Vereinfachte Kormoranregelung in Thüringen:  Neue Umsetzungsbestimmung vom 08.08.2002 und "Positivliste"...

Unten findet Ihr eine sogenannte "Positivliste" der Thür. Landesregierung. An den genannten Gewässern gibt es zukünftig vereinfachte Regelungen zum Abschuß von Kormoranen, da diese in den Jahren 1999 bis 2001 bereits stark von Kormoraneinfällen betroffen waren und in diesem Zeitraum bereits Abschußgenehmigungen erteilt wurden. Die Liste ist relativ neu und wird noch erweitert. Wenn einige bekannte Gewässer noch nicht enthalten sind, heißt das nicht, dass es dort keine Kormoranprobleme gibt: entweder sind sie noch nicht eingearbeitet oder sie fallen unter besondere Landschafts- und Naturschutzregeln (wie z.B. große Teile des Ilmtales) oder die betreffenden Vereine haben die Meldungen / Abschußbeantragungen einfach verschlafen (und da gibt es leider ne Menge...Auskunft VANT).
Wer eine Kopie des vollständigen Wortlautes der "Umsetzung der Thüringer Kormoranverordnung (ThürKorVO) vom 08.08.2002" mit Liste und Antragsformularen haben möchte: bitte eine kurze Anfrage im frankierten Rückumschlag an:
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V., Rimbachstraße 56, 98527 Suhl, Telefon: (03681)308876 und (03681)305645, Fax (03681)308876, Handy: (0160)8858336, eMail: VANT-Suhl@t-online.de   senden.
Euer
Michael
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