Re: DAV tritt für catch & release ein
Verfasst: 20.11.2012, 21:49
Moin.
Aber meiner Kenntnis nach gibt es im deutschen Rechtssystem nicht den Präzedenzfall wie wir ihn aus amerikanischen Filmen und Serien kennen. Kein Gericht ist an ein Urteil eines anderen Gerichtes gebunden (Ausnahmen sind möglich, z.B. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes). Nicht mal an ein Urteil, das es selbst in einem anderen, vergleichbaren Fall gefällt hat.
Heißt also, während Angler A vor dem Amtsgericht Kleinkleckersdorf nach C+R wegen Tierquälerei verurteilt wird, wird Angler B vom Amtsgericht Hintertupfingen bei gleichem Sachverhalt freigesprochen.
Zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4judiz
Gruß, Eckat.
Eins vorweg: Ich bin kein Jurist.Bernd Ziesche hat geschrieben:Und darüber hinaus teile ich die Meinung einiger Rechtsexperten, dass es an der Zeit wäre, einen Präzidensfall dafür zu schaffen, dass es auch ein vernünftiger Grund ist, auf der Freude am Gesamterlebnis des Angelns basierend, diesem Hobby nachzugehen.
Aber meiner Kenntnis nach gibt es im deutschen Rechtssystem nicht den Präzedenzfall wie wir ihn aus amerikanischen Filmen und Serien kennen. Kein Gericht ist an ein Urteil eines anderen Gerichtes gebunden (Ausnahmen sind möglich, z.B. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes). Nicht mal an ein Urteil, das es selbst in einem anderen, vergleichbaren Fall gefällt hat.
Heißt also, während Angler A vor dem Amtsgericht Kleinkleckersdorf nach C+R wegen Tierquälerei verurteilt wird, wird Angler B vom Amtsgericht Hintertupfingen bei gleichem Sachverhalt freigesprochen.
Zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4judiz
Gruß, Eckat.