abnickt.
Ich fische ohne Widerhaken und dummerweise ist mir wg. meiner Ungeschicklichkeit schon der ein oder andere Fisch entglitten, bevor ich in überhaupt berühren konnte
TL
Thomas
ich werde mich auch weiterhin nicht zu dem vielen knapp bis voll am Thema vorbei gehenden Beiträgen äußern, sonst ärger ich mich noch, un das wollt ihr doch nicht
Erstens das Bayrische Fischereigesetz sagt überhaupt nichts zum Zuücksetzen von Fischen, ganz im Gegenteil, das regelt ausschließlich das Recht zur Aneignung der Fische unter Vorgabe entsprechder Hegeverpflichtungen. Punkt aus sonst nix, aber das sollte man sich merken, denn das ist wichtig für gleich später und findet sich so oder ähnlich in allen FG der Länder.
Zweitens in der Bayrischerischen Fischereiordnung , d.h. eine ganze Stufe unter dem Gesetz, heißt es dagegen, Zitat:
8:1. Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Fischereigesetzes für Bayern) und dem Tierschutzrecht ausgesetzt werden. 2 Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht ausgesetzt werden. 3 § 17 Abs. 1 Satz 3 sowie § 19 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 bleiben unberührt.
Was da also wörtlich steht, heißt positiv formuliert maßige Fische dürfen zurück gesetzt werden, wenn es es in Übereinstimmung mit dem Hegeziel, und das hat eben den gesetzlichen Status und nichts anderes!, steht. Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass es ihm explizit dient, sondern nur nicht ihm entgegen steht.
In dem hier betrachteten Fall hat der Bewirtschafter seinen Anglern also lediglich eine Erläuterung mitgegeben, dass es den Hegezielen für sein Gewässer nicht entspricht Döbel wieder zurückzusetzen, also keine Rechtfertigung vorhanden ist, diese Fischart nicht zu entnehmen. Für die Forellen hat er das nicht getan, woraus der Angler für sich schließen kann, dass er beim Zurücksetzen derselben nicht gegen die Hegeziele verstößt. Bewirtschafter die auf dieser Grundlage das Abschlagen aller maßigen Fische verlangen, müssen sich dagegen wohl sehr eindringlich fragen lassen, wie es mit ihrem Verhältnis zu den gesetzlich verpflichtenden Hegezielen steht.
Zur Vertiefung sowohl dieses Aspektes als auch dem darauf folgenden, hier nicht näher zu vertiefenden mit dem Tierschutz kann ich noch auf das in dem nachfolgenden Zwirn
http://www.fliegenfischer-forum.de/flyf ... s#p2684242
kurz und ihm nicht gerecht werdend angesprochenene Buch von Herrn Arlinghaus
http://besatz-fisch.de/images/stories/P ... nsicht.pdf
verweisen. Wie ich es dort versprochen habe, habe ich das Buch gelesen und kann es nur jedem der ein Gewässer bewirtschaftet, in einem Verein, einem Verband oder sonstwie in der Vertretung der Fischerei nach außen (und wenns nur der Bekanntenkreis ist) und auch nach innen (Mitglieder Jugendarbeit usw.) arbeitet als Pflichtlektüre ans Herz legen. Da es von 2006 ist, sind vielleicht an paar Zahlen nicht mehr ganz aktuell, aber alles was da drin steht, auch zu den Möglichkeiten und Grenzen von C&R, ist weiterhin gültig und richtig.
Puh das war jetzt lang, viel mehr als ich wollte, verdammt noch mal ich reg mich gar nicht auf ....
Glück auf und light lines
Siegfried
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
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Royal Coachman
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Siegfried!
Du hast meine volle Unterstützung, seit Jahren kämpfe ich gegen diesen Schwachsinn, der ausschließlich von verblendeten Naturschützern und verängstigten Gewässerwarten verbreitet wird.
Wie oft habe ich als Begründung "dann sind wir auf der sicheren Seite" gehört, schwer diese Angstpsychose aus den Köpfen wieder heraus zu bringen, aber mit der Zeit sollte es doch gelingen.
Es ist wie immer mit der Halbbildung: lies ein medizinisches Werk und Du kannst Dich sofort aufhängen, denn Du stellst fest , ich bin sterbenskrank!
tight lines
Gebhard
Du hast meine volle Unterstützung, seit Jahren kämpfe ich gegen diesen Schwachsinn, der ausschließlich von verblendeten Naturschützern und verängstigten Gewässerwarten verbreitet wird.
Wie oft habe ich als Begründung "dann sind wir auf der sicheren Seite" gehört, schwer diese Angstpsychose aus den Köpfen wieder heraus zu bringen, aber mit der Zeit sollte es doch gelingen.
Es ist wie immer mit der Halbbildung: lies ein medizinisches Werk und Du kannst Dich sofort aufhängen, denn Du stellst fest , ich bin sterbenskrank!
tight lines
Gebhard
Zuletzt geändert von Royal Coachman am 18.02.2012, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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Siegfried.
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Re: Sinnlose Bestimmung?
Hallo Gebhard,
Jerome C. Jerome "... had evrything except the housemaid´s knee"
Halaaf und Elau
Siegfried
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Siegfried
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