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Verfasst: 19.07.2006, 19:38
von AndreasKR
Hallo Männer,

meiner Meinung nach ist die Möhne ein Forellenp...f und das Geld nicht wert. Es gib viele andere Gewässer die dem Fliegenfischer mehr Spaß machen und man braucht danach die Wathose nicht wegen Geruch nach Faulschlamm in die Waschmaschine werfen.;)
Aber bitte ,jeder wie er mag, ich nicht mehr an der Möhne:winkie:

Verfasst: 19.07.2006, 20:11
von horstie honk
sorry, ich kann mich nicht mehr zurückhalten vor lachen...:
Original geschrieben von mrkk79
Hallo zusammen !
Meine Güte, hätte gar nicht geglaubt, dass ich solch einen Stein in rollen bringen würde !

Gruß Michael

P.S. Da habt Ihr recht ! Jeder *** wird dort Fische fangen, wenn er nicht vergessen hat die Fliege anzubinden ! Ist das nicht schön, ist das nicht Fliegenfischen ! ? :D
:D du hast "vor einem gewitter vergessen besonders intensiv" vergessen, oder war das absicht? :D

...nix für ungut, wer sich auch immer angesprochen fühlt!

Verfasst: 20.07.2006, 08:12
von CoderFromHell
Hallo liebe Fliegenfischer,


mal eine ganz andere Sache, mir ist zu Ohren gekommen, dass der Mühlenbesitzer einfach das Wehr aufgemacht hat, wenn dort Personen gefischt haben. Kann mir dies jemand bestätigen.



@Thomas aus Hamm
Wenn dem so ist, dann achte darauf, dass er Dich nicht wegspült, wenn Du dort heimlich fischt. Oder versuche es am besten morgens bei Niedrigwasser :D

Gruss
Mathias

Verfasst: 20.07.2006, 08:45
von nobwe
Original geschrieben von CoderFromHell
Hallo liebe Fliegenfischer,

mal eine ganz andere Sache, mir ist zu Ohren gekommen, dass der Mühlenbesitzer einfach das Wehr aufgemacht hat, wenn dort Personen gefischt haben. Kann mir dies jemand bestätigen.
Das wär ja der Hammer. Wasn das fürn Vogel? :entsetzt:

Liebe Grüsse

Norbert

Verfasst: 20.07.2006, 14:07
von mrkk79
Hallo zusammen,

ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich ( bevor der Mann gekommen ist ) ca. 10 Minuten in der VIP - Strecke gefischt habe ! Ich wollte dies nicht erwähnen, weil ich furchtbare Angst hatte, die Firma Brikhoff würde mir per Gerichtsurteil ( in dritter Instanz versteht sich ), meinen Bundesfischereischein einziehen lassen.:D



Bericht für alle, die noch nicht dort fischen durften:
Vergleich: Stellen einem in der Wüste umherlaufenden Durstigen, ein Glas Wasser vor die Füße.
Von ca. 10 Würfen konnte ich 5 Fische haken und 3 Stck. ( ca. 50 cm ) davon landen. Bei einem dieser Würfe stürmten sogar 4 Saiblinge gleichzeitig auf meine Nymphe. Aber leider konnte nur einer diese nehmen. Das wäre sonst ein Drill geworden! :D
Zum diesem Zeitpunkt hätte mir klar sein müssen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Aber wer denkt schon im Drillrausch darüber nach ?

Ich bin nicht stolz darauf, dies getan zu haben, aber bitte verzeiht mir ! ! !


Mit freundlichen Grüßen
Michael

Verfasst: 20.07.2006, 14:28
von Frank.
Liebe Leute,

nun habe ich die notwendige Einfügung über die Privatstrecke zu meinem Bericht verfaßt und an Michael gesendet: Unser freundlicher Forumsmeister wird sie sicherlich alsbald verfügbar machen (danke, mein Lieber)!
Wer nicht lange dort suchen oder warten möchte - hier folgt der Text zur allgemeinen Kenntnis:

"Anfangs unseres Angeltages haben wir nun das seltene Privileg, als persönliche Gäste der Möhne-Pächterin Mirjana Pavlic (die Geschäft und Gewässer von Erich Brinkhoff übernommen hat) an einer kurzen Privatstrecke am Niederbergheimer Mühlenwehr fischen zu dürfen. Dieser schöne Gewässerabschnitt mußte für den öffentlichen Zugang gesperrt werden, weil der (um es vorsichtig zu sagen:) wenig kooperationsbereite Grundstücksbesitzer das Betreten seines Geländes streng verboten hat.
Es kursieren einige reichlich gruselige Geschichten über die Zeit, als das Wehr noch offen zugänglich war – mal soll der Besitzer Anzeigen wegen Hausfriedensbruches ausgesprochen, mal seinen Hund auf einen Fliegenfischer gehetzt, sogar ohne Vorwarnung das Wehr geöffnet haben, um es von ihm unliebsamen Besuchern frei spülen zu lassen. Von einer Mistforke ist auch die Rede. Alles nur Stammtischgerede? Ich weiß es nicht; habe solcherlei Geschichten allerdings schon zu oft gehört, um begründete Zweifel anmelden zu wollen.
Mirjana selbst verbreitet freilich keinerlei Horrorstories, schärft uns allerdings ein, keinesfalls auch nur einen Fuß ans Ufer zu setzen und das Reden zwecks Deeskalation ihr selbst zu überlassen, falls es zu verbalen Attacken gegen uns kommen sollte.
Während unseres kurzen Besuches bleibt es allerdings ruhig – mit der durchaus streitbaren Pächterin persönlich möchte offenbar auch der Anlieger keine derjenigen Kirschen essen, die überall am Möhne-Ufer reifen.
Jedenfalls sollten Besucher die Hinweise auf der Streckenkarte beachten und dieses Wehr meiden, auch wenn’s schwerfällt: Flyfishing Europe hat keine Rechtsgrundlage, das öffentliche Betreten dieses Bereichs durchsetzen zu können und muß deshalb derzeit an der Sperrung des Wehrs festhalten. Aber vielleicht wird sich zukünftig doch noch eine friedliche, allseits zufrieden stellende Lösung finden lassen? "



Euer Frank

Verfasst: 20.07.2006, 14:47
von CoderFromHell
Lieber Frank,

recht herzlichen Dank für Dein Statement. Damit ist aus meiner Sicht nun alles klargestellt worden was es zu sagen gibt und hoffe das mein Einwand zu Deinem Bericht Dich nicht davon abhält weitere schöne Reportagen in diesem Forum zu verfassen.

In diesem Sinne Dir und allen anderen

Tight lines

Verfasst: 20.07.2006, 14:53
von mrkk79
Dem kann ich mich nur anschließen ! ! !

Gruß
Michael

P.S. Ich hoffe, ich darf meinen Angelschein noch behalten, Firma Brinkhoff !Biiiiiiiiiiiiiiiiiiittttttttteeeeeee !

Verfasst: 20.07.2006, 16:14
von emka
wech

Verfasst: 20.07.2006, 16:22
von nobwe
Ich schliesse mich meinen Vorrednern ebenfalls an.

Aber ´mal von diesem Fall ganz unabhängig, quasi rein theoretisch...
Urspünglich steht doch das Fischereirecht dem Grundstückseigentümer zu, dessen Grundstück das Ufer einschliesst.
Wenn der Eigentümer nun die Strecke verpachtet, geht doch das Fischereirecht auf den Pächter über, oder etwa nicht?
Soo lang liegt meine Fischerprüfung noch nicht zurück; ich meine mich erinnern zu können, dass es so geregelt ist.
Nun kann ich aber doch nicht verpachten und gleichzeitig das Uferbetretungsrecht verweigern und gar Anzeige
wegen Hausfriedensbruch erstatten.
Wohngebäude einmal ausgenommen. Die muss man aber in dem geschilderten Fall auch gar nicht betreten.
Das Uferbetretungsrecht steht doch dem Fischereiausübungsberechtigten zu.
Hier kann man alles nachlesen.
Ich hab´s nicht probiert, glaube aber, dass man den besagten Bereich vor dem Wehr nicht watend erreichen kann. Schlussendlich muss man das Ufer und folglich das Grundstück des Eigentümers betreten.
Das passt doch vorne nicht zusammen und hinten auch nicht...
Die Mühle ist doch kein rechtsfreier Raum :aua:

Ich weiss, alles Theorie. Die Praxis sieht anders aus.


Liebe Grüsse

Norbert

Verfasst: 20.07.2006, 16:41
von mrkk79
Hallo Norbert,
das Wehr kann man watend erreichen oder du gehst direkt neben der Brücke runter ans Wasser.
Deine Denkweise hat was ! ! ! Ist das vielleicht alles nur vorgeschoben, weil man die geheiligte VIP - Strecke vor dem Pöbel schützen will ?

Gruß Michael

Verfasst: 20.07.2006, 16:57
von Ralf70
Fischereigesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesfischereigesetz - LFischG)

§ 20
Zugang zu Gewässern

(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, an das Wasser angrenzende Ufer, Inseln, Anlandungen, Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Entstandene Nachteile hat der Fischereiausübungsberechtigte auszugleichen.

(4) Die Befugnis nach Absatz 2 Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.

Viele Grüße Ralf

Verfasst: 20.07.2006, 17:01
von nobwe
Original geschrieben von mrkk79
Hallo Norbert,
das Wehr kann man watend erreichen oder du gehst direkt neben der Brücke runter ans Wasser.
Deine Denkweise hat was ! ! ! Ist das vielleicht alles nur vorgeschoben, weil man die geheiligte VIP - Strecke vor dem Pöbel schützen will ?

Gruß Michael
Hallo Michael,

mir erschien das eigentlich zu tief zu Waten, kann mich aber irren.
Ich war, zugegeben, sehr vorsichtig. Duschen wollte ich nämlich erst zuhause :D
Das mit dem Schützen der VIP-Strecke vor dem Pöbel glaube ich eigentlich nicht. Kann mich täuschen, aber wie gesagt, glauben eher nicht.
Man weiss ja nicht was dem netten Herrn noch alles gehört bzw. von ihm verpachtet wurde. Möglicherweise hängt da mehr dran, als man glaubt.
Deshalb gute Mine zum bösen Spiel?

Ich werde die Mühle in Zukunft meiden und damit ist das Thema für mich durch.

Liebe Grüsse

Norbert

Verfasst: 20.07.2006, 17:13
von CoderFromHell
Hallo Norbert,
mir erschien das eigentlich zu tief zu Waten, kann mich aber irren.


vieleicht hat der nette Herr schon angefangen leicht zu fluten, um Dir dann die Dusche zu verpassen. :D

Viele Grüsse
Mathias

Verfasst: 20.07.2006, 19:54
von nobwe
Original geschrieben von CoderFromHell
Hallo Norbert,



vieleicht hat der nette Herr schon angefangen leicht zu fluten, um Dir dann die Dusche zu verpassen. :D

Viele Grüsse
Mathias
:D :D :D

So wird´s gewesen sein.
Ich glaub, ich muss bald nochmal an die Möhne zur Mühle :machinegu :D
Oder lieber doch nicht :confused:
Nene, das passiert mir nicht nochmal.
Darauf hätte Herr Brinkhoff allerdings auch hinweisen können, zumal er wusste, dass ich zum ersten mal bei ihm an der oberen Möhne bin.
Was soll´s, Thema durch.

Liebe Grüsse

Norbert
der jetzt den Garten giessen muss :(