Hallo,
hier wieder Interessantes (bis Haarsträubendes) zum Thema KORMORAN
Euer Michael
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http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1450.shtml
Enten und Schwäne betroffen
Tiersterben am Weiher geht weiter
Von Daniel Taab, 16.07.10, 18:49h
50 Enten, zahllose Fische und zwei Schwäne sind tot: Die Lage ist ernst am Aachener Weiher. Bei einer Pressekonferenz im Biergarten entlädt sich der Zorn der Bürger über das Tiersterben an ihrem geliebten See.
Köln - Der Kormoran hat leichtes Spiel. „Die Fische sind tot oder müde. Sie können sich gegen den Fang nicht mehr wehren“, sagt Josef Ludwig vom Kölner Angel- und Gewässerverein. Der Kormoran ist einer der wenigen verbliebenen Tiere auf dem Aachener Weiher, der an manchen Stellen einer Kloake gleicht. Die meisten Vögel sind verendet. Schon 50 Enten, zahllose Fische und zwei Schwäne sind tot. Die Lage ist ernst an dem Gewässer zwischen Aachener Straße und Universitätsstraße. Bei einer Pressekonferenz im Biergarten entlädt sich gestern der Zorn der Bürger über das Tiersterben an ihrem geliebten See. Weil es keine schnelle Lösung des Problems gibt, werden manche Anwohner laut. Bezirksbürgermeister Andreas Hupke droht damit, die Veranstaltung zu beenden.
Zehntausende Liter Wasser in See gepumpt
Nur mühsam gelingt es den Journalisten, Fragen zu stellen. Dr. Joachim Bauer, Abteilungsleiter im Grünflächenamt, hat Mühe, seine Sicht der Dinge darzustellen: „Das Problem ist die lang anhaltende Hitze und der fehlende Sauerstoff im Wasser“. Und: „Durch die Hitze haben sich die Bakterien in dem Schlamm auf dem Boden enorm vermehrt und eine Art Nervengift entwickelt, das Botulismus zur Folge hat“. Ein weiteres Problem: Viele Bürger füttern die Tiere. Die Reste sinken auf den Boden und verschlammen den See immer mehr. Der Kot der Enten, Grillabfälle und Blätter sorgen für zusätzlichen Schlamm auf dem Grund.
Was passiert? Die Stadt pumpt seit mehreren Tagen von 6 Uhr bis 14 Uhr zehntausende Liter frisches Wasser über die Lindenthaler Kanäle unterirdisch in den See. Möglicherweise wird in den kommenden Tagen noch eine weitere Pumpe aktiviert. „Das ist unsere Chance“, betont Bauer. Ob die Aktion allerdings erfolgreich ist, bleibt fraglich. „Wir müssen abwarten. Gut wäre es, wenn die Hitze endlich vorbei ist“, sagt Fischexperte Josef Ludwig. Eine Frischwasserkur bekommt auch der kleine See vor dem Ostasiatischen Museum. Dort waren in den vergangenen Tagen ebenfalls viele Tiere verendet. Eine Leerung und das Ausbaggern des Weihers schließt Bauer aus. „Dadurch wird das Öko-System zerstört. Im See leben viele Jungfische, Schildkröten oder Schnecken“. Nur bei dem kleinen See am Theodor-Heuss-Ring sei einmal eine solche Entscheidung getroffen worden, weil dieser extrem verschlammt war. Damit es künftig in heißen Sommern nicht erneut zu einer solchen „kritischen Situation“ kommt, wie Bauer es ausdrückt, müsse das Füttern der Tiere durch Passanten unterbunden werden.
Außerdem wäre es wünschenswert, wenn es weniger Tiere in dem Gewässer geben würde. Dadurch könne die Verschlammung reduziert werden. Fakt ist: In diesen Tagen sterben immer wieder Tiere am See. Ein Herz für Schwäne zeigte gestern Vogelwart Reinhard Vohwinkel aus Hattingen. Er rettete zwei Schwäne und fuhr sie zur Vogelschutzwarte „Passmühle“, um sie vor einer tödlichen Vergiftung zu retten.
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http://www.tierschutznews.ch/home/newsf ... etung.html
Kormoran und Fischerei: Neue Wege bei der Schadenverhütung
Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 09:23 Uhr BAFU Newsflash - Newsflash
Kormorane holen Fische aus den Netzen der Berufsfischer und können dadurch einkommensrelevante Schäden verursachen. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften untersucht, welche Massnahmen die Fischer treffen können, um solche Schäden zu reduzieren.
Die wachsenden Brutbestände des Kormorans in der Schweiz verursachen zunehmend Konflikte mit den Berufsfischern, da die Kormorane Fische aus den Netzen holen und dabei die Netze und einen Teil des Fangs beschädigen. Dies kann zu einkommensrelevanten Schäden für die Fischer führen. Die meisten der Brutkolonien bildeten sich in den letzten Jahren in den ruhigen Vogelschutzgebieten entlang der grossen Seen. Der Bundesrat hat deshalb mit der am 13. Mai 2009 genehmigten Änderung der Verordnung über Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) die Möglichkeit geschaffen, dass die Kantone beim Auftreten untragbarer Schäden durch Kormorane auch in Schutzgebieten Regulationsmassnahmen ergreifen können. Diese pragmatische Schutzstrategie wird auch von einer Mehrheit des Parlaments gefordert. Allerdings sollen solche Eingriffe erst dann erfolgen, wenn die möglichen und zumutbaren Schadenverhütungsmassnahmen ausgeschöpft sind.
Welche Möglichkeiten die Fischer haben, um Schäden vorzubeugen, ist bisher wenig untersucht. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat deshalb im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU am Neuenburgersee eine entsprechende wissenschaftliche Grundlagenarbeit gemacht.
Der nun vorliegende Schlussbericht „Schäden an Fischernetzen durch Kormorane" enthält verschiedene Empfehlungen:
· Anpassungen Arbeitsabläufe und Fangmaterial: Die Autoren empfehlen, die Netze während des Felchen-Laichfangs im Herbst am Morgen noch vor der Hauptaktivitätszeit der Kormorane zu heben. Damit kann das Risiko reduziert werden, dass Kormorane an Fischen und Netzen Schaden verursachen können. Die Fischer sollen zudem prüfen, ob doppelwandige Reusen zum Fang von Flussbarschen helfen, Kormoranschäden zu verringern.
· Vergrämung am Netz: Von den untersuchten Vergrämungsmethoden am Netz zeigten insbesondere „Vogelscheuchen" eine Wirkung. Allerdings sind diese teuer und aufwändig im Einsatz und kommen deshalb kaum für einen flächigen Einsatz in Frage.
· Entwicklung von Methoden zur Erhebung der Schäden an Netzen und Reusen: Es zeigt sich, dass die Erhebung der Schäden heute methodisch ungenügend ist und deshalb entwickelt werden muss.
In einem Folgeprojekt wird die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften nun gemeinsam mit den Kantonen Neuenburg, Waadt, Freiburg und Bern solche Methoden zur Erhebung der Schäden entwickeln. Diese Grundlagen sind notwendig für den Entscheid, ob eine Bewilligung für bestandesregulierende Eingriffe in Schutzgebieten angebracht ist. Ferner wird dieses Jahr die Wirkung von Abschüssen von einzelnen Vögeln am Netz oder der Einsatz von Knallpetarden zum Vertreiben der fischenden Vögel abgeklärt, zwei Methoden, die gemäss verschiedenen Studien im Ausland eine gute Wirkung zeigten
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http://www.see-online.info/2010/06/fisc ... ischarten/
See-Online.info
Die Onlinezeitung für den Bodensee
5. Juni 2010
Fangergebnisse der Berufsfischer im Bodensee unabhängig von Kormoran-Population
Fischer und Kormorane „jagen“ unterschiedliche Fischarten
Konstanz/Radolfzell (red)
Der Fangertrag des Bodenseefischers beim Brotfisch Felchen entwickelte sich in den letzten Jahren unabhängig von der Kormoranpopulation insgesamt positiv. Die Fangmenge stieg trotz abnehmender Bestände im Obersee um 23 Prozent, im von Kormoranen besiedelten Untersee hat sie sich sogar verdoppelt. Darüber freut sich der Landtagsabgeordnete der Grünen, Siegfried Lehmann. Er hatte sich zuletzt für den Kormoran stark gemacht, auch wenn der gefiederte Fischräuber bei der Landtagswahl im kommenden Jahr keine Stimmen hat. Lehmann hatte bei der Landesregierung nachgebohrt.
Abgeordneter verlangt Ende der Hexenjagd
Bessere Fänge gab es, obwohl in den letzten zehn Jahren die Fischbestände im Bodensee aufgrund der stark verbesserten Wasserqualität um 36 Prozent abgenommen haben. Der Kormoran frisst aber hauptsächlich die für Fischer uninteressanten Weißfische sowie Hechte und Barsche. „Endlich gibt die Landesregierung mit den vorgelegten Zahlen zu, dass der Kormoran nicht für die wirtschaftlichen Nöte der Berufsfischer verantwortlich ist. Leider zieht sie aber hieraus nicht die notwendigen Konsequenzen“, so der Konstanzer Abgeordnete. Lehmann fordert daher: „Jetzt muss die Hexenjagd auf den Kormoran ein Ende haben!“
Eindeutiger Zusammenhang zwischen Fischertrag und Phosphorgehalt
Der Zusammenhang zwischen Fischertrag und Phosphorgehalt im Bodensee sei eindeutig und somit hauptverantwortlich für die Abnahme der Fischbestände um 36 Prozent im letzten Jahrzehnt, so die Aussage der Landesregierung. Die jährlichen Schwankungen der Fangmenge seien in erster Linie klimatisch bedingt. Nur bei den Erträgen von Hechten und Barschen sowie von Weißfischen, die für Fischer wenig interessant sind, sei ein besonderer Einfluss des Kormorans festzustellen.
Steigende Erträge bei Brotfisch Felchen
Die Berufsfischer erzielten im Durchschnitt in den letzten Jahren trotz sinkender Fischbestände wieder steigende Gesamtfangerträge, darunter steigende Fangmengen bei ihrem Brotfisch, dem Felchen: Im Vergleich zu 2006 lagen die Erträge im Jahr 2008 um 14 % (Obersee) bzw. um 5 % (Untersee) höher. Für 2009 wird ein Anstieg um 23 % bzw. 101 % geschätzt, die Gesamtfangmenge lag 1999 somit bei 576.187 kg Felchen (Obersee) bzw. 156.865 kg Felchen (Untersee).
Kormorane mögen andere Fischarten
Der erhebliche Anstieg im Untersee sei dabei von besonderer Bedeutung, da sich dort seit einigen Jahren eine Kormorankolonie angesiedelt hat. „Fischer und Kormorane entnehmen in erster Linie unterschiedliche Fischarten – es ist also falsch, den Kormoran als Sündenbock für die wirtschaftlichen Probleme der Fischer darzustellen”, stellt der Konstanzer Abgeordnete Siegfried Lehmann klar. „Die Landesregierung muss endlich Aktionen gegen den Kormoran unterbinden!”
Wie viel Berufsfischer-Patente verträgt der See?
Die Landesregierung schließt offenbar der Meinung des Leiters der Fischereiforschungsstelle in Langenargen an: Aufgrund des sinkenden Fischereiertrags – der sich aufgrund der verbesserten Wasserqualität am Bodensee eingestellt hat — müsse langfristig die Zahl der Berufsfischer-Patente reduziert werden. Lehmann dagegen sieht derzeit aber aufgrund der in den letzten Jahren ansteigenden Fangerträge keinen Anlass für eine behördliche Reduzierung der Berufsfischer-Patente: „Die hohe Wasserqualität, die mittlerweile im Bodensee erreicht wurde, wird nicht mehr wesentlich verbesserbar sein und es scheint sich nun ein Gleichgewicht zwischen Fischbestand und Anzahl der Berufsfischer einzustellen.”
Kritik an Aquakultur-Betrieben und Fischimporten aus Zuchtbetrieben
Die Wirtschaftlichkeit der Fischereibetriebe ist, so Lehmann, vielmehr gefährdet durch die Konkurrenz aus Aquakultur-Betrieben und Fischimporte aus Zuchtbetrieben in Osteuropa, die mit niedrigeren Preisen auf den Markt gehen können. „Diese Entwicklung ist bedauerlich”, beklagt der Landtagsabgeordnete. „Die Berufsfischerei gehört zum Kultur- und Landschaftsbild des Bodensees dazu. Sie muss erhalten werden — auch, um Besuchern echte Bodenseefelchen in den Restaurants anbieten zu können, und nicht nur Fische aus Aquakulturen oder osteuropäischen Zuchtbetrieben”, so Lehmann zur touristischen Bedeutung der Berufsfischerei.
Keine künstliche Erhöhung des Nährstoffgehalts
Die Forderung, Fischbestände durch Düngung des Sees mit Phosphor künstlich zu erhöhen, um mehr Fischer als naturverträglich im Geschäft zu halten, weist der Konstanzer Abgeordnete scharf zurück. Auch die Landesregierung schließt eine künstliche Erhöhung des Nährstoffgehalts des Wassers aus. Diese von vereinzelten Fischern geäußerte Forderung sei nicht zu erfüllen, da die Wasserqualität des Sees nicht verschlechtert werden dürfe und zudem negative Folgen für den Fischlaich zu befürchten seien. Der Landtagsabgeordnete zeigt sich beruhigt: „Es ist gut, dass einzelnen Forderungen nach Düngung des Sees eine Absage erteilt wurde. Alles andere hätte die aufwendigen Wasserschutzmaßnahmen der letzten Jahrzehnte konterkariert.” Im Übrigen stehe die Mehrzahl der Fischer und deren Verbände hinter den notwendigen Maßnahmen des Gewässerschutzes.
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http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/ ... flikt.html
Der Kormoran-Konflikt
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist ein gänsegroßer Wasservogel und frisst täglich zwischen 300 und 500 Gramm Fisch. In Europa gibt es 1,5 bis 2 Millionen Kormorane. Obwohl sich die Bestände erholt haben und die Zunahme des Kormorans und sein enormer Nahrungsbedarf die Fischereiwirtschaft und die Sportangler erheblich beeinträchtigen, ist er nach wie vor in Deutschland besonders geschützt. Die Ausbreitung des Kormorans schädigt darüber hinaus auch einige Fischarten, wie z.B. den bedrohten Aal. Deshalb erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz ausnahmsweise Eingriffe in die Bestände im Sinne einer Bejagung. Allerdings hat sich der Kormoran – ähnlich dem Wolf – zu einem Symbol von Natur- und Tieraktivisten und –organisationen entwickelt und steht im Zentrum einiger ihrer Kommunikationskampagnen. Dem gegenüber finden Positionen von Jägern und Anglern weniger Gehör, so dass mit einem Auslaufen der jagdlichen Regulierung gerechnet werden muss.
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45) sieht vor, dass Eingriffe in die Bestände des Kormoran zulässig sind, wenn sie nachprüfbar belegt werden und ein zumutbares Maß überschreiten. Zudem darf es keine Alternativen geben (z.B. Vergrämung oder geänderte Bewirtschaftungspraxis), der Bestand des Kormorans darf nicht nachteilig beeinflusst werden, und es müssen wissenschaftlich abgesicherte Erfolgsaussichten bestehen. Diese Einschränkungen erschweren erheblich eine wirkungsvolle Regulierung des Kormorans, denn erstens erfordern sie, dass ein Schaden bereits umfänglich eingetreten sein muss (dadurch ist der fischwirtschaftliche Schaden bereits unwiderruflich entstanden) und zweitens kann vom einzelnen Fischer und Angler nicht erwartet werden, wissenschaftlich abgesicherte Prognosen zu stellen – insbesondere dann nicht, wenn ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bereits gefährdet oder auch schon vernichtet ist.
Zwar haben mittlerweile einige Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Kormoranverordnung erteilt – allerdings sind einige bereits ausgelaufen oder laufen demnächst aus (die Kormoranverordnung in Nordrhein-Westfalen endete 2010) und die Politik wird Seitens Umwelt- und Tierorganisationen bereits teilweise heftig unter Druck gesetzt, diese nicht zu erneuern.
In der Kormoranverordnung von Mecklenburg-Vorpommern, die 2007 verabschiedet wurde und noch bis 2012 gilt, heißt es z.B. „Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden wird … allgemein zugelassen, Kormorane (Phalacrocorax carbo) abweichend von § 42 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Abschuss zu töten. Als Munition darf Bleischrot nicht verwendet werden. … Zur Nachsuche sind brauchbare Jagdhunde zu verwenden. … Der Abschuss und die Vergrämung der Kormorane sind gestattet, wenn sie sich auf, über oder in einem Abstand von weniger als 300 Metern von 1. fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern …oder 2. Anlagen der Teichwirtschaft, Fischhaltung und Fischzucht … aufhalten. … Nicht getötet oder vergrämt werden dürfen Kormorane 1. in Nationalparken und Naturschutzgebieten, 2. in Brutkolonien im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Juli und 3. an Schlafplätzen. … Der Abschuss ist im Zeitraum vom 1. August bis 31. März in der Zeit von eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang zulässig. … (1) Zum Abschuss … sind berechtigt 1. jagdausübungsberechtigte Personen im Gebiet ihres Jagdbezirkes, 2. von ihnen zum Abschuss ermächtigte Personen, 3. Fischereiausübungsberechtigte nach § 4 Abs. 4 des Landesfischereigesetzes im Bereich der von ihnen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer mit Zustimmung des jeweils zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder 4. Betreiber von bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, Fischhaltung und Fischzucht im Bereich der von ihnen betriebenen Anlagen mit Zustimmung des jeweils zuständigen Jagdausübungsberechtigten, wenn sie Inhaber eines gültigen Jagdscheins sind. … Der jeweils zuständige Jagdausübungsberechtigte hat der unteren Jagdbehörde bis zum 10. April eines jeden Jahres die Gesamtzahl der im Vorjahr in seinem Jagdbezirk abgeschossenen Kormorane schriftlich mitzuteilen.“
Diese Beschreibung zeigt deutlich, wie restriktiv die Bejagung des Kormorans betrieben werden darf. Auch wenn der Kormoran nicht im Jagdrecht vorkommt, so ist der Begriff „Abschuss“ doch irreführend und der Begriff „Verfolgung“, den selbst das Bundesamt für Naturschutz verwendet, für Jäger und Angler diskriminierend. Denn üblicherweise assoziiert man in Deutschland mit dem Begriff „Verfolgung“ keine Wasservögel. Auch wenn der Kormoran auf Basis von besonderen Verordnungen bejagt wird, wird er immer noch waidgerecht bejagt und nicht einfach vernichtet. Der Konflikt um den umstrittenen Wasservogel ist auch ein Konflikt um Worte und die Deutungshoheit.
Dass diese Bejagung des Kormorans nicht von langer Dauer sein wird, lassen einige Beobachtungen vermuten. Der Wasservogel wurde von der Umweltorganisation NABU und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern programmatisch zum Vogel des Jahres 2010. Er hat sich zum Lieblingsobjekt diverser Organisationen entwickelt – und ist sogar teilweise mit erheblichem Merchandising kommerzialisiert und verniedlicht worden. So bietet der NABU u.a. an: „Tauchen Sie ein in die Welt des Kormorans und entdecken Sie seinen Lebensraum per Mausklick. Werden Sie Kormoranfreund und geben sie dem oft zu Unrecht verfolgten Vogel eine Stimme. Prominente wie Gerhard Polt und Senta Berger sind bereits dabei“ oder „Verschicken Sie die neuen Kormoran-Cartoons oder einen der beiden Schnappschüsse vom Vogel des Jahres 2010. Freunde und Familie, liebe Kollegen oder Mitschüler freuen sich bestimmt über die fröhlichen Kormoran-Grüße.“
Diese Form der Emotionalisierung hat Folgen: In Nordrhein-Westfalen läuft die Kormoran-Verordnung aus und ihre Erneuerung erscheint – insbesondere angesichts der von der Linken tolerierten Regierungskoalition von SPD und Grünen fraglich. Das Nachsehen haben Jäger, Angler und Fischer. Allerdings gelingt es Anglern und Fischern besser als oftmals den Jägern, sich öffentlich zu artikulieren und wenn es notwendig ist, auch massenhaften Protest – vermeintlich ausschließlich das Mittel der Umweltorganisationen – zu organisieren. So demonstrierten z.B. im März 2010 mehr als 6.000 Angler, Teichwirte und Berufsfischer unter dem Motto „Das Schweigen hat ein Ende“ in Ulm gegen den überzogenen Kormoranschutz. Pikanterweise fand parallel eine Tagung des NABU statt – auch die dadurch entstandene medienwirksame Parallelität der Ereignisse ist üblicherweise ein Mittel von Umweltaktivisten.
Beispielhaft sind auch gemeinsame Aktionen von Jägern und Anglern wie im Februar 2010 an der Weser. Nach einem Bericht des „Rheinisch Westfälischen Jägers“ erlegten sie 78 Kormorane, die zuvor den Besitzern der Fischereirechte erhebliches Kopfzerbrechen bereitet hatten. Jeder Jäger wurde von einem Angler begleitet und man nahm auch das Streckelegen und Schüsseltreiben gemeinsam vor. Nicht nur, weil Jäger und Angler wie erwähnt viel gemeinsam haben oder, weil viele Jäger auch (zumindest gelegentlich angeln), lohnen sich solche Aktionen. Man kann auch viel voneinander lernen – z.B. die Auffassung, dass es natürlich nicht um vollständige Vertreibung dieses Vogels geht, sondern um eine vernünftige und maßvolle Reduzierung. Insofern ist die Forderung nach Erneuerung der Kormoranverordnung in NRW mehr als verständlich. Die Bejagung im Rahmen dieser Verordnung seit 2006 (jeweils 16.9. bis 15.2.) ermöglichte jedenfalls eine Reduzierung der Brutpaare auf 800 bis 1.000 bzw. das Überwintern von rund 7.500 Einzeltieren. Schon diese Zahlen zeigen, dass von einer Bedrohung dieser Art keine Rede sein kann.
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