Klasse Bericht!
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.
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Maggov
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Servus Mölltaler,
ich finde es klasse, dass Du Dich wg. diesem Thread angemeldet hast und würde mich sehr freuen, wenn ich Dich mit einem (Vor-)namen in der folgenden Diskussion anschreiben darf. Für ein einziges Posting hast Du Dir hoffentlich nicht die Mühe gemacht Dich anzumelden.
Zunächst gilt es klar die Bewirtschaftungsstrukturen und Rahmenbedingungen zwischen Österreich und Deutschland zu unterscheiden. Die sehr privatisierte Bewirtschaftung in AT gibt es in DE nur vereinzelt. Bei uns herrscht eher eine vereinsorientierte Bewirtschaftung. Der Druck kommt von daher von unterschiedlichen Seiten, mal sind's die Mitglieder mal der "normale" Kunde.
Endproblem bleibt das gleiche: Man muss eine Pacht zahlen wenn man das Fischereirecht nicht selbst inne hat. Ich denke es ist in Österreich ähnlich - in Deutschland ist das Fischrecht ein Privatrecht. Grosse Gewässer werden von einem Verband verpachtet der diese Fischereirechte innehat. Wie er an diese gekommen ist spielt dabei eigentlich eine untergeordnete Rolle, denn das ist die heutige Realität.
Der Wechsel in eine "zentralistische" Verwaltung der Gewässer würde die Enteignung von Privatpersonen bedeuten und damit eines der Grundrechte und existentiellen Grundlagen einer Demokratie zu verletzten.
Ich denke Auflagen bei der Pacht wären absolut wünschenswert (gibt es übrigens in DE) und entsprechende Gesetze (in DE ist der Besatz fangfähiger Fische sehr umstritten ob legal oder nicht) ebenfalls. Nur, wenn sich keiner dran hält und niemand das nachverfolgt, dann wird das Ganze ins Leere laufen. Beispiele gibt es zu Hauf wo Sperrzeiten nach Besatz nicht eingehalten werden, Fische klar für die Entnahme in ein Gewässer eingebracht werden (also ohne jede Nachhaltigkeit oder Hegeabsicht) usw. Der Grund für dieses Fehlverhalten ist in allen Beiträgen genannt und bekannt - die Leute kaufen es. Ob da gesetzliche Riegel etwas helfen ist mir nicht einleuchten angesichts von anderen Verboten (Abgabe von Alkohol an Minderjährige, Drogengesetze, Verkehrsdelikte, usw.) die anscheinend kaum das Fehlverhalten unterdrücken.
Würdest Du einen Pächter auf Verdacht anzeigen weil Du einen richtig grossen Fisch gefangen hast und Dir nicht vorstellen kannst, dass dieser natürlich aufgewachsen ist?
Ich denke ein Gesinnungswandel ist der einzige Weg eine effiziente und effektive Änderung zu erreichen und wir sollten mehr Energie in den Versuch stecken die Diskussion zu suchen, zu erklären warum wir diesen Standpunkt vertreten und die Leute zu überzeugen dass es keinen anderen Weg gibt wenn unsere Enkel noch einen minimalen Rest von Natur erleben sollen können und nicht einen riesengrossen Freizeitpark namens "Natur".
Die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie (ich denke Du meinst die deren Umsetzung von der EU immer wieder nach hinten geschoben wird) beziehen sich nach meinem Kenntnisstand primär auf die Durchgängikeit von Gewässern, deren Rückbau und die Wasserqualität. Klar ein prima Fortschritt aber wo setzt diese Grenzen bei Besatzmaßnahmen oder der fischereilichen Bewirtschaftung? Das Ganze wird doch noch komplizierter wenn Du grenzüberschreitende Flüsse hast - im Idealfall dann auch noch mit alle 3 km ein anderer Bewirtschafter...
Leider nicht ganz so einfach wenn man sich mal mit den Details auseinander setzt...
Sorry und Grüsse
Markus
ich finde es klasse, dass Du Dich wg. diesem Thread angemeldet hast und würde mich sehr freuen, wenn ich Dich mit einem (Vor-)namen in der folgenden Diskussion anschreiben darf. Für ein einziges Posting hast Du Dir hoffentlich nicht die Mühe gemacht Dich anzumelden.
Zunächst gilt es klar die Bewirtschaftungsstrukturen und Rahmenbedingungen zwischen Österreich und Deutschland zu unterscheiden. Die sehr privatisierte Bewirtschaftung in AT gibt es in DE nur vereinzelt. Bei uns herrscht eher eine vereinsorientierte Bewirtschaftung. Der Druck kommt von daher von unterschiedlichen Seiten, mal sind's die Mitglieder mal der "normale" Kunde.
Endproblem bleibt das gleiche: Man muss eine Pacht zahlen wenn man das Fischereirecht nicht selbst inne hat. Ich denke es ist in Österreich ähnlich - in Deutschland ist das Fischrecht ein Privatrecht. Grosse Gewässer werden von einem Verband verpachtet der diese Fischereirechte innehat. Wie er an diese gekommen ist spielt dabei eigentlich eine untergeordnete Rolle, denn das ist die heutige Realität.
Der Wechsel in eine "zentralistische" Verwaltung der Gewässer würde die Enteignung von Privatpersonen bedeuten und damit eines der Grundrechte und existentiellen Grundlagen einer Demokratie zu verletzten.
Ich denke Auflagen bei der Pacht wären absolut wünschenswert (gibt es übrigens in DE) und entsprechende Gesetze (in DE ist der Besatz fangfähiger Fische sehr umstritten ob legal oder nicht) ebenfalls. Nur, wenn sich keiner dran hält und niemand das nachverfolgt, dann wird das Ganze ins Leere laufen. Beispiele gibt es zu Hauf wo Sperrzeiten nach Besatz nicht eingehalten werden, Fische klar für die Entnahme in ein Gewässer eingebracht werden (also ohne jede Nachhaltigkeit oder Hegeabsicht) usw. Der Grund für dieses Fehlverhalten ist in allen Beiträgen genannt und bekannt - die Leute kaufen es. Ob da gesetzliche Riegel etwas helfen ist mir nicht einleuchten angesichts von anderen Verboten (Abgabe von Alkohol an Minderjährige, Drogengesetze, Verkehrsdelikte, usw.) die anscheinend kaum das Fehlverhalten unterdrücken.
Würdest Du einen Pächter auf Verdacht anzeigen weil Du einen richtig grossen Fisch gefangen hast und Dir nicht vorstellen kannst, dass dieser natürlich aufgewachsen ist?
Ich denke ein Gesinnungswandel ist der einzige Weg eine effiziente und effektive Änderung zu erreichen und wir sollten mehr Energie in den Versuch stecken die Diskussion zu suchen, zu erklären warum wir diesen Standpunkt vertreten und die Leute zu überzeugen dass es keinen anderen Weg gibt wenn unsere Enkel noch einen minimalen Rest von Natur erleben sollen können und nicht einen riesengrossen Freizeitpark namens "Natur".
Die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie (ich denke Du meinst die deren Umsetzung von der EU immer wieder nach hinten geschoben wird) beziehen sich nach meinem Kenntnisstand primär auf die Durchgängikeit von Gewässern, deren Rückbau und die Wasserqualität. Klar ein prima Fortschritt aber wo setzt diese Grenzen bei Besatzmaßnahmen oder der fischereilichen Bewirtschaftung? Das Ganze wird doch noch komplizierter wenn Du grenzüberschreitende Flüsse hast - im Idealfall dann auch noch mit alle 3 km ein anderer Bewirtschafter...
Leider nicht ganz so einfach wenn man sich mal mit den Details auseinander setzt...
Sorry und Grüsse
Markus
liebe leute, lieber maggov!
ich bin zum großteil deiner ansicht! auch ich bin der meinung, dass es in wirklichkeit v. a. überzeugungsarbeit braucht!!
naturerlebnis zählt - und in manchen revieren, die ich gut kenne, ist es auch schon mehr WERT wildfische zu fangen und nicht irgendwelche besatzfische. es muss den leuten klar werden, dass es auch mehr kosten darf, wenn ein gewässer tatsächlich wildfischbestände beheimatet, dass eben die fischerei in naturbelassenen gewässern auch das eigentlich "edlere" ist!
nichts desto trotz bin ich der meinung, dass ein gesetzlicher rahmen dafür geschaffen werden muss - denn wenn ein bewirtschafter sich in der illegalität befindet, wenn er fangfähige fische besetzt, wird sich der eine oder andere dies sehr wohl überlegen. du hast natürlich recht, dass ein gesetz auch nur dann das papier wert ist auf dem es steht, wenn es auch exekutiert wird. ich denke aber schon, dass die eine oder andere anzeige käme und hi und da ein exempel statuiert werden könnte.......so was schreckt dann schon ab.
ich bin mit der EU-WRRL sehr intim! und ich wollte zum ausdruck bringen, dass es nicht sein kann, dass der gesetzgeber den ökologischen zustand eines gewässers schützt und gleichzeitig so mancher bewirtschafter tut, was er glaubt und damit gegen die bemühungen der WRRL arbeitet. die WRRL kümmert sich aber nicht um die fischerei, daher müssen entsprechende anpassungen der fischereigesetze erfolgen, denn diese regeln eben die fischerei!!
soweit so gut,
der mölltaler (wieder ohne vornamen, der ist auch nicht so wichtig, find ich)
ich bin zum großteil deiner ansicht! auch ich bin der meinung, dass es in wirklichkeit v. a. überzeugungsarbeit braucht!!
naturerlebnis zählt - und in manchen revieren, die ich gut kenne, ist es auch schon mehr WERT wildfische zu fangen und nicht irgendwelche besatzfische. es muss den leuten klar werden, dass es auch mehr kosten darf, wenn ein gewässer tatsächlich wildfischbestände beheimatet, dass eben die fischerei in naturbelassenen gewässern auch das eigentlich "edlere" ist!
nichts desto trotz bin ich der meinung, dass ein gesetzlicher rahmen dafür geschaffen werden muss - denn wenn ein bewirtschafter sich in der illegalität befindet, wenn er fangfähige fische besetzt, wird sich der eine oder andere dies sehr wohl überlegen. du hast natürlich recht, dass ein gesetz auch nur dann das papier wert ist auf dem es steht, wenn es auch exekutiert wird. ich denke aber schon, dass die eine oder andere anzeige käme und hi und da ein exempel statuiert werden könnte.......so was schreckt dann schon ab.
ich bin mit der EU-WRRL sehr intim! und ich wollte zum ausdruck bringen, dass es nicht sein kann, dass der gesetzgeber den ökologischen zustand eines gewässers schützt und gleichzeitig so mancher bewirtschafter tut, was er glaubt und damit gegen die bemühungen der WRRL arbeitet. die WRRL kümmert sich aber nicht um die fischerei, daher müssen entsprechende anpassungen der fischereigesetze erfolgen, denn diese regeln eben die fischerei!!
soweit so gut,
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Maggov
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Servus Mölltaler,
ich bin mir leider nicht 100%ig sicher und muss das nochmals prüfen aber ich meine, dass Besatz fangfähiger Fische in DE wenn nicht verboten so zu mindest sehr grenzwertig aus gesetzlicher Sicht ist.
Trotzdem praktizieren die meisten Vereine - auf Druck der Mitglieder die schon in dieser Saison fangen und entnehmen wollen - diese Besatzmethode. Der Hebel des verminderten Befischungsdrucks zur Bestandsschonung (auch hier fällt mir ein Paradebeispiel aus dem österreichischen Raum ein) kann aufgrund des allgemeinnützigen Charakters eines Vereines und bestehenden Strukturen nur bei einer Neugründung des Vereines erfolgen. In der Theorie darf sich ein Mitglied in einen allgemeinnützigen Verein auch einklagen und hat Stimmrecht wie alle anderen auch...
Der einzige Weg den ich in DE neben einer "Aufklärungsarbeit" sehe ist Gewässer über private Pachtgemeinschaften dem Zugriff zu entziehen. Bei kleinen Gewässern geht dies (oft in privater Hand) bei den grösseren erfolgt die Pachtvergabe über den Fischereiverband und dort haben kommerzielle Fischer und allgemeinützige Vereine den Vorzug. Mal davon abgesehen, dass diese Lösung die Fischerei zu einer sehr elitären Angelegenheit machen würde.
In Österreich mag das aufgrund der anderen Strukturen bei den Pächtern (da ist ja viel in privater Hand) eine rechtliche Regelung durchaus eine gewisse abschreckende Wirkung und einen Effekt haben. Aber die Beweisführung ist mir nicht klar. Wie soll man die Bewirtschaftung der Pächter kontrollieren oder regulieren? Hast Du da eine konkrete Idee?
LG
Markus
ich bin mir leider nicht 100%ig sicher und muss das nochmals prüfen aber ich meine, dass Besatz fangfähiger Fische in DE wenn nicht verboten so zu mindest sehr grenzwertig aus gesetzlicher Sicht ist.
Trotzdem praktizieren die meisten Vereine - auf Druck der Mitglieder die schon in dieser Saison fangen und entnehmen wollen - diese Besatzmethode. Der Hebel des verminderten Befischungsdrucks zur Bestandsschonung (auch hier fällt mir ein Paradebeispiel aus dem österreichischen Raum ein) kann aufgrund des allgemeinnützigen Charakters eines Vereines und bestehenden Strukturen nur bei einer Neugründung des Vereines erfolgen. In der Theorie darf sich ein Mitglied in einen allgemeinnützigen Verein auch einklagen und hat Stimmrecht wie alle anderen auch...
Der einzige Weg den ich in DE neben einer "Aufklärungsarbeit" sehe ist Gewässer über private Pachtgemeinschaften dem Zugriff zu entziehen. Bei kleinen Gewässern geht dies (oft in privater Hand) bei den grösseren erfolgt die Pachtvergabe über den Fischereiverband und dort haben kommerzielle Fischer und allgemeinützige Vereine den Vorzug. Mal davon abgesehen, dass diese Lösung die Fischerei zu einer sehr elitären Angelegenheit machen würde.
In Österreich mag das aufgrund der anderen Strukturen bei den Pächtern (da ist ja viel in privater Hand) eine rechtliche Regelung durchaus eine gewisse abschreckende Wirkung und einen Effekt haben. Aber die Beweisführung ist mir nicht klar. Wie soll man die Bewirtschaftung der Pächter kontrollieren oder regulieren? Hast Du da eine konkrete Idee?
LG
Markus
- pehers
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Servus!
Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass die meisten Fischereigesetze eine Bestimmung wie § 8 des OÖ FischereiG enthalten:
Noch strenger und präziser das Kärtner Fischereigesetz:
§ 20 Abs Kt. FG:
(2) Zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft sind vorrangig solche Maßnahmen zu setzen, die die Selbstvermehrung eines entsprechenden Bestandes an Wassertieren nach Abs 1 fördern.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
a) die Verbesserung, die Schaffung und gegebenenfalls die Wiederherstellung der natürlichen Voraussetzungen für die Selbstvermehrung von Wassertieren;
b) das Verbot bestimmter Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges in Teilen des Fischereirevieres;
c) die Beschränkung der Zahl der auszugebenden Fischereierlaubnisscheine;
d) die Festlegung von bestimmten Teilen des Fischereirevieres als Aufzuchtgewässer (§ 21).
Daran anknüpfend:
§ 22 Kt. FG:
Besatzmaßnahmen
(1) Reichen Maßnahmen nach § 20 Abs 2 zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft (§ 20 Abs 1) nicht aus, hat der Fischereiausübungsberechtigte im Fischereirevier den erforderlichen Besatz mit Brut, Setzlingen oder Jungfischen durchzuführen. Kommt der Fischereiausübungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid einen entsprechenden Pflichtbesatz vorzuschreiben.
(2) Der Fischereiausübungsberechtigte hat Art, Herkunft und Menge des Besatzmaterials sowie Ort und Zeitpunkt jeder Besatzmaßnahme dem Landesfischereiinspektor und dem Fischereirevierverband so rechtzeitig mitzuteilen, daß der Landesfischereiinspektor und ein Vertreter des Fischereirevierverbandes bei der Besatzmaßnahme anwesend sein können. Der Mitteilung ist eine schriftliche Bestätigung des Fischzuchtbetriebes, aus dem das Besatzmaterial bezogen wird, anzuschließen, daß der Fischzuchtbetrieb einer regelmäßigen veterinärhygienischen und veterinärfachlichen Aufsicht unterliegt.
(3) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten die Vorschreibung eines Pflichtbesatzes aufzuheben, wenn
a) ein den Zielen einer geordneten Fischereiwirtschaft entsprechender Bestand an Wassertieren wiederhergestellt ist oder
b) die Durchführung des Besatzes nicht möglich ist oder durch den Eintritt besonderer Ereignisse wie insbesondere durch Hochwässer fischereiwirtschaftlich nicht zweckmäßig erscheint.
(4) Wenn dies zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft nach § 20 Abs 1 erforderlich ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Fischereiausübungsberechtigten mit Bescheid Beschränkungen für Besatzmaßnahmen vorzuschreiben.
Also ist das alles bereits gesetzlich geregelt, es muss nur noch in den Köpfen der Fischer ankommen!
L.G.
Hans
Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass die meisten Fischereigesetze eine Bestimmung wie § 8 des OÖ FischereiG enthalten:
Wenn ich diese Bestimmung ernst auslege, ist vieles was zur Zeit Praxis ist, nicht zulässig!(1) Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter (§ 2) ist im Rahmen der Hege (§ 1 Abs. 4) - sofern nicht durch natürliche Reproduktion ein nach Art und Menge entsprechender Fischbestand gewährleistet ist - verpflichtet, das Fischwasser ausreichend und ausgewogen mit standortgerechtem und gesundem Besatzmaterial zu besetzen. (Anm: LGBl. Nr. 64/2008)
Noch strenger und präziser das Kärtner Fischereigesetz:
§ 20 Abs Kt. FG:
(2) Zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft sind vorrangig solche Maßnahmen zu setzen, die die Selbstvermehrung eines entsprechenden Bestandes an Wassertieren nach Abs 1 fördern.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
a) die Verbesserung, die Schaffung und gegebenenfalls die Wiederherstellung der natürlichen Voraussetzungen für die Selbstvermehrung von Wassertieren;
b) das Verbot bestimmter Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges in Teilen des Fischereirevieres;
c) die Beschränkung der Zahl der auszugebenden Fischereierlaubnisscheine;
d) die Festlegung von bestimmten Teilen des Fischereirevieres als Aufzuchtgewässer (§ 21).
Daran anknüpfend:
§ 22 Kt. FG:
Besatzmaßnahmen
(1) Reichen Maßnahmen nach § 20 Abs 2 zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft (§ 20 Abs 1) nicht aus, hat der Fischereiausübungsberechtigte im Fischereirevier den erforderlichen Besatz mit Brut, Setzlingen oder Jungfischen durchzuführen. Kommt der Fischereiausübungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid einen entsprechenden Pflichtbesatz vorzuschreiben.
(2) Der Fischereiausübungsberechtigte hat Art, Herkunft und Menge des Besatzmaterials sowie Ort und Zeitpunkt jeder Besatzmaßnahme dem Landesfischereiinspektor und dem Fischereirevierverband so rechtzeitig mitzuteilen, daß der Landesfischereiinspektor und ein Vertreter des Fischereirevierverbandes bei der Besatzmaßnahme anwesend sein können. Der Mitteilung ist eine schriftliche Bestätigung des Fischzuchtbetriebes, aus dem das Besatzmaterial bezogen wird, anzuschließen, daß der Fischzuchtbetrieb einer regelmäßigen veterinärhygienischen und veterinärfachlichen Aufsicht unterliegt.
(3) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten die Vorschreibung eines Pflichtbesatzes aufzuheben, wenn
a) ein den Zielen einer geordneten Fischereiwirtschaft entsprechender Bestand an Wassertieren wiederhergestellt ist oder
b) die Durchführung des Besatzes nicht möglich ist oder durch den Eintritt besonderer Ereignisse wie insbesondere durch Hochwässer fischereiwirtschaftlich nicht zweckmäßig erscheint.
(4) Wenn dies zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft nach § 20 Abs 1 erforderlich ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Fischereiausübungsberechtigten mit Bescheid Beschränkungen für Besatzmaßnahmen vorzuschreiben.
Also ist das alles bereits gesetzlich geregelt, es muss nur noch in den Köpfen der Fischer ankommen!
L.G.
Hans
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I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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- pehers
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Darüber hinaus wurde ich von Herrn Reisenbichler gebeten, ein paar Zeilen online zu stellen, was ich natürlich gerne mache:
Ich bin in einem Alter, wo ich stolz darauf bin so etwas Modernes wie eine eigene Homepage zu führen, und mich genug mit dem Internet auszukennen, dass ich auch Diskussionen in Foren verfolgen kann. Aber ich würde es mir nicht mehr antun mich selbst anzumelden und mit zu diskutieren.
Umso mehr freue ich mich, dass ich bei der Diskussion im Fliegenfischerforum zu meinem Beitrag über die Fliegenfischerproblematik gar nicht selbst mitreden muss (...)!
Ein Satz hat es mir besonders angetan: Sie schreiben
Und das machen aus einem einzigen Grund: Weil wir viele, große Fische fangen wollen und nicht mehr daran interessiert einfach fischen zu gehen! Die meisten wollen "fangen" gehen!
Das trifft den Kern der Sache ausgezeichnet, genau so ist es. Und wenn man ehrlich ist, können sich davon wahrscheinlich nur wenige ganz ausnehmen. Eine Einstellung, die sich langsam und schleichend in viele Köpfe eingenistet hat, und wenn sie vielleicht auch bei vielen eh nicht stark ausgeprägt ist, trotzdem im Hintergrund schlummert und das Handeln und die Beurteilung von Erfolg und Misserfolg beeinflusst.
Wie eigentlich allen Beteiligten an der Diskussion ist natürlich auch mir klar, dass sich kurzfristig kaum etwas ändern lassen wird. Selbst wenn die Gesetze befolgt und die Missachtung verfolgt würde, es findet sich immer ein Weg die entsprechende Nachfrage zu befriedigen. Und dass ein Ruhenlassen eines Gewässers bei den derzeitigen Pachtpreisen – die völlig überhöht und ohne jede vernünftige Relation zum wahren Wert sind – der Ruin jedes Bewirtschafters wäre, steht außer Frage. Ein schöner Traum also, den sich keiner außer den Verpächtern selbst, leisten wird und auch nicht kann.
Auch wenn an der Misere viele beteiligt sind, komme ich doch immer wieder zum letzten und bestimmenden Glied der Kette zurück, dem Fliegenfischer selbst. Denn diese bestimmen die Nachfrage und danach richtet sich das Angebot. Wie sie völlig richtig schreiben „Wir müssen bescheidener werden“! Erst wenn in den meisten Köpfen, oder vielleicht auch nur in den tonangebenden Köpfen, durchgesickert ist, dass auch ein Schneidertag ein schöner und „erfolgreicher“ Tag sein kann, und man den Preis für eine Tageskarte ja nicht für die gefangenen Fische, sondern für das Recht zu fischen bezahlt, kann sich vielleicht mittel- oder langfristig etwas ändern.
Und gerade die Meinungsmacher, und vor allem auch die Guides und Instruktoren sollten diese Ansicht weitergeben. Damit eben nicht schon der Anfänger nach den ersten Stunden glaubt, dass er eine kapitale Forelle fangen muss und kann. Nicht nur den Respekt gegenüber dem Wasser und seinen Bewohnern sollte man weitergeben, sondern eben auch die unbequeme Wahrheit, dass Fliegenfischen wie so viele andere Dinge gelernt und geübt sein will, um Erfolg haben zu können. Gerade das sollte doch mit ein Teil des Vergnügens an diesem Hobby sein. Seltsamerweise würde ja auch niemand auf die Idee kommen, dass er nach kurzer Einweisung mit einem Rennauto dieselben Zeiten wie ein Profirennfahrer fahren wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wie sie richtig sagen, wir müssen bescheidener werden und diese Einstellung aber auch couragiert weitergeben. Nur über einen Meinungsumschwung bei den Fliegenfischern selbst kann sich etwas ändern. Und das würde sicher auch dazu beitragen, unser schönes Hobby in den Augen anderer wieder etwas besser dastehen zu lassen.
Vielleicht wären sie so nett und würden meinen Dank auch an alle anderen Beteiligten an dieser Diskussion im Forum weitergeben. Ich freue mich sehr über diese sehr gute Diskussion und verfolge sie mit Freude, Spannung und großem Interesse. Gerne können sie auch diese e-Mail im Forum publik machen.
Mit besten Grüßen,
Karl Reisenbichler
Ich bin in einem Alter, wo ich stolz darauf bin so etwas Modernes wie eine eigene Homepage zu führen, und mich genug mit dem Internet auszukennen, dass ich auch Diskussionen in Foren verfolgen kann. Aber ich würde es mir nicht mehr antun mich selbst anzumelden und mit zu diskutieren.
Umso mehr freue ich mich, dass ich bei der Diskussion im Fliegenfischerforum zu meinem Beitrag über die Fliegenfischerproblematik gar nicht selbst mitreden muss (...)!
Ein Satz hat es mir besonders angetan: Sie schreiben
Und das machen aus einem einzigen Grund: Weil wir viele, große Fische fangen wollen und nicht mehr daran interessiert einfach fischen zu gehen! Die meisten wollen "fangen" gehen!
Das trifft den Kern der Sache ausgezeichnet, genau so ist es. Und wenn man ehrlich ist, können sich davon wahrscheinlich nur wenige ganz ausnehmen. Eine Einstellung, die sich langsam und schleichend in viele Köpfe eingenistet hat, und wenn sie vielleicht auch bei vielen eh nicht stark ausgeprägt ist, trotzdem im Hintergrund schlummert und das Handeln und die Beurteilung von Erfolg und Misserfolg beeinflusst.
Wie eigentlich allen Beteiligten an der Diskussion ist natürlich auch mir klar, dass sich kurzfristig kaum etwas ändern lassen wird. Selbst wenn die Gesetze befolgt und die Missachtung verfolgt würde, es findet sich immer ein Weg die entsprechende Nachfrage zu befriedigen. Und dass ein Ruhenlassen eines Gewässers bei den derzeitigen Pachtpreisen – die völlig überhöht und ohne jede vernünftige Relation zum wahren Wert sind – der Ruin jedes Bewirtschafters wäre, steht außer Frage. Ein schöner Traum also, den sich keiner außer den Verpächtern selbst, leisten wird und auch nicht kann.
Auch wenn an der Misere viele beteiligt sind, komme ich doch immer wieder zum letzten und bestimmenden Glied der Kette zurück, dem Fliegenfischer selbst. Denn diese bestimmen die Nachfrage und danach richtet sich das Angebot. Wie sie völlig richtig schreiben „Wir müssen bescheidener werden“! Erst wenn in den meisten Köpfen, oder vielleicht auch nur in den tonangebenden Köpfen, durchgesickert ist, dass auch ein Schneidertag ein schöner und „erfolgreicher“ Tag sein kann, und man den Preis für eine Tageskarte ja nicht für die gefangenen Fische, sondern für das Recht zu fischen bezahlt, kann sich vielleicht mittel- oder langfristig etwas ändern.
Und gerade die Meinungsmacher, und vor allem auch die Guides und Instruktoren sollten diese Ansicht weitergeben. Damit eben nicht schon der Anfänger nach den ersten Stunden glaubt, dass er eine kapitale Forelle fangen muss und kann. Nicht nur den Respekt gegenüber dem Wasser und seinen Bewohnern sollte man weitergeben, sondern eben auch die unbequeme Wahrheit, dass Fliegenfischen wie so viele andere Dinge gelernt und geübt sein will, um Erfolg haben zu können. Gerade das sollte doch mit ein Teil des Vergnügens an diesem Hobby sein. Seltsamerweise würde ja auch niemand auf die Idee kommen, dass er nach kurzer Einweisung mit einem Rennauto dieselben Zeiten wie ein Profirennfahrer fahren wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wie sie richtig sagen, wir müssen bescheidener werden und diese Einstellung aber auch couragiert weitergeben. Nur über einen Meinungsumschwung bei den Fliegenfischern selbst kann sich etwas ändern. Und das würde sicher auch dazu beitragen, unser schönes Hobby in den Augen anderer wieder etwas besser dastehen zu lassen.
Vielleicht wären sie so nett und würden meinen Dank auch an alle anderen Beteiligten an dieser Diskussion im Forum weitergeben. Ich freue mich sehr über diese sehr gute Diskussion und verfolge sie mit Freude, Spannung und großem Interesse. Gerne können sie auch diese e-Mail im Forum publik machen.
Mit besten Grüßen,
Karl Reisenbichler
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Maggov
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Servus Hans,
bin leider nicht dazu gekommen weiter zu recherchieren aber ich reiche gerne die deutschen Bestimmungen nach. Vielen Dank für die Mühen Deinerseits diese für AT aufzulisten sowie das Weiterreichen der Mail von Herrn Reisenbichler. Mich wiederum freut es sehr, dass er diese Diskussion mitbekommen hat und ich kann dem Inhalt seiner Mail nur zustimmen
LG
Markus
bin leider nicht dazu gekommen weiter zu recherchieren aber ich reiche gerne die deutschen Bestimmungen nach. Vielen Dank für die Mühen Deinerseits diese für AT aufzulisten sowie das Weiterreichen der Mail von Herrn Reisenbichler. Mich wiederum freut es sehr, dass er diese Diskussion mitbekommen hat und ich kann dem Inhalt seiner Mail nur zustimmen
LG
Markus
liebe kollegen!
ganz kurz zu den rechtsgrundlagen, die uns der hans präsentiert hat:
lieber hans, du als anwalt hast natürlich treffsicher und richtig das einzige "moderne fischreigesetz" in Ö, namlich das kärntner ins treffen geführt. stimmt in kärnten ist die sache eigentlich klar und gut gesetzlich geregelt. dort sind auch bereits ein paar leute angezeigt worden, leider ist der fischereiinspektor oft nicht hart genug, denn die bewirtschafter ignorieren leider allzu oft das gesetz.
zum oberösterr. gesetz: das ist leider nix wert, denn du weist selbst, wie die auslegung in der praxis erfolgt ud welche praktiken in oö herrschen. alle anderen landesgesetze sind leider dringend überarbeitungswürdig!!!
leider ist da auch auf der gesetzlichen basis noch viel zu tun.
zum abschluss meiner wortmeldungen zu diesem thema will ich euch noch erzählen, dass ich gestern einen herrlichen fischertag an einem forellengewässer hatte, das seit langem nicht mehr besetzt wird......ich habe mich gut gefühlt, weil ich den einen oder anderen wildfisch überlistet habe und mich in der natur entspannen konnte - dafür würd ich wirklich noch mehr bezahlen; aber für einen fischtag an einem gewässer mit bachforellen ohne brustflossen und sei der fluss noch so berühmt, zahle ich keinen euro mehr!
l.g.,
der mölltaler
ganz kurz zu den rechtsgrundlagen, die uns der hans präsentiert hat:
lieber hans, du als anwalt hast natürlich treffsicher und richtig das einzige "moderne fischreigesetz" in Ö, namlich das kärntner ins treffen geführt. stimmt in kärnten ist die sache eigentlich klar und gut gesetzlich geregelt. dort sind auch bereits ein paar leute angezeigt worden, leider ist der fischereiinspektor oft nicht hart genug, denn die bewirtschafter ignorieren leider allzu oft das gesetz.
zum oberösterr. gesetz: das ist leider nix wert, denn du weist selbst, wie die auslegung in der praxis erfolgt ud welche praktiken in oö herrschen. alle anderen landesgesetze sind leider dringend überarbeitungswürdig!!!
leider ist da auch auf der gesetzlichen basis noch viel zu tun.
zum abschluss meiner wortmeldungen zu diesem thema will ich euch noch erzählen, dass ich gestern einen herrlichen fischertag an einem forellengewässer hatte, das seit langem nicht mehr besetzt wird......ich habe mich gut gefühlt, weil ich den einen oder anderen wildfisch überlistet habe und mich in der natur entspannen konnte - dafür würd ich wirklich noch mehr bezahlen; aber für einen fischtag an einem gewässer mit bachforellen ohne brustflossen und sei der fluss noch so berühmt, zahle ich keinen euro mehr!
l.g.,
der mölltaler
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Servus Mölltaler!
Dem möchte ich ein bisserl widersprechen! Die gesetzlichen Bestimmungen in OÖ. sagen zwar nicht ausdrücklich, was verboten und was erlaubt ist, aber man kommt mE auf das gleiche Ergebnis.
Ich habe mit mehreren Vertretern der Behörden darüber gesprochen - die Auslegung ist unzweifelhaft so vorzunehmen, dass Besatz abgestimmt sein muss auf das Biotop und nicht den Fischereimarkt!
Problematisch ist hier beispielsweise, dass die Regenbogenforelle als heimischer Fisch gilt.
Ja - man könnte das klarer hineinschreiben in ein Gesetz, aber wenn man es heute schon überprüfen würde, dürften viele Besatzpraktiken auch auf dieser gesetzlichen Basis nicht so durchgeführt werden.
Der Nachteil einer so detaillierten Regelung wie in Kärnten ist ja leider auf der anderen Seite, dass ein Gutteil an Flexibilität verloren geht, da sehr Vieles der behördlichen Ausnahmegenehmigung bedarf.
L.G.
Hans
Dem möchte ich ein bisserl widersprechen! Die gesetzlichen Bestimmungen in OÖ. sagen zwar nicht ausdrücklich, was verboten und was erlaubt ist, aber man kommt mE auf das gleiche Ergebnis.
Ich habe mit mehreren Vertretern der Behörden darüber gesprochen - die Auslegung ist unzweifelhaft so vorzunehmen, dass Besatz abgestimmt sein muss auf das Biotop und nicht den Fischereimarkt!
Problematisch ist hier beispielsweise, dass die Regenbogenforelle als heimischer Fisch gilt.
Ja - man könnte das klarer hineinschreiben in ein Gesetz, aber wenn man es heute schon überprüfen würde, dürften viele Besatzpraktiken auch auf dieser gesetzlichen Basis nicht so durchgeführt werden.
Der Nachteil einer so detaillierten Regelung wie in Kärnten ist ja leider auf der anderen Seite, dass ein Gutteil an Flexibilität verloren geht, da sehr Vieles der behördlichen Ausnahmegenehmigung bedarf.
L.G.
Hans
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Servus!
Naja - wie eben Gesetzgebung funktioniert. Vorschlag der Landesregierung und dann beschlossen im Landtag...
Da waren eben meiner Meinung nach ein paar Leute vorher Ihre Wünsche einbringen... und um ehrlich zu sein, ist das eine Nebenfront!
L.G.
Hans
Naja - wie eben Gesetzgebung funktioniert. Vorschlag der Landesregierung und dann beschlossen im Landtag...
Da waren eben meiner Meinung nach ein paar Leute vorher Ihre Wünsche einbringen... und um ehrlich zu sein, ist das eine Nebenfront!
L.G.
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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Royal Coachman
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Fanfdruck
Hallo Freunde !
Nachdem ich hier namentlich erwähnt worden bin, möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben.
Einige von Euch waren schon mit mir am Wasser und ich habe immer wieder das gleiche gehört:
mit Dir ist es ein wunderbar entspanntes Fischen!
Einer der Gründe dürfte der meinerseits fehlende Fangdruck und ein nicht vorhandenes, sonst unter Fischerkollegen aber weit verbreitetes Konkurrenz- bzw. Erfolgsdenken sein.
Wenn es gelingen würde, uns von beidem zu befreien so wären wir der Lösung der Probleme im und am Wasser einen großen Schritt näher.
tight lines
Royal Coachman
Nachdem ich hier namentlich erwähnt worden bin, möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben.
Einige von Euch waren schon mit mir am Wasser und ich habe immer wieder das gleiche gehört:
mit Dir ist es ein wunderbar entspanntes Fischen!
Einer der Gründe dürfte der meinerseits fehlende Fangdruck und ein nicht vorhandenes, sonst unter Fischerkollegen aber weit verbreitetes Konkurrenz- bzw. Erfolgsdenken sein.
Wenn es gelingen würde, uns von beidem zu befreien so wären wir der Lösung der Probleme im und am Wasser einen großen Schritt näher.
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Der immer auf Seiten der Fische steht!
- pehers
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Servus Gebhard!
Das ist ein guter Ansatz und man fragt sich eigentlich, warum sich das nicht generell durchsetzt, da ich ja gerade deswegen fischen gehe, um einen Ausgleich von einem doch sehr kompetitiven Berufsleben zu haben. Manche können hier offensichlich nicht mehr aus Ihrer Haut...
Hoffentlich wird sich das einmal ändern.
L.G.
Hans
Das ist ein guter Ansatz und man fragt sich eigentlich, warum sich das nicht generell durchsetzt, da ich ja gerade deswegen fischen gehe, um einen Ausgleich von einem doch sehr kompetitiven Berufsleben zu haben. Manche können hier offensichlich nicht mehr aus Ihrer Haut...
Hoffentlich wird sich das einmal ändern.
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- pehers
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Servus Mölltaler!
Noch einmal zu § 8 OÖ FischereiG:
Die Interpretation dieser Bestimmung ist ja schon nach dem Wortlaut mE relativ klar:
- Besatz soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn keine ausreichende natürliche Reproduktion mehr stattfinden kann.
- es soll standortgerechtes Besatzmaterial verwendet werden: die bedeutet mE, dass es sich um Fischarten handeln muss, die tatsächlich in das jeweilige Leitbild des Gewässers passen. Standortgerecht bedeutet für mich weiter, dass es Fische sein müssten, die eine Überlebenschance im betreffenden Gewässer haben, was es für mich in sehr hohem Ausmaß ausschließt, fangfähige Fische zu besetzen.
- ausreichend und ausgewogen ist dahingehend zu verstehen, dass weder zu wenig noch zu viel Besatz in ein Gewässer eingebracht werden soll. Ausgweogen könnte natürlich auch noch ein Hinweis auf einen Artenmix bedeuten.
- "Im Rahmen der Hege gem. § 1 Abs. 4 OÖ FischereiG" bedeutet, dass es nachhaltige Besatzmaßnahmen sein sollen, deren Ziel eben die Hege und nicht der kurzfristige Fangerfolg und die kurzfristige Steigerung der Biomasse ist. Gerade die Hegeverpflichtung bedingt die oben kurz angerissenen Interpretationsweisen der Gesetzesbestimmung.
- Tatsächlich ein Manko ist es, dass keine vorrangige Verpflichtung zur Verbesserung des Lebensraums im Fischereigesetz niedergeschrieben ist. Das hätte vielleicht nicht geschadet, aber wurde zumindest in den schon zitierten § 1 Abs. 4 OÖ FischereiG die Verpflichtung eingebettet, zumindest soweit zumutbar, eine Verschlechterung des Lebensraums zu verhindern.
- Gem. § 9 OÖ FischereiG könnte die Behörde die Ausgabe von weiteren Lizenzen untersagen: Dies wäre ein ebenfalls gangbarer Weg, um zu verhindern, dass im Verhältnis zum natürlichen Ertrag eines Gewässers viel zu viele Lizenzen ausgegeben werden und wieder zu viel Besatz erfolgt.
- Auch von der Möglichkeit Fischereiordnungen für einzelne Gewässersysteme zu erlassen, wird mittlerweile mehr Gebrauch gemacht und dabei versucht, Missstände abzustellen (wie zB Fischerei im Winter an Strecken, die keine Fischarten mehr in ausreichendem Maß beherbergen, die im Winter befischbar sind).
- Zuletzt sind Übertretungen eigentlich aller genannter Bestimmungen als Verwaltungsübertretungen mit Strafe bis EUR 2.200,00 bedroht.
Wie gesagt, bin ich der Meinung, dass es nur jemanden bräuchte, der es durchsetzt! Viele Bewirtschafter würden dann aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wohl aufgeben müssen, da sich auf diese Weise die zur Zeit bezahlten Pachtzinse nicht erwirtschaften ließen!
L.G.
Hans
Noch einmal zu § 8 OÖ FischereiG:
Die Interpretation dieser Bestimmung ist ja schon nach dem Wortlaut mE relativ klar:
- Besatz soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn keine ausreichende natürliche Reproduktion mehr stattfinden kann.
- es soll standortgerechtes Besatzmaterial verwendet werden: die bedeutet mE, dass es sich um Fischarten handeln muss, die tatsächlich in das jeweilige Leitbild des Gewässers passen. Standortgerecht bedeutet für mich weiter, dass es Fische sein müssten, die eine Überlebenschance im betreffenden Gewässer haben, was es für mich in sehr hohem Ausmaß ausschließt, fangfähige Fische zu besetzen.
- ausreichend und ausgewogen ist dahingehend zu verstehen, dass weder zu wenig noch zu viel Besatz in ein Gewässer eingebracht werden soll. Ausgweogen könnte natürlich auch noch ein Hinweis auf einen Artenmix bedeuten.
- "Im Rahmen der Hege gem. § 1 Abs. 4 OÖ FischereiG" bedeutet, dass es nachhaltige Besatzmaßnahmen sein sollen, deren Ziel eben die Hege und nicht der kurzfristige Fangerfolg und die kurzfristige Steigerung der Biomasse ist. Gerade die Hegeverpflichtung bedingt die oben kurz angerissenen Interpretationsweisen der Gesetzesbestimmung.
- Tatsächlich ein Manko ist es, dass keine vorrangige Verpflichtung zur Verbesserung des Lebensraums im Fischereigesetz niedergeschrieben ist. Das hätte vielleicht nicht geschadet, aber wurde zumindest in den schon zitierten § 1 Abs. 4 OÖ FischereiG die Verpflichtung eingebettet, zumindest soweit zumutbar, eine Verschlechterung des Lebensraums zu verhindern.
- Gem. § 9 OÖ FischereiG könnte die Behörde die Ausgabe von weiteren Lizenzen untersagen: Dies wäre ein ebenfalls gangbarer Weg, um zu verhindern, dass im Verhältnis zum natürlichen Ertrag eines Gewässers viel zu viele Lizenzen ausgegeben werden und wieder zu viel Besatz erfolgt.
- Auch von der Möglichkeit Fischereiordnungen für einzelne Gewässersysteme zu erlassen, wird mittlerweile mehr Gebrauch gemacht und dabei versucht, Missstände abzustellen (wie zB Fischerei im Winter an Strecken, die keine Fischarten mehr in ausreichendem Maß beherbergen, die im Winter befischbar sind).
- Zuletzt sind Übertretungen eigentlich aller genannter Bestimmungen als Verwaltungsübertretungen mit Strafe bis EUR 2.200,00 bedroht.
Wie gesagt, bin ich der Meinung, dass es nur jemanden bräuchte, der es durchsetzt! Viele Bewirtschafter würden dann aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wohl aufgeben müssen, da sich auf diese Weise die zur Zeit bezahlten Pachtzinse nicht erwirtschaften ließen!
L.G.
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- pehers
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Servus liebe Mitdiskutanden und Mitleser!
Hier eine Zahlenspielerei zu einer fiktiven ca. 10 km langen Strecke an - sagen wir mal - der Traun:
Wir nehmen folgende Parameter an:
- Streckenlänge beträgt ca. 10km, wenn wir jetzt eine durchschnittliche Breite von 30 m ansetzen komme ich auf eine Gewässerfläche von 30 ha
- Der potentielle Reproduktionswert pro ha kann nicht besonders hoch sein… - wahrscheinlich (deutlich) unter 100 kg/ha, also bei rd. 30 ha < 3000 kg p.a.
- Die Jahrespacht setzten wir mit EUR EUR 55.000,00 an. (Angeblich hat R.H. für die GT eine Jahrespacht von ca. EUR 67.000,00 gezahlt!)
- Das würde bei Verzicht auf Besatz den Wert eines kg (Natur-)Ausfang von EUR 18,33 ergeben.
- Eine Tageskarte kostet angenommen EUR 75,00.
- Das bedeutet, dass man mindestens 734 Tageskarten verkaufen müsste, um die Pacht einzunehmen
- Dann wird es noch einige Jahreskartennehmer geben, die sicher noch ein paar Tausender (nehmen wir EUR 1.000,00 pro Mann und Nase an) in die Kasse spülen. Sagen wir mal 20 Mann macht EUR 20.000,00.
- Bei 60 fischbaren Tagen (also optimistischen 20 Wochenenden plus Feiertage) wären mind. 12 Fischergäste pro Tag am Wasser. Bei 10km gerade noch zu machen.
- Nehmen wir mal extrem vereinfachend an, dass die Tageskarten für die Pacht ausreichen und daher noch EUR 20.000,00 für Besatz bleiben.
- Bei fangfähigen Fischen, die mit 50cm oder 1kg+ besetzt werden, muss ich für ordentliches Material eher bei EUR 20,00/kg rechnen als bei EUR 10,00. Macht einen Besatz von mind. 1.000 kg/Jahr (alles extrem vereinfacht, gebe ich zu...). Das sind ca. 32 kg/ha.
- Bei Portionsfischen nehmen wir einen Kilopreis von EUR 10,00 an und könnten daher ca. 2.000,00 kg pro Jahr besetzt werden. Bei Brut natürlich entsprechend noch mehr...
- Wenn man die Untersuchungen aus zur Überlebenszeit und -rate fangfähig besetzter Forellen zugrunde legt, müsste man im "worst case" rechen, dass eine gefangene Besatzkapitale mit 2,5 kg den Preis von etwa EUR 150,00 haben müsste (doppelter Preis einer Tageskarte). Da der Rückfang bei optimistischen Schätzungen in Fließgewässern max. 10% der besetzten Menge beträgt (Andere Studien gehen von ca. 3% Rückfang aus. Die Rückfänge sind nur unmittelbar nach dem Besatz tatsächlich häufig – erst kürzlich habe ich Besatzfische gesehen, die nach dem Aussetzen wieder in der Schule im Kreis zu schwimmen begannen und langsam flussab verdriftet wurden…), ist in unserem Beispiel also mit einem Rückfang von ca. 3,2 kg/ha also ~3 Fischen der 50cm+ Kategorie zu rechnen.
- Bei der Kategorie fangfähige Portionsforelle könnte man mit dem Doppelten rechnen, also 6 kg je ha p.a. und 12 bis 15 Fische.
- Lege ich diese Zahlen zugrunde, kann ich auf Basis dieses Besatzes in unserer fiktiven Traun Strecke eine Menge von 100 bis 200 kg pro Jahr ausfangen. Bei Entnahme von einem Fisch pro Tag würde das ca. 100 bis 200 mögliche, zusätzliche Fischtage bedeuten. Warum machen wir das also? Das führt dazu, dass die Zahl von 30kg pro ha, per anno von vielen Bewirtschaftern von Strecken, wie in diesem Beispiel skizziert, um ein Vielfaches übertroffen wird!!!
- Genau betrachtet könnten bei einem noch niederiger angesetzten natürlichen Ertrag von ca. 34 kg pro Jahr/ha an unserer Reverenzstrecke knapp 1.000 Fischtage pro Jahr vergeben werden, ohne den Naturalertrag überzustrapazieren, wenn pro Fischtag ein Fisch entnommen wird (Gesamtjahresertrag der Strecke wäre 1.020 kg)! Und die Pacht könnte problemlos bestritten werden. Der Preis pro Fischtag könnte aufgeteilt auf Jahres- und Tageskartenpreis auf EUR 55,00 gesenkt werden. Aber alle wollen kapitale Fische fangen, ob es nun genügend Einstände oder Nahrung für diese Größe gibt oder nicht und ohne ihnen die Zeit zu geben, im Gewässer heranwachsen zu können.
- Wenn je ha ohne Bestandsbeeinträchtigung 100 kg (~ 100 Tageskarten) Naturalzuwachs entnommen werden können, sind das bei einer natürlichen Alterspyramide ca. 100 Stk. 300 - 500 Gramm, 30 Stk. um 1 kg und <15 Stk um/über 2 kg. Es wäre also ausgeschlossen, dass bei 100 Fischtagen an jedem ein 1 kg-Fisch und/oder jeder zweite einen ein 2 kg Fisch fängt! Mindestens 50 müssten sich mit einem Portionsfisch begnügen, nur 30 hätten Aussicht auf einen Kilofisch und max. 20 Glückliche bekämen pro Jahr (sic!) eine Kapitale an Land!
- Aber es bestehen Erwartungen bei den Anglern, die über unwirksame und unbezahlbare Besatzversprechungen, Werbung der Gerätehändler und -produzenten, Fischvideos,... noch bestärkt werden!
- Erst wenn die Angler begreifen, dass es sich nur mit so wenig Besatz wie möglich (möglichst Eier o. Brut) rechen kann, geht die Rechung mit oder ohne Kormorane und Otter auf - sonst: NIE!
Wo man das praktiziert, werden hoffentlich die "Kapitalen-Profis" als Kunden ausbleiben. Was übrig bliebe, wären treue Stammkunden, die zu bezahlbaren Preisen, kostendeckend an einem schönen (aber nicht mehr berühmten) Gewässer eine schöne Fischwaid erleben - und in Sternstunden auch mal einen großen Wildfisch fangen könnten. Hätte das nicht einen ganz anderen Reiz und Erlebniswert, als der bezahlte, schnelle Konsum?
L.G.
Leo & Hans
P.S.: Ich gebe zu, dass diese Rechnungen insgesamt natürlich sehr simplifiziert sind, aber es kann das eine oder andere Argument doch ganz plastisch an solchen Beispielen dargestellt werden.
Ich freue mich natürlich über alle Anmerkungen und weiteren Input zu diesem, mir sehr wichtigen, Thema!
Hier eine Zahlenspielerei zu einer fiktiven ca. 10 km langen Strecke an - sagen wir mal - der Traun:
Wir nehmen folgende Parameter an:
- Streckenlänge beträgt ca. 10km, wenn wir jetzt eine durchschnittliche Breite von 30 m ansetzen komme ich auf eine Gewässerfläche von 30 ha
- Der potentielle Reproduktionswert pro ha kann nicht besonders hoch sein… - wahrscheinlich (deutlich) unter 100 kg/ha, also bei rd. 30 ha < 3000 kg p.a.
- Die Jahrespacht setzten wir mit EUR EUR 55.000,00 an. (Angeblich hat R.H. für die GT eine Jahrespacht von ca. EUR 67.000,00 gezahlt!)
- Das würde bei Verzicht auf Besatz den Wert eines kg (Natur-)Ausfang von EUR 18,33 ergeben.
- Eine Tageskarte kostet angenommen EUR 75,00.
- Das bedeutet, dass man mindestens 734 Tageskarten verkaufen müsste, um die Pacht einzunehmen
- Dann wird es noch einige Jahreskartennehmer geben, die sicher noch ein paar Tausender (nehmen wir EUR 1.000,00 pro Mann und Nase an) in die Kasse spülen. Sagen wir mal 20 Mann macht EUR 20.000,00.
- Bei 60 fischbaren Tagen (also optimistischen 20 Wochenenden plus Feiertage) wären mind. 12 Fischergäste pro Tag am Wasser. Bei 10km gerade noch zu machen.
- Nehmen wir mal extrem vereinfachend an, dass die Tageskarten für die Pacht ausreichen und daher noch EUR 20.000,00 für Besatz bleiben.
- Bei fangfähigen Fischen, die mit 50cm oder 1kg+ besetzt werden, muss ich für ordentliches Material eher bei EUR 20,00/kg rechnen als bei EUR 10,00. Macht einen Besatz von mind. 1.000 kg/Jahr (alles extrem vereinfacht, gebe ich zu...). Das sind ca. 32 kg/ha.
- Bei Portionsfischen nehmen wir einen Kilopreis von EUR 10,00 an und könnten daher ca. 2.000,00 kg pro Jahr besetzt werden. Bei Brut natürlich entsprechend noch mehr...
- Wenn man die Untersuchungen aus zur Überlebenszeit und -rate fangfähig besetzter Forellen zugrunde legt, müsste man im "worst case" rechen, dass eine gefangene Besatzkapitale mit 2,5 kg den Preis von etwa EUR 150,00 haben müsste (doppelter Preis einer Tageskarte). Da der Rückfang bei optimistischen Schätzungen in Fließgewässern max. 10% der besetzten Menge beträgt (Andere Studien gehen von ca. 3% Rückfang aus. Die Rückfänge sind nur unmittelbar nach dem Besatz tatsächlich häufig – erst kürzlich habe ich Besatzfische gesehen, die nach dem Aussetzen wieder in der Schule im Kreis zu schwimmen begannen und langsam flussab verdriftet wurden…), ist in unserem Beispiel also mit einem Rückfang von ca. 3,2 kg/ha also ~3 Fischen der 50cm+ Kategorie zu rechnen.
- Bei der Kategorie fangfähige Portionsforelle könnte man mit dem Doppelten rechnen, also 6 kg je ha p.a. und 12 bis 15 Fische.
- Lege ich diese Zahlen zugrunde, kann ich auf Basis dieses Besatzes in unserer fiktiven Traun Strecke eine Menge von 100 bis 200 kg pro Jahr ausfangen. Bei Entnahme von einem Fisch pro Tag würde das ca. 100 bis 200 mögliche, zusätzliche Fischtage bedeuten. Warum machen wir das also? Das führt dazu, dass die Zahl von 30kg pro ha, per anno von vielen Bewirtschaftern von Strecken, wie in diesem Beispiel skizziert, um ein Vielfaches übertroffen wird!!!
- Genau betrachtet könnten bei einem noch niederiger angesetzten natürlichen Ertrag von ca. 34 kg pro Jahr/ha an unserer Reverenzstrecke knapp 1.000 Fischtage pro Jahr vergeben werden, ohne den Naturalertrag überzustrapazieren, wenn pro Fischtag ein Fisch entnommen wird (Gesamtjahresertrag der Strecke wäre 1.020 kg)! Und die Pacht könnte problemlos bestritten werden. Der Preis pro Fischtag könnte aufgeteilt auf Jahres- und Tageskartenpreis auf EUR 55,00 gesenkt werden. Aber alle wollen kapitale Fische fangen, ob es nun genügend Einstände oder Nahrung für diese Größe gibt oder nicht und ohne ihnen die Zeit zu geben, im Gewässer heranwachsen zu können.
- Wenn je ha ohne Bestandsbeeinträchtigung 100 kg (~ 100 Tageskarten) Naturalzuwachs entnommen werden können, sind das bei einer natürlichen Alterspyramide ca. 100 Stk. 300 - 500 Gramm, 30 Stk. um 1 kg und <15 Stk um/über 2 kg. Es wäre also ausgeschlossen, dass bei 100 Fischtagen an jedem ein 1 kg-Fisch und/oder jeder zweite einen ein 2 kg Fisch fängt! Mindestens 50 müssten sich mit einem Portionsfisch begnügen, nur 30 hätten Aussicht auf einen Kilofisch und max. 20 Glückliche bekämen pro Jahr (sic!) eine Kapitale an Land!
- Aber es bestehen Erwartungen bei den Anglern, die über unwirksame und unbezahlbare Besatzversprechungen, Werbung der Gerätehändler und -produzenten, Fischvideos,... noch bestärkt werden!
- Erst wenn die Angler begreifen, dass es sich nur mit so wenig Besatz wie möglich (möglichst Eier o. Brut) rechen kann, geht die Rechung mit oder ohne Kormorane und Otter auf - sonst: NIE!
Wo man das praktiziert, werden hoffentlich die "Kapitalen-Profis" als Kunden ausbleiben. Was übrig bliebe, wären treue Stammkunden, die zu bezahlbaren Preisen, kostendeckend an einem schönen (aber nicht mehr berühmten) Gewässer eine schöne Fischwaid erleben - und in Sternstunden auch mal einen großen Wildfisch fangen könnten. Hätte das nicht einen ganz anderen Reiz und Erlebniswert, als der bezahlte, schnelle Konsum?
L.G.
Leo & Hans
P.S.: Ich gebe zu, dass diese Rechnungen insgesamt natürlich sehr simplifiziert sind, aber es kann das eine oder andere Argument doch ganz plastisch an solchen Beispielen dargestellt werden.
Ich freue mich natürlich über alle Anmerkungen und weiteren Input zu diesem, mir sehr wichtigen, Thema!
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)






