Moin moin!
Mein Hausgewässer ist eine Au von maximal ca. 10 Meter breite.
Jede Uferseite gehört einem anderen Verein. Ich darf die Au also nur von unserer Seite beangeln.
Auf die andere Seite werfen ist ok, aber bloß nicht von dort werfen.
Eben beim angeln kam mir die Frage, was ich als Watfischer darf.
Bin ich nun ein Verbrecher sobald ich die Mitte überschreite, oder ist ein Gewässer neutral bis zur Kante?
Könnte ich mit Sicherheit irgendwo in den Gesetzen finden. Aber mich interessiert gerade mal, ob ihr auch solche Gegebenheiten habt und wie das dort geregelt ist. Ich finde es wirklich albern.
Gruß
Florian
Grenzüberschreitendes Waten
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Re: Grenzüberschreitendes Waten
Albern ist doch die Grenzziehung an verschiedenen Ufern. Flüsse verbinden, sie trennen nicht.
Liebe Grüsse, Alf.
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Re: Grenzüberschreitendes Waten
Lieber Florian,
das Problem haben wir auch - und zwar sogar bei Wiesenbächen, die keine zwei Meter breit sind!
Laut der reinen Lehre verläuft die Grenze in der Bachmitte. In der Praxis ist das vollkommen albern. In den fünf Jahrzehnten meiner anglerischen Laufbahn hat es aber noch keinen einzigen Streit darüber gegeben, dass sich niemand um diese Regel kümmert.
Anders war das früher nur in der Werra - da verlief in der Flussmitte nämlich die Grenze zwischen der BRD und der DDR. Ich habe es oft genug erlebt, dass von "drüben" nach langen Würfen eine Flüstertüte tönte: "SIE ANGELN AUF DEM STAATSGEBIET DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK!" Wir haben uns oft einen Spaß daraus gemacht, die Grenzer zu ärgern. Kein Witz: Wenn man oft genug "auf das Staatsgebiet der Deutschen demokratischen Republik" geworfen hatte, haben die ein Boot gewässert und machten richtig Stress mit ihrem Außenborder …
Aber zu deiner Frage: Wir haben das schlicht einvernehmlich und stillschweigend geregelt. Die jeweils dem anderen Verein gehörenden Ufer sind zum Werfen tabu; Gewässerquerungen und Waten im fremden Revier werden toleriert. Das mag aber an anderen Gewässern durchaus anders sein.
Dein Frank
das Problem haben wir auch - und zwar sogar bei Wiesenbächen, die keine zwei Meter breit sind!
Laut der reinen Lehre verläuft die Grenze in der Bachmitte. In der Praxis ist das vollkommen albern. In den fünf Jahrzehnten meiner anglerischen Laufbahn hat es aber noch keinen einzigen Streit darüber gegeben, dass sich niemand um diese Regel kümmert.
Anders war das früher nur in der Werra - da verlief in der Flussmitte nämlich die Grenze zwischen der BRD und der DDR. Ich habe es oft genug erlebt, dass von "drüben" nach langen Würfen eine Flüstertüte tönte: "SIE ANGELN AUF DEM STAATSGEBIET DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK!" Wir haben uns oft einen Spaß daraus gemacht, die Grenzer zu ärgern. Kein Witz: Wenn man oft genug "auf das Staatsgebiet der Deutschen demokratischen Republik" geworfen hatte, haben die ein Boot gewässert und machten richtig Stress mit ihrem Außenborder …
Aber zu deiner Frage: Wir haben das schlicht einvernehmlich und stillschweigend geregelt. Die jeweils dem anderen Verein gehörenden Ufer sind zum Werfen tabu; Gewässerquerungen und Waten im fremden Revier werden toleriert. Das mag aber an anderen Gewässern durchaus anders sein.
Dein Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
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