Fischrecht für Ausländer
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Bernd Ziesche
Fischrecht für Ausländer
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Zuletzt geändert von Bernd Ziesche am 28.07.2013, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolfgang Hinderjock
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Hmm, das wäre aber neu. Vor einem Jahr ca. habe ich mal für einen Amerikaner eine befristete Lizenz organisiert. Diese gilt sechs Wochen und muss beim bei der Gemeinde (glaube ich) beantragt werden. Die Lizenz muss extra erworben werden. Der befristete Fischereischein kostet 20 €. Ich glaube, kurz vorher war die Fischereiordnung dahingehend geändert worden. Vorher ging es ohne den Schein.
Etwas unpraktisch für Wochenendurlauber, da die Ämter ja Freitags füh schließen und man nicht mehr an den Schein kommt.
Gruß
Nico
www.flyfishers-delight.de
Etwas unpraktisch für Wochenendurlauber, da die Ämter ja Freitags füh schließen und man nicht mehr an den Schein kommt.
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- Wolfgang Hinderjock
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Die Regelung ist nicht neu, sondern besteht schon einige Jahre, wird jedoch seit des Erscheinens des Touristen-Angelscheins, der eher Urlauberangelschein heißt, immer wieder fehlinterprätiert.
Man hat diese Regelung für ausländische Angler so freizügig gestaltet, da man in den meisten Gastländern von deutschen Anglern auch keinen Fischereischein verlangt, da diese Länder eine Fischereischeinpflicht nicht kennen.
Wie gesagt, das gilt für M/V, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird ist eine ganz andere Sache, da es dazu ja keine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Also nochmal, der ausländische Angler nimmt seine Personalpapiere(Ausweis/Pass) und trabt zur nächsten Kartenausgabestelle..........dort benötigt er natürlich zusätzlich Euro................
Soll es eine Salmonidenkarte werden, dann sollte diese vorher beim Landesanglerverband M/V beantragt werden, am besten telefonisch absprechen, nicht über Email(sehr unsicher).Angelkarten können unter Umständen auch zugeschickt werden.
Landesanglerverband M/V
19065 Görslow
Siedlung 18a
Tel.: 03860/56030
Fax.: 03860/560329
Man hat diese Regelung für ausländische Angler so freizügig gestaltet, da man in den meisten Gastländern von deutschen Anglern auch keinen Fischereischein verlangt, da diese Länder eine Fischereischeinpflicht nicht kennen.
Wie gesagt, das gilt für M/V, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird ist eine ganz andere Sache, da es dazu ja keine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Also nochmal, der ausländische Angler nimmt seine Personalpapiere(Ausweis/Pass) und trabt zur nächsten Kartenausgabestelle..........dort benötigt er natürlich zusätzlich Euro................
Soll es eine Salmonidenkarte werden, dann sollte diese vorher beim Landesanglerverband M/V beantragt werden, am besten telefonisch absprechen, nicht über Email(sehr unsicher).Angelkarten können unter Umständen auch zugeschickt werden.
Landesanglerverband M/V
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Zuletzt geändert von Wolfgang Hinderjock am 24.10.2006, 17:22, insgesamt 2-mal geändert.

Komisch, ich habe damals mit den Zuständigen auf Rügen gesprochen, der hat selber kein verständnis defür gehabt, dass nun eine Lizenz beantragt werden muss. Vorher war es wohl so, dass Ausländer nur eine Angelkarte kaufen mussten. Hier mal ein Auszug des VDSF "Ausländische Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern für 20 Euro, einmal im Kalenderjahr, einen auf max. 28 aufeinander folgende Tage befristeten Fischereischein erwerben. Man erhält diesen so genannten „Touristenfischereischein“ (den übrigens auch Landeskinder erwerben können) auf Antrag bei den Ordnungsämtern und vielen Kurverwaltungen. Der „Touristenfischereischein“ gilt nur in Zusammenhang mit einer Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer."
Da kenne sich einer aus...
Nico
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- Wolfgang Hinderjock
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Dieser Satz ist eine Fehlinterprätation!Ausländische Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern für 20 Euro, einmal im Kalenderjahr, einen auf max. 28 aufeinander folgende Tage befristeten Fischereischein erwerben. Man erhält diesen so genannten „Touristenfischereischein“ (den übrigens auch Landeskinder erwerben können) auf Antrag bei den Ordnungsämtern und vielen Kurverwaltungen.

- Wolfgang Hinderjock
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Die Sache ist die, die gleiche Frage tauchte unlängst schon mal auf, ob nun hier im Forum oder in einem Anderen, weiß ich nicht mehr so genau.
Auch mit dem Verweis auf die Äußerung des VDSF, darauf hin telefonierte ich mit mit dem LAV M/V. Dabei wurde das bestätigt ,was ich in den voran gegangenen Posts schrieb.
Im Zweifelsfall den LAV telefonisch kontaktieren , die Nummer steht ja weiter oben.
Auch mit dem Verweis auf die Äußerung des VDSF, darauf hin telefonierte ich mit mit dem LAV M/V. Dabei wurde das bestätigt ,was ich in den voran gegangenen Posts schrieb.
Im Zweifelsfall den LAV telefonisch kontaktieren , die Nummer steht ja weiter oben.

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Bernd Ziesche
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Bernd Ziesche
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Hallo Bernd,
die Sache bewegt mich nun doch ein wenig, also habe ich eben gerade beim Landesanglerverband M/V angerufen und erhielt die Antwort, daß Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben keinen Urlauberangelschein benötigen, die Antwort kam wie aus der Pistole geschossen, ich wollte gerade beruhigt auflegen, da rief dort beim LAV wohl jemand durch den Raum, nach dem Motto ,"Halt mal......!"
Darauf hin beriet man sich lange..........................und las wohl Gesetzblätter................
Unter anderem las man auch das Fischereischeingesetz und zwar das Neue, dieses ist wie auch das Fischereigesetz, laut Datum des Inkrafttretens garnicht so neu, ist aber tatsächlich "viel neuer", weil es ewig nicht fertig wurde und wesentlich später in die Öffentlichkeit ging......
Nun ist der Sachverhalt so, im Gegensatz zum alten Fischereischeingesetz, werden in dem neuen Gesetz Ausländer nicht mehr explizit erwähnt.
Nun wurde die Unsicherheit der Kollegen dort groß und größer...............
Nun fand ich im Fischereigesetz folgenden Passus:
http://www.mv-regierung.de/lm/doku/Fisc ... s_0804.pdf
Sicherheitshalber, auch um die Unsicherheit beim LAV nicht zu erhöhen griff ich erneut zum Telefon und versuchte mal das Landesamt für Fischerei in Rostock..............dort hat man aber Mittagspause.......lange Mittagspause........
Aber auch die längste Mittagspause hat ein Ende.
Die Kunde die ich hörte war nun nicht mehr so froh!
Seit Inkrafttreten des neuen Fischerei/Fischereischeingesetzes gilt für alle Menschen dieser Erde die Fischereischeinpflicht in Mecklenburg/Vorpommern.
Also ist der amerikanische Angelkollege wohl oder übel dazu verpflichtet, den Touristenfischereischein zu beantragen.
Daß es in Einzelfällen wohl noch ohne ging, lag wohl daran, daß man noch auf die alte freizügige Regelung eingefahren war.
Ich habe mich also geirrt und behaupte nun das Gegenteil !
Ein dreifach Hoch auf die Bürokratie!
Die Antragsformulare kann man allerdings auch im I-net herunterladen und ausdrucken, wie mir der nette Mann vom Amt sagte.
z.Bleistift hier:
http://www.wolgast.de/Dateien/wolgast/V ... schein.pdf
die Sache bewegt mich nun doch ein wenig, also habe ich eben gerade beim Landesanglerverband M/V angerufen und erhielt die Antwort, daß Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben keinen Urlauberangelschein benötigen, die Antwort kam wie aus der Pistole geschossen, ich wollte gerade beruhigt auflegen, da rief dort beim LAV wohl jemand durch den Raum, nach dem Motto ,"Halt mal......!"
Darauf hin beriet man sich lange..........................und las wohl Gesetzblätter................
Unter anderem las man auch das Fischereischeingesetz und zwar das Neue, dieses ist wie auch das Fischereigesetz, laut Datum des Inkrafttretens garnicht so neu, ist aber tatsächlich "viel neuer", weil es ewig nicht fertig wurde und wesentlich später in die Öffentlichkeit ging......
Nun ist der Sachverhalt so, im Gegensatz zum alten Fischereischeingesetz, werden in dem neuen Gesetz Ausländer nicht mehr explizit erwähnt.
Nun wurde die Unsicherheit der Kollegen dort groß und größer...............
Nun fand ich im Fischereigesetz folgenden Passus:
http://www.mv-regierung.de/lm/doku/Fisc ... s_0804.pdf
Hätte nun der ausländische Angelkollege irgendeine staatliche Lizenz oder ähnliches, wäre er fein raus.§7 Abs.8
Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder anerkannt sind, stehen dem Fischereischein nach diesem Gesetz gleich, solange sie gültig sind und der Besitzer seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg/Vorpommern hat.
Sicherheitshalber, auch um die Unsicherheit beim LAV nicht zu erhöhen griff ich erneut zum Telefon und versuchte mal das Landesamt für Fischerei in Rostock..............dort hat man aber Mittagspause.......lange Mittagspause........
Aber auch die längste Mittagspause hat ein Ende.
Die Kunde die ich hörte war nun nicht mehr so froh!
Seit Inkrafttreten des neuen Fischerei/Fischereischeingesetzes gilt für alle Menschen dieser Erde die Fischereischeinpflicht in Mecklenburg/Vorpommern.
Also ist der amerikanische Angelkollege wohl oder übel dazu verpflichtet, den Touristenfischereischein zu beantragen.
Daß es in Einzelfällen wohl noch ohne ging, lag wohl daran, daß man noch auf die alte freizügige Regelung eingefahren war.
Ich habe mich also geirrt und behaupte nun das Gegenteil !
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- todde
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Moin tosomen!
da lobe ich mir doch das vollkommen unkomplizierte Verfahren der Skandinavier in Dänequark, Norwegen und Schweden - bei Finnland stehen meine Erfahrungen NOCH aus - ist aber in Planung.
So ist es nun 'mal in Teutscheland
Wenn sich nichts bewegt, wird auch nichts bewegt...
Martin, ich wünsche euch, dass es auch mit "zum Durchdrehen" schließlich klappen wird.
Skitt Fiske
todde
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Skitt Fiske
todde
Kole Feut un Nordenwind, givt een krusen Büddel un een lütten Pint.
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Bernd Ziesche






