http://www.wav-stgt.de/catch_&_release.htm

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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robert h
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Beitrag von robert h »

Hallo Royal Choachman,

ich bin ganz auf Deiner Seite was unsere Ziele als Angler angeht. Worum es mir geht ist, daß wir hier sauber rausarbeiten, was die Fakten sind. Bei unseren Politikern ist momentan ein Modesatz in Umlauf: "Der Prozess der Veränderung beginnt mit der Betrachtung der Realität." Auch wenn´s von Politikern ist: Der Satz ist richtig.

Nochmals:

In Österreich ist es anders als in Deutschland. Bei uns ist ganz bewusst der Satz (sinngemäß): "Die fischereirechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder bleiben durch dieses Gesetz unberührt" nicht in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden, mit der gewollten Konsequenz, daß die Tierschutzbestimmungen unmittelbar auf die Fischerei durchgreifen. Damit darf der Fisch nur einem Drill ausgesetzt werden, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt.

Zur Hege: Natürlich können die Vereine verschärfte Schonmaßnahmen festsetzen (im Rahmen des fachlich vertretbaren). Aber dann müssen die Vereine es auch tun. Der einzelne Angler kann nicht für sich höhere Schonmaße/-zeiten festsetzen und damit strafbefreiend einen vernünftigen Grund im Sinne des Gesetzes herbeiführen.

Bekanntlich wird´s aber nicht so heiss gegessen wie´s gekocht wird. Darum gibt´s mit Sicherheit auch Wege, um eine waidgerechte Fischerei auszuüben. Nur um die Handlungsmöglichkeiten virtuos auszunutzen, muss ich alle relevanten Fakten kennen und in meine Überlegung einbeziehen.

Ich habe nicht vor, mich irgend welchen Pseudotierschützern unterzuordnen.
Ganz im Gegenteil versuche ich den Belangen der Angler Unterstützung zu geben. Und so verstehe ich auch diesen Thread.

Herzliche Grüße
Robert
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Hallo zusammen,

was ich nicht ganz verstehe ist: man kann als Verein doch individuellere Schonmasse als gesetzlich verordnet bestimmen. Wenn ich das Ziel habe einen Bestand zu hegen und die Entnahme auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren, warum beschränke ich das nicht über die Vereinsvorschriften.

So wäre doch eine Entnahmeregelung (exemplarisch!):

RF: zwischen 30 und 40 cm (1 Stück)
BF: zw. 35 und 40 cm (1 Stück)
Äsche: ganzjährig geschützt
Saibling: zw. 30 und 40 cm (1 Stück)

mit einer maximalen Anzahl von 2 Salmoniden am Tag

kein Problem, oder?

Klar ist das aktive Bemühen einen hegenden Gedanken bei allen Fischern aufzubauen oberstes Ziel. Wenn ich jedoch administrative Hürden habe, dann kann ich diesen doch auch administrativ entgegenwirken...

Zwischenmasse, längere Schonzeiten, oder Entnahmeregelungen über die gesamtanzahl gehen genau in diese Richtung und geben auch den Gewässerbewirtschaftern Optionen in die Hand gegen unvernünftige Entnahmen vorzugehen.

Was meint Ihr?

Viele Grüsse

Markus

Zwar kein astreiner C&R-ler aber einer der in 10 Jahren auch noch einen Fisch fangen will der nicht in einem Aquarium geboren wurde...
Reflection is a broad deep and quiet pool into which the stream of an angler's thought opens out from time to time.
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Royal Coachman
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Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Robert !

Da liegt der Hase im Pfeffer, wodurch habe ich denn das Tierschutzgesetz verletzt, durch den Drill des Fisches noch nicht, durch den reinen Lustgewinn am Drill schon, wenn von vorne herein feststeht, daß der Fisch nicht entnommen werden soll!.

Am Ende des Drilles kann ich erst feststellen, dieser Fisch ist zu klein, gerade geschont oder eben "Bedarf des besonderen Schutzes" da Laichfisch. Das ist ein Argument, das juristisch hält, da es durch das Fischereigesetz abgedeckt ist, da ja der Zweck der Fischerei eine Entnahme war!

Der Sinn des Fischereigesetzes ist der Schutz und die Förderung der Fischbestände, das ist immer im Auge zu behalten (ich spreche ausschließlich von Deutschland!).

freundlichst
Royal Coachman

PS: selbstverständlich kann das der Einzelne auch, wenn der Verein nicht solche hirnrissige Bestimmungen, wie "jeder maßige Fisch muß entnommen werden" erlassen hat, der Gesetzgeber hat dies nämlich nicht!!
Der immer auf Seiten der Fische steht!
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Beitrag von robert h »

Hallo Royal Coachman,

wir nähern uns an. Klar wird erst am Ende des Drills entschieden ob der Fisch mitgenommen wird. Aber es muss zu Beginn des Angelns der Voratz da sein (im Sinn des Gestzes), daß man den Fisch entnehmen will. Solang alle untermaßig sind: kein Problem. Hat er das Schonmaß überschritten, muss in dieser Logik entnommen werden. Da liegt der Hund begraben!

Damit das nicht zur unendlichen Geschichte wird: "Habe fertig."

Schönen Tag noch
Robert
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Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Robert !

Es gibt doch auch noch andere Kriterien als das Schonmaß: Schonzeiten, dauergeschonte Fischarten usw.
Wo siehst Du da ein Problem, der Vorsatz ist ja vorhanden, dem Kriterium der zu schonenden Bestände kann sich niemand verschließen, da es ja im Sinne des Fischereigesetzes ist.
Der von Dir vorgebrachte Passus, ist sicher auf Besatzregenbogen anzuwenden, denn da habe ich kein Argument der Hege. Aber bei Wildbeständen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.

Es genügt zu sagen, dies ist ein Fisch aus einem geschonten Wildfischbestand, Amerika (das nicht immer ein Vorbild ist) zeigt hier
Möglichkeiten auf, von denen unsere Bewirtschafter noch meilenweit weg sind.

Wenn wir nicht endlich zur Hege kommen, dann werden wir über kurz oder lang abgeschafft! Nur als Heger habe ich die richtigen Argumente um diesen Berufsfanatikern entgegentreten zu können.

freundlichst
Royal Coachman

PS: aber es geht auch durchaus in die andere Richtung, ich habe einen Fisch der verwachsen ist oder sonst Unregelmäßigkeiten zeigt zu entnehmen, damit er seine genetischen Mängel nicht vererbt!
Zuletzt geändert von Royal Coachman am 04.04.2006, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von pehers »

Servus Freunde!

Ein fundamentaler Grundsatz der Rechtsauslegung ist, dass dem Gesetzgeber keine Sinnlosigkeiten unterstellt werden dürfen! (Klingt komisch, ist aber so!)

In diesem Sinne müssen sich scheinbar widersprechende Gesetzesbestimmungen so ausgelgt werden, dass sie nebeneinander bestehen können, ohne ihren Sinngehalt zu verlieren.

Gehe ich in diesem Fall davon aus, dass die beiden widerstrebenden Begriffe Tierschutz vor Leid der Kreatur und Hege mittels Bewirtschaftung der Bestände sind, muß die Interpretation der beiden Begriffe in einer Weise erfolgen, dass sie einander nicht ausschließen (es sei denn, das Tierschutzgesetz geht als in irgendeiner Form höhergestellte Norm, dem Fischereigesetz[en] vor).

Hier scheint mir der Ansatz von RC eigentlich der einzig vertretbare und völlig rechtmäßige zu sein!

Beste Grüße,
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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