Re: Rechtliche Frage btr. Fischwilderei
Verfasst: 27.04.2013, 21:10
Sehr richtig. Es darf eingezogen werden! Aber nicht vom Fischereiaufseher, sondern von den oben bereits genannten Organen.Maquard hat geschrieben:
Siehe hierzu Landesfischereigesetz NRW §55 (4) Geräte und Mittel, die bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten benutzt worden sind, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.
Bitte nicht nur Gesetzestexte posten und dann einen eigenen Reim darauf machen, sondern auch mal die Mühe machen und Kommentare, Umsetzungsverordnungen und Merkblätter lesen, und/oder sich mit Organen/Justiziaren der unteren/oberen Fischereibehörden oder Angelverbände unterhalten.
Ich weiß, dass manche Fischereiaufseher den Einzug des Gerätes praktizieren. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, das es rechtens ist.
Solange mir nicht aus berufenem Munde unter Darlegung der Quelle das Gegenteil bewiesen wird, werde ich großzügig auf den Einzug des Gerätes verzichten.
Die Diskussion driftet in eine Richtung ab, die m.M.n. langsam nicht mehr von der gebotenen Verhältnismäßigkeit der Mittel begründet werden kann.
Vor allem, da wir hier über Jugendliche sprechen.
Das erinnert mich an die Leute, die früher den Jugendlichen den Ball wegnahmen, wenn sie im Garagenhof oder auf der Wiese vor dem Haus damit spielten.
Was ich von denen hielt und immer noch halte, schreibe ich hier lieber nicht.
Gruß
Harald