Vereinfachte
Kormoranregelung in Thüringen: Neue Umsetzungsbestimmung vom
08.08.2002 und "Positivliste"...
Unten findet Ihr eine sogenannte
"Positivliste" der Thür. Landesregierung. An den genannten Gewässern
gibt es zukünftig vereinfachte Regelungen zum Abschuß von Kormoranen,
da diese in den Jahren 1999 bis 2001 bereits stark von Kormoraneinfällen
betroffen waren und in diesem Zeitraum bereits Abschußgenehmigungen
erteilt wurden. Die Liste ist relativ neu und wird noch erweitert. Wenn
einige bekannte Gewässer noch nicht enthalten sind, heißt das
nicht, dass es dort keine Kormoranprobleme gibt: entweder sind sie noch
nicht eingearbeitet oder sie fallen unter besondere Landschafts- und Naturschutzregeln
(wie z.B. große Teile des Ilmtales) oder die betreffenden Vereine
haben die Meldungen / Abschußbeantragungen einfach verschlafen (und
da gibt es leider ne Menge...Auskunft VANT).
Wer eine Kopie des vollständigen
Wortlautes der "Umsetzung der Thüringer Kormoranverordnung (ThürKorVO)
vom 08.08.2002" mit Liste und Antragsformularen haben möchte: bitte
eine kurze Anfrage im frankierten Rückumschlag an:
Verband für Angeln und Naturschutz
Thüringen e.V., Rimbachstraße 56, 98527 Suhl, Telefon: (03681)308876
und (03681)305645, Fax (03681)308876, Handy: (0160)8858336, eMail: VANT-Suhl@t-online.de
senden.
Euer
Michael
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