Rechtliche Frage btr. Fischwilderei

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Harald aus LEV
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Re: Rechtliche Frage btr. Fischwilderei

Beitrag von Harald aus LEV »

Maquard hat geschrieben:
Siehe hierzu Landesfischereigesetz NRW §55 (4) Geräte und Mittel, die bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten benutzt worden sind, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.
Sehr richtig. Es darf eingezogen werden! Aber nicht vom Fischereiaufseher, sondern von den oben bereits genannten Organen.
Bitte nicht nur Gesetzestexte posten und dann einen eigenen Reim darauf machen, sondern auch mal die Mühe machen und Kommentare, Umsetzungsverordnungen und Merkblätter lesen, und/oder sich mit Organen/Justiziaren der unteren/oberen Fischereibehörden oder Angelverbände unterhalten.
Ich weiß, dass manche Fischereiaufseher den Einzug des Gerätes praktizieren. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, das es rechtens ist.
Solange mir nicht aus berufenem Munde unter Darlegung der Quelle das Gegenteil bewiesen wird, werde ich großzügig auf den Einzug des Gerätes verzichten.

Die Diskussion driftet in eine Richtung ab, die m.M.n. langsam nicht mehr von der gebotenen Verhältnismäßigkeit der Mittel begründet werden kann.
Vor allem, da wir hier über Jugendliche sprechen.
Das erinnert mich an die Leute, die früher den Jugendlichen den Ball wegnahmen, wenn sie im Garagenhof oder auf der Wiese vor dem Haus damit spielten.
Was ich von denen hielt und immer noch halte, schreibe ich hier lieber nicht.

Gruß
Harald
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Harald aus LEV
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Re: Rechtliche Frage btr. Fischwilderei

Beitrag von Harald aus LEV »

webwood hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist die Frage sehr akademisch.

Nach meiner Erfahrung habe ich, wenn ich diese Schwerverbrecher erwische, Wathose und Schuhe an und die Jungs sind einfach einen ganzen Kanten schneller als ich.
Bisher konnte ich nur "Saubande-Miserablige, eich wenn i no a moi dawisch"!!! hinterher rufen und muss darauf achten, das mir kein Grinsen auskommt. Ich fühle mich dabei in meine eigene Kindheit und Jugend versetzt, als ich noch der Schnellere war. Zurückgelassenes Angelgerät habe ich als herrenlos an mich genommen und vergessen, dies beim Fundamt abzugeben.

Tight Lines

Thomas
=D>

Gruß
Harald
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mario.s
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Re: Rechtliche Frage btr. Fischwilderei

Beitrag von mario.s »

Hallo,

man sollte alles in der richtigen Relation betrachten. Finden wir nun ein paar Kinder mit selbstgebasteltem Angelgerät (Stöckchenschwimmer und Haselnussrute) am Wasser vor so ist das m.E. eher Spielerei und abenteuerliches Ausprobieren, so wie wir wohl alle mal angefangen haben. Fische konnten wir zu der Zeit meist sowieso nicht überlisten. Da hilft dann eigentlich schon ein kleiner erhobener Zeigefinger und ein nettes Gespräche: "Falls ihr richtig Angeln lernen wollt, dann kommt doch mal bei uns in Verein vorbei.". Anders sieht die Lage schon aus wenn Jugentliche mit ordentlichem Gerät am Wasser sitzen und womöglich, wie an unseren Gewässern, frische Satzfische rausgefangen und in Eimern oder Tüten gehalten werden. Dann wird die Lage schon ernst und der erhobene Zeigefinger sehr lang. Da reicht ein kurzes klärendes Gespräch meist nicht. Doch gleich mit der vollen Härte des Gesetzes zuschlagen finde ich fatal. Das Ende vom Lied würde sein, dass die Kids uns als "blöde Penner, sch... Erwachsene, doofe Angler" etc. betiteln, der Natur den Rücken kehren und sich wieder zurück an den Computer setzen. Wir sollten uns doch freuen, wenn sich unsere Kids mal in die Natur begeben.

Gruß, Mario
Der liebe Gott schenkt dir die Nüsse, aber er knackt sie nicht.
Goethe
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